Wurde heute geblitzt als ich noch über ne Gelbe Ampel "gehuscht" bin... waren zwei mal rot orange farbene blitze... bin noch in probezeit.. was kann auf mich zu kommen? und welcher blitzer blitzt zweimal? geschwindigkeits oder rotlicht? weil rotlicht bin ich mir SEHR sicher, dass es noch gelb war als ich rüber gefahren bin!
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Topnutzer im Thema Verkehr
Die Rotlicht-Blitzer blitzen zweimal, um festzustellen, ob sich das Fahrzeug noch bewegt hat und tatsächlich die Ampel überfahren hat. Bleibt man z.B. kurz hinter der Haltelinie
stehen und löst dadurch den Blitzer aus, ist dies kein Verstoß (das wäre dann beim Vergleich der beiden Bilder ersichtlich). Wenn Du weitergefahren bist, war es anscheinend doch nicht mehr so ganz gelb wie Du vermutest... außerdem ist bereits das Überfahren des gelben Signals eine Ordnungswidrigkeit (sofern gefahrloses Bremsen nicht mehr möglich war). Warte einfach ab, ob die zust. Behörde Dir (oder dem Fzg.halter) einen Anhörbogen schickt ... vielleicht kommt ja auch nichts und die
Aufregung war umsonst.
wenn du dich an die Stelle erinnerst, kannst du bei "POIbase" nachschauen, um was für einen Blitzer es sich gehandelt hat
Zwischen dem ersten und zweitem Bild was gemacht wurde wird gemessen wie lange Du schon über der Rot Zeit warst. Wenn die Ampel länger als 1sec. Rot war hast Du ein gewaltiges Problem. Kann sein das Du den Führerschein wieder abgeben mußt. Wenn Du glück hast wird "nur" Deine Probezeit verlängert. Mach Dich im Internet schlau was auf dich zukommt.
Wenn es 2 mal geblitzt hat kann es sein das es einmal wegen der roten Ampel und das andere mal wegen zu scnell war. Ansonsten kannst du hier Nachschauen was dich erwartet //www.bussgeldkataloge.de/
in der probezeit wen du da geblitzt wirst wirst du zu einer §nachschulung" eingeladen... wen das inerhalb der probezeit nochmal vorkommt dan weiß ichs leider auch nit mehr:D8so hat mein bruder mir das erklärt)
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Hallo zusammen,
Ich wurde eben innerorts am Ortseingang (50er Zone) 10-12 km/h zu schnell geblitzt. Der Blitzer ist normalerweise auch ein Rotblitzer und stand an einer Ampel. Allerdings war die Ampel nicht rot. Und ich hab gehört, dass nur Rotblitzer zweimal hintereinander blitzen.
Jetzt wollte ich fragen, ob das normal ist ? Ich bin total verunsichert und weiß nicht mit was ich jetzt rechnen darf 🙄
1 Antwort
Topnutzer im Thema Verkehr
Für einer Geschwindigkeitsmessung reicht normalerweise nur ein Beweisfoto, auf dem der Fahrer und das Kfz erkennbar ist. Bei der Rotlichtüberwachung wird zweimal geblitzt. Das erste Mal beim Überfahren des Kontaktes und das zweite Mal beim Verlassen des Kontaktes. Damit kann nachgewiesen werden, dass das
Fahrzeug nicht doch noch oberhalb des Kontaktes angehalten wurde und somit der "geschützte Bereich" nicht befahren wurde. Durch Auslösen des zweiten Blitzes wird dokumentiert, dass weitergefahren, also in den geschützten Bereich gefahren wurde. Geh also mal von einem Rotlichtverstoß aus.
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Das Überfahren einer roten Ampel wird streng geahndet
Am 5. August 1914 wurde in den USA, genauer in Cleveland (Ohio), die weltweit erste elektrische Verkehrsampel in Betrieb genommen. Heute sind Ampeln aus dem Straßenbild nicht mehr wegzudenken. Sie sorgen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Überfahrt eine Person eine rote Ampel, kann dies gravierende Folgen haben. Aus diesem Grund werden Rotlichtverstöße streng geahndet. Um Verstöße dieser Art aufzudecken, werden spezielle Blitzer, oft Ampelblitzer genannt, eingesetzt. Wie kommt es dazu, dass, wenn Sie eine rote Ampel überfahren, 2 Mal geblitzt werden?
Bußgeldrechner: Welches Bußgeld droht bei einem Rotlichtverstoß?
Bußgeldkatalog: Bei Rot über die Ampel gefahren
137010 | Sie hielten näher als 10 m vor einem Lichtzeichen und verdeckten dieses. | 10 | ||
137011 | Sie hielten näher als 10 m vor einem Lichtzeichen und verdeckten dieses und behinderten dadurch andere. | 15 | ||
137012 | Sie parkten näher als 10 m vor einem Lichtzeichen und verdeckten dieses. | 15 | ||
137013 | Sie parkten näher als 10 m vor einem Lichtzeichen und verdeckten dieses, wodurch Andere behindert wurden. | 25 | ||
137014 | Sie parkten länger als eine Stunde näher als 10 m vor einem Lichtzeichen und verdeckten dieses. | 25 | ||
137015 | Sie parkten länger als eine Stunde näher als 10 m vor einem Lichtzeichen und verdeckten dieses, wodurch Andere behindert wurden. | 35 | ||
137000 | Sie missachteten das Rotlicht in Verbindung mit dem Gelblicht. | 15 | ||
137006 | Sie missachteten das Gelblicht der Lichtzeichenanlage, obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können. | 10 | ||
137100 | Sie missachteten als Fußgänger das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. | 5 | ||
137101 | Sie missachteten als Fußgänger das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum Unfall. | 10 | ||
137106 | Sie bogen mit Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil aus einem anderen als dem rechten Fahrstreifen nach rechts ab. | 15 | ||
137112 | Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab und behinderten den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Richtung. | 35 | ||
137500 | Sie missachteten das “Halt” anordnende besondere Lichtzeichen “weißer waagerechter Lichtbalken” für eine Straßenbahn / einen Bus / ein Taxi. Es kam zum Unfall. | 240 | 1 | |
137506 | Sie missachteten das “Halt” anordnende besondere Lichtzeichen “weißer waagerechter Lichtbalken” für eine Straßenbahn / einen Bus / ein Taxi. Es kam zum Unfall. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. | 360 | ||
137630 | Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab, ohne vorher anzuhalten. | 70 | 1 | |
137631 | Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab und gefährdeten dadurch den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen. | 100 | 1 | |
137632 | Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab. Es kam zum Unfall mit dem Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen. | 120 | 1 | |
137636 | Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab und behinderten dadurch den Fußgängerverkehr/Fahrradverkehr auf einer Radwegfurt der freigegebenen Verkehrsrichtungen. | 100 | 1 | |
137637 | Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab und gefährdeten dadurch den Fußgängerverkehr/Fahrradverkehr auf einer Radwegfurt der freigegebenen Verkehrsrichtungen. | 150 | 1 | |
137638 | Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab. Es kam zum Unfall mit dem Fußgängerverkehr/Fahrradverkehr auf einer Radwegfurt der freigegebenen Verkehrsrichtungen. | 180 | 1 | |
137642 | Sie missachteten als Radfahrer das Dauerlichtzeichen “rote gekreuzte Schrägbalken”. | 60 | 1 | |
137648 | Sie missachteten das Dauerlichtzeichen “rote gekreuzte Schrägbalken”. | 90 | 1 | |
137649 | Sie missachteten das Dauerlichtzeichen “rote gekreuzte Schrägbalken” und gefährdeten dadurch Andere. | 200 | 2 | 1 |
137650 | Sie missachteten das Dauerlichtzeichen “rote gekreuzte Schrägbalken”. Es kam zum Unfall. | 240 | 2 | 1 |
Wie funktionieren Ampelblitzer?
Wenn Sie schon einmal eine rote Ampel überfahren haben, mögen Sie sich vielleicht folgende Frage stellen: Warum hat der Rotblitzer 2 Mal geblitzt? Um dies zu beantworten, müssen wir uns damit auseinandersetzen, wie ein Ampelblitzer genau funktioniert.
In der Regel werden Induktionsschleifen unter die Fahrbahndecke verlegt. Diese erkennen, wenn ein Fahrzeug die Haltelinie vor der Ampel überfährt. In diesem Moment löst ein erster Blitz aus. Ein weiterer Impuls wird von den Induktionsschleifen erkannt, wenn das Fahrzeug kurz darauf in den Gefahrenbereich der Kreuzung einfährt. Hier wird ein zweites Foto geschossen. Aus diesem Grund wird, wenn Sie eine rote Ampel überfahren, 2 Mal geblitzt.
Hat der Rotlichtblitzer 2 Mal geblitzt, bedeutet das jedoch nicht immer, dass Sie die rote Ampel überfahren haben. Es gibt nämlich auch Ampelblitzer, bei denen der zweite Blitz nicht durch das Überfahren einer weiteren Induktionsschleife ausgelöst wird. Vielmehr existieren Blitzer, die automatisch kurze Zeit nach dem ersten Impuls auslösen. Auch wenn Sie nicht über Rot gefahren sind, wird 2 Mal geblitzt. Sie müssen jedoch in der Regel nicht mit einem Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes rechnen. Stattdessen kann Ihnen jedoch ein Haltelinienverstoß vorgeworfen werden. Worin die Unterschiede liegen, erklären wir im folgenden Abschnitt.
FAQ: 2 Mal an der roten Ampel geblitzt
Weshalb blitzen rote Ampeln 2 Mal?
Wie Ampelblitzer genau funktionieren und warum Sie häufig 2 Mal geblitzt werden, wenn Sie eine rote Ampel überfahren, lesen Sie hier.
Womit muss ich rechnen, wenn ich eine rote Ampel überfahren habe?
Die möglichen Sanktionen, die aufgrund eines Rotlichtverstoßes fällig werden, können Sie in dieser Tabelle ablesen.
Was passiert, wenn ich einen Rotlichtverstoß begangen habe und noch in der Probezeit bin?
Überfahren Sie eine rote Ampel in der Probezeit, wird dies als A-Verstoß gewertet. Zusätzlich zu den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog müssen Sie in diesem Fall mit einer Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie der Anordnung eines Aufbauseminars rechnen.
Haltelinien- oder Rotlichverstoß?
Ein Rotlichtverstoß liegt immer dann vor, wenn Sie sowohl die Haltelinie überqueren als auch in den Gefahrenbereich der Kreuzung einfahren, wenn die Ampel Rot anzeigt. Überfahren Sie jedoch lediglich die Haltelinie, halten jedoch rechtzeitig an und kommen vor dem Gefahrenbereich zum Stehen, handelt es sich lediglich um einen Haltelinienverstoß.
Hat die rote Ampel 2 Mal geblitzt, können die Fotos unter Umständen belegen, dass Sie rechtzeitig angehalten haben. Wurden dabei keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet, ist in diesem Fall lediglich ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro zu erwarten.
Ampelblitzer hat 2 Mal geblitzt: Mit welchem Bußgeld ist zu rechnen?
Hat es, wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben, 2 Mal geblitzt, müssen Sie mit entsprechenden Sanktionen rechnen. Wie hoch Bußgeld & Co. ausfallen, hängt davon ab, ob Sie einen einfachen oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß begangen haben. Doch worin liegen die Unterschiede?
Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens kürzer als eine Sekunde Rot gezeigt hat. In diesem Fall drohen ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei gleichzeitiger Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einem aus dem Rotlichtverstoß resultierenden Unfall steigt das Bußgeld auf 200 bzw. 240 Euro, des Weiteren ist mit zwei Punkten in Flensburg sowie einem einmonatigen Fahrverbot zu rechnen.
Demgegenüber handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß, wenn es, als Sie die rote Ampel überfahren haben, 2 Mal geblitzt hat und das Rotlicht schon länger als eine Sekunde angezeigt wurde. Hier wird mindestens ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro fällig. Des Weiteren gibt es zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
Bei zusätzlicher Gefährdung oder Sachbeschädigung steigt das Bußgeld auf 320 bzw. 360 Euro.
2 Mal eine rote Ampel überfahren: Welche Sanktionen drohen Wiederholungstätern?
Kfz-Fahrer, die innerhalb eines Jahres mehrfach mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 26 km/h auffallen, müssen mit einem (zusätzlichen) einmonatigen Fahrverbot rechnen. Doch wie verhält es sich bei Wiederholungstätern, bei denen die rote Ampel 2 Mal geblitzt hat?
Werden bei einem wiederholten Rotlichtverstoß härtere Sanktionen festgelegt? Das ist durchaus möglich, hierbei wird jedoch nach Einzelfall entschieden. Grundsätzlich gilt hier Folgendes: Die im Bußgeldkatalog festgelegten Sanktionen sind für Personen gültig, die noch keine Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) haben. Früher begangene Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten können dazu führen, dass von den üblichen Bußgeldern und Nebensanktionen abgewichen wird.
Bei Rot über die Ampel fahren: Konsequenzen für Fahranfänger in der Probezeit
Hat es, wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben, 2 Mal geblitzt, drohen die bereits erwähnten Sanktionen. Mit zusätzlichen Konsequenzen müssen jedoch Fahranfänger rechnen, die sich noch in der Probezeit befinden. Ein Rotlichtverstoß gilt nämlich als sogenannter A-Verstoß.
Dieser führt dazu, dass die Probezeit um zwei Jahre verlängert wird – also dann insgesamt vier Jahre dauert. Des Weiteren muss der Betroffene an einem Aufbauseminar teilnehmen. Beim zweiten A-Verstoß wird der Fahranfänger kostenpflichtig verwarnt und erhält eine Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung.
Beim insgesamt dritten A-Verstoß in der Probezeit muss der Fahranfänger dann damit rechnen, dass es zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommt.