Wieviel personen dürfen sich in nrw treffen

In NRW gelten neue Corona-Regeln. Mit wie vielen Personen darf ich mich jetzt treffen? Ein Überblick über die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen.

NRW – Ab Freitag (28. Mai) gilt die neue Coronaschutzverordnung im Bundesland Nordrhein-Westfalen*. Es gibt auch neue Corona-Regeln bei Kontaktbeschränkungen und privaten Treffen, wie RUHR24* berichtet.

Bundesland Nordrhein-Westfalen
Corona-Regelwerk NRW-Coronaschutzverordnung
Corona-Inzidenz 46,2 (Stand: Donnerstag, 27. Mai)

NRW: Neue Corona-Regeln – es gilt ein Drei-Stufenplan im Bundesland

Die Landesregierung NRW teilt mit, dass im Zuge der Lockerungen in der Coronavirus-Pandemie* jetzt klare Perspektiven aufgezeigt werden. Die gelten in einem Drei-Stufenplan*.

Die Regeln verändern sich ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100, unter 50 und unter 35. Ab einer Inzidenz von über 100 greift erneut die Notbremse. Aktuell (Stand: Donnerstag, 27. Mai) liegen alle Städte und Kreise in NRW unter einer Inzidenz von 100.

Was gilt jetzt bei privaten Treffen? Mit wie vielen Personen darf ich mich treffen? Und vielleicht auch nicht uninteressant – darf ich wieder zu einer Party im Garten oder in den eigenen vier Wänden einladen?

NRW: Neue Corona-Regeln – was bei privaten Treffen ab Freitag (28. Mai) gilt

In NRW dürfen sich bei einer Inzidenz von 100 bis 50,1 beliebig viele Personen aus zwei Haushalten treffen. Die maximale Obergrenze von fünf Personen gilt nicht mehr (alle News zu Corona in NRW* bei RUHR24).

Ein Test ist in einigen Fällen bei privaten Treffen Pflicht.

© Zacharie Scheurer/dpa

Ab einer Inzidenz von 50 bis 35,1 sind Treffen im öffentlichen Raum ohne Begrenzung für Personen aus drei Haushalten erlaubt. Zudem dürfen zehn Personen mit einem gültigen Test aus beliebig vielen Haushalten zusammenkommen.

Ab einer Inzidenz von unter 35 sind Treffen in NRW ohne Begrenzung für fünf Haushalte erlaubt. Zudem dürfen bis zu 100 Personen mit einem gültigen Schnelltest aus beliebig vielen Haushalten zusammenkommen.

NRW: Neue Corona-Regeln – was bei privaten Veranstaltungen und Partys gilt

Aufatmen bei vielen Menschen in NRW. Treffen werden in Zukunft bei einer stabilen Inzidenz einfacher. Doch was ist mit privaten Veranstaltungen und Partys? Ab einer Inzidenz von 50 bis 31,1 dürfen private Veranstaltungen im eigenen Garten mit bis zu 100 Personen stattfinden. In den eigenen vier Wänden dürfen bis zu 50 Personen zusammen mit einem gültigen Test feiern.

Ab einer Inzidenz von unter 35 dürfen sogar bis zu 250 Gäste im Garten und bis zu 100 Gäste innen mit einem gültigen Test feiern. Die Frage dürfte berechtigt sein, ob und wie Ordnungsamt und Polizei private Zusammenkünfte kontrollieren. Das ist unklar.

Auch in der Stadt Dortmund gelten ab Donnerstag (28. Mai) neue Regeln*. Es kommt zu zahlreichen Öffnungen in verschiedenen Bereichen.

Eine Sonderstellung haben private Veranstaltungen, die in der NRW-Coronaschutzverordnung als „Partys“ deklariert werden. Partys mit lauter Musik dürfen draußen mit bis zu 100 Gästen und drinnen mit bis zu 50 Gästen mit gültigem Test stattfinden – ab einer Inzidenz von unter 35. Auch das Newsportal wa.de berichtet über die neuen Corona-Regeln bei privaten Treffen*.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) zeigt sich zuversichtlich: „Die sinkenden Inzidenzen zeigen: Wir haben die dritte Welle gebrochen!“. Weiterhin gelten die allgemeinen Hygienevorkehrungen wie Abstand und Maskenpflicht. Geimpfte und Genesene werden nicht mit eingerechnet. *RUHR24 und wa.de sind Teil des Redaktionsnetzwerkes von IPPEN.MEDIA.

Rubriklistenbild: © Bernd Thissen/dpa

Stand: 05.10.2022 14:21 Uhr

In der Bahn und in Bussen des Fernverkehrs gilt seit Monatsbeginn eine FFP2-Maskenpflicht. In NRW bleiben die meisten Corona-Regeln aber unverändert bestehen. Die wichtigsten Details im Überblick.

Seit 1. Oktober gelten in Deutschland neue Corona-Regeln. In Zügen und Bussen des Fernverkehrs gilt nun eine FFP2-Maskenpflicht. Die meisten Regeln in Nordrhein-Westfalen bleiben vorerst bestehen. An einigen Orten gilt außer einer Maskenpflicht weiterhin auch eine Testpflicht. Was genau wo gilt, schreibt unter anderem die Corona-Schutzverordnung für NRW vor. Fragen und Antworten:

  • Corona-Schutzverordnung für NRW - gültig ab 1. Oktober 2022 (PDF)

Wie begründet der NRW-Gesundheitsminister die aktuellen Corona-Regeln?

Karl-Josef Laumann, NRW-Gesundheitsminister Bild: ddp images/Pool dpa

"Derzeit zeichnet sich die Pandemiesituation durch eine weitgehend stabile Lage aus, auch wenn die Zahlen in den letzten Tagen angestiegen sind", sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) Ende September, als sein Haus die neue Corona-Schutzverordnung veröffentlichte. "Im Moment sind die Zahlen im Vergleich zum Frühsommer aber niedrig. Verbindlich vorzuschreibende schärfere Schutzmaßnahmen wären deshalb derzeit nicht verhältnismäßig."

Zwar verzichte man in NRW auch weiterhin "auf eine zwingende, generelle Maskenpflicht in Innenräumen". Das bedeute aber nicht, dass es aktuell keine Risiken gebe, so Laumann. "Durch das Tragen einer Maske schützt man nach wie vor die eigene Gesundheit und die seiner Mitmenschen."

Wo gilt in NRW noch die Maskenpflicht?

FFP2-Masken – Schutz gegen Coronaviren Bild: picture alliance/dpa

Die Maskenpflicht gilt derzeit nur noch an wenigen Orten in NRW. In Geschäften, Schulen und anderswo ist sie mittlerweile abgeschafft. Verpflichtend ist das Maskentragen unter anderem hier - dabei reicht in den allermeisten Fällen eine OP-Maske. Im Fernverkehr ist allerdings eine FFP2-Maske verpflichtend.

  • in öffentlichen Bussen und Bahnen: im NRW-Nahverkehr mindestens OP-Maske, im Fernverkehr (ICE, IC, Flixbus etc.) mindestens FFP2-Maske
  • in medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen
  • beim Besuch in Pflegeheimen bzw. Altenheimen
  • beim Besuch von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • in Obdachlosenunterkünften
  • in Unterkünften für Geflüchtete

Darüber hinaus kann es in Geschäften, Kultureinrichtungen und anderswo vorkommen, dass Betreiberinnen und Betreiber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Tragen einer Maske verlangen.

  • Keine FFP2-Maskenpflicht im NRW-Nahverkehr
  • Maske und 3G: Vereinzelt gelten Corona-Regeln jetzt per Hausrecht

Wo gilt in NRW noch die Testpflicht?

Unter anderem in folgenden Einrichtungen muss man in der Regel einen negativen Corona-Test vorweisen. Das kann ein offizieller Schnelltest oder ein PCR-Test sein.

  • in Krankenhäusern
  • beim Besuch in Pflegeheimen bzw. Altenheimen
  • beim Besuch von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • in Unterkünften für Geflüchtete
  • in Justizvollzugsanstalten und ähnlichen Einrichtungen

Für vollständig geimpfte Personen kann in folgenden Einrichtungen auf einen Test verzichtet werden:

  • in Unterkünften für Geflüchtete
  • in Justizvollzugsanstalten und ähnlichen Einrichtungen

Darüber hinaus kann es in Geschäften, Kultureinrichtungen und anderswo vorkommen, dass Betreiberinnen und Betreiber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und einen Nachweis über einen Test oder eine Impfung oder Genesung verlangen.

  • Maske und 3G: Vereinzelt gelten Corona-Regeln jetzt per Hausrecht

Welche Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche?

Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Auch die Testpflicht gilt für sie nicht.

Kinder bis zum Alter von 13 Jahren dürfen eine Alltagsmaske (z.B. Stoffmaske) tragen, wenn ihnen keine medizinische Maske passt.

  • "Doof", aber "dran gewöhnt": Wie Kinder bisher Corona erlebten

Welche Quarantäne-Regeln gelten derzeit in NRW?

Details zu den Quarantäne-Regeln für Corona-Infizierte und Kontaktpersonen gibt es unter diesem Link:

  • Quarantäne, Isolation und Freitesten: Welche Regeln gelten jetzt in NRW?

Über dieses Thema berichteten am 29.09.2022 auch die die Hörfunknachrichten - unter anderem um 18.00 Uhr bei WDR5.

  • Corona-Prognosen: Was erwartet uns im Herbst?
  • Biden erklärt Pandemie für beendet - ist Corona wirklich vorbei?

Weitere Informationen zu Corona gibt es hier:

  • Corona-FAQ: Antworten auf Ihre Fragen
  • coronavirus.wdr.de - alles zu Ausbreitung, Vorsorge, Ansteckungsgefahr
  • Aktuelle Daten zur Corona-Krise in NRW

Quelle: wdr.de

Wie viele Personen dürfen sich in NRW im Restaurant treffen?

in einer Gruppe mit höchstens 10 Personen. Feiern im Restaurant sind erlaubt. Zum Beispiel: Geburtstags-Feiern und Familien-Feiern. Es dürfen bis zu 50 Personen dabei sein.

Was ändert sich ab 1 Oktober 2022?

Seit 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen: Im öffentlichen Personenfernverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 13 Jahren sowie das Personal können auch medizinische Masken (OP-Masken) tragen.

Was ist eine Großveranstaltung Corona NRW?

Neben den bereits bisher zulässigen Veranstaltungen mit bis zu 750 Personen kann bei überregionalen Großveranstaltungen die Zuschauerkapazität ausgeweitet werden: bei Veranstaltungen in Innenräumen gilt dann eine maximale Auslastung von 30 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, jedoch nicht mehr als insgesamt 4.000 ...

Wann gelten die neuen Corona Regeln in NRW?

Aktuelle Verordnungen.
Coronaschutzverordnung - gültig ab 30. November 2022 (PDF).
Corona-Test-und-Quarantäneverordnung - gültig ab 30. November 2022 (PDF).
Coronateststrukturverordnung - gültig ab 25. August 2022 (PDF).

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