22. Februar 2022
Paritätischer veröffentlicht neuen Ratgeber zur Grundsicherung
Welche Rechte und Ansprüche habe ich im Alter oder bei Erwerbsminderung, wenn das eigene Geld nicht für den Lebensunterhalt reicht?
© Paritätischer Wohlfahrtsverband
Immer mehr Senioren und auch Menschen mit einer vollen Erwerbsminderungsrente sind auf staatliche Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Im Jahr 2019 erhielten rund 135.000 Menschen in Niedersachsen und Bremen diese Zahlungen, deutschlandweit waren es bereits mehr als 1,1 Millionen Menschen. Die Bezieher teilen sich jeweils etwa zur Hälfte in ältere Menschen und voll erwerbsgeminderte Menschen zwischen 18 und 65 Jahren auf. Nur wer seine Rechte kennt, kann auch rechtzeitig die richtigen Anträge stellen. Dabei will der Paritätische Wohlfahrtsverband unterstützen und hat seinen Ratgeber „Was tun, wenn die Rente nicht reicht?“ neu aufgelegt. Er berücksichtigt nun auch die Auswirkungen der neuen Grundrente.
„Wir erwarten, dass in den nächsten Jahren vor allem der Anteil und die Zahl älterer Menschen weiter zunehmen wird, die Grundsicherung brauchen. Das sind die Folgen von prekären Arbeitsverhältnissen, von Lebenszeiten, in denen keine oder zu niedrige Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt werden können und die Folgen von Kürzungen im System der gesetzlichen Rentenversicherung. Die neu eingeführte Grundrente wird dabei die Grundsicherung aber nicht ablösen. Vielfach wird die Grundrente nur dazu führen, dass Sie nicht mehr so viel Grundsicherung benötigen wie in der Vergangenheit. Andererseits führen die rasant steigenden Wohnkosten zu einem erhöhten Unterstützungsbedarf“, erklärt Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands.
Den Ratgeber können Sie hier direkt online kostenlos herunterladen: Download Ratgeber
Grundsicherung
oder im Buchhandel für 6,90 Euro erwerben.
VdK, Christina Diekmann
Rentenlücke | fotolia.com
Leider kommt es immer wieder vor, dass die Rente allein zum Leben nicht ausreicht. Man spricht dann oftmals von der sogenannten “Altersarmut”. Doch was kann man tun, wenn das Geld vorne und hinten nicht reicht? Wir klären Sie auf!
Was genau Sie machen können, hängt davon ab, welche Rentenleistungen Sie im Einzelfall erhalten.
Inhaltsverzeichnis
- Teilweise Erwerbsminderungsrente
- Befristete volle Erwerbsminderungsrente
- Unbefristete volle Erwerbsminderungsrente
- Regelaltersrente
- Altersrenten vor Erreichung der Regelaltersrente
- Fazit
Teilweise Erwerbsminderungsrente
Sofern Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten, so haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf ALG II (Harz4) Leistungen. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle von ALG II Leistungen zusätzlich eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen können.
Tipp: Unser kostenfreier Mitgliederbereich!!!
Viele weitere Informationen, Tipps und Ratschläge finden Sie in unserem kostenfreien Mitgliederbereich. Alles was Sie zur Anmeldung brauchen, ist Ihre E-Mail Adresse. Klicken Sie einfach auf den Link: Anmeldung!
Schnell | Einfach | Unkompliziert| Kostenfrei
Leider werden Ihre Rentenleistungen in einem solchen Fall grundsätzlich als Einkommen auf die Arbeitslosengeld II Leistungen angerechnet. Ihre Rente schmälert somit Ihre Leistungen vom Jobcenter.
Befristete volle Erwerbsminderungsrente
Sofern Sie eine befristete volle Erwerbsminderungsrente erhalten, so haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder Wohngeld. Welche Leistung für Sie im Einzelfall vorteilhafter ist, hängt davon ab wie hoch Ihre Rente ist. Lassen Sie sich hierzu in Ihrem Sozialamt beraten. Nutzen Sie hierfür unbedingt Ihren Beratungsanspruch. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle von Hilfe zum Lebensunterhalt zusätzlich eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen können. Dies können Sie im Falle von Wohngeld nicht, dennoch kann dies die für Sie bessere Alternative sein.
Unbefristete volle Erwerbsminderungsrente
Sofern Sie eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente erhalten, so haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Wohngeld. Welche Leistung für Sie im Einzelfall vorteilhafter ist, hängt davon ab wie hoch Ihre Rente ist. Lassen Sie sich hierzu in Ihrem Sozialamt beraten. Nutzen Sie hierfür unbedingt Ihren Beratungsanspruch. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zusätzlich eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen können. Dies können Sie im Falle von Wohngeld nicht, dennoch kann dies die für Sie bessere Alternative sein.
Regelaltersrente
Sofern Sie bereits Ihre Regelaltersrente erhalten, so haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Wohngeld. Welche Leistung für Sie im Einzelfall vorteilhafter ist, hängt davon ab wie hoch Ihre Rente ist. Lassen Sie sich hierzu in Ihrem Sozialamt beraten. Nutzen Sie hierfür unbedingt Ihren Beratungsanspruch. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zusätzlich eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen können. Dies können Sie im Falle von Wohngeld nicht, dennoch kann dies die für Sie bessere Alternative sein.
Altersrenten vor Erreichung der Regelaltersrente
Sofern Sie eine Altersrente außerhalb der Regelaltersrente erhalten, etwa die Rente mit Abschlägen oder die Rente nach 45 Arbeitsjahren, so haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder Wohngeld. Welche Leistung für Sie im Einzelfall vorteilhafter ist, hängt davon ab wie hoch Ihre Rente ist. Lassen Sie sich hierzu in Ihrem Sozialamt beraten. Nutzen Sie hierfür unbedingt Ihren Beratungsanspruch. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle von Hilfe zum Lebensunterhalt zusätzlich eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen können. Dies können Sie im Falle von Wohngeld nicht, dennoch kann dies die für Sie bessere Alternative sein.
Wenn Sie dann Ihre Regelaltersrente erreicht haben, so haben Sie keinen Anspruch mehr auf Hilfe zum Lebensunterhalt, sondern auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Keine Angst, rein einkommenstechnisch ändert sich damit bei Ihnen nichts.
Fazit
Wenn Ihr Einkommen aus Ihrer Rente nicht reicht, ganz egal welche Rente es ist, so sollten Sie sich nicht davor scheuen, ergänzende Sozialleistungen zu beantragen. Denken Sie immer daran, weniger kann es dadurch nicht mehr werden.
Wenn Ihnen unser Projekt oder unsere Artikel gefallen, dann empfehlen Sie uns weiter und/ oder folgen Sie uns auf Facebook. Wir wollen möglichst viele Menschen mit unseren Informationen erreichen. Deshalb freuen wir uns übers teilen via Social Media. Niemand ist perfekt, deshalb freuen wir uns auch über angebrachte Kritik.
Ihr Team vom Bürgerratgeber
Tipp: Unser kostenfreier Mitgliederbereich!!!
Viele weitere Informationen, Tipps und Ratschläge finden Sie in unserem kostenfreien Mitgliederbereich. Alles was Sie zur Anmeldung brauchen, ist Ihre E-Mail Adresse. Klicken Sie einfach auf den Link: Anmeldung!
Schnell | Einfach | Unkompliziert| Kostenfrei
Letzte Überarbeitung am 29.12.2017