Das Rentenalter für die gesetzliche Altersrente
- In Deutschland haben sie Anspruch auf Auszahlung der gesetzlichen Altersrente, wenn Sie in die Rentenversicherung eingezahlt haben und ein bestimmtes Alter, die sog. Regelaltersgrenze, erreichen. Die Regelaltersgrenze ist abhängig vom Geburtsjahr. Versicherte ab Jahrgang 1964 erreichen die Regelaltersgrenze am Tag ihres 67. Geburtstags. Versicherte, die früher geboren wurden, schwerbehinderte Menschen und besonders langjährig Versicherte können schon früher in Rente gehen.
- Früher: Unter normalen Umständen, liegt der früheste Rentenbeginn maximal 4 Jahre vor Erreichen der gesetzliche Regelaltersgrenze. Das früheste Renteneintrittsalter (auch "Zugangsalter" genannt) liegt damit für Versicherte ab Jahrgang 1964 bei 63 Jahren.
- Später: Ein Rentenbeginn nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze ist möglich. Einen spätestmöglichen Rentenbeginn gibt es nicht. Sie können, wenn Ihr Arbeitsvertrag das erlaubt, jenseits der Regelaltersgrenze weiterarbeiten.
- Die gesetzliche Altersrente wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie selbst müssen aktiv einen Rentenantrag stellen und Ihre Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen.
Ruhestand vor 67
Sie möchten früher als mit 67 in Rente gehen? Dafür gibt es neben bestimmten Ausnahmefällen verschiedene Möglichkeiten, die Sie für einen früheren Eintritt in den Ruhestand in Anspruch nehmen können.
Früher oder später in Rente mit der Flexirente
Früher oder später in Rente mit der Flexirente? Wir erklären die Regelungen durch das Flexirentengesetz für die gesetzliche Altersrente.
Rentner mit 63
Was Sie über den verfrühten Renteneintritt wissen sollten, wie früh Sie in Rente gehen können, wie viel gesetzliche Rente Sie voraussichtlich bekommen, mit welchen Möglichkeiten können Sie finanziell vorsorgen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
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