Was ist bei der einreise nach kroatien zu beachten

Reisewarnung und Einreisebestimmungen Kroatien

Es ist aktuell keine Reisewarnung für Kroatien ausgesprochen

Einreisen nach Kroatien sind aus Deutschland, den EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten ohne pandemiebedingte Einschränkungen möglich.

Durch- und Weiterreise:

Transitreisen durch Kroatien sind ohne pandemiebedingte Einschränkungen möglich. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des Ziellandes.

Regelungen vor Ort

  • Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt derzeit nur in medizinischen und Pflegeeinrichtungen.
  • Sollten einzelne Gespanschaften aufgrund ansteigenden Infektionsgeschehens regional beschränkte Maßnahmen zum Infektionsschutz erlassen, werden diese auf der Webseite der kroatischen Regierung veröffentlicht./li>

Empfehlungen

  • Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- & Testanforderungen für Reisende und mobile COVID-19-Kontaktnachverfolgungs- & Warn-Apps auf Re-open EU.
  • Bitte informieren Sie sich ergänzend über die Website der kroatischen Regierung.
  • Verlassen Sie bei Auftreten von COVID-19-Symptomen Ihre Unterkunft nicht und kontaktieren Sie ggf. mit Hilfe Ihres Gastgebers das nächstgelegene Krankenhaus. Im Fall einer stark ausgeprägten Symptomatik wählen Sie die medizinische Notfallnummer 112.

Es gibt aktuell keine besonderen Bestimmungen für die Ausreise

Hier zeigen wir Ihnen welche Reisedokumente für Kroatien gültig sind

  • Wichtiges in Kürze
  • Land: Kroatien
  • Reisedokumente
  • Informationen über
  • Ausweispapiere
  • Nützliche Informationen

  • Allgemein
  • Für Deutsche und EU-Bürger
  • Für Nicht EU-Bürger
  • Nützliche Informationen

Um an der Grenze nach Kroatien keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten Sie sich vor dem Start in Ihren Urlaub über die Einreisebestimmungen für Kroatien informieren.

Vor allem sollten Sie spätestens bei Buchung Ihrer Urlaubsreise Ihre Ausweisdokumente prüfen, ob diese für die Dauer Ihres Aufenthaltes noch gültig sind, da eine Neubeantragung in der Regel mindestens 3-4 Wochen dauert.

Seit dem 01.07.2013 ist Kroatien EU-Mitglied. Daher entsprechen die Aufenthalts-, Einreise- und Zollbestimmungen nun denen der Europäischen Union. Genauere Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.

Es gibt unterschiedliche Vorschriften für die Einreise von EU Bürgern und Nicht EU Bürgern nach Kroatien. Hier finden Sie eine Übersicht auf was Sie achten müssen und mit welchen Dokumenten die Einreise nach Kroatien möglich ist.

Reisedokumente für Deutsche und EU-Bürger

Reisedokumentefür die Einreise gültig
Personalausweis
(für einen Aufenthalt bis 30 Tage)
Ja
Vorläufiger Personalausweis Ja
Reisepass
(für einen Aufenthalt bis 3 Monate)
Ja
Vorläufiger Reisepass Ja
Kinderreisepass
(maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gültig)
Ja
Fahrzeugdokumente bei Anreise
mit dem Auto
nationaler Führerschein
Fahrzeugschein
Grüne Versicherungskarte (kein muss, wird aber empfohlen)

Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich beim auswärtigen Amt.

Achtung

  • Die Ausweisdokumente müssen für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein! (Bitte rechtzeitig prüfen, da Personalausweise und Reisepässe nicht verlängert werden können, sondern neu beantragt werden müssen, was in der Regel mindestens 3-4 Wochen dauert.)
  • Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Alle Kinder benötigen ein eigenes Reise- bzw. Ausweisdokument! Sobald das 12. Lebensjahr des Kindes erreicht ist, verliert der Kinderreisepass seine Gültigkeit. Ab diesem Zeitpunkt muss ein normaler Reisepass beantragt werden und ab dem 16. Lebensjahr ist ein Personalausweis oder Reisepass gültig. Seit 2007 werden auch für Kinder ab 0 Jahren Personalausweise ausgestellt.
  • EU-Bürger (Geschäftsreisende und Touristen) dürfen sich ohne Visum bis zu 90 Tage pro Halbjahr im Land aufhalten. Wenn Sie beabsichtigen, länger als 3 Monate in Kroatien zu bleiben, müssen Sie vorher bei der Auslandsvertretung von Kroatien ein Visum beantragen.
  • Alleinreisende Minderjährige, die nicht in Begleitung der Eltern/Sorgeberechtigten reisen, sollten eine Einverständniserklärung / Reisevollmacht der Eltern / Sorgeberechtigten mit sich führen.
  • Fahrzeugdokumente: Fahrzeugführer benötigen einen Führerschein (alle Muster der deutschen Führerscheine, d.h. der alte graue, der rosafarbene und der im Scheckkartenformat ausgestellte, werden anerkannt) - der nationale Führerschein ist ausreichend, man benötigt keinen internationalen Führerschein! Außerdem benötigen Sie den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung).
  • Die Grüne Versicherungskarte (Achtung: Die Versicherungskarten sind nur ca. 3 Jahre lang gültig - bitte rechtzeitig prüfen!) ist bei Reisen innerhalb von EU-Ländern nicht zwingend erforderlich, wird vom ADAC aber weiterhin empfohlen, da sie als Versicherungsnachweis dient und bei einem Unfall die Abwicklung erleichtert.

Reisedokumente für Nicht EU-Bürger

Viele nicht EU-Bürger benötigen ein Visum für die Einreise - dies ist aber immer abhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit. Da Kroatien kein Mitgliedstaat des Schengener Abkommens ist. Staatsbürger von Nicht-EU-Staaten, die über eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen Schengen-Staat verfügen, benötigen für die Einreise (bis 90 Tage pro Halbjahr) ihren Reisepass, aber kein Visum.

ACHTUNG - nicht EU-Bürger aus Russland, Ukraine, Kosovo und Türkei benötigen unbedingt ein Visum für die Einreise nach Kroatien, sonst werden sie an der Grenze abgewiesen!!! Seit Kroatiens EU-Beitritt, besteht z.B. für russische Staatsbürger für die Einreise nach Kroatien eine Visumpflicht (je nach gültigem deutschen Aufenthaltstitel). Fragen Sie unbedingt rechtzeitig, am besten schon beim Buchen Ihrer Reise, bei Ihrer zuständigen Botschaft nach.

Brauche ich ein Visum für Kroatien?
Nicht-EU Bürger, die keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben, sollten sich unbedingt bei den Behörden ihres Heimatlandes über die aktuellen Bestimmungen informieren. Auskünfte erhalten Sie bei den folgenden Konsulaten:

Konsulate und Botschaften

Deutschland
  • Berlin
  • 0049  30 21915514 /
  • Frankfurt
  • 0049  69 7071005
  • München
  • 0049  89 90901650
  • Hamburg
  • 0049  40 3173933
  • Stuttgart
  • 0049 711 955710
  • Düsseldorf
  • 0049 211 3368062
Österreich
  • Konsularabtl. Botschaft Wien
  • 0043 1 5854844
  • Kroatische Botschaft Wien
  • 0043 1 4802083
Schweiz
  • Generalkonsulat Zürich
  • 0041 1 4228318
  • Kroatische Botschaft Bern
  • 0041 31 3520275
Botschaften in Kroatien
  • Deutschland
  • 00385 1 630 01 - 00  (oder -01, -02, -04)
  • Österreich
  • 00385 1 488 10 50
  • Schweiz
  • 00385 1 4878 800

Weitere nützliche Informationen

Was tun, wenn ihre Ausweispapiere abgelaufen sind?

Falls ihr Personalausweis, Kinderausweis oder Reisepass zeitlich abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Gemeinde bzw. Kommune. Dort können Ihnen Passersatzpapiere ausgestellt werden. Z.B. ein vorläufiger Reisepass, welcher sofort vor Ort beim Amt ausgestellt wird. Dieser beinhaltet aber kein elektronisches Speichermedium (Chip). Sie können stattdessen auch einen Express-Reisepass beantragen, welcher in max. 72 Stunden ausgestellt wird und maschinenlesbar ist.

Bitte beachten Sie, dass Kroatien bisher kein Mitgliedstaat des Schengener Abkommens ist. Deshalb werden an der slowenisch-kroatisch Grenze nach wie vor Grenzkontrollen durchgeführt. Es wird ein gültiges Ausweis-/Reisedokument verlangt, für alle Reisenden, auch Kinder. Sofern Sie kein solches Dokument vorzeigen können, werden Sie an der Grenze zurückgewiesen und dürfen nicht einreisen. Abgelaufene Ausweise, Führerscheine oder Geburtsurkunden der Kinder können den fehlenden gültigen Ausweis nicht ersetzen.

In Ausnahme- oder dringenden Fällen können Sie sich für die Einreise nach Kroatien, Österreich und Slowenien auch an die

Bundespolizei

wenden. Dort können Ihnen im Notfall

Passersatzdokumente

oder ein Notreiseausweises ausgestellt werden.

Diese können aber nur in Verbindung mit dem abgelaufenen Personalausweis, Kinderausweis oder Reisepass ausgestellt werden (Lichtbild auf dem Ausweisdokument erforderlich). Einen Online-Antrag hierfür finden Sie auf der Homepage der deutschen Bundespolizei.

Die Antragstellung mit diesem Formular dient ausschließlich der schnelleren Abwicklung und ist keine Garantie für die tatsächliche Ausstellung des Dokuments.

Speziell für die Einreise nach Kroatien ist zusätzlich ein touristischer Nachweis (sprich Buchungsbestätigung / Voucher) notwendig um die kroatische Grenze überqueren zu können.

Kostenlose Hotline der Bundespolizei: 0800 6 888 000

  • Was tun, wenn Sie ihre Ausweispapiere vergessen haben?

    Falls Sie keine der oben genannten Ausweispapiere dabei haben, können Sie die Grenze zu Kroatien nicht überqueren. Es sind auch keine Ausnahmeregelungen oder sonstiges möglich wie vielleicht in manchen Foren beschrieben werden. In diesem Fall müssen Sie zurück nach Deutschland fahren und sich z.B. bei der Bundespolizei in 83024 Rosenheim, Burgfriedstraße 34, Tel. 08031/80260 einen Passersatz ausstellen lassen.Falls Sie sich schon in Slowenien befinden, können Sie sich evtl. auch an die Deutsche Botschaft in Ljubljana wenden.

Deutsche Botschaft Laibach
Prešernova cesta 27
1000 Ljubljana - Slowenien

  • Erreichbarkeit der Botschaft:
    Telefonisch:    Mo. - Do. 8:00 - 16:30 Uhr, Fr. 8:00 - 14:00 Uhr
    Sprechzeiten: Mo. - Do. 9:00 - 12:00 Uhr, Fr. 9:00 - 11:00 Uhr
    Telefon: 00386  1  479 03 00

    Schalteröffnungszeiten der Pass- und Visastelle:
    Mo. - Do. 9.00 - 12.00 Uhr, Fr. 9.00 - 11.00 Uhr
    Telefon: 00386  1  479 03 19

Für unaufschiebbare Notfälle außerhalb der Öffnungszeiten ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, unter der
Tel.-Nr. 00386 / 40 / 22 40 33. Bitte beachten Sie aber, dass der Bereitschaftsdienst keine Reisedokumente für den Grenzübertritt nach Kroatien ausstellen kann. Dies ist nur während der normalen Dienstzeiten von Montag bis Freitag möglich.

Registrierungspflicht für alle Touristen

Ausländische Touristen müssen sich in Kroatien innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise beim örtlichen Tourismusbüro oder bei der Polizei anmelden.

Bei Unterbringung in einer Ferienwohnung, Hotel, Pension oder einem Campingplatz, übernimmt dies in der Regel der Besitzer oder die Reiseagentur vor Ort. Ein Verstoß gegen diese Meldepflicht wird mit Geldstrafen geahndet.

Empfehlung

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Wir empfehlen Ihnen daher, sich für verbindliche Auskünfte direkt an die Botschaft oder einem zuständigen Konsulat zu wenden. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des kroatischen Innenministeriums www.mup.gov.hr/en.

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Was brauche ich von Deutschland nach Kroatien?

Um die Grenze passieren zu dürfen, brauchen Sie als Deutscher oder EU-Bürger einen gültigen Personalausweis. Nicht-EU-Bürger benötigen einen Reisepass, und Bürger aus Russland, der Ukraine, dem Kosovo oder der Türkei müssen ein Visum vorlegen.

Was muss ich im Auto mitführen wenn ich nach Kroatien fahre?

In Kroatien müssen Pkw ein Warndreieck, eine Warnweste, Verbandszeug, ein Ersatzlampenset und einen Reservereifen oder Reparatur-Utensilien mitführen. Gewerbliche Fahrzeuge müssen zudem einen Feuerlöscher mitführen. Verlässt man das Fahrzeug bei einer Panne/ einem Unfall außerorts, muss die Warnweste angezogen werden.

Was muss ich bei einem Urlaub in Kroatien beachten?

Die beliebtesten und die sehenswertesten Orte Kroatiens Zu den meisgebuchten Ferienorten in Kroatien zählen jedes Jahr Rovinj, Porec, Medulin, Funtana, Tar, Umag, Pula, Dubrovnik und Losinj. Stark im Kommen sind Ziele wie Zadar, Sibenik und Split in Dalmatien, sowie die Hauptstadt Zagreb im Landesinneren.

Wird jeder an der kroatischen Grenze kontrolliert?

Vorab sei noch einmal in Erinnerung gerufen: Kroatien zählt zwar zur EU, zählt aber noch nicht zu den Mitgliedern im Schengen-Raum, der es den Bürgern ermöglicht, ohne systematische Personenkontrollen Grenzen zu überschreiten. Das heißt, die slowenisch-kroatische Grenze ist gleichzeitig Schengen-Außengrenze.

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