Wann meldet sich Finanzamt wegen Erbschaftssteuer

Jeder der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegende Erwerb ist von der erwerbenden Person (bei Schenkungen auch von der schenkenden Person) innerhalb von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Vermögensanfall dem für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen.

Eine Anzeige ist nicht erforderlich, wenn der Erwerb auf einer von einem deutschen Gericht, einem deutschen Notariat oder einem deutschen Konsulat eröffneten Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) beruht, und sich aus der Verfügung von Todes wegen das Verhältnis der erwerbenden Person zum Erblasser bzw. zur Erblasserin unzweifelhaft ergibt. Das gilt nicht, wenn zum Erwerb Grundbesitz, Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften, die nicht der Anzeigepflicht nach § 33 ErbStG unterliegen, oder Auslandsvermögen gehört. Weiterhin kann die Anzeige bei einer Schenkung unterbleiben, wenn diese Schenkung gerichtlich oder notariell beurkundet wurde.

Das zuständige Finanzamt wird gegebenenfalls von den Beteiligten eine Erbschaftsteuererklärung oder Schenkungsteuererklärung anfordern.

Wer einen Erwerb anzuzeigen hat, kann diese Verpflichtung mit einem formlosen Schreiben an das für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständige Finanzamt erfüllen. Die Anzeige sollte folgende Angaben enthalten:

  • Vorname, Nachname, Beruf und Adresse der Erblasserin bzw. des Erblassers oder der schenkenden Person und der erwerbenden Personen
  • Todestag und Sterbeort der Erblasserin bzw. des Erblassers oder Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung,
  • Gegenstand und Wert des Erwerbs,
  • Rechtsgrund des Erwerbs (z.B. gesetzliche Erbfolge, Vermächtnis, Ausstattung),
  • persönliches Verhältnis der erwerbenden Person zur Erblasserin bzw. zum Erblasserin oder zur schenkenden Person (z.B. Verwandtschaft, Schwägerschaft, Dienstverhältnis),
  • frühere Zuwendungen der Erblasserin bzw. des Erblassers oder der schenkenden Person an die erwerbende Person nach Art, Wert und Zeitpunkt der einzelnen Zuwendung.

Sie können auch bei dem für die Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer zuständigen Finanzamt (siehe Finden Sie Ihr Finanzamt) einen Vordruck zur Anzeige des Erwerbs oder einen Erklärungsvordruck anfordern oder den Vordruck von der Internetseite Portal der Finanzämter unter Service Formulare herunterladen. 

Es entstehen bei der Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer keine besonderen Gebühren oder sonstige Kosten.

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  • Erbschaftsteuer – Wie lange dauert es bis zum Bescheid?

Wer sich näher mit dem Erbrecht befasst, stößt auch auf das deutsche Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, kurz ErbStG, und stellt im Zuge dessen fest, dass grundsätzlich jedes Erbe steuerpflichtig ist. Im Allgemeinen müssen die Erben eine entsprechende Erbschaftsteuer-Erklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen, das dann bezüglich der zu entrichtenden Steuer entscheidet. Oftmals meldet sich das Finanzamt von sich aus, da es beispielsweise von der Bank über den Erbfall in Kenntnis gesetzt wurde. Ansonsten müssen sich die Erben an die gesetzlich bestimmten Fristen halten und sich innerhalb von drei Monaten nach Anfall der Erbschaft an das Finanzamt wenden.

Dass man sich besser nicht den Steuergesetzen widersetzt und zudem an die definierten Fristen hält, dürfte den meisten Menschen klar sein, schließlich kann der Fiskus ansonsten hart durchgreifen. Trotz der tiefen Trauer und eines zuweilen sehr fordernden Nachlassverfahrens sollten es Erben folglich nicht versäumen, der Pflicht zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung nachzukommen. Allerdings besteht eine solche Abgabepflicht erst nach Aufforderung seitens des Finanzamts. Im Gegenzug existiert aber eine Anzeige- und Erklärungspflicht, der der Erbe eigenständig nachkommen muss. Innerhalb der dreimonatigen Frist muss man so den Erwerb von Todes wegen anzeigen. Neben den Erben unterliegen auch Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer dieser Pflicht, da sie im Zuge des Erbfalls ebenfalls zu Erwerbern werden.

Wann bekommt man den Erbschaftsteuerbescheid vom Finanzamt?

Als Steuerpflichtiger unterliegt man strengen Vorgaben und Fristen, an die man sich peinlichst genau halten sollte. Wer eine Frist überschreitet, bekommt recht schnell Post vom Amt und muss gegebenenfalls mit Sanktionen rechnen und zum Beispiel Säumniszuschläge zahlen. Wer als Erbe nach entsprechender Aufforderung durch das Finanzamt eine Erbschaftsteuererklärung gemacht und eingereicht hat, fragt sich mitunter, ob auch der Fiskus bei der Bearbeitung an bestimmte Fristen gebunden ist. Mitunter erhält man bereits innerhalb weniger Wochen den Bescheid, aber in vielen Fällen fällt die Bearbeitungsdauer deutlich länger aus. Zuweilen vergehen sogar zwei oder mehr Jahre, ohne dass man einen Bescheid bezüglich der Erbschaftsteuer erhalten hätte. So entsteht in vielen Fällen der Eindruck, das Finanzamt habe den Fall vergessen. Möglicherweise ist dies auch der Fall, doch oftmals fällt die Bearbeitungsdauer einfach extrem lang aus. So erhält man den Bescheid doch noch, selbst wenn man gar nicht mehr damit gerechnet hat.

Kann der Erbschaftsteuerbescheid verjähren?

Verbraucher sollten wissen, dass auch in Zusammenhang mit dem Erbschaftsteuerbescheid eine Verjährung einsetzen kann. Das Finanzamt kann sich demnach nicht beliebig viel Zeit lassen, da es aufgrund der Verjährung die Erbschaftsteuer-Schuld nicht mehr einfordern kann. Für Erwerber von Todes wegen ist dies ein wichtiger Punkt, dem sie eine gewisse Aufmerksamkeit schenken sollten. So kann es zu einer Verjährung kommen, wenn kein Bescheid erfolgt. Dabei handelt es sich um eine so genannte Festsetzungsverjährung, die in Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer nach vier Jahren eintritt. Mit Ablauf des Jahres, in dem die Erbschaftsteuererklärung abgegeben wurde, beginnt diese vierjährige Frist.

Wie lange dauert der Erbschaftssteuerbescheid?

Bei Erbschaften dauerte es durchschnittlich 18, bei Schenkungen 36 Monate, bis die Steuern festgesetzt wurden. Für Großfälle bei der Erbschaftsteuer hat der ORH eine Zeitdauer von durchschnittlich 24 Monaten festgestellt.

Wann wird die Erbschaftssteuer eingefordert?

Erbschaftssteuer fällt in Deutschland an, wenn der Erblasser verstirbt und ein anderer, in der Regel ein Angehöriger etwas aus dem Nachlass erwirbt – der sogenannte Erwerb von Todes wegen. Diese Steuer wird allerdings nur dann fällig, wenn der Nachlasswert den Freibetrag des Erben übersteigt.

Wie lange dauert Erbschaftsabwicklung?

Erbscheinverfahren und Nachlassauseinandersetzung können die Abwicklung der Erbschaft verzögern. Erblasser kann zu Lebzeiten Einfluss auf die Abwicklung der Erbschaft nehmen. Bei komplexen Nachlässen kann die Abwicklung der Erbschaft Jahre dauern.

Wird man angeschrieben wenn man erbt?

Wird man immer angeschrieben als Erbe? Wenn dem Nachlassgericht ein Testament vorliegt, werden die Erben immer angeschrieben. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Hier müssen sich die Erben in der Regel selbst um die Nachlassangelegenheiten kümmern.

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