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Was passiert bei überzogenem TÜV-Termin?
Wie oft müssen Autos/Motorräder zur HU?
Neuwagen müssen erstmals nach drei Jahren (Datum der Erstzulassung) zur HU, danach alle zwei Jahre. Für Motorräder steht der HU-Termin grundsätzlich alle zwei Jahre auf dem Programm – auch bei neuen Motorrädern wird die erste HU bereits nach zwei Jahren fällig.
Für Hybrid- und Elektrofahrzeuge gelten die gleichen HU-Fristen wie für Benziner oder Diesel. Bei Elektrofahrzeugen stehen neben den herkömmlichen Prüfpunkten zusätzlich die Akkus, die mit Hochvolt-Technologie arbeiten, auf der Liste. Auch der Ladeanschluss, der Zustand der Isolierungen sowie Kabelstränge werden inspiziert.
TÜV überziehen und Kfz-Versicherung
Bei einem Unfall sind die Ansprüche Dritter grundsätzlich durch die Kfz-Versicherung abgedeckt – auch dann, wenn der TÜV abgelaufen war. Bei fahrlässigem Handeln kann es aber passieren, dass die Versicherung den Versicherten in Regress nimmt, also einen Teil der Schadenssumme von ihm zurückverlangt. Eine Rolle spielt dabei auch, welche Mängel am Fahrzeug vorhanden waren bzw. ob diese sicherheitsrelevant waren. Zu beachten ist dabei, dass es auch bei nicht abgelaufenem TÜV Probleme mit der Kfz-Versicherung geben kann – etwa wenn sicherheitsrelevante Mängel in fahrlässiger Weise nicht beachtet bzw. behoben werden.
TÜV überziehen mit Saisonkennzeichen
Ob
Cabrio, Oldtimer, Wohnwagen oder Motorrad – ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen darf in der Ruhephase nicht bewegt werden. Läuft der TÜV
außerhalb dieses Betriebszeitraumes ab, muss die HU im ersten Monat mit Beginn des neuen Betriebszeitraums durchgeführt werden.