Die gesetzliche Vertreterin/der gesetzlichen Vertreter der Minderjährigen/des Minderjährigen bestimmt deren/dessen Aufenthaltsort, soweit die Pflege und Erziehung der Minderjährigen/des Minderjährigen dies erfordert. In der Regel bestimmen daher die Eltern einer Jugendlichen/eines Jugendlichen, ob sie/er alleine verreisen darf.
Im Ausland gelten die Jugendschutzgesetze des Urlaubslandes. Um bei möglichen Kontrollen Missverständnisse zu vermeiden, sollten die Eltern der Jugendlichen/dem Jugendlichen eine schriftliche Bestätigung mit ihrem Namen, ihrer Adresse und Telefonnummer mitgeben, mit der sie erklären, dass sie mit der Reise einverstanden sind. Dieser Bestätigung sollten eine Kopie der Geburtsurkunde der Minderjährigen/des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Die Erlaubnis eines Elternteiles genügt.Informationen über das Jugendschutzgesetz des Urlaubslandes werden bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes bereit gestellt.
Hinweis
Auf den Seiten des ÖAMTC finden sich Muster für die Einverständniserklärung.
Tipp
Die e-card, oder für Reisen außerhalb der EU der Urlaubskrankenschein, sollte unbedingt eingepackt werden. Nähere Informationen erteilt der zuständige Krankenversicherungsträger. Auf den Seiten des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger finden sich Links zur Urlaubskrankenscheinbestellung bei verschiedenen Sozialversicherungsträgern.
Weiterführende Links
- Botschaft/Konsulat (→ BMEIA)
- Muster für die Einverständniserklärung (→ ÖAMTC)
- Urlaubskrankenscheinbestellung (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger)
Letzte Aktualisierung: 12. Jänner 2022
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Einverständniserklärung für Minderjährige
Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie insbesondere bei Namensabweichungen eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und der Ausweisdatenseite
des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben.
Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.
Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen:
- Personalien zum Minderjährigen
- Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
- Reiseroute
- Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen
Die Frage, ob die Unterschriften einer Einverständniserklärung beglaubigt werden sollten und ob eine Beglaubigung in Deutschland (durch Notar, Gemeinde- oder Stadtverwaltung) anerkannt wird, hängt vom Recht des Ziellandes ab.
Ggf. kann eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache (durch
Übersetzerbüro), ggf. auch eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung mit Übersetzung empfehlenswert sein.
Besonderheiten einzelner Zielländer finden Sie in unseren Reise- und Sicherheitshinweisen unter Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:
Reise- und Sicherheitshinweise
Für verbindliche Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen im Zielland wenden Sie sich bitte an die zuständige Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland.
Vertretungen anderer Staaten
Informationen zum Reisen mit Kindern über deutsche Grenzen erteilt die Bundespolizei:
Bundespolizei-Reisen mit Kindern
Informationen zum Thema wie auch unverbindliche Muster zum Download für eine Reisevollmacht für Kinder bietet u.a. der ADAC e.V.:
ADAC-Reisevollmacht für Kinder
In der Flugbranche gilt jeder Fluggast über 16 Jahren als erwachsen. Dementsprechend muss jeder Passagier, der jünger als 16 Jahre ist und alleine fliegen möchte, sich mit den entsprechenden Bedingungen der verschiedenen Airlines vertraut machen. Du überlegst deine Kinder alleine fliegen zu lassen? Damit du auf der sicheren Seite bist, haben wir dir in den folgenden Zeilen die Richtlinien der Fluggesellschaften für Dich zusammengefasst.
Hier findet ihr übrigens noch mehr Tipps zum Thema „Reisen mit Kindern„!
Condor
Mindestalter, um ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten zu fliegen: Condorerlaubt Kindern ab 12 Jahren ohne Begleitung zu fliegen. Mehr Informationen hier.
✓ Escort Service: Die Airline bietet einen Escort Service für Kinder zwischen 5 und 16 Jahren für 49,99 – 84,99 Euro an.
British Airways
Mindestalter, um ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten zu fliegen: British Airwayserlaubt Kindern ab 14 Jahren alleine zu fliegen. Dies ist mit einer Änderung zum 1. Mai 2018 in Kraft getreten.
✓ Escort Service: Die Airline gibt vor, dass Kinder ab 14 Jahren den Skyflyer solo service buchen. Mehr Informationen hier.
Die British Airways Skyflyer Solo Escort Service Preise sind wie folgt:
Innerhalb des Vereinigten Königreichs: ab € 50
Kurzstrecke: ab € 50
Langstrecke: ab € 75
Ryanair
Mindestalter für Kinder um alleine zu fliegen: Ryanair erlaubt Kindern/Jugendlichen unter 16 Jahren nicht, ohne Begleitung zu fliegen.
✗ Escort service: Nicht verfügbar
easyJet
Mindestalter für Kinder um ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten zu fliegen: easyjet erlaubt Kindern unter 14 Jahren nicht, alleine zu fliegen. Kinder unter 14 Jahren müssen mindestens eine 16 Jährige (oder ältere) Begleitung dabei haben.
✗ Escort service: Nicht verfügbar
Aer Lingus
Mindestalter für Kinder um alleine zu fliegen: Je nach Alter des Minderjährigen erteilt Aer Lingus eine besondere Erlaubnis für das Fliegen ohne Begleitung.
Kinder zwischen 12 und 15 Jahren: Dürfen ohne Begleitung fliegen, sofern der Erziehungsberechtigte ein entsprechendes Formular beim Check-In unterschreibt.
Kinder unter 12 Jahren: Müssen mindestens von einem 16 Jährigen begleitet werden.
✗ Escort service: Nicht verfügbar
Lufthansa
Mindestalter um ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten zu fliegen: Kinder im Alter zwischen 5 und 11 Jahren dürfen nur alleine fliegen, wenn sie den Betreuungsdienst von Lufthansain Anspruch nehmen oder zusammen mit einer Person reisen, die mindestens 12 Jahre alt ist. Auf Wunsch der Eltern können aber auch alleinreisende Kinder im Alter von 12 bis maximal 17 Jahren betreut werden. Mehr Informationen hier.
Gebühren für den Betreuungsdienst:
Innerhalb Europas: ab € 60
Interkontinental: ab € 100
Austrian Airlines
Austrian Airlines bietet Betreuung für alleinreisende Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren. Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren auf speziellen Wunsch der Eltern. Mehr Informationen hier.
Gebühren für den Betreuungsservice:
innerhalb Österreichs ab € 60
innerhalb Europas ab € 60
interkontinental ab € 100
KLM
Kinder alleine fliegen lassen, dafür ist das Mindestalter um ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten zu fliegen bei KLM 15 Jahre. Kinder ab einem Alter von 15 Jahren können mit KLMalleine fliegen.
Für Kinder im Alter von 5 – 17 Jahren kann außerdem ein Betreuungsservice gebucht werden. Mehr Informationen hier.
Gebühren für den Betreuungsservice:
europäischer Direktflug € 100
interkontinental Direktflug € 150 weitere Gebühren siehe hier.
Swiss
Kinder ab 5 Jahren können bei Swissohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten fliegen. Für ein alleinreisendes Kind unter 12 Jahren ist der Begleitservice obligatorisch. Für Minderjährige zwischen 12 und 17 Jahren kann der Begleitservice auf Wunsch gebucht werden. Mehr Informationen hier.
Gebühren für den Betreuungsservice:
Innerhalb der Schweiz: ab € 60
Innerhalb Europas: ab € 60
Interkontinental: ab € 100