Wann bekommt man einen parkschein wenn man schwerbehinderung

Menschen mit Schwerbehinderung dürfen auf einem Behindertenparkplatz parken. Dazu brauchen sie aber einen blauen EU-Parkausweis. Für Deutschland gibt es außerdem den orangenen Parkausweis. Menschen mit Behinderung können auch einen persönlichen Parkplatz beantragen. Zum Beispiel vor dem eigenen Haus, der Wohnung oder am Arbeitsplatz. Lesen Sie hier die wichtigsten Informationen zu den Parkausweisen und dem eigenen Behindertenparkplatz.

  • Welche Parkausweise gibt es für Menschen mit Behinderung?
  • Behindertenparkplatz mit Rollstuhl-Symbol
  • EU-Parkausweis: blau
  • Parkausweis Deutschland: orange
  • Wo und wie stellt man den Antrag auf die Parkausweise?
  • Dürfen auch andere Personen den Parkausweis nutzen?
  • Wer bekommt einen persönlichen Behindertenparkplatz?

Welche Parkausweise gibt es für Menschen mit Behinderung?

Es gibt zwei verschiedene Park-Ausweise für Menschen mit Schwerbehinderung: Einen blauen EU-Parkausweis und einen orangenen Parkausweis für Deutschland. Nur mit dem blauen EU-Parkausweis darf man auf Parkplätzen mit einem Rollstuhl-Symbol parken. In manchen Bundesländern gibt es noch weitere Parkausweise. Am besten fragen Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nach.

Hinweis! Nur Personen mit einem blauen EU-Parkausweis dürfen auf einem Behinderten-Parkplatz parken! Alle anderen nicht. Ein Schwerbehindertenausweis reicht nicht aus!

Behindertenparkplatz mit Rollstuhl-Symbol

Menschen mit Schwerbehinderung können nur mit einem blauen EU-Parkausweis auf einem Behindertenparkplatz parken. Behindertenparkplätze sind oft direkt am Eingang von Krankenhäusern, Rathäusern, Supermärkten oder Bahnhöfen. Behindertenparkplätze bieten mehr Platz zum Ein- und Aussteigen. Außerdem haben Menschen mit Gehbehinderung einen kürzeren Weg vom Parkplatz zum Eingang.

EU-Parkausweis: blau

Der blaue EU-Parkausweis mit Foto gilt in der Europäischen Union und einigen anderen Ländern: zum Beispiel Schweiz und Norwegen. Das Straßenverkehrsamt an Ihrem Wohnort stellt den Ausweis kostenlos aus. Nur mit dem blauen EU-Parkausweis dürfen Sie auf Behinderten-Parkplätzen mit Rollstuhl-Symbol parken.
Den blauen EU-Ausweis bekommen Menschen mit Schwerbehinderung und mit:

  • außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
  • Blindheit (Merkzeichen Bl)
  • Contergan-Schädigung (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und Menschen mit vergleichbarer Behinderung

Mit dem blauen EU-Park-Ausweis dürfen Sie hier parken:

  • auf Parkplätzen mit Rollstuhl-Symbol.
  • im eingeschränkten Halteverbot, im Zonen-Halteverbot und auf Anwohner-Parkplätzen bis zu 3 Stunden. Sie müssen eine Parkscheibe auslegen.
  • in Fußgängerzonen während der Ladezeit.
  • in verkehrsberuhigten Bereichen, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
  • an Parkuhren und Parkschein-Automaten, ohne Bezahlung.

Sie dürfen meistens maximal für 24 Stunden parken. Es sei denn, es steht an den Parkplätzen eine andere Zeitangabe.
!!Achtung!!: Auf privaten Parkplätzen ist die maximale Parkdauer oft kürzer. Zum Beispiel auf Parkplätzen von Supermärkten.

Parkausweis Deutschland: orange

Der orangene Parkausweis ist nur in Deutschland gültig. Das Straßenverkehrsamt stellt den Ausweis kostenlos aus. Schwerbehinderte Menschen bekommen den Ausweis, wenn bei ihnen einer der Punkte vorliegt:

  • Merkzeichen G und B und ein GdB von 80 oder höher für Einschränkungen der Beine oder der Lenden-Wirbelsäule. Das bedeutet, dass sie diesen Ausweis nur dann bekommen, wenn sie nicht oder nur sehr schlecht gehen können.
  • Merkzeichen G und B und ein GdB von 70 oder mehr für Einschränkungen der Beine oder der Lenden-Wirbelsäule und gleichzeitig
    ein GdB von 50 oder höher durch eine Funktionsstörung des Herzens und der Lunge.
  • Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa und ein Grad der Behinderung von 60 oder höher.
  • Künstlicher Darmausgang und gleichzeitig künstliche Harnableitung und ein Grad der Behinderung von 70 oder höher.

Mit dem orangenen Park-Ausweis dürfen Sie hier parken:

  • im eingeschränkten Halteverbot, im Zonen-Halteverbot und auf Anwohner-Parkplätzen bis zu 3 Stunden. Sie müssen eine Parkscheibe auslegen.
  • in Fußgängerzonen während der Ladezeit.
  • in verkehrsberuhigten Bereichen, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
  • an Parkuhren und Parkschein-Automaten, ohne Bezahlung.

Mit dem orangenen Parkausweis dürfen Sie nicht auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol parken!

Wo und wie stellt man den Antrag auf die Parkausweise?

Den Antrag auf den blauen EU-Parkausweis oder den orangenen Parkausweis stellen Sie bei der Verwaltung in Ihrer Stadt oder Gemeinde. Oft ist das beim Straßenverkehrsamt oder beim Ordnungsamt.

  Das brauchen Sie für den Antrag:

  • ausgefülltes Antrags-Formular,
  • Ihren Schwerbehindertenausweis oder einen anderen Nachweis über Ihre Behinderung,
  • für den blauen EU-Parkausweis brauchen Sie ein aktuelles Passbild,
  • eine Vollmacht + Personalausweis (wenn Sie den Ausweis für eine andere Person beantragen).

Dürfen auch andere Personen den Parkausweis nutzen?

Kann ein Mensch mit Schwerbehinderung nicht selbst Auto fahren, können auch Ehepartner, Eltern und Kinder einen Parkausweis beantragen. Ehepartner, Eltern und Kinder dürfen den Parkausweis aber nur nutzen, wenn sie den Menschen mit Schwerbehinderung fahren. Der Parkausweis ist personenbezogen. Das bedeutet zum Beispiel: Man kann den Parkausweis von Max Müller nur dann nutzen, wenn Max Müller mitfährt oder selbst fährt. Welches Auto man benutzt, ist egal.

Wer bekommt einen persönlichen Behindertenparkplatz?

Menschen mit Schwerbehinderung können einen persönlichen Behindertenparkplatz für ihren Wohnort und für ihre Arbeitsstelle beantragen. Hat zum Beispiel Max Müller einen persönlichen Behindertenparkplatz vor seiner Wohnung, dann darf nur er auf diesem Parkplatz parken. Der Parkplatz bekommt dann ein Schild mit einem Rollstuhlsymbol und dem Hinweis „Mit Parkausweis Nr. …“. Max Müller bekommt den passenden Parkausweis, in dem dieselbe Nummer steht.

  Einen persönlichen Parkplatz bekommen Sie nur nach strenger Prüfung. Je nach Wohnort müssen Sie verschiedene Unterlagen einreichen. Zum Beispiel:

  • Schwerbehindertenausweis
  • blauer EU-Parkausweis mit den Merkzeichen "aG" oder "BL"
  • Ärztliches Attest, dass Sie nicht weit gehen können
  • Arbeits- oder Ausbildungsvertrag
  • Mietvertrag

Außerdem müssen Sie begründen, warum Sie einen persönlichen Parkplatz brauchen. Zum Beispiel, weil es in der Nähe fast nie freie Parkplätze gibt. Den Antrag auf einen persönlichen Behindertenparkplatz stellen Sie beim Straßenverkehrsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Weitere Informationen

  • Informationen zum Behindertenparkplatz und zu den Parkausweisen auf der Internetseite des Sozialverbandes VdK Deutschland
  • Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung auf der Internetseite des ADAC
  • Informationen zum Thema Parken auf www.mobilista.eu
  • Übersicht über die Parkerleichterungen für Menschen mit Schwerbehinderung – Landesamt für Soziale Dienste Schleswig-Holstein

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Was braucht man um auf einem Behindertenparkplatz zu parken?

Ein Schwerbehindertenausweis alleine reicht nicht, um auf einem Behindertenparkplatz oder anderen Stellen bevorzugt parken zu können. Also ist es immer notwendig, einen blauen oder orangenen Parkausweis zu besitzen.

Was brauche ich um einen Parkausweis zu beantragen?

Folgende Unterlagen sind für die Beantragung erforderlich:.
Ausgefüllter Antrag (kann bei der zuständigen Behörde angefordert werden).
Kopie vom Schwerbehindertenausweis..
Kopie vom Bescheid des Versorgungsamtes..
Kopie vom Personalausweis..
Lichtbild (nur für den EU-Parkausweis).

Wo stelle ich den Antrag auf Parkerleichterung?

Der Antrag auf den orangen Parksausweis, die Sonderregelung zu Parkerleichterungen für besondere Gruppen Schwerbehinderter (Gleichstellung), wird bei der für den Wohnort zuständigen Straßenverkehrsbehörde gestellt.

Wann bekommt man das G im Schwerbehindertenausweis?

Das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis erhalten Personen mit erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr bzw. erheblicher Geh- und/oder Stehbehinderung.

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