Wo muss ich mich melden wenn ich im Ausland geheiratet habe?

Meldung der Zivilstandsereignisse

Ausländische Amtsstellen melden Zivilstandsereignisse den Schweizer Behörden meist nicht. Melden Sie sich unverzüglich selbst bei einer Schweizer Vertretung im Ausland, wenn sich an Ihrem Zivilstand / Personenstand etwas ändert. Die zuständige Vertretung wird die entsprechenden Dokumente gegebenenfalls übersetzen, beglaubigen und an die zuständige Behörde in der Schweiz weiterleiten. So kann die Änderung im schweizerischen Personenstandsregister eingetragen werden. Geben Sie dabei immer Ihren Heimatort sowie die aktuelle Wohnadresse an.

Schweizer Vertretung im Ausland

Unter diesem Link finden Sie Ihre zuständige Schweizer Vertretung für Zivilstandsereignisse im Ausland. Wählen Sie auf der Website des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) das Land, in dem Sie sich befinden.

  • Zuständige Schweizer Auslandvertretung

Geburt und Kindesanerkennung

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland darüber, welche Formalitäten nach der Geburt eines Kindes im Ausland zu erledigen sind, damit die Geburtsmeldung auf amtlichem Weg in die Schweiz gelangt.

Diese Unterlagen benötigen Sie

Die Kindeseltern sind miteinander verheiratet

Geburtsurkunde (im Original)

Die Kindeseltern sind nicht miteinander verheiratet

Geburts- und Anerkennungsurkunde des Kindes (im Original)

Ist ein Elternteil ausländischer Staatsangehöriger, sind zusätzlich auch sämtliche Dokumente des ausländischen Elternteils einzureichen. Welche Dokumente benötigt werden, klären Sie bitte direkt mit der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland ab.

Eheschliessung

Ausländische Eheschliessungen werden in der Schweiz anerkannt, wenn diese im Ausland gültig geschlossen wurden.

Per 1. Juli 2022 tritt das neue Gesetz Ehe für alle in Kraft, wodurch eingetragene Partnerschaften nicht mehr neu begründet werden können. Wurde die im Ausland erfolgte Eheschliessung in der Schweiz als eingetragene Partnerschaft anerkannt, kann der bisher eingetragene Zivilstand mit dem Formular Gesuch um Aktualisierung des Zivilstandes in «verheiratet» aktualisiert werden.

  • Download Gesuch um Aktualisierung des Zivilstandes PDF | 1 Seiten | Deutsch | 25 KB

Namensführung nach der Eheschliessung im Ausland

Erkundigen Sie sich unbedingt vor dem Ereignis beim zuständigen Zivilstandsamt über die verschiedenen Möglichkeiten.

Scheidung

Um die Scheidung im Ausland im Schweizer Personenstandsregister eintragen zu lassen, müssen Sie das rechtskräftige Scheidungsurteil (im Original) der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland vorlegen. Erkundigen Sie sich dort auch darüber, welche Formalitäten notwendig sind, damit die Ehescheidung auf amtlichem Weg in die Schweiz gemeldet wird.

Namensänderung

Damit eine im Ausland erfolgte Namensänderung auch in der Schweiz auf Ihre Gültigkeit geprüft werden kann, müssen Sie die Staatsangehörigkeit desjenigen Landes besitzen, in welchem die Namensänderung durchgeführt wurde oder in diesem einen gesetzlichen Wohnsitz begründen. Dies müssen Sie mit einem Pass, einem anderen Staatsangehörigkeitsnachweis oder einem geeigneten Wohnsitznachweis belegen können.

  • Namensänderung im Kanton Zürich

Todesfall

Ist ein Schweizer Bürger, eine Schweizer Bürgerin, oder eine Person, die mit einem Schweizer Bürger oder einer Schweizer Bürgerin verheiratet oder verpartnert ist, im Ausland verstorben, muss der Todesschein (im Original) an die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland geschickt oder dort abgegeben werden. Den Todesschein erhalten Sie beim Zivilstandsamt des Todesortes.

Ausländische Dokumente in der Schweiz

Konnten Sie die zuständige schweizerische Vertretung im Ausland nicht kontaktieren oder nicht aufsuchen, nehmen Sie umgehend nach Ihrer Rückkehr in die Schweiz mit der Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen Ihres Heimatkantons Kontakt auf. Bürger des Kantons Zürich sowie Schwyz melden sich bei den unten aufgeführten Kontaktangaben.

Beachten Sie, dass ausländische Urkunden nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen und nur direkt von den betroffenen Personen entgegengenommen werden. Liegen alle benötigten Dokumente vor, können wir Ihnen dabei behilflich sein, die Dokumente der Schweizer Vertretung im Ausland zu übermitteln. Diese Übermittlung mittels diplomatischem Kurier ist aber mit Kosten verbunden.

Inhaltsverzeichnis

  1. Im Ausland geheiratet - Was nun?
  2. Wann wird eine Ehe in Deutschland anerkannt?
  3. Welche Unterlagen sind hierfür nötig?
  4. Wo muss man sich in Deutschland melden, wenn man im Ausland geheiratet hat?
  5. Wann wird eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland registriert?
  6. Wer muss die Eheschließung beim Bürgeramt in das Melderegister eintragen lassen?
  7. Wie lange dauert die Nachbeurkundung?
  8. Was kostet eine Nachbeurkundung?
  9. Welche Rechtsgrundlagen gibt es für die Nachbeurkundung der Eheschließung?

Wer als deutscher Staatsangehöriger im Ausland eine Ehe eingeht, muss innerhalb Deutschlands eine Nachbeurkundung beantragen, um sie rechtsgültig im Eheregister eintragen lassen zu können. Für gewöhnlich wird diese nachträgliche Nachbeurkundung bei einem Standesamt beantragt, welches dann wiederum die Heiratsurkunde ausstellen kann. Zunächst klingt dies sehr kompliziert. Es ist jedoch kein Problem, eine Heirat im Ausland in Deutschland registrieren zu lassen.


Ist die Eintragung der im Ausland geschlossenen Ehe überhaupt möglich?

Ja, der Eintrag im Eheregister Deutschlands ist ganz einfach möglich. Es besteht zwar keine Pflicht, die Ehe eintragen zu lassen, es kann jedoch in manchen Situationen mehr Vorteile als Nachteile mit sich bringen.


Benötigt man für den Antrag bestimmte Unterlagen?

Um eine Nachbeurkundung zu beantragen, ist das Vorhandensein bestimmter Unterlagen notwendig. Welche dazu gehören, ist jedoch von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich.


Ist die Eintragung auch möglich, wenn nur einer von beiden die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt?

Ja, auch dann ist eine Eintragung ins Eheregister möglich. Den Antrag selbst kann jedoch ohnehin nur der Ehegatte stellen.


Im Ausland geheiratet – Was nun?

Eine Trauung am Strand oder in den Bergen ist der Traum vieler Paare.

Eine Trauung im Ausland ist bei manchen Paaren gar nicht so unüblich. Bei manchen gehört es zur Kultur, andere ziehen das andere Land aufgrund schöner und gemeinsamer Erinnerungen vor und geben der Eheschließung somit eine besondere Bedeutung.

So verschieden wie die Gründe, sind auch die Länder, für welche sich die meisten Ehepartner entscheiden. Dies kann sowohl Österreich sein, eine Heirat in Las Vegas, oder aber sie entscheiden sich für Dänemark. Besonders beliebt sind diese Länder vor allem deshalb, weil die Heirat hier keinen langen Vorlauf benötigt und man manchmal sogar ganz ohne Termin heiraten kann.

Wer sich allerdings für diesen Schritt entscheidet, sollte sich im Vorfeld unter Umständen danach erkundigen, wie es um die Anerkennung dieser Ehe innerhalb Deutschlands steht, sofern sie im Ausland geschlossen wurde. Eine Eheschließung im Ausland Nachbeurkundung ist daher empfehlenswert. Andernfalls erkennt man selbst nach der Eheschließung im anderen Land diese Ehe in Deutschland nicht an. Langfristig kann es daher zu Schwierigkeiten kommen.

Um es sich zu vereinfachen, umgehen manche Paare den Schritt der Nachbeurkundung. Diese haben im Ausland geheiratet und wollen in Deutschland nochmal heiraten. Das nachträglich Urkunde beantragen ist trotzdem möglich, da dies nicht zwingend mit viel Aufwand verbunden ist.

Wann wird eine Ehe in Deutschland anerkannt?

Um in Deutschland eine im Ausland geschlossene Ehe anerkennen zu lassen, sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Antragsberechtigt ist beispielsweise nur der Ehegatte. Sofern beide verstorben sind, kann der Antrag auch vom eigenen Kind oder den Eltern gestellt werden. Ferner ist festgelegt, dass eine im Ausland geschlossene Ehe nur dann anerkannt wird, wenn die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen (heißt Ledigkeit, sowie das Mindestalter) eingehalten wurden.

Achtung: Änderung des Namens nicht vergessen!

Was leider viele vergessen, ist der Umstand, dass sich alleine durch die Eheschließung der Familienname des deutschen Staatsangehörigen nicht automatisch ändert. Hierzu muss eine Namenserklärung im Rahmen der Eheschließung im Ausland Nachbeurkundung gestellt werden. Erst danach kann der Name auch im Reisepass, oder anderen Dokumenten geändert werden.

Ein besonderes Thema ist auch die ausländische Heiratsurkunde. Sie wird bei den deutschen Behörden, oder aber den Gerichten nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert festgestellt worden ist. Hierzu ist die sogenannte Legalisation, oder aber eine sogenannte Apostille erforderlich, welche ebenfalls im Ausland ausgestellt wird.

Die Übersetzung der fremdsprachigen Urkunde ist außerdem nötig, selbst wenn es sich um ein Original in englisch handelt. Diese darf jedoch lediglich von einem deutschen öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer angefertigt werden. Andernfalls entscheidet die jeweilige Behörde nach eigenem Ermessen, ob sie die Übersetzung anerkennt, oder nicht.

Hier sollte man auch noch aufführen, dass es in manchen Fällen durchaus Probleme geben kann, beispielsweise wenn es um die Nachbeurkundung der Eheschließung in Dänemark geht. Fehlten beispielsweise bei der Hochzeit bestimmte Unterlagen, die nach dänischem Recht für die Heirat nicht erforderlich waren, kann die Nachbeurkundung der Eheschließung in Dänemark vom jeweiligen Standesamt abgelehnt werden.

Welche Unterlagen sind hierfür nötig?

Um eine Nachbeurkundung zu beantragen, ist die Einreichung bestimmter Unterlagen erforderlich. Neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular benötigt man daher noch weitere Formulare. Hierbei kann es sich sowohl um eine beglaubigte Kopie, oder aber das Original handeln. Mit dazu gehört:

  • Heiratsurkunde der Ehegatten (Original)
  • Personalausweise oder Reisepässe beider Ehegatten
  • Geburtsurkunden oder Abschrift aus dem Geburtenregister beider Ehegatten
  • Sollte eine doppelte Staatsbürgerschaft vorliegen, ist die Einbürgerungsurkunde und die Beibehaltungsgenehmigung erforderlich.

Außerdem sind weitere Unterlagen einzureichen, sofern die Notwendigkeit besteht:

  • deutsche Einbürgerungsurkunde, oder aber ein Staatsangehörigkeitsausweis
  • Nachweise zu früheren Ehen oder Lebenspartnerschaften
  • Scheidungsunterlagen
  • Sterbeurkunde des letzten Ehepartners/Lebenspartners
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland

Bei all diesen Unterlagen handelt es sich um Dokumente, die immer vorgelegt werden müssen, wenn man eine ausländische Ehe eintragen lassen möchte. Viele von ihnen erhält man über das Einwohnermeldeamt. Außerdem kommt es auf das jeweilige Standesamt an, in welcher Form die Urkunden eingereicht werden sollten (Original/beglaubigte Kopie/mit oder ohne Übersetzung/Apostille). Es ist daher immer empfehlenswert, sich zuvor mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen und Informationen einzuholen, was genau gefordert wird, um eine eventuelle Bearbeitungszeit nicht länger zu verzögern.

Wo muss man sich in Deutschland melden, wenn man im Ausland geheiratet hat?

Innerhalb Deutschlands muss man sich für die Bearbeitung des Antrages auf Nachbeurkundung einer Ehe beim Standesamt des Ehegatten, beziehungsweise dessen letzten Wohnortes, melden. Sofern die Eheleute noch nicht in Deutschland gewohnt haben, besitzt stets das Standesamt I Berlin Zuständigkeit.

Stellt man den Antrag aus dem Ausland, ist es wichtig zu wissen, dass deutsche Auslandsvertretungen keine Anträge selbst bearbeiten, sondern diese weiterleiten, sofern dies gewünscht ist. Der Antrag kann somit direkt an das zuständige Standesamt übersendet werden, was manchmal sogar sehr viel schneller geht. Die Auslandsvertretung muss nur wissen, an welches Standesamt es den Antrag weiterleiten soll. Ob dies Wuppertal, München, Bremen, Hamburg oder Wien in Österreich ist, ist dabei unerheblich.

Besteht dennoch der Wunsch, dass der Antrag über eine deutsche Auslandsvertretung eingereicht wird, ist es erforderlich, dass beide Ehegatten beim jeweiligen Termin anwesend sind und ihre Unterschriften auf dem Antragsformular hinterlegen können.

Wann wird eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland registriert?

Tipp: Ehe eintragen lassen

Wirklich eingetragen wird sie schließlich auf Wunsch der Eheleute, sofern diese besagten Antrag ausfüllen und bei dem zuständigen Standesamt einreichen. Es gibt lediglich die Pflicht, die Eheschließung beim Bürgeramt in das Melderegister eintragen zu lassen.

Grundsätzlich heißt es nicht: Im Ausland geheiratet – In Deutschland melden! – Es besteht keine Pflicht zur Eintragung der im Ausland geschlossenen Ehe. Es kann in manchen Situationen jedoch stark von Vorteil sein, wenn sie im Eheregister eingetragen ist.

Wer muss die Eheschließung beim Bürgeramt in das Melderegister eintragen lassen?

Den Antrag stellen kann lediglich der Ehegatte und zwar im jeweiligen zuständigen Standesamt. Dieses befindet sich am aktuellen oder dem letzten deutschen Meldewohnsitz des Ehegatten.

Wie lange dauert die Nachbeurkundung?

Wie lange der Prozess dauert, bis die deutsche Heiratsurkunde ausgestellt wird, hängt stark mit dem jeweiligen Standesamtes zusammen. Daher lässt sich hier keine pauschale Aussage treffen.

Ein kleines Beispiel: Wird der Antrag beim Standesamt I in Berlin gestellt, dauert es mindestens drei Jahre, bis er vollständig bearbeitet ist. Kommt eine Namenserklärung hinzu, wird diese nach etwa zwei bis drei Monaten in Berlin bestätigt. Ist dies erst einmal geschehen, wird der deutsche Reisepass auf den neuen Familiennamen ausgestellt. Die Ausstellung der Heiratsurkunde kann dagegen sehr viel länger dauern.

Was kostet eine Nachbeurkundung?

Die Kosten für eine Nachbeurkundung variieren je nach Stadt und Bundesland.

Es gibt keine pauschalen Preise in Bezug auf die Nachbeurkundung. Als Orientierungshilfe möchten wir hier die Preisliste des Standesamt I in Berlin hinterlegen. Die Kosten für die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe betragen hier:

  • Antrag auf Nachbeurkundung (Ehegatte besitzt deutsche Staatsangehörigkeit): 80,00 Euro
  • Eheurkunde deutsch: 12,00 Euro
  • Eheurkunde mehrsprachig/international: 12,00 Euro
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister: 12,00 Euro
  • Jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung: 6,00 Euro

Sofern der Wunsch besteht, die nachträgliche Nachbeurkundung über einen Notar erledigen zu lassen, kommen selbstverständlich noch einmal dessen Kosten für den Service hinzu. Wie hoch diese allerdings ausfallen, hängt vom jeweiligen Notar ab. Im Regelfall müssen die kompletten Kosten vom Ehepaar selbst getragen werden.

Welche Rechtsgrundlagen gibt es für die Nachbeurkundung der Eheschließung?

Die für die nachträgliche Nachbeurkundung der Eheschließung entscheidenden Rechtsgrundlagen sind:

  • § 34 Personenstandsgesetz -PStG-
  • Art. 11, 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch – EGBGB-

Bildnachweise: © frolova_elena – stock.adobe.com, © Aycatcher – stock.adobe.com

Was tun wenn man im Ausland geheiratet hat?

Hat ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland eine für den deutschen Rechtsbereich wirksame Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beim zuständigen Standesamt in Deutschland beurkundet und eine deutsche Heiratsurkunde ausgestellt werden.

Wo melde ich dass ich verheiratet bin?

Folgende Stellen sollten Sie über Ihren neuen Nachnamen informieren:.
Banken, Kreditkartenunternehmen und Bausparkassen..
Krankenkasse..
Versicherungen..
Energieversorger..
Telefon- und Internetanbieter..
Vermieter (ggf. ... .
Abonnement-Service von abonnierten Zeitungen, Kundenkarten, Bahncard usw..

Was muss ich machen wenn ich in der Türkei geheiratet habe?

Haben Sie in der Türkei Ihre Ehe vor einem türkischen Standesbeamten geschlossen, so wird diese in der Regel in Deutschland ohne weiteres Verfahren anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

Wann wird eine Ehe in Deutschland anerkannt?

Die Ehe wird anerkannt, wenn: die Form der Eheschließung entweder nach dem Heimatrecht oder nach dem Recht des Ortes, an dem die Ehe geschlossen wurde, gewahrt wurde.

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte