Kann meine Tochter für mich eine Wohnung mieten?

hallo, ich bin 18 jahre alt und besuche die gymnasiale oberstufe. aus familiären gründen bin ich dazu gezwungen auszuziehen und das schnelllstmöglich.... ich bin seit fast einem halben jahr auf wohnungssuche was ziemlich deprimierend ist, da jeder vermieter einen mieter mit größtmöglichem festeinkommen sucht. ich bekomme nach auzug 640 euro unterhalt. davon wird aber nur das kindergeld als festes einkommen gewertet - also 184 euro. meine frage jedenfalls ist ob es legal ist wenn meine mutter die wohnung mieten würde und ich darin wohne. sie würde auch für mich bürgen aber das langt denen nicht - grade dieser einen gmbh die nahezu alle wohnungen in der gegend vermietet...

11 Antworten

Wenn das mit dem Vermieter abgestimmt ist, gibt es keine Probleme. Falls nicht, ist das die Gebrauchsüberlassung der gesamten Mietsache an einen Dritten die nach dem Gesetz zwangsnotwendig der Zustimmung durch den Vermieter bedarf:

//www.gesetze-im-internet.de/bgb/__540.html

Gebrauchsüberlassung ohne Zustimmung ist Grund zur fristlosen Kündigung!

Natürlich ist das legal. Deine Mutter kann mieten, was und wo sie möchte, solange der Vermieter sie als Mieterin akzeptiert und sie die Miete bezahlen kann. Du wärest mit Sicherheit nicht das einzige Kind in De, für das Eltern die Miete bezahlen.

Das musst du mit dem Vermieter absprechen, aber legal ist das auf jeden Fall.

Das geht. Dem Vermieter geht es ja zuerst um die regelmäßige Mietzahlung.

Macht das doch anders.

Deine Mutter mietet und bezahlt die Wohnung, den Rest zahlt sie Dir aus und der Vermieter ist zufrieden.

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