Wann beginnt die ausbildung wenn der 1 freitag ist

Wenn du für deine Berufsausbildung an einen anderen Ort ziehen musst, ist vielleicht ein Jugendwohnheim das Richtige für dich.

In Deutschland gibt es mehr als 500 Jugendwohnheime. Dort kannst du ein günstiges Zimmer mieten, wenn du zwischen 14 und 27 Jahren alt bist und eine schulische oder betriebliche Ausbildung machst.

Die Wohnheime bieten Einzel-, Doppel- oder Mehrbettzimmer an. Es gibt dort zu essen und du kannst gemeinsam mit anderen Auszubildenden deine Freizeit verbringen. Außerdem stehen dir Betreuungskräfte mit Rat und Tat zur Seite.

Unter anderem auf der Webseite Auswärts zuhause kannst du nach einem passenden Jugendwohnheim suchen.

Wenn du während deiner Berufsausbildung nicht bei deinen Eltern wohnst, hast du unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Das ist ein finanzieller Zuschuss, der monatlich überwiesen wird.

Was ist vor dem Ausbildungsstart noch zu erledigen?

Bevor deine Ausbildung beginnt, solltest du dich um folgende Dinge kümmern: 

  • Medizinische Erstuntersuchung: Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren müssen sich vor dem Start ins Berufsleben medizinisch untersuchen lassen. Das gilt auch bei einer betrieblichen Ausbildung. Die Untersuchung kann dein Hausarzt oder deine Hausärztin durchführen. Du bekommst dort eine Bescheinigung, die du bei deinem Arbeitgeber abgibst. Deine „Erstuntersuchung“ muss innerhalb von 14 Monaten vor Beginn der Ausbildung erfolgen.
  • Konto einrichten: Damit dir dein Ausbildungsbetrieb die Ausbildungsvergütung überweisen kann, brauchst du ein Gehaltskonto. Viele Banken bieten besondere Konditionen für Auszubildende an.
  • Vermögenswirksame Leistungen: Das sind Sparbeträge, die der Arbeitgeber gemäß dem Vermögensbildungsgesetz für dich anlegt. Du kannst damit Steuern sparen und vielleicht noch einen Zuschuss des Arbeitgebers erhalten. Frag bei deinem Ausbildungsbetrieb nach.

Dein Ausbildungsbetrieb benötigt neben deinen persönlichen Daten auch deine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr). Falls dir diese nicht bekannt ist, kannst du sie beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen. Kümmere dich frühzeitig darum, denn es kann mehrere Wochen dauern, bis man dir die Nummer mitteilt.

Ob und wie viel Steuer du zahlen musst, hängt von deiner Lohnsteuerklasse und der Höhe der Ausbildungsvergütung ab.

Wenn du ledig und kinderlos bist, dann hast du meist die Steuerklasse 1. Steuern musst du in dieser Lohnsteuerklasse erst dann zahlen, wenn du 9.000 Euro oder mehr pro Jahr verdienst.

Wie sieht es mit Versicherungen aus?

Sozialversicherung

Weil die folgenden Versicherungen deiner sozialen Absicherung dienen, werden sie auch Sozialversicherung genannt.

Krankenversicherung: Als Schülerin oder Schüler warst du bisher über deine Eltern kostenlos krankenversichert. Als Azubi bist du dazu verpflichtet, selbst eine Krankenversicherung abzuschließen.

Weitere Versicherungen: Du musst außerdem folgende Beiträge bezahlen:

  • Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Dein Ausbildungsbetrieb zahlt knapp die Hälfte dieser Versicherungsbeiträge. Wenn du weniger als 325 Euro Ausbildungsvergütung erhältst, zahlt der Arbeitgeber die vollen Beiträge zur Sozialversicherung. Für diese Versicherungen meldet dich dein Arbeitgeber an. Du bist also automatisch versichert, wenn du eine betriebliche Ausbildung beginnst.

Eine schulische Berufsausbildung wird sozialversicherungsrechtlich wie ein Praktikum bewertet. Dabei besteht keine Sozialversicherungspflicht.

Bitte berücksichtigen: Hier gibt es seit dem 01.01.2020 Änderungen, die Inhalte in diesem Beitrag sind nicht mehr in allen Teilen aktuell! Mehr zum Thema

Immer wieder gibt es offene Fragen, wie die Zeit, die Azubis in der Berufsschule verbringen, mit der betrieblichen Arbeitszeit verrechnet werden soll. Was ist mit Pausen oder den Wegen zwischen Schule und Betriebsstätte?

Muss ich meinen Azubi für die Berufsschule freistellen?

Der Besuch der Berufsschule hat Vorrang, d. h. Sie dürfen Ihre Azubis während der Unterrichts- oder Prüfungszeiten nicht im Betrieb einsetzen. Das gilt nur, wenn diese in die Arbeitszeit fallen.

Muss ich meinen Azubi für die Schulzeit bezahlen?

Ja, laut §19 BBiG muss das Azubigehalt auch bezahlt werden, wenn diese nicht im Betrieb, sondern in der Berufsschule oder bei Prüfungen sind. Ebenso gilt das für Zeiten, in denen Nachhilfe, Vorbereitungslehrgänge für die Prüfungen oder Schulveranstaltungen stattfinden.

Was ist mit Pausen oder Schulweg?

Sowohl minder- als auch volljährige Azubis können die Pausen während der Schulzeit als auch den Schulweg auf ihre Arbeitszeit anrechnen. [Anm. wirAUSBILDER-Redaktion: Zum korrekten Sachverhalt lesen Sie die Ausführungen von Frau Rechtsanwältin Dr. Hergenröder in wirAUSBILDER Antworten Online “Was müssen Sie im Hinblick auf die Arbeitszeit Auszubildender beachten”?]

Was ist bei der Arbeitszeit bei volljährigen Azubis zu berücksichtigen?

Verbringt Ihr volljähriger Auszubildender mehr als acht Stunden in der Schule, inklusive Schulweg und Pausen, so können trotzdem nur maximal acht Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Prinzipiell können volljährige Azubis nach jedem Schulbesuch noch im Betrieb eingesetzt werden, solange die Schulzeit mit Pausen und Weg plus die anschließende Arbeitszeit nicht länger als acht Stunden dauern.

Beispiel: Ihr Azubi besucht von 8.00 Uhr bis 12.15 Uhr die Berufsschule, also insgesamt 4 Stunden und 15 Minuten. Für den Weg hin und zurück zur Schule benötigt er eine halbe Stunde. Insgesamt lassen sich also 4 Stunden und 45 Minuten auf die Arbeitszeit anrechnen, so dass er anschließend noch 3 Stunden und 15 Minuten arbeiten muss.

Auch volljährige Azubis dürfen nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten. Während eines halben Jahres oder innerhalb von 24 Wochen darf also eine Durchschnittsarbeitszeit von acht Stunden pro Werktag nicht überschritten werden.

Und was gilt dann für minderjährige Auszubildende?

Wenn ein Berufsschultag mindestens fünf mal 45 Minuten Unterricht enthält, kann dieser einmal pro Woche mit acht Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Der zweite Schultag muss dann wieder mit Arbeitszeit im Betrieb aufgefüllt werden, bis acht Stunden erreicht sind. Gibt es mehr als zwei Schultage pro Woche, entscheiden Sie, an welchem Tag Ihr Azubi nicht nach der Schule zur Arbeit erscheinen muss.

Wenn es nicht sinnvoll ist, die Azubis nur für wenige Stunden nach der Schule im Unternehmen einzusetzen, lassen sich die “Fehlstunden” auch über Arbeitszeitkonten oder -verschiebungen ausgleichen. Bei Blockunterricht kann eine Woche mit mindestens 25 (Zeit-)Stunden an fünf Tagen beim noch minderjährigen Azubi mit 40 Arbeitsstunden angerechnet werden. Überstunden können aufgrund des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur bedingt abgeleistet werden: Hier beträgt die maximale Arbeitszeit für Azubis unter 18 Jahren acht Stunden pro Tag bzw. 40 Stunden pro Woche.

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