Firmen und selbständige sollen offenbar mehr corona - hilfen bekommen

Mit umfassenden Corona-Hilfen hat die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, den von der Pandemie betroffenen Unternehmen sowie Soloselbständigen dort zu helfen, wo es erforderlich war. Insgesamt wurden fast 5 Mio. Anträge auf Zuschüsse und rund 170.000 Anträge auf Kredite gestellt. Auch nach dem Auslaufen der Überbrückungshilfe, der Neustarthilfe und weiterer Programme gelten weiterhin zahlreiche pandemiebedingte steuerliche Erleichterungen.

Inhalt

  • Überbrückungshilfe IV
  • Neustarthilfe 2022
  • Härtefallhilfen
  • Steuerliche Hilfen
  • KfW-Programme
  • Wirtschaftsstabilisierungsfonds
  • Bürgschaften und Garantien
  • Kurzarbeitergeld
  • Sonderfonds für Kulturveranstaltungen

Überbrückungshilfe IV

Unternehmen und Soloselbstständige konnten Zuschüsse zu den Fixkosten erhalten. Die Überbrückungshilfe IV galt für den Zeitraum von Januar 2022 bis Ende Juni 2022. Voraussetzung für einen Fixkostenzuschuss war ein Rückgang des Umsatzes um mehr als 30 Prozent. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung konnten Unternehmen, die besonders schwer von Corona-bedingten Schließungen betroffen waren, einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss erhalten. Diese erweiterte Förderung konnten insbesondere Unternehmen in Anspruch nehmen, die von der Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten im Jahr 2021 betroffen waren. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endete am 15. Juni 2022.

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Neustarthilfe 2022

Soloselbstständige, die wegen fehlender Fixkosten wie z. B. Büromieten oder Leasingkosten nicht von der Überbrückungshilfe profitierten, konnten mit der Neustarthilfe 2022 einen Zuschuss als gezielte Unterstützung erhalten. Für den Zeitraum Januar 2022 bis Juni 2022 war die Neustarthilfe 2022 mit monatlich 1.500 Euro vorgesehen. Insgesamt konnten betroffene Soloselbstständige damit bis zu 9.000 Euro Neustarthilfe erhalten, um nach der Krise wieder neu starten zu können.

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Härtefallhilfen

Die Härtefallhilfen unterstützten Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie in Not geraten sind, im besonderen Einzelfall. Sie richteten sich speziell an solche Unternehmen, bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht greifen. Die Härtefallhilfen wurden durch die Länder geregelt. Das jeweilige Bundesland prüfte den Einzelfall und entschied nach eigenem Ermessen, wer eine Härtefallhilfe erhielt.

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Steuerliche Hilfen

Für Beschäftigte und Unternehmen gelten in der Corona-Pandemie zahlreiche steuerliche Hilfen und Vereinfachungen. Dazu zählen unter anderem:

  • Homeoffice-Pauschale bis 31. Dezember 2022
  • Verlängerte Abgabefristen für Einkommensteuererklärung für 2020, 2021 und 2022
  • Erweiterte Verlustverrechnung bis Ende 2023 und dauerhafte Ausweitung des Verlustrücktrags auf zwei Jahre ab 2022
  • Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten bei beweglichen Wirtschaftsgütern
  • Steuerfreie Zuschüsse der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld bis Ende Juni 2022
  • Verlängerte steuerliche Investitionsfristen

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KfW-Programme

Unternehmen, Selbstständige oder freiberuflich arbeitende Personen, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind und einen Kredit benötigten, konnten gezielte Angebote der KfW nutzen. Dafür stand bis zum 30. April 2022 das KfW-Sonderprogramm inklusive des KfW-Schnellkredits bereit.

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Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) stellte Unternehmen branchenübergreifend Stabilisierungsmaßnahmen zur Stärkung ihrer Kapitalbasis und zur Überwindung von Liquiditätsengpässen bereit. Er richtete sich an Unternehmen der Realwirtschaft, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort oder den Arbeitsmarkt in Deutschland hätte.

Die Stabilisierungsinstrumente des WSF:

  • Garantien des Bundes zur Absicherung von Krediten einschließlich Kreditlinien, und Kapitalmarktprodukten im Fremdkapitalbereich
  • Rekapitalisierungen zur direkten Stärkung des Eigenkapitals

Der WSF verfügte bis Ende 2021 über ein Gesamtvolumen von bis zu 600 Mrd. Euro. Bis Ende Juni 2022 stand er anschließend mit einem Gesamtvolumen von 250 Mrd. Euro zur Verfügung. Anträge konnten bis zum 30. April 2022 gestellt werden.

Weitere Informationen zum WSF finden Sie hier.

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Bürgschaften und Garantien

Im Zuge der parallelen Rückbürgschafts- und Rückgarantieprogramme von Bund und Ländern konnten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Selbstständige zusammen mit ihren Hausbanken bei einem Fremdkapital-Bedarf auf das Bürgschaftsinstrumentarium zurückgreifen oder sich wirtschaftliches Eigenkapital in Form stiller Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften absichern lassen. Um unverschuldet in Schwierigkeiten geratenen Unternehmen zu helfen, hatte die Bundesregierung die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Corona-Hilfen erhöht. Dies ermöglichte unter anderem die Anhebung der Bürgschaftsobergrenze sowie der abzusichernden Beteiligungshöhe von 1,25 auf 2,5 Mio. Euro, eine höhere Risikoübernahme des Bundes sowie verschiedene Maßnahmen zur Beschleunigung der Entscheidungen. Diese erweiterten Fördermöglichkeiten galten bis zum 31. Dezember 2021.

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Kurzarbeitergeld

Die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes soll befristet bis 30. Juni 2022 auf bis zu 28 Monate verlängert werden. Auch die Erleichterungen und Sonderregelungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes werden bis zum 30. Juni 2022 fortgeführt.

Pandemiebedingte Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld sind am 30. Juni 2022 ausgelaufen. Das betrifft die höheren Leistungssätze, eine längere Bezugsdauer und die Einbeziehung der Leiharbeit. Vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine wurde jedoch eine Sonderregelung bis Ende September 2022 verlängert, wonach Kurzarbeitergeld weiterhin gezahlt werden soll, wenn zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebs von Arbeitsausfall betroffen sind.

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Sonderfonds für Kulturveranstaltungen

Um ein breit gefächertes Angebot an Kulturveranstaltungen wieder möglich zu machen, steht die Wirtschaftlichkeitshilfe des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen bis Jahresende 2022 zur Verfügung. Bei Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden, die coronabedingt mit verringerter Teilnehmerzahl stattfinden müssen, gewährt die Wirtschaftlichkeitshilfe einen Zuschuss zu den Ticketeinnahmen und sichert private Veranstalterinnen und Veranstalter mit einer integrierten Ausfallabsicherung ab.

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