Welche Kraftfahrzeuge müssen außerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel

StVO ( Straßenverkehrs-Ordnung )

(1)  1Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. 2Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen. (2)  1Wer ein Kraftfahrzeug führt, für das eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie einen Zug führt, der länger als 7 m ist, muss außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand von dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug halten, dass ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann. 2Das gilt nicht, 1. wenn zum Überholen ausgeschert wird und dies angekündigt wurde, 2. wenn in der Fahrtrichtung mehr als ein Fahrstreifen vorhanden ist oder 3. auf Strecken, auf denen das Überholen verboten ist. (3)  Wer einen Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t oder einen Kraftomnibus führt, muss auf Autobahnen, wenn die Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, zu vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten.

 Stand: 01.08.2022

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Zitieren: StVO § 4
Stand: 2022
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StVO (Straßenverkehrs-Ordnung)

Fassung des Inkrafttretens vom 09.04.2009. Zuletzt geändert durch: Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 26. März 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 18 S. 734, ausgegeben zu Bonn am 08. April 2009).

Hinweis der FAHRTIPPS-Redaktion: Die 46. Änderungsverordnung zur StVO, die am 01.09.2009 bereits in Kraft getreten war, wurde am 13.04.2010 vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgrund eines Rechtsmangels für nichtig erklärt und kommt nach dieser Auffassung nicht zur Anwendung. Gemäß BMVBW gilt also weiterhin die 45. Änderungsverordnung. Hier können Sie die angezeigte StVO-Version umschalten:

45. Änderungsverordnung

46. Änderungsverordnung

§ 4 Abstand

(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

(2) Kraftfahrzeuge, für die eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie Züge, die länger als 7 m sind, müssen außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand von dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug halten, dass ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann. Das gilt nicht,
1. wenn sie zum Überholen ausscheren und dies angekündigt haben,
2. wenn in der Fahrtrichtung mehr als ein Fahrstreifen vorhanden ist oder
3. auf Strecken, auf denen das Überholen verboten ist.

(3) Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Kraftomnibusse müssen auf Autobahnen, wenn ihre Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, von vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten.

Amtliche Pr�fungsfrage Nr. 2.2.04-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren mit 80 km/h hinter einem Auto her. Welchen Sicherheitsabstand müssen Sie dabei mindestens einhalten?

Einen "Ein-Sekunden-Abstand"

Einen "Zwei-Sekunden-Abstand"

Einen Abstand von 15 Metern

Amtliche Pr�fungsfrage Nr. 2.2.04-301 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren mit einem Lastzug außerorts auf einer Straße mit nur einem Fahrstreifen für jede Richtung. Welchen Abstand müssen Sie in der Regel zu einem Vorausfahrenden halten?

Der Abstand darf nicht größer als 10 m sein, um den Verkehrsraum auszunutzen

Der Abstand muss so groß sein, dass ein Überholender einscheren kann

Amtliche Pr�fungsfrage Nr. 2.2.04-203 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf der Autobahn einen Lkw von 4 t zulässiger Gesamtmasse mit 60 km/h. Welchen Abstand müssen Sie zum Vorausfahrenden einhalten?

Mindestensm

Mindestensm

Diese FAHRTIPPS-Seite (Nr. 44) wurde zuletzt aktualisiert am 29.07.2011

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Welche Kraftfahrzeuge müssen außerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel einen?

(2) Kraftfahrzeuge, für die eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie Züge, die länger als 7 m sind, müssen außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand von dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug halten, daß ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann.

Welcher Abstand muss außerhalb geschlossener Ortschaften?

Außerhalb geschlossener Ortschaften schreibt die StVO einen Sicherheitsabstand von 2 Sekunden vor. Das entspricht dann wieder der altbekannten Faustformel „halber Tacho“. Achtung: Diese Regeln gelten nur bei trockener Straße. Bei Regen, Schnee und Glatteis sollte der Sicherheitsabstand mindestens doppelt so groß sein.

Welcher Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug soll innerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel?

Innerhalb geschlossener Ortschaften muss der Abstand zum Vorausfahrenden mindestens der Strecke entsprechen, die das Fahrzeug in einer Sekunde zurücklegt. Bei 50 km/h sind das etwa 15 Meter. Besser einschätzen lässt sich diese Entfernung mit Blick auf parkende Autos am Straßenrand.

Welcher Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug soll außerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel Mindeste?

2.2.04-003 Welcher Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug soll außerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel mindestens eingehalten werden? Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte in der Regel 2 Sekunden oder die Hälfte der Tachoanzeige in Metern betragen.

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