Mit der Grundrente soll eine langjährige Versicherung bei unterdurchschnittlichem Einkommen honoriert werden. Allerdings fällt der Zuschlag häufig sehr klein aus.
Berlin – Seit knapp einem Jahr ist sie da und soll die Grundbedürfnisse im Alter finanziell abdecken: die Grundrente. Das monatliche Geld soll als Anerkennung der Lebensleistung von Menschen ausgezahlt werden, die jahrelang hart gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Während sich die Bundesregierung von Kanzler Olaf Scholz (SPD) bereits im Koalitionsvertrag darauf verständigt hat, die Zukunft der Rente in Deutschland über einen Fünf-Punkte-Plan abzusichern, forderte der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen bereits eine Reform der Grundrente. Die Kritik: zu spät, zu kompliziert, zu mickrig. So richtig viel Geld springt nämlich nicht raus.
Regelmäßiges Einkommen:RenteEintrittsalter in Deutschland:67. LebensjahrZuschlag:Grundrente
Grundrente 2022: Deutsche Rentenversicherung prüft einen möglichen Anspruch
Etwa ein Jahr nach Einführung der Grundrente 2022 prüft die Rentenversicherung von nun an beim Großteil der Rentnerinnen und Rentner in Deutschland einen möglichen Anspruch. Das erklärte die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur Anfang 2022. Eigentlich gilt der Anspruch seit Anfang des vergangenen Jahres. Doch die ersten Anspruchsberechtigten bekamen erst mehr als ein halbes Jahr nach dem offiziellen Start den Aufschlag rückwirkend ausbezahlt. Derweil gilt bei Experten die Riester-Rente in Deutschland nicht als zukunftsfähig.
Das Problem dabei: Wegen einer fälligen Einkommensprüfung musste erst eine Datenautobahn zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden errichtet werden. So würde die Rentenversicherung den Finanzämtern übermitteln, wer lange genug für die Grundrente gearbeitet hat. Die Finanzämter würden dann die jeweiligen Einkommen prüfen. Um den vollen Aufschlag zu erhalten, darf das Monatseinkommen als Rentner bei maximal 1250 Euro (Alleinstehende) oder 1950 Euro (Eheleuten oder Lebenspartnern) liegen. Hierfür werden das zu versteuernde Einkommen, der steuerfreie Teil der Rente sowie Kapitalerträge überprüft.
Grundrentenzuschlag muss nicht bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden
Wie die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Webseite informiert, muss der Grundrentenzuschlag nicht beantragt werden. Wenn ein Anspruch besteht, wird der Zuschlag automatisch mit der Rente 2022 ausgezahlt. Nach aktuellen Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums haben rund 1,3 Millionen Menschen einen Grundrentenzuschlag. Dabei richtet sich die Grundrente an Geringverdiener, die mindestens 33 Jahre gearbeitet haben, dennoch aber nicht zu den Spitzenverdienern zählen. Einige Rentner wählen im Alter einen anderen Weg und üben zusätzlich zu ihrer Rente 2022 einen Nebenjob aus.
Grundrente: Nur wenige Rentner haben Anspruch auf vollen Zuschlag – Wie hoch ist die Grundrente?
Auch wenn maximal 418 Euro monatlich ausgezahlt werden, haben die wenigsten Rentner Anspruch auf den vollen Zuschlag. Im Schnitt soll die Grundrente 75 Euro betragen. Da einige Arbeitnehmer nicht auf die geforderten 33 Beitragsjahre kommen würden, fordert der Sozialverband, dass auch Zeiten der Erwerbsminderung und der Arbeitslosigkeit angerechnet werden. Zudem müsse die Grundrente wie die Mütterrente unabhängig vom Einkommen ausgezahlt werden. „Als wirksames Instrument gegen Altersarmut taugt die Grundrente nicht“, erklärte VdK-Sprecher Philipp Stielow und berichtete von teilweise dramatischen Umständen. Der Grundrentenzuschlag bewege sich meist nur im ein- bis zweistelligen Bereich.
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„In unserer Beratung melden sich verzweifelte Mitglieder, die auf eine deutliche Verbesserung ihrer finanziellen Lage gehofft hatten und jetzt beispielsweise mit einer Grundrente von 5,60 Euro brutto abgespeist werden“, so Stielow. Auch die durchschnittlichen 75 Euro würden nicht ausreichen, um beispielsweise die steigenden Lebenshaltungskosten, insbesondere für Heizungskosten und Stromkosten, aufzufangen. Die Ampelregierung will derweil stärker gegen Kinderarmut in Deutschland vorgehen und eine Kindergrundsicherung schaffen.
Grundrente Voraussetzungen: Wer hat Anspruch?
Wer Geld durch die Rente erhalten: Das verspricht die Grundrente in Deutschland. Allerdings sind nicht alle Rentner leistungsberechtigt. Wie die Bundesregierung angibt, haben etwa 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner voraussichtlich Anspruch auf eine Grundrente. Davon seien rund 70 Prozent Frauen und überdurchschnittlich viele Ostdeutsche. Es ist an der Rentenversicherung zu prüfen, ob ein Anspruch besteht. Hierfür werden die Daten von etwa 26 Millionen Menschen überprüft. Wer Grundrente erhalten will, muss mindestens 33 Jahre in die Rentenkassen eingezahlt haben. Angerechnet auf diese Zeit werden beispielsweise Berufstätigkeit, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten. Andere Arbeitnehmer ziehen es hingegen vor, früher aus dem Berufsleben auszusteigen und Frührentner zu werden.
Schwierig wird es hingegen, wenn der Arbeitnehmer in einem Minijob-Verhältnis angestellt war – dies hat auch Auswirkungen auf die normale Rente. Ausschlusskriterium für die Grundrente sind Zeiten, in denen Arbeitnehmer weniger als 30 Prozent des Durchschnittsverdiensts bekommen haben. So kann es also passieren, dass Rentner eine sehr geringe Rente haben, dennoch kein Anspruch auf die Grundrente besteht. (Mit Material der dpa) *kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.