Hinweis
Die Bundespräsidentenwahl 2022 fand am Sonntag, den 9. Oktober 2022 statt.
Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident wird von den Wahlberechtigten in einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen, persönlichen und geheimen Wahl gewählt. Weitere Informationen zu den Wahlgrundsätzen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Die Amtsdauer einer österreichischen Bundespräsidentin/eines österreichischen Bundespräsidenten beträgt sechs Jahre. EineWiederwahl für die unmittelbar folgende Funktionsperiode ist nur einmal zulässig. Daher kann eine Bewerberin/ein Bewerber bei zwei aufeinanderfolgenden Bundespräsidentenwahlen zur Wahl antreten.
Wer für das Amt des Bundespräsidenten kandidieren möchte (passives Wahlrecht), muss
- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen
- zum Nationalrat wählbar sein und
- am Wahltag mindestens 35 Jahre alt sein.
Gemeinsam mit dem Wahlvorschlag sind der Bundeswahlbehörde mindestens 6.000 Unterstützungserklärungen vorzulegen.
Für die Wahl zur Bundespräsidentin/zum Bundespräsidenten ist eine absolute Mehrheit erforderlich, d.h. eine Kandidatin/ein Kandidat muss mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen erreichen. Wenn beim ersten Wahlgang niemand eine solche Mehrheit erreicht, findet vier Wochen nach dem ersten Wahltag eine Stichwahl statt. Bei dieser dürfen nur noch die beiden stimmenstärksten Kandidatinnen/Kandidaten gegeneinander antreten.
Der Termin für eine allfällige Stichwahl im Zuge der Bundespräsidentenwahl 2022 ist Sonntag, der 6. November 2022.
Organisatorisch gleicht eine Bundespräsidentenwahl im Wesentlichen einer Nationalratswahl.
Es besteht keine Wahlpflicht.
Ausführliche Informationen zur Bundespräsidentenwahl 2022 finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- Bundespräsidentenwahl 2022 (→ BMI)
- Wahlkalender (→ BMI)
- Wahlvorschläge (→ BMI)
Rechtsgrundlagen
- Bundespräsidentenwahlgesetz (BPräsWG)
- Nationalrats-Wahlordnung (NRWO)
Letzte Aktualisierung: 9. Oktober 2022
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
Die Wahl des Bundespräsidenten 2022
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Galerie Bundespräsidentenwahl: Diese Prominenten dürfen wählen
Am Sonntag wählt die Bundesversammlung das neue Staatsoberhaupt. Ihr gehören neben Politikerinnen und Politikern auch Personen des öffentlichen Lebens an.
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Stimmberechtigte aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
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Die Kandidaten zur Bundespräsidentenwahl
Kandidat von SPD, Grünen, FDP und CDU: Frank-Walter Steinmeier
Kandidat der AfD: Max Otte
Kandidat der Linken: Gerhard Trabert
Bundespräsidentenwahl:
Alle Nachrichten und Informationen der F.A.Z. zum Thema
Bundespräsidentenwahl
Die letzte Wahl zum deutschen Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung fand am 12. Februar 2017 im Reichstagsgebäude in Berlin statt. Es war die 16. Wahl des Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland sein. Die Regierungsparteien SPD, CDU und CSU haben sich auf den bisherigen Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) als gemeinsamen Kandidaten geeinigt, der mit etwa 74% der abgegebenen Stimmen gewählt wurde. Außerdem unterstützt die FDP ihn ebenfalls. Weitere nominierte Kandidaten waren Christoph Butterwegge von Die Linke, Albrecht Glaser von der AfD und Richter Alexander Hold von den Freien Wählern. Der Bundespräsident wird in Deutschland nicht per Direktwahl vom Volk sondern alle 5 Jahre von der Bundesversammlung, also indirekt gewählt. Die ausschließlich für die Wahl des Staatsoberhaupts der Bundesrepublik Deutschland gebildete Bundesversammlung besteht aus allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie einer grundsätzlich gleichen Zahl an Vertretern der Bundesländer, die von den Landtagen gewählt werden. Zur Zeit hat der 19. Deutsche Bundestag 709 Mitglieder.
Ablauf der Wahl
Einige Monate vor dem Zusammentritt einer Bundesversammlung legt die Bundesregierung auf Grundlage der letzten amtlichen Zahlen der deutschen Bevölkerung fest, wie viele Vertreter auf jedes Bundesland entfallen. Das genaue Sitzzuteilungsverfahren ist im Gesetz nicht vorgeschrieben. In den
darauf folgenden Monaten wählen die Landtage die entsprechende Zahl an Vertretern, die nicht Mitglieder des Landtags sein oder in dem Bundesland wohnen müssen. Je nach Bundesland gibt es dazu eine gemeinsame Liste des ganzen Parlaments oder konkurrierende Listen von einzelnen oder mehreren Fraktionen. Zum Bundespräsidenten wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat. Eine anschließende
Wiederwahl ist nur einmal zulässig, nach einer Pause sind weitere zwei Wiederwahlen möglich. Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied der Bundesversammlung. Dem schriftlichen Vorschlag ist die schriftliche Zustimmungserklärung des vorgeschlagenen Kandidaten beizufügen. Die Wahl des Bundespräsidenten erfolgt ohne Aussprache und geheim in bis zu drei (bzw. weiteren) Wahlgängen. In den ersten beiden Wahlgängen ist zur Wahl eine absolute Mehrheit der Stimmen erforderlich, im
dritten oder ggf. weiteren Wahlgängen reicht die relative Mehrheit. Eine Stimmengleichheit in einem über den 2. Wahlgang hinausgehenden Wahlgang kann nicht durch ein Los entschieden werden.
Vereidigung
In einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat wird der neue Bundespräsident „bei seinem Amtsantritt“ vom Bundestagspräsidenten vereidigt. Die vorgeschriebene Eidesleistung des Bundespräsidenten bei seinem
Amtsantritt bedeutet nicht, dass der Beginn seiner Amtszeit oder Amtsbefugnisse von der Eidesleistung abhingen. Das Amt des Bundespräsidenten beginnt vielmehr mit dem Ablauf der Amtszeit seines Vorgängers, jedoch nicht vor Eingang der Annahmeerklärung beim Präsidenten des Bundestages. Wird ein Bundespräsident für eine zweite Amtszeit gewählt, erfolgt für diese üblicherweise keine neuerliche Vereidigung.