Strafe ausgangssperre nach 22 uhr sachsen

Verstoß gegen Notbremse: Bußgelder in den Bundesländern variieren erheblich

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Kurz vor Beginn der Ausgangssperre ist die Stuttgarter Innenstadt menschenleer. Verstöße gegen die Regeln der neuen Bundesnotbremse werden mit Bußgeldern geahndet.

© Quelle: Christoph Schmidt/dpa

Mit der Corona-Notbremse gelten bundesweit strengere Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen bei einer Inzidenz über 100. Verstöße gegen die Regeln können mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. In der Regel kostet die Ordnungswidrigkeit jedoch einige Hundert Euro – die Höhe variiert je nach Bundesland erheblich.

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Ab Samstag greift die Corona-Notbremse mit Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen. Mit den bundesweit verbindlichen Regeln soll die dritte Welle bekämpft werden. Für einen Großteil der Menschen in Deutschland bedeutet das weitere Einschränkungen in ihrem Alltag. In 325 von 401 Landkreisen und kreisfreien Städten sind die Voraussetzungen derzeit erfüllt, dort lag die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage am Stück über 100. Aber welche Konsequenzen drohen bei einem Verstoß gegen die neuen Regelungen?

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In den meisten Fällen stellt der Verstoß gegen die Corona-Regeln eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Das Gesetz sieht Zahlungen von bis zu 25.000 Euro vor. Das Maximum werde aber nur fällig „bei krassen Verstößen, gegebenenfalls im Wiederholungsfall, nicht aber bei Petitessen“, betonte die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag. „Bei der Bemessung des Bußgeldes muss im konkreten Fall immer die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.“

Im Alltag ist eher mit 100 bis 500 Euro zu rechnen. Wenn jedoch das Coronavirus durch einen Verstoß nachweislich verbreitet wurde, kann auch eine Straftat in Betracht kommen.

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Die Höhe des Bußgeldes variiert je nach Bundesland zum Teil erheblich. So erhebt Sachsen-Anhalt bei Verstößen gegen die Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit ein Bußgeld von 50 Euro. In Rheinland-Pfalz oder Thüringen kann derselbe Verstoß hingegen 200 Euro kosten. In Berlin wird bei Verstößen eine Zahlung zwischen 50 und 500 Euro fällig.

Unerlaubte private Treffen kosten in Baden-Württemberg bis zu 500 Euro. Im Saarland werden dafür bis zu 100 Euro pro beteiligter Person fällig.

Bayern verhängt für den Aufenthalt außerhalb einer Wohnung in der Zeit zwischen 21 und 5 Uhr ohne Ausnahmegrund eine Geldbuße von 500 Euro. In Thüringen und Sachsen kostet dieses Vergehen hingegen 100 Euro.

Polizei kontrolliert Ausgangssperren

Am Wochenende haben Polizei und Ordnungsamt erste nächtliche Kontrollen im Zuge der nächtlichen Ausgangssperre durchgeführt. Nach 22 Uhr sind Spaziergänge allein noch erlaubt. Von Mitternacht bis 5 Uhr morgens darf das eigene Zuhause in vielen Fällen nicht mehr verlassen werden – dabei gelten jedoch Ausnahmen etwa für den Beruf. Wer ohne triftigen Grund nachts unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld.

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Das Innenministerium in Sachsen-Anhalt erklärte, wer auf dem Weg zur oder von der Arbeit innerhalb der Sperrzeiten unterwegs sein müsse, solle dies durch Dokumente belegen. Die Brandenburger Polizei kontrolliert die Einhaltung der Bundesnotbremse nicht extra, sondern bei anderen Kontrollen steht das mit im Blick.

Das rheinland-pfälzische Innenministerium kündigte Kontrollen „mit Augenmaß“ an. Spezielle Bescheinigungen seien nicht vonnöten, um darzulegen, wenn man nach 22 Uhr noch mit dem Auto beruflich unterwegs ist. In Baden-Württemberg werden die Ausgangsbeschränkungen laut Innenministerium im Zuge der allgemeinen Kontrollen überwacht, es kann aber auch Schwerpunktaktionen geben.

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dpa/ar/RND

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