Wie lange hat der mdk zeit einen widerspruch zu bearbeiten

In dieser Kategorie geht es um rechtliche Dinge, Fragen zur Krankenversicherung, Pflegegeld etc.

Moderator: Moderatorengruppe

Jutta T REHAkids Urgestein

Beiträge: 3335Registriert: 19.01.2007, 11:24

Wie lange ist die Bearbeitungszeit MDK nach Widerspruch?

Hallo,

wir haben gerade ein Widerspruchsverfahren bez. eines Hilfsmittels laufen.
Zuerst wurde es abgelehnt, weil wir nur die Verordnung eingereicht haben. Wir sind dann in den Widerspruch gegangen und haben ein Schreiben von Hr. Dr. Döderlein nachgereicht. In dem Schreiben ist ausführlich begründet, warum es notwendig ist etc etc etc.....

Seit dem 01.04.2014 liegt der Widerspruch beim MDK

Wie lange darf der MDK sich Zeit lassen die Sache zu bearbeiten ?
Gibt es da einen Paragraphen oder ähnlich?

VG Jutta

*Sally*REHAkids Urgestein
Beiträge: 20038Registriert: 26.11.2007, 09:33

Beitrag von *Sally* » 09.04.2014, 10:04

Hallo Jutta,

bei uns waren es ( mit viel Druck durch uns und die KK ) knapp 2 Monate. Die KK-Mitarbeiterin meinte, durch den Widerspruch gäbs keine Frist mehr. Das glaube ich aber nicht so ganz.

Viel Erfolg

LG Evi

Evi mit Tochter - Maus * 95

Jutta T REHAkids Urgestein

Beiträge: 3335Registriert: 19.01.2007, 11:24

Beitrag von Jutta T » 09.04.2014, 10:07

Hallo Evi,

na ja, ich werde wöchentlich anrufen und nachfragen....

LG Jutta

Gruss
Jutta

MichaelKREHAkids Urgestein
Beiträge: 14945Registriert: 27.09.2005, 18:17Wohnort: Zwickau (Sachsen)

Beitrag von MichaelK » 09.04.2014, 10:28

Hallo Jutta T,

der MDK selbst ist kein gesetzlicher Vertragspartner. Der Versicherte hat immer nur Rechte gegenüber der Krankenkasse. Hierfür gilt (beim Widerspruch) die Frist von 3 Monaten, bevor Klage erhoben werden kann (§ 88 SGG).
Das Gericht kann aber auf Antrag die sofortige Vollziehung anordnen, falls durch eine Verzögerung bspw. ein Gesundheitsschaden mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. (§ 86b SGG)

LG Michael

Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)

KajaREHAkids Urgestein

Beiträge: 7335Registriert: 23.08.2007, 09:40

Beitrag von Kaja » 09.04.2014, 21:23

Hallo Jutta,

für das Antragsverfahren gilt folgendes:,

//www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__13.html

Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst), eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden.... Kann die Krankenkasse Fristen nach Satz 1 oder Satz 4 nicht einhalten, teilt sie dies den Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.

Bisher war umstritten, ob das auch im Widerspruchsverfahren gilt. Jetzt gibt es aber jemanden, der annimmt, dass die Regelung auch im Widerspruchsverfahren Anwendung findet.

//www.REHAkids.de/phpBB2/viewtopic ... 76#1845976

Zumindest kann man damit noch zusätzlich Druck auf die KK ausüben.

Viele Grüße Kaja

Wie lange darf sich der widerspruchsausschuss Zeit lassen?

Die Sitzungsdauer beträgt mehrheitlich zwei bis drei Stunden; 56 % der Widerspruchsausschüsse treffen sich ein- bis zweimal im Monat.

Was bringt ein Widerspruch bei der Krankenkasse?

Aufgrund dieses Widerspruchs wird ein zweiter Bescheid der Krankenkasse ergehen. Die Krankenkasse hat die Möglichkeit, die Leistung durch einen Abhilfebescheid doch noch zu bewilligen oder aber erneut mit einem Widerspruchsbescheid abzulehen.

Wie geht es nach einem Widerspruch weiter?

Wenn der Widerspruchsausschuss Ihren Widerspruch ganz oder teilweise ablehnt, können Sie gegen den Widerspruchsbescheid Klage zum Sozialgericht erheben. Auch dafür ist eine Frist von einem Monat einzuhalten. Dazu wenden Sie sich direkt an das im Widerspruchsbescheid benannte zuständige Gericht.

Was bedeutet Widerspruch aufrecht erhalten?

Muss man die Aufrechterhaltung eines Widerspruchs bestätigen? Nein, das ist nicht notwendig. Ist ein Widerspruch erhoben, gilt er ohne weitere Bestätigung, wenn er nicht AKTIV zurückgezogen wird. Entsprechende Anfragen müssen nicht beantwortet werden!

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte