Ist es strafbar wenn man keine Steuererklärung macht?

Für viele ist die jährliche Steuererklärung eine lästige Pflicht. Trotzdem gilt: Wer in der Schweiz steuerpflichtig ist, der muss auch die Erklärung zu seinem Einkommen abgeben. Doch was passiert, wenn man keine Steuererklärung macht?

Jeder Steuerpflichtige bekommt zunächst die Aufforderung, dass er bis zum 31. März eine vollständig ausgefüllte Steuererklärung abgeben muss.

Ist man aus bestimmten Gründen – wie zum Beispiel einer Krankheit – nicht in der Lage, dem nachzukommen, so kann man bis zum Stichtag ein Fristerstreckungsgesuch einreichen.

Wer das nicht macht und den Termin verstreichen lässt oder ihn einfach vergisst, der wird vom Steueramt eine Mahnung bekommen. Kommt man auch dann seiner Pflicht nicht nach, so schätzt das Steueramt das Einkommen und die Steuerpflicht nach pflichtgemässem Ermessen ein.

Busse und Verfahren drohen, wenn man den Termin versäumt

Doch dann lauern vor allem zwei Gefahren:

Grundsätzlich kann man wegen einer Verletzung der Verfahrenspflichten mit einer Busse belegt werden. In einem schweren Fall oder, wenn man bereits wiederholt seine Erklärung nicht abgegeben hat, ist ein Bussgeld bis zu einer Höhe von 10.000 Franken möglich.

Wird die Steuerschuld vom Steueramt nach dem Prinzip des pflichtgemässem Ermessens zu niedrig eingeschätzt, so droht sogar ein Nachsteuer- und Bussenverfahren wegen einer Steuerhinterziehung.

Keine Steuererklärung zu machen, ist keine Lösung

Wer mit der Einschätzung nach pflichtgemässem Ermessen nicht einverstanden ist, der kann dagegen zwar eine Einsprache erheben. Erfolgreich wird diese aber wahrscheinlich nur sein, wenn man die Einreichung einer vollständig ausgefüllten Formulare fristgerecht nachholt.

Fest steht damit: Wer keine Steuererklärung macht, kommt am Ende doch nicht darum herum oder er hat wahrscheinlich eine Menge Ärger mit dem Steueramt am Hals. Lösung ist das keine.

Wir nehmen Ihnen die Steuererklärung ab!

Die gute Nachricht und eine ideale Lösung: Wenn Ihnen die Steuererklärung lästig oder auch einfach zu kompliziert ist, nehmen Ihnen unsere Experten der ECO Treuhand die Arbeit ab.

Wir füllen nicht nur Ihre Erklärung so aus, wie es sein soll, sondern sorgen auch dafür, dass bei Ihnen alle möglichen Abzüge berücksichtigt werden. So erreichen Sie das Optimum und führen möglichst geringe Steuern ab!

Sie müssen die Steuererklärung zu spät abgeben, weil Sie die Frist zur Abgabe verpasst haben? Welche Strafe jetzt drohen kann und was Ihnen hilft, erfahren Sie hier.

Für viele Steuerzahler/innen gibt es einen sehr wichtigen Termin: Den Stichtag für die Steuererklärung. Die Einkommensteuerklärung muss spätestens am 31. Juli beim Finanzamt sein.

Besonderheit: Aufgrund der Pandemie wurde die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 auf den 31. Oktober 2021 verschoben. Lassen Sie die Steuererklärung 2020 beispielsweise von einem Lohnsteuerhilfeverein machen, dann gilt der 31. August 2022 als neuer Stichtag. Auch für die kommenden Jahr wurden die Abgabefristen verlängert, mehr dazu erfahren Sie hier: Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?

Was passiert, wenn Sie die Steuererklärung selbst machen und die Abgabefrist verpasst haben. Welche Konsequenzen Ihnen drohen und welche Kosten auf Sie zukommen könnten. All das erklären wir Ihnen in diesem Artikel:

Die Fristverlängerung

Sie wollen Ihre Steuererklärung später abgeben? Eine Gesetzesänderung sorgt dafür, dass es seit 2019 deutlich schwieriger ist, eine Fristverlängerung zu beantragen. Die Finanzbeamten und -beamtinnen verlängern die Abgabefrist für die Steuererklärung nur noch in Ausnahmefällen, nämlich wenn der oder die Steuerpflichtige ohne eigenes Verschulden die Abgabe versäumt.

Ist das bei Ihnen der Fall, müssen Sie das Finanzamt unbedingt schriftlich um eine Fristverlängerung bitten. Stimmt das Finanzamt einer Fristverlängerung zu, bekommen Sie einen neuen Termin zur Abgabe der Steuererklärung mitgeteilt – den Sie auch unbedingt einhalten sollten. Die VLH-Profis gehen davon aus, dass das Finanzamt im Falle einer Fristverlängerung den neuen Stichtag auf den 30. November legen. Noch gibt es dazu aber keine offiziellen Angaben aus der Finanzverwaltung.

Unser TIPP:

Wenn Sie sicher sind, dass Sie die Frist zur Abgabe der Steuererklärung nicht einhalten können, kann es sich lohnen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn lassen Sie die Steuererklärung von einer Steuerberaterin oder einem Lohnsteuerhilfeverein machen, muss diese erste im kommenden Jahr – sieben Monate später – beim Finanzamt sein. Und das ganz ohne Fristverängerung. 

Der Verspätungszuschlag

Sie haben die Abgabefrist für die Steuererklärung – oder die neue Frist nach Fristverlängerung – verpasst? Jetzt kann das Finanzamt einen sogenannten Verspätungszuschlag festsetzen. Und das kann, dank der Gesetzesänderung, auch richtig teuer werden.

Aber: Wenn Sie mit einer Steuerrückerstattung rechnen können, drücken die Finanzbeamten und -beamtinnen in Sachen Verspätungszuschlag in der Regel ein Auge zu. Denn das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen, muss es aber nicht tun. Der Verspätungszuschlag liegt im Ermessen des Finanzamts.

Das gilt auch, wenn Sie Steuern nachzahlen müssen. Auch hier liegt es im Ermessen des Finanzamts, ob nach der verpassten Abgabefrist ein Verspätungszuschlag fällig wird, oder nicht. Mit einer Ausnahme: Geben Sie die Steuererklärung nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres ab, wird auf jeden Fall ein Verspätungszuschlag festgesetzt. Und das ganz automatisch und ohne Ausnahme.

Übrigens:

Wenn Sie sich fragen, was „nach Ablauf des Besteuerungsjahres“ bedeutet, können wir Ihnen mit einem Beispiel weiterhelfen:

Die Steuererklärung 2021 betrifft alle Einnahmen und Ausgaben, die Sie vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 hatten. Das ist das sogenannte Besteuerungsjahr. Haben Sie die Steuererklärung 2021 nicht bis zum 1. März 2023 abgegeben, wird automatisch der Verspätungszuschlag fällig.

Höhe des Verspätungszuschlags

Während die Beamten und Beamtinnen früher selbst festlegen konnten, wie hoch der Verspätungszuschlag ausfällt, ist er seit 2019 gesetzlich festgelegt.

Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro verspätetem Monat. Maximal werden 25.000 Euro Verspätungszuschlag fällig.

Ein Beispiel: Thomas muss voraussichtlich 300 Euro Steuern nachzahlen. Er zögert deshalb die Abgabe seiner Steuererklärung immer weiter hinaus. Als er sich letztlich dazu durch ringt, ist es leider deutlich zu spät und es wird automatisch der Verspätungszuschlag fällig.

Da Thomas mindestens 25 Euro pro verspätetem Monat zahlen muss, werden ihm für drei verspätete Monate insgesamt 75 Euro Verspätungszuschlag berechnet. Damit steigt seine Steuernachzahlung von 300 Euro auf 375 Euro.

Der Verspätungszuschlag wird im Steuerbescheid automatisch zu einer Steuerschuld hinzugerechnet oder von einer Steuererstattung abgezogen.

Übrigens:

Der Verspätungszuschlag hat nichts mit dem Säumniszuschlag zu tun. Den Verspätungszuschlag kann das Finanzamt, wie in diesem Artikel beschrieben, für eine verspätet abgegebene Steuererklärung verlangen. Hingegen wird der Säumniszuschlag fällig, wenn Sie Ihre Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt zu spät begleichen. Noch ein Unterschied: Den Säumniszuschlag muss das Finanzamt zwingend verlangen, dieser ist fest im Gesetz verankert. Beim Verspätungszuschlag hat es hingegen Spielraum.

Das Zwangsgeld

Das Finanzamt hat neben dem Verspätungszuschlag noch weitere Mittel, auf die es beispielsweise bei einer verspäteten Abgabe oder einer nicht abgegebenen Steuererklärung zurückgreifen kann. Mehr darüber erfahren Sie in unserem Artikel Zwangsgeld und Ersatzzwanghaft im Steuerrecht – was ist das?

Die Steuerschätzung

Haben alle Drohungen seitens des Finanzamts nichts gebracht und die Steuererklärung ist immer noch nicht abgegeben, folgt das letzte Mittel: Das Finanzamt schätzt Ihre Besteuerungsgrundlage und erlässt einen entsprechenden Steuerbescheid. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Was ist eine Steuerschätzung?

Übrigens:

Kümmert sich ein Lohnsteuerhilfeverein um Ihre Steuererklärung, verlängert sich die Abgabefrist automatisch auf Ende Februar des darauffolgenden Jahres. Eine VLH-Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier: Beratersuche.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

Was passiert wenn man jahrelang keine Steuererklärung gemacht hat?

Wenn du seit Jahren keine Steuererklärung gemacht hast oder du dich zum ersten mal mit dem Thema beschäftigst, kannst du bis zu vier Jahre freiwillig deine Steuererklärung nachträglich einreichen. Vorausgesetzt, du warst in diesen Jahren nicht verpflichtet.

Bin ich dazu verpflichtet eine Steuererklärung zu machen?

Muss ich eine Steuererklärung machen? Grundsätzlich erwartet das Finanzamt immer dann eine Einkommensteuererklärung von Ihnen, wenn es befürchten muss, andernfalls zu wenige Steuern zu kassieren. In diesem Fall ist die Abgabe einer Steuererklärung Pflicht, man spricht auch von der sogenannten Pflichtveranlagung.

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