Was muss ich machen wenn ich schwanger bin

Kann und sollte ich mich während der Schwangerschaft impfen lassen?

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Bin ich als Schwangere durch das Coronavirus gefährdeter als andere Frauen?

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es international keinen Hinweis, dass Schwangere ein erhöhtes Infektionsrisiko für das Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen, allerdings ist das Risiko eines komplikativen oder schwerwiegenden Verlaufes wahrscheinlicher als in der allgemeinen Bevölkerung. Die meisten Infektionen und das höchte Risiko für schwere COVID-19-Verläufe werden im letzten Schwangerschaftsdrittel berichtet. Es wird erwartet, dass die große Mehrheit der schwangeren Frauen nur leichte oder mittelschwere Symptome, ähnlich einer Erkältung beziehungsweise Grippe, wie Fieber und Husten, aufweist. Schwere Verläufe mit Notwendigkeit der Beatmungspflichtigkeit oder Versorgung auf einer Intensivstation werden beobachtet und haben bisher von Welle zu Welle der Pandemie zugenommen. Als zusätzliche Risiken für einen schwerwiegenden Krankheitsverlauf in der Schwangerschaft werden z.B. ein mütterliches Alter über 35 Jahren, Übergewicht, eine Bluthochdruckerkrankung sowie ein Diabetes beschrieben. Auch chronische Vorerkrankungen oder Erkrankungen der Atemwege können den Erkrankungsverlauf verschlechtern. Eine erhöhte Sterblichkeit schwangerer Frauen im Vergleich zu gleichaltrigen Nicht-Schwangeren wird vermutet.

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Welche Auswirkungen hat das Coronavirus auf mein Baby, wenn bei mir eine Infektion diagnostiziert wird?

Da es sich um ein sehr neues Virus handelt, fangen wir gerade erst an, etwas darüber zu lernen. Es gibt bisher keine Hinweise auf ein erhöhtes Risiko für Fehlgeburten.

Die pränatale vertikale Transmission des Virus, also eine intrauterine Übertragung von Mutter zu Kind, gilt derzeit als unwahrscheinlich. Es wird daher auch als unwahrscheinlich angesehen, dass das Virus beim Fetus zu Fehlbildungen führt. Feingewebliche Untersuchungen der Plazenten COVID-19 Erkrankter geben Hinweise für eine mögliche plazentare Unterversorgung. Die Folge einer fetalen Wachstumseinschränkung (FGR) im Rahmen einer maternalen COVID-19 Infektion ist daher derzeit nicht auszuschließen, konnte bisher glücklicherweise jedoch nicht systematisch beobachtet werden. Regelmäßige 2- bis 4-wöchentliche Wachstumsverlaufskontrollen sowie eine sonographische Feindiagnostik werden dennoch nach einer SARS-CoV-2-Infektion empfohlen.

Eine erhöhte Frühgeburtenrate ist für COVID-19 Erkrankte berichtet worden. Diese betreffen jedoch vornehmlich induzierte Frühgeburten, die Rate an spontanen Frühgeburten scheint anhand aktueller Übersichtsarbeiten nicht erhöht.

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Was kann ich tun, um mein Risiko, am Coronavirus zu erkranken, zu verringern?

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Welche Reisehinweise gelten, wenn ich schwanger bin?

Prinzipiell gilt, dass Sie zur Vermeidung einer Übertragung Abstand zu Mitreisenden halten sollten – im Alltag, als auch unterwegs in Bahnen, Bussen etc. Wenn Sie sich in Deutschland befinden, sollten Sie den Ratschlägen des Bundesministeriums für Gesundheit folgen (www.bundesgesundheitsministerium.de), die regelmäßig entsprechend der sich entwickelnden Situation gemeinsam mit weiteren Bundesministerien und dem RKI aktualisiert werden. Alle Personen, einschließlich schwangerer Frauen, sollten vor Reiseantritt sicherstellen, dass sie über angemessene Versicherungsvereinbarungen verfügen. Sie sollten auch überprüfen, ob Ihre Reiseversicherung die Geburt und Betreuung Ihres Neugeborenen abdeckt, für den Fall, dass Sie im Ausland gebären sollten. Bezogen auf das Ausland ist das Reiserisiko für Schwangere nicht höher ist als für andere Reisende. Beachten Sie bitte die Seite des Auswärtigen Amts mit Reisewarnungen für bestimmte Gebiete (www.auswaertiges-amt.de).

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Was gilt, wenn ich engen Kontakt zu Personen hatte, die auf COVID-19 positiv getestet wurden?

Eine Corona-Infektion äußert sich durch grippeähnliche Symptome, wie trockener Husten, Fieber, Schnupfen und Abgeschlagenheit. Auch über Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Übelkeit, Durchfall sowie Schüttelfrost sowie Geruchs- und Geschmacksstörungen wurde berichtet. Wenden Sie sich telefonisch an Ihre Frauenärztin bzw. Ihren Frauenarzt. Durch diese/n werden Sie über alle weiteren Maßnahmen aufgeklärt. Wenden Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen telefonisch an Ihr zuständiges Gesundheitsamt (dieses können Sie hier ermitteln), oder rufen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117. Die Diagnose wird mit einem Abstrichbefund aus dem Mund- und Rachenbereich gestellt.

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Was soll ich tun, wenn ich positiv auf das Coronavirus getestet wurde?

Wenn Sie positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sollten Sie sich telefonisch an Ihre/n Frauenärztin/-arzt wenden, um auf Ihre Diagnose aufmerksam zu machen. Wenn Sie keine oder leichte Symptome haben und keine Risikofaktoren für Komplikationen bei Ihnen oder weiteren Personen im Haushalt vorliegen (z. B. relevante chronische Grunderkrankungen), können Sie sich unter Betreuung durch einen behandelnden Arzt zu Hause zu erholen. Wenn Sie Symptome haben, werden Sie möglicherweise in einem Krankenhaus behandelt.

Abhängig davon, ob Sie bereits eine messbare Immunantwort gegen SARS-CoV-2 aufweisen (z.B. nach Impfung oder durchgemachter Infektion) stehen inzwischen auch verschiedene medikamentöse Therapieoptionen zur Verfügung. Ob und wann eine solche Therapie angezeigt ist, wird in der Regel in einer gemeinsamen Entscheidung von Frauenärzten, Infektiologen, Intensivmedizinern und Neonatologen in jedem einzelnen Fall geprüft.

Die Mutterschaftsvorsorge soll in jedem Fall in Absprache mit Ihrer/m Frauenärztin/-arzt, Hebamme und Entbindungsklinik aufrechterhalten werden. Insbesondere eine Beratung zu Risiken und Prävention gefäßverengender (thromboembolischer) Komplikationen soll erfolgen. Bei Risiken für eine Thromboembolie kann großzügig eine gerinnungshemmende Prophylaxe medikamentös und/oder mit Kompressionsstrümpfen begonnen werden. Diese schadet Ihrem Baby nicht. 

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Wann sollte ich isoliert werden?

Eine Isolation wird entsprechend der Allgemeinbevölkerung empfohlen, wenn:

  • Sie mit jemandem in Kontakt gekommen sind, der an einer Coronavirusinfektion leidet.
  • Sie ein bestimmtes Gebiet oder Land besucht haben, in denen COVID-19-Fälle vorkommen oder das als Risikogebiet ausgewiesen wurde.
  • Sie Symptome haben, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hinweisen, und darauf warten, getestet zu werden oder Ihre Ergebnisse zu erhalten.
  • Sie positiv auf das Coronavirus getestet wurden und es Ihnen empfohlen wurde, sich zu Hause zu erholen.
  • Beachten Sie hierzu bitte jedoch auch die in Ihrer Region gültigen Regelungen des Gesundheitsamtes.

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Kriterien zur Aufhebung von Isolierungsmaßnahmen und zur Entlassung aus dem Krankenhaus

Nach aktuellem Wissensstand ist eine Entisolierung zu Hause bzw. Entlassung aus der Klinik frühestens 10 Tage nach Symptombeginn und Erfüllung ALLER folgender Kriterien vertretbar:

  • Fieberfreiheit seit mind. 48 Stunden
  • Symptomfreiheit seit mind. 24 Stunden bezogen auf die akute COVID-19-Erkrankung
  • 2 negative SARS-CoV-2-PCR-Untersuchungen im Abstand von 24 Stunden gewonnen aus Mund-Rachen-Abstrichen.
  • Beachten Sie hierzu bitte jedoch auch die in Ihrer Region gültigen Regelungen des Gesundheitsamtes.

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Was soll ich tun, wenn ich aufgefordert werde, mich selbst zu isolieren?

Schwangere, denen geraten wurde, sich selbst zu isolieren, sollten im Haus bleiben und 14 Tage lang den Kontakt mit anderen vermeiden. Das RKI gibt hierzu dezidierte Empfehlungen.

Konkret bedeutet das:

  • nicht zur Schule oder zur Arbeit oder in öffentliche Bereiche zu gehen
  • keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen – bleiben Sie zu Hause und erlauben Sie keine Besuche
  • lüften Sie die Räume, in denen sie sich befinden
  • trennen Sie sich so weit wie möglich von anderen Personen im Haushalt, indem Sie ihre eigenen Handtücher, Geschirr und Utensilien verwenden und zu unterschiedlichen Zeiten essen
  • Freunde und Familie bitten oder Lieferservices nutzen, um Besorgungen für Sie zu erledigen. Die Übergabe sollte dann ohne direkten Kontakt erfolgen.

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Kann ich trotzdem an meinen vorgeburtlichen Terminen teilnehmen, wenn ich mich selbst isoliert habe?

Sie sollten sich an Ihre/n Frauenärztin/-arzt wenden, um sie/ihn darüber zu informieren, dass Sie sich derzeit in Selbstisolierung für eine mögliche bzw. bestätigte Coronavirus-Infektion befinden. Es ist wahrscheinlich, dass routinemäßige vorgeburtliche Termine ohne Schaden für Sie oder Ihr Kind herauszögert werden bis die Isolation endet. Unverschiebbare Termine sollten jedoch auch in der Isolationszeit gewährleistet bleiben. 
Wenn Ihre Hebamme oder Ihr/e Ärztin/Arzt darauf hinweist, dass Ihr Termin nicht warten kann, werden die erforderlichen Vorkehrungen getroffen, damit Sie den Termin wahrnehmen können.

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Was mache ich, wenn ich mich unwohl fühle oder mir während der Selbstisolation Sorgen um mein Baby mache?

Ihr/e ambulant/e betreuende/r Ärztin/Arzt und das zuständige Gesundheitsamt sollten gemeinsam mit Ihnen und ggf. Ihrer Betreuungsperson das Vorgehen im Falle einer notfallmäßigen bzw. außerhalb der üblichen Erreichbarkeiten eintretenden Zustandsverschlechterung im Vorhinein festlegen. Das Vorgehen sollte sowohl das aufnehmende Krankenhaus, die mitzuführenden Unterlagen als auch das geeignete Transportmittel dorthin umfassen. Schwangeren wird empfohlen, keine allgemeinen Sprechstunden oder Kliniken zu besuchen, es sei denn, sie benötigen dringend eine medizinische Versorgung. Wenn Sie während Ihrer Selbstisolationsphase Bedenken hinsichtlich des Wohlbefindens Ihrer selbst oder Ihres ungeborenen Kindes haben, wenden Sie sich an Ihren Frauenarzt bzw. Ihre Frauenärztin. Wenn dort die Aufnahme in ein Krankenhaus empfohlen wird, werden schwangere Frauen gebeten, mit privaten Verkehrsmitteln zu reisen oder einen Krankenhaustransport zu arrangieren und vor dem Betreten des Krankenhauses die Klinik telefonisch zu benachrichtigen.

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Wird sich die Selbstisolierung aufgrund einer vermuteten oder bestätigten Infektion mit COVID-19 darauf auswirken, wo ich gebäre?

Als Vorsichtsmaßnahme wird schwangeren Frauen mit Verdacht auf oder bestätigter Coronavirus-Infektion bei Wehen empfohlen, zur Geburt eine Klinik aufzusuchen, in der die Überwachung von Mutter und Baby gewährleistet werden kann. Die kontinuierliche Überwachung des Fetus dient dazu, zu überprüfen, wie Ihr Baby auf Wehen reagiert. Da eine kontinuierliche Überwachung des Fetus nur in einer geburtshilflichen Abteilung stattfinden kann, in der Ärzte und Hebammen anwesend sind, wird nicht empfohlen, zu Hause oder in einem Geburtshaus zu gebären, in dem nur Hebammen anwesend sind.

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Wird sich die Selbstisolierung aufgrund einer vermuteten oder bestätigten Infektion mit COVID-19 auf meine Geburt auswirken?

Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass Sie nicht vaginal gebären können oder dass ein Kaiserschnitt sicherer ist, wenn eine Coronavirus-Infektion vermutet oder bestätigt wurde. Wenn Ihre Atemwegserkrankung (Atmung) jedoch darauf hindeutet, dass eine dringende Entbindung erforderlich ist, kann eine Kaiserschnittgeburt empfohlen werden. Es gibt auch keine Hinweise darauf, dass Frauen mit Verdacht auf oder mit bestätigter Coronavirus-Infektion keine PDA haben können. Im Gegenteil wird die Belastung des Atemsystems durch eine gute Schmerztherapie, wie z.B. durch eine PDA, für die Mutter reduziert. Die Verwendung von Lachgas kann jedoch die Aerosolisierung und Ausbreitung des Virus erhöhen – davon wird ausdrücklich abgeraten. Eine gute Schmerztherapie ist auch bei SARS-CoV-2-Infektion oder COVID-19-Erkrankung gewährleistet, Sie werden hierzu in Ihrer Geburtsklinik gern beraten. 

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Was passiert, wenn ich während meiner Selbstisolationsphase Wehen bekomme?

Wenn Sie Wehen bekommen, sollten Sie Ihre Entbindungsstation um Rat fragen und sie darüber informieren, dass Sie eine Coronavirus-Infektion vermutet oder bestätigt haben. Ihr Geburtsteam wird Sie über Möglichkeiten beraten.

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Könnte ich meinem Baby das Coronavirus übertragen?

Da es sich um ein neues Virus handelt, gibt es nur begrenzte Hinweise auf die Behandlung der Coronavirus-Infektion bei Frauen, die gerade geboren haben. Es gibt jedoch keine Berichte darüber, dass Frauen, bei denen im dritten Schwangerschaftstrimester eine Coronavirus-Infektion diagnostiziert wurde, das Virus im Mutterleib an ihre Babys weitergegeben haben. Die Datenbasis ist hier sehr gering; Bei 20 Fällen wurde bei den Neugeborenen kein Virus nachgewiesen. Alle Infektionen sind im 3. Trimenon erfolgt.

Das Hauptübertragungsrisiko wird derzeit nach der Geburt durch Tröpfchen in der Atemluft gesehen. Eine vorbeugende Trennung von Mutter und Kind ist jedoch ausdrücklich nicht empfohlen oder erforderlich, wenn bestimmte Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Bereits vor der Geburt berät Sie das Team Ihrer Geburtsklinik hierzu gern.

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Wird mein Baby auf Coronavirus getestet?

Ja, wenn zum Zeitpunkt der Geburt Ihres Babys ein Coronavirus bei Ihnen vermutet oder bestätigt wurde, wird Ihr Baby auf Coronavirus getestet.

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Kann ich bei meinem Baby bleiben, wenn das Coronavirus bei mir vermutet oder bestätigt wird?

Ja, wenn das Ihr Wunsch ist. Vorausgesetzt, Ihrem Baby geht es gut und es muss nicht in der Neugeborenenstation gepflegt werden. Eine Diskussion über die Risiken und Vorteile sollte zwischen Ihnen, Ihrer Familie und den Ärztinnen bzw. Ärzten, die sich um Ihr Baby kümmern, stattfinden. Diese Empfehlung kann sich ändern, wenn sich das Wissen über das neue Virus weiterentwickelt.

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Kann ich mein Baby stillen?

Ja. Es gibt zwar vereinzelte Nachweise der Virus in der Muttermilch, es wird derzeit jedoch davon ausgegangen, dass das Hauptinfektionsrisiko beim Stillen durch die Tröpfchen in der Ausatemluft der Mutter besteht. Daher wird davon ausgegangen, dass die anerkannten Vorteile des Stillens die potenziellen Risiken einer Übertragung des Coronavirus unter Einhaltung einer guten Stillhygiene überwiegen. Infizierte Mütter oder Verdachtsfälle sollten beim Stillen durch Hygienemaßnahmen wie gründliches Händewaschen vor und nach dem Kontakt mit dem Kind und durch das Tragen eines Mundschutzes eine Übertragung des Virus durch Tröpfcheninfektion verhindern. Diese Empfehlung kann sich ändern, wenn sich das Wissen über das neue Virus weiterentwickelt. Bereits vor der Geburt berät Sie das Team Ihrer Geburtsklinik und Wochenstation hierzu gern. Auch das Anpumpen und Füttern der Muttermilch durch eine gesunde dritte Person ist möglich. 

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Wenn Sie Ihr Baby stillen möchten, werden die folgenden Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:

  • Waschen Sie Ihre Hände ausreichend lang, bevor Sie Ihr Baby, die Milchpumpe oder die Flasche berühren
  • tragen Sie eine Gesichtsmaske zum Füttern an der Brust
  • befolgen Sie nach jedem Gebrauch die Empfehlungen zur Pumpenreinigung
  • wenn Sie Ihr Baby mit Milchnahrung oder Milch füttern möchten, wird empfohlen, die Sterilisationsrichtlinien strikt einzuhalten
  • wenn Sie im Krankenhaus Muttermilch abpumpen, sollte eine spezielle Pumpe verwendet werden.

Ist eine Mutter nicht in der Lage, ihr Kind zu stillen, kann die Muttermilch auch abgepumpt werden und über eine weitere Person an den Säugling verfüttert werden. Auch hierbei sollte auf die Hygiene geachtet und Pumpe sowie Fläschchen nach dem Gebrauch sterilisiert werden.

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Welche Auswirkungen hat das Coronavirus auf mich und meine Schwangerschaft, wenn bei mir eine Infektion diagnostiziert wird?

Ein großer Teil der Infektionen mit dem Coronavirus in der Schwangerschaft verläuft ohne Symptome oder Beschwerden. Die häufigsten Symptome von erkrankten Schwangeren sind dabei Fieber und Husten. Kritische Verläufe mit teilweise Notwendigkeit einer Beatmung oder der Versorgung auf einer Intensivstation kommen im Vergleich zu nicht-schwangeren Frauen gehäuft und vor allem im letzten Schwangerschaftsdrittel vor. 

Eine Häufung von Fehlgeburten oder kindliche Fehlbildungen in Zusammenhang mit dem Coronavirus sind bislang nicht zu verzeichnen. Die Mutterschaftsvorsorge soll gewährleistet werden. Nach einer Corona-Infektion werden Ultraschallverlaufskontrollen zur Überwachung des kindlichen Wachstums und der Versorgung, sowie bei Infektion vor der 24. SSW eine Feindiagnostik empfohlen.

Die Infektion mit dem Coronavirus sowie die COVID-19 Erkrankung gehen mit einem erhöhten Risiko für Thrombosen und Embolien einher. Eine Einschätzung des Risikos muss von Fall zu Fall erfolgen. Wichtig ist auch, während einer möglichen Quarantäne, auf ausreichende Bewegung und eine angemessene Trinkmenge zu achten. Eine medikamentöse Thrombembolie-Prophylaxe kann unter bestimmten Umständen ratsam sein - Ihr/e Frauenärztin/arzt berät Sie hierzu gern.

Eine Quarantäne, pandemiebedingte Veränderungen der Lebensführung, wie auch eine Infektion oder Erkrankung mit dem Coronavirus können zu Gefühlen von Angst, Unsicherheit, Depression und Schlafstörungen führen. Diese Belastung sollte nicht unterschätzt werden. Wenden Sie sich vertrauenvoll an Ihr/e Frauenärztin/arzt, Hebamme oder Entbindungsklinik, wenn Sie sich sorgen. Nehmen Sie Angebote im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge wie auch entsprechende Angebote für Notfallhilfe wahr. Dies gilt insbesondere  auch für die Empfehlungen der STIKO zu Impfungen in der Schwangerschaft, mit besonderer Berücksichtigung von Influenza (Grippe) und Pertussis (Keuchhusten).

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Was als Erstes tun wenn man schwanger ist?

Termin beim Gynäkologen vereinbaren Bei der ersten Vorsorgeuntersuchung bestätigt der Arzt die Schwangerschaft, errechnet den Geburtstermin, führt eine gynäkologische sowie eine Ultraschall-Untersuchung durch und gibt dir den Fahrplan für die nächsten neun Monate: Bis zur 32.

Wann das erste Mal zum Frauenarzt wenn schwanger?

Zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche steht der erste Vorsorgetermin an. Bevor der Termin richtig losgeht, wird zunächst Blutdruck gemessen, das Gewicht kontrolliert sowie eine Urinprobe abgegeben.

Was muss man tun wenn man schwanger ist?

Iss reichlich Obst und Gemüse sowie Getreideprodukte und Kartoffeln. Trinke mindestens zwei Liter Wasser, ungesüßten Tee oder stark verdünnte Fruchtsäfte pro Tag. Iss täglich mindestens drei Portionen Milch und Milchprodukte. Mageres Fleisch oder Wurstwaren sollten drei bis vier Mal pro Woche auf dem Speiseplan stehen.

Wann muss ich mich um was in der Schwangerschaft kümmern?

Acht bis zehn Wochen vor dem Geburtstermin: Kliniktasche packen, dazu gehören auch wichtige Unterlagen wie Ihre Geburtsurkunde und die des Vaters sowie – falls vorhanden – Ihr Familienstammbuch. Bei der Krankenkasse erkundigen, wie das Kind nach der Geburt versichert werden kann.

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