Wie lange muss ich auf die Rückzahlung der Kaution warten?

Als Mieter möchten Sie Ihre Mietkaution so schnell wie möglich zurück bekommen. Verständlich, denn ein Umzug kostet Geld, und schließlich verlangt auch der neue Vermieter wieder eine Kaution. Wir erläutern, bis wann eine Rückzahlung erfolgen muss, und welche Voraussetzungen gelten.

Inhaltsverzeichnis

  • 1 ➥ Das Wichtigste auf einen Blick
  • 2 Wann bekomme ich die Mietkaution zurück (Voraussetzungen)?
  • 3 Bis wann bekomme ich die Kaution zurück (Fristen)?
  • 4 Tipps: So bekommen Sie die Kaution schneller zurück
  • 5 Vermieter zahlt Kaution nicht aus? Das können Sie tun

➥ Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Mietkaution dient dem Vermieter zur Absicherung seiner finanziellen Ansprüche aus dem Mietvertrag.
  • Er muss sie nicht sofort nach dem Auszug auszahlen, sondern erst nachdem alle Ansprüche geklärt wurden.
  • Je nach Situation gelten für die Rückzahlung unterschiedliche Fristen.

Wann bekomme ich die Mietkaution zurück (Voraussetzungen)?

Bevor man sich als Mieter über den Zeitpunkt der Rückzahlung Gedanken macht, ist zunächst ein Blick auf die „Situation“ sinnvoll. Nämlich die Voraussetzungen die erfüllt sein müssen, damit der Vermieter die Kaution „freigibt“.

  • 1. Ist das Mietkonto ausgeglichen? Habe ich alle vereinbarten monatlichen Zahlungen geleistet?
  • 2. Übergabe bei Auszug: Habe ich die Wohnung gereinigt, eventuelle Schäden beseitigt, und im Mietvertrag vereinbarte Schönheitsreparaturen durchgeführt?
  • 3. Nebenkosten: Wurden alle Strom- Wasser- und Heizkosten komplett abgerechnet? Steht eventuell noch eine Endabrechnung mit einer Nachzahlung aus?

Bis wann bekomme ich die Kaution zurück (Fristen)?

Der Vermieter ist grundsätzlich dazu verpflichtet, dem Mieter nach Ende des Mietverhältnisses die Mietkaution zurück zu zahlen. Zu einer vollständigen Rückzahlung direkt nach dem Auszug kommt es jedoch nur selten. Meist dauert es einige Wochen oder sogar Monate. Wie lange sich der Vermieter damit Zeit lassen darf, ist leider nicht einheitlich im Gesetz geregelt, sondern hängt vom Einzelfall ab. Je nach Situation gibt es Richtwerte, die aus der Rechtsprechung – also verschiedenen Gerichtsurteilen in der Vergangenheit – entstanden sind.

Situation

Regelung und Frist

Fall 1: Der Musterfall

Alles ist erledigt: Alle Zahlungen aus dem Mietvertrag wurden geleistet, auch die Nebenkosten. Die Wohnung wurde mängelfrei übergeben. Der Vermieter hat nichts zu beanstanden, und erbittet sich auch keine Frist für eine gründliche Überprüfung. In dem Fall dürfen Sie als Mieter die Kaution zeitnah – das heisst innerhalb weniger Tage – vollständig zurück verlangen.

Fall 2: Prüfung der Ansprüche

Dem Vermieter wird grundsätzlich eine sogenannte Prüfungs- und Überlegungsfrist zugestanden, um z.B. die Wohnung auf weitere Schäden zu überprüfen. Auch wenn die Übergabe bereits erfolgt, und alle Ansprüche geklärt scheinen, darf er diese Frist beanspruchen. In dem Fall können Sie als Mieter erst nach 6 Monaten die Herausgabe fordern, und ggfls. einklagen.

Fall 3: Nebenkosten-Abrechnung

Ein Sonderfall ist die letzte noch ausstehende Nebenkostenabrechnung. Ist dort mit einer Nachzahlung zu rechnen, darf der Vermieter hierfür einen angemessenen Teil der Kaution sogar bis zu 12 Monate einbehalten. Der Teil der Mietkaution, der

nicht

für die Nachzahlung benötigt wird, ist jedoch bereits vorher an den Mieter zurück zu zahlen. Für diesen nicht benötigten Teil gelten dann wiederum die Fristen aus Fall 1 oder 2.

Fall 4: verrechnete Ansprüche

Bleibt der Mieter Zahlungen schuldig, oder beseitigt hinterlassene Schäden in der Wohnung nicht, darf der Vermieter den entsprechenden Teil der Mietkaution einbehalten, und mit den offenen Forderungen verrechnen. Der übrige nicht benötigte Teil der Kaution ist dagegen an den Mieter auszuzahlen. Hierfür gelten wiederum die Fristen aus den 3 obengenannten Beispielen.

Tipps: So bekommen Sie die Kaution schneller zurück

Je nach Situation gibt es zwar bestimmte Fristen, nach denen sich der Vermieter mit der Rückzahlung Zeit lassen kann. Sie können jedoch als Mieter den Zeitraum bis zur Auszahlung zum Teil selbst beeinflussen, indem sie ein paar wichtige Regeln beachten. Mit den folgenden Tricks erhält man seine Mietkaution oft schneller zurück:

Vorabnahme der Wohnung durchführen

Zur Vorbereitung der eigentlichen Wohnungsübergabe kann es sinnvoll sein, eine sogenannte Vorabnahme durchzuführen. Hierfür treffen sich Mieter und Vermieter in der Wohnung, um eine Bestandsaufnahme zu machen. Hierbei wird z.B. geklärt, welche Schäden bis zum Tag der eigentlichen Übergabe noch zu beseitigen sind. Eventuell müssen Sie als Mieter die Wohnung vor Ihrem Auszug nochmal streichen, oder selbst durchgeführte Umbauten rückgängig machen. Eine Vorabnahme ist nicht verpflichtend, jedoch empfehlenswert. Denn hiermit lassen sich Zuständigkeiten klären und Missverständnisse vermeiden, sodass die eigentliche Wohnungsübergabe am Ende reibungsloser verläuft.

Wohnung sauber übergeben

Sie können sich als Mieter gut auf den Tag der Übergabe vorbereiten, indem Sie Ihrem Vermieter einen positiven ersten Eindruck vermitteln. In dem Moment wo der Vermieter die Wohnung betritt, sollte sie komplett leergeräumt und sauber sein. In den meisten Mietverträgen wird eine sogenannte „besenreine“ Übergabe vereinbart. Beim Begriff „besenrein“ kommt es häufig zu Missverständnissen: Es reicht nämlich nicht aus, die Zimmer einfach nur zu kehren, oder nur Schmutz zu entfernen, für den man einen Besen benutzt. Nach dem BHG-Urteil VIII ZR 124/05 vom 28.06.2006 muss der Mieter alle groben Verschmutzungen entfernen. Im Rahmen einer besenreinen Übergabe müssen z.B. Müll und Speisereste aus der Wohnung entfernt werden. Auch Spinnweben in den Ecken müssen beseitigt, oder ein verschmutzter Küchenherd gereinigt werden. Eine stark verkalkte oder verschmierte Dusche ist ebenfalls zu säubern. Dagegen müssen der Fußboden oder die Fenster nicht geputzt werden. Auch das Streichen der Wände gehört nicht dazu.

Unbedingt ein Wohnungsübergabeprotokoll nutzen

Die Abnahme beim Auszug ist für die Rückzahlung der Mietkaution ein entscheidender Moment. Denn Streitigkeiten über den Zustand der Wohnung führen häufig zu einem Einbehalt durch den Vermieter. Viele Hausherren versuchen zudem noch die eine oder andere Reparatur, die sie eigentlich selbst durchführen müssten, auf den Mieter abzuwälzen. Hier kommt das Wohnungsübergabeprotokoll ins Spiel. Das Schriftstück dient als wichtiges Beweismittel, um den Zustand einer Wohnung zu dokumentieren. Alle Punkte die darauf als erledigt vermerkt wurden, kann der Vermieter später nicht mehr als Mangel geltend machen. Meist bringt der Vermieter bereits ein fertiges Formular zum Abnahmetermin mit. Falls nicht, sollten Sie sich als Mieter unbedingt selbst darum kümmern.

Barkaution durch Bürgschaft ersetzen

Eine Mietkaution muss nicht unbedingt in bar geleistet, sondern kann auch über eine Bürgschaft abgesichert werden. Die Hinterlegung einer Bürgschaft ist auch noch zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich im Rahmen eines „Austausch“ möglich. Hierdurch erhalten als Mieter Ihre bereits hinterlegte Barkaution vorzeitig zurück, und haben das Geld für andere Ausgaben zur Verfügung. Diese Vorgehensweise ist jedoch nur mit Einverständnis des Vermieters möglich. Mehr Infos hierzu finden Sie im Kapitel zur Mietkautionsbürgschaft.

Vermieter zahlt Kaution nicht aus? Das können Sie tun

Obwohl Sie sich als Mieter an alle Regeln gehalten haben, kann es sein, dass der Vermieter die Auszahlung Ihrer Kaution hinauszögert. Dies kann aus Unwissenheit geschehen, weil er sich mit den Fristen nicht auskennt. Bei so manchem Hausherr ist es aber auch Berechnung, weil er z.B. Kosten für normale Instandhaltungen auf Sie als Mieter abwälzen möchte. Wie Sie sich in einem solchen Fall verhalten, lesen Sie in unserem Artikel: Vermieter zahlt Kaution nicht zurück: Was tun?

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte