Wann wird das Geld von der Karte abgebucht?

Frage 1.: Kann ich mein Geld per Bankrückruf zurückholen oder ist das nicht zulässig?

Möglich ist dies nur im Falle eines unberechtigten Geldeinzugs per Lastschrift. Eine Zahlung per EC-Karte wird sofort ausgeführt; online. Die Abbuchung des Betrages auf dem Konto des Käufers erfolgt unverzüglich. Eine Rückholung des Betrages durch die Bank ist nicht möglich. Will der Käufer sein Geld nach Zahlung per EC-Karte zurückhaben, muss er sich an den Verkäufer wenden.

Frage 2.: Wie komme ich an mein Geld?

Ein Widerruf des Vertrages dürfte ausgeschlossen sein. Nach Ihrer Mitteilung haben Sie den Vertrag unterschrieben. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht gibt es jedoch nur bei sog. Haustürgeschäften, also wenn Sie ein Vertreter zu Hause unaufgefordert aufgesucht hat oder bei sog. Fernabsatzverträgen, die Sie per Telefon oder Internet abgeschlossen haben. Auch dann erlischt jedoch gem. § 312 d Abs. 3 BGB das Widerrufsrecht, sobald die Vertragsparteien Ihre gegenseitigen vertraglichen Pflichten erfüllt haben, wie in Ihrem Fall. Eine andere Frage ist die Schlechterfüllung des Vertrages. In diesem Fall stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zur Verfügung. Dabei können Sie jedoch nicht sogleich vom Vertrag zurücktreten. Zunächst müssen Sie Ihren Vertragspartner unter Fristsetzung auffordern, die Mängel an der erbrachten Leistung zu beseitigen bzw. den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen. Erst wenn die Frist abgelaufen ist oder der Unternehmer sich weigert, seinen vertraglichen Pflichten nachzukommen, können Sie gem. § 323 BGB vom Vertrag zurücktreten und die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.

  • Die Verjährungsfrist einer Lastschrift beträgt insgesamt drei Jahre.
  • Bei doppelten oder fälschlichen Abbuchungen kann die Lastschrift innerhalb von acht Wochen zurückgegeben werden.
  • Der Rückruf eines Lastschriftmandats ist bis zu einem Tag vor der nächsten Abbuchung möglich.

Bargeldlos zahlen ist wirklich praktisch: Einfach die EC-Karte kurz ans Lesegerät halten, es piept, dann noch die PIN eintippen oder unterschreiben und schon ist es erledigt. Wer so bezahlt, löst immer ein Lastschriftverfahren aus: Das Unternehmen darf die Summe vom Konto abbuchen.

Doch das geht nur in einem bestimmten Zeitraum, erklärt Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen: "Da muss man zunächst wegdenken von der Lastschrift und sich der Frage der Verjährung widmen: Wenn ein Anspruch verjährt ist, dann bedeutet das, dass er rechtlich nicht mehr durchsetzbar ist."

Die Verjährungsfrist ist gesetzlich geregelt, ergänzt die Finanzexpertin und sie betrage insgesamt drei Jahre: "Das heißt, wenn ich eine Lastschrift oder ein Lastschriftmandat erteilt habe, dann gilt dieses für 36 Monate. Wenn in diesen 36 Monaten nichts passiert ist, dann erlischt die Lastschrift und es darf keine Abbuchung mehr erfolgen."

Fehler bei der Abbuchung

Wann genau das Geld innerhalb dieses Zeitraums eingezogen wird, ist ganz egal – auch, wenn die meisten Unternehmen ihre Forderungen relativ zeitnah abbuchen. Auf Nachfrage teilt ein Mitarbeiter der Firma, die den kostenpflichtigen Parkplatz in Halberstadt betreibt, schriftlich mit, dass ein Fehler Schuld an der verzögerten Abbuchung gewesen sei. Laut dem Mitarbeiter wurden Lastschrift-Dateien für den Parkplatz nicht korrekt verarbeitet: "Da es sich um Kleinstbeträge handelte, die Verjährung noch lange nicht eingetreten und der Verwendungszweck eindeutig ist, habe ich entschieden, die Lastschriften nachzuholen."

Das Unternehmen habe inzwischen dafür gesorgt, dass solche Verzögerungen nicht erneut vorkommen könnten, heißt es weiter.

Doppelter Einzug von Lastschriften

Aber was ist, wenn eine Lastschrift-Abbuchung zum Beispiel doppelt oder fälschlicherweise gemacht worden ist? Auch dafür gibt es Fristen, erklärt Sylvie Ernoult vom Bundesverband deutscher Banken: "Innerhalb von acht Wochen nach Belastung des Kontos kann ohne Angabe von Gründen eine Lastschrift zurückgegeben werden. Gab es kein Lastschriftmandat, dann beträgt die Frist 13 Monate. Das ist auch der Grund, warum es sehr wichtig ist, sich regelmäßig seine eigenen Kontoauszüge anzuschauen."

Bei solchen Rückbuchungen muss man sich nur an die eigene Bank wenden, die das Geld zurückholt und nicht an den Empfänger selbst. Wenn man es einem Unternehmen erlaubt hat, regelmäßig per Lastschrift einen Betrag vom Konto einzuziehen, kann das auch wieder rückgängig gemacht werden, indem man das Lastschriftmandat widerruft. Das ist bis zum Tag vor der nächsten Abbuchung möglich.

Ein Experte erklärt, warum es verschiedene Möglichkeiten bei der Bezahlung mit Karte gibt. Und worauf Kunden beim Einkauf achten müssen

Berlin. 

„Bitte die Geheimzahl eingeben und mit Grün bestätigen“. Mit routinierter Freundlichkeit erklingt dieser Satz jeden Tag an tausenden Kassen in Deutschland. Wer in der Hektik dreimal die falsche PIN eingibt, wünscht sich, dass die Verkäuferin doch lieber nach einer Unterschrift auf dem Kassenzettel gefragt hätte.

Da gibt es doch sowieso keinen Unterschied für den Verbraucher, oder? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum bargeldlosen Bezahlen mit EC-Karte erklärt der Experte David Riechmann, Referent für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Verbraucherzentrale NRW.

Wie unterscheiden sich PIN- und Unterschriften-Zahlung?

„Bei der PIN-Zahlung wird direkt bezahlt“, erklärt Riechmann. Vom EC-Terminal im Laden wird zunächst geprüft, ob überhaupt genug Geld auf dem Konto für die anstehende Zahlung zur Verfügung steht. Die Bank gibt dann ein Signal zurück ans Terminal und das dem Händler mit. „Mit der Eingabe der PIN löst man dann die Zahlung aus. In dem Moment wird bezahlt“, sagt Riechmann.

Hier kommt es auch schon zum großen Unterschied zur Unterschrift: Durch die Signatur auf dem Kassenbon erteilt man dem Händler die Erlaubnis für einen Lastschriftvertrag. „Da unterschreibt man ja immer auf der Rückseite des Belegs einen ziemlich langen Text, den sich wenige Leute durchlesen. Hier wird dem Anbieter die Vollmacht erteilt, eine Lastschrift durchzuführen“, so Riechmann.

Und welchen Unterschied macht das dann für den Kunden?

Für den normalen Kunden im Supermarkt ist es egal, wie bezahlt wird. Für den Händler ist aber das PIN-Verfahren sicherer. So sieht er sofort, dass das Konto gedeckt ist. Wenn der Kunde also kein Geld auf dem Konto hat, kann die Zahlung nicht durchgeführt werden.

„Bei der Lastschrift ist es so, dass der Händler im Nachgang das Geld erst vom Konto abbucht. Das heißt, er trägt ein gewisses Risiko“, erklärt der Experte. Dafür ist die Zahlung mit PIN für die Händler oft etwas teurer. In der Regel zahlt der Händler bei PIN-Zahlung zwischen 0,2 und 0,3 Prozent des Rechnungsbetrags, bei Zahlung mit Unterschrift hingegen so gut wie gar nichts.

Müssen Kunden also auf Nichts achten?

„Eigentlich nicht. Natürlich muss das Konto immer gedeckt sein. Wenn aber ein Konto aufgelöst wird und der Kunde mit Unterschrift zahlt, kann es zu Problemen kommen. Wenn dann der Händler den Betrag nicht innerhalb von zwei Tagen abbucht, existiert das Konto im schlimmsten Fall nicht mehr“, so Riechmann. Der Händler muss dann den Zahlungsempfänger ermitteln. Der Aufwand kann dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

Ein Experten-Tipp: Wenn man ein Konto wechselt, sollte man darauf achten, nicht unbedingt mit Unterschrift zu zahlen. Andernfalls fällt für den Kunden die ausstehende Ermittlungsgebühr an.

Der Vorteil beim Bezahlen mit Unterschrift liegt im Widerrufsrecht von Zahlungen. Das ist ein Sicherungsmechanismus, der verhindert, dass Händler Beträge vom Konto abbuchen können, die gar nicht hätten abgebucht werden sollen.

„Das ist beim Einzelhandel nicht üblich. Sowas kommt eher bei Missbrauchsfällen oder beim Online-Shopping zum Einsatz, um sich bei falschen Abbuchungen zu wehren. Die Möglichkeit, eine Lastschrift zurückbuchen zu lassen, bedeutet aber nicht, dass Kunden ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen müssen“, sagt der Experte.

Gelten bei Kreditkarten eigentlich die gleichen Regeln?

Riechmann: „Vom Prinzip ist es das Gleiche. Natürlich funktionieren Kreditkarten anders als Girokarten, aber in Sachen PIN oder Unterschrift gibt es keine Unterschiede.“

Funktioniert das kontaktlose Bezahlen nur bei Kreditkarten?

Mittlerweile bieten auch manche Banken das kontaktlose Bezahlen für Girokarten, auch bekannt als NFC (Near Field Communication). NFC ist allerdings in seiner Reichweite beschränkt, sagt Riechmann: „Häufig ist das limitiert auf kleine Beträge bis zu 25 Euro, bei denen man keine PIN eingeben muss. Es kann aber sein, dass hin und wieder auch der PIN abgefragt wird, um die Sicherheit zu gewährleisten.“

Und warum gibt es im gleichen Laden sowohl Kartenzahlungen mit PIN als auch mit Unterschrift?

Das entscheiden die Händler selbst. Auf manche Kassenzetteln ist auch zu lesen, dass diese Entscheidung zufällig getroffen wird. Ob dahinter ein System steckt, kann auch der Experte nicht mit letzter Gewissheit sagen. Riechmann vermutet allerdings, dass hier der Händler zwischen Kosten des PIN-Verfahrens und seiner Sicherheit abwägen wird.

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Wann wird das abgebucht?

Der Zeitpunkt der Abbuchung des Rechnungsbetrags hängt davon ab, ob du mit einer Debit- oder einer Kreditkarte bezahlt hast. Bei einer Debitkarte wird das Konto in der Regel sofort belastet, während bei der Kreditkarte häufig alle Ausgaben, die über die Karte getätigt werden, gesammelt für einen Monat abgebucht werden.

Wie lange dauert die Abbuchung?

Wenn es dauert, bis Geld auf einem Konto eines Kunden ankommt, liegt es zumeist daran, dass die Überweisung noch nicht abgeschlossen ist. In aller Regel sollte eine Überweisung, egal ob beleghaft oder beleglos – also z.B. als Online-Überweisung, nicht länger als einen Bankarbeitstag dauern.

Wann wird Kartenzahlung abgebucht Sparkasse?

Was viele Bankkunden nicht wissen: Vor allem bei Sparkassen und Volksbanken werden am Ende des Quartals für jede EC-Kartenzahlung eine Gebühr abgebucht.

Wie lange kann eine EC Zahlung dauern?

Bezahlen mit der girocard (Debitkarte) Mit ihr können Sie Geld abheben, aber auch bargeldlos bezahlen – Ihr Konto wird dann sofort oder innerhalb weniger Tage belastet.

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