Was passiert wenn man wespen tötet

Im Hochsommer können manche Insekten zu einer richtigen Plage werden – besonders dann, wenn sie ihre Nester in der Nähe von Menschen beziehungsweise deren Häusern bauen. Besonders jene Individuen, die stechen und dadurch Schmerzen oder sogar allergische Reaktionen auslösen können, möchte man nicht zwingend in seiner Nähe haben. So stellt sich alljährlich die Frage, ob man Wespen töten darf oder nicht.

Ist es verboten oder erlaubt Wespen zu töten? - Rechtslage in Deutschland

In Deutschland gibt es über 10.000 verschiedene Wespenarten, von denen einige auf der Roten Liste der besonders gefährdeten Arten stehen. Dies bedeutet, dass sie unter einem besonderen Schutz stehen und deswegen keinesfalls getötet werden dürfen.

Doch auch die anderen, die nicht explizit als schützenswürdig angesehen werden, dürfen weder gestört, verletzt oder gar getötet werden.

Verankert ist dies in § 39 I Ziffer 1 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz). Dort heißt es: „Es ist verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten“. In diesem einen Satz ist der Umgang mit Wespen klar definiert. Er lässt sich auch dahingehend interpretieren, dass nicht nur das Töten an sich verboten ist, sondern auch das Zerstören, Entfernen oder Ausräuchern von Wespennestern: Bei derartigen Tätigkeiten kann nicht ausgeschlossen werden, dass das eine oder andere Tier verletzt oder getötet wird, so dass es im Klartext heißt „Finger weg von Wespen und ihren Behausungen“. Wer es immer noch nicht verstanden hat, sollte einen Blick in § 39 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG werfen. Dort heißt es: „Es ist verboten, Lebensstätten wildlebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.“

Dies sieht auch das Tierschutzgesetz so: gemäß § 1TierSchG darf „niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“. Zwar sind in keinem der Gesetze ausdrücklich Wespen erwähnt, dennoch werden sie ebenso wie alle anderen Tiere durch sie geschützt.

Damit es diesbezüglich keine Unklarheiten gibt, besteht eine weiter gesetzliche Regelung: der Artenschutz. Dieser wiederum ist verankert in der Bundesartenschutzverordnung und bezieht sich auf den Schutz bestimmter Arten, welche in Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung aufgelistet sind.

JuraForum.de-Tipp: Neben Bienen, Hummeln und Hornissen unterliegen auch Knopfhornwespen und Kreiselwespen dem Artenschutz. Sie alle gelten als besonders schützenswert und dürfen gemäß § 44 BNatSchG nicht getötet werden.

Was ist ein „vernünftiger Grund“ beim Töten von Wespen?

Nun beinhalten die Gesetze jedoch den Passus „ohne vernünftigen Grund“. So stellt sich die Frage, was denn als ein solcher angesehen werden kann. Hat jemand Angst vor Wespen oder fühlt sich einfach durch ihre Anwesenheit gestört, so ist dies sicherlich kein vernünftiger Grund i. S. d. G. Auch die Tatsache, dass die Insekten gerne menschliche Nahrung anknabbern, süße Getränke mögen und zudem Freude daran haben, Obst noch an den Bäumen anzuknabbern, genügt nicht, um sie vernichten zu dürfen.

Eine Allergie gegenüber Wespenstichen beziehungsweise deren Gift wird jedoch als ein vernünftiger Grund angesehen: Menschen, die unter einer derartigen Überempfindlichkeit leiden, dürfen demzufolge eine Wespe töten, wenn sie sich von ihr bedroht fühlen. In diesem Falle steht die eigene gesundheut beziehungsweise das eigene Leben über dem Schutz der Insekten. Allerdings bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass ein Allergiker auch in Wespennest zerstören und/oder vernichten darf. Befindet sich eine solche Behausung in unmittelbarer Nähe des Wohnbereiches – Balkon, Terrasse, Hauswand etc. -, kann die betroffene Person bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Genehmigung zur Entfernung stellen. Bei dieser Behörde kann es sich um die Stadt-/Kommunalverwaltung, das Landratsamt oder die Naturschutzbehörde handeln. Diese überprüft, ob der vernünftige Grund tatsächlich gegeben ist. Ist dies der Fall, darf ein professionelles Unternehmen mit der Entfernung des Wespennestes beauftragt werden. Ein professioneller Schädlingsbekämpfer sowie ein Imker sind sehr gut in der Lage dazu, das Nest unbeschadet zu entfernen und umzusiedeln.

Neben Allergikern haben auch Personen mit Kindern oder Nutztieren unter Umständen einen vernünftigen Grund, Wespennester entfernen zu lassen. Dies wird jedoch ebenfalls individuell von der zuständigen Behörde geprüft. Eine Genehmigung wird auch in diesen Fällen nur dann erteilt, wenn das betreffende Wespennest tatsächlich an einer Stelle gelegen ist, an der seine Bewohner eine Bedrohung für andere Lebewesen darstellen könnten. Bei einem solchen Ort kann es sich beispielsweise auch um einen Kindergarten oder eine Schule handeln.

Gegebenenfalls kann ein vernünftiger Grund i.S.d.G. auch vorliegen, wenn bauliche Substanzen durch die Wespen zerstört sowie notwendige, unaufschiebbare Renovierungsarbeiten durch die Nester verhindert werden. Dabei ist besonderes Augenmerk auf „unaufschiebbar“ zu legen: Wespen leben nur einen Sommer lang und sterben vor Frosteintritt ab; ihr Nest wird nicht noch einmal benutzt.

Warum stehen diese Insekten unter Artenschutz?

Im Gegensatz zu Bienen und Hummeln sind Wespen im Allgemeinen nicht besonders beliebt. Viele Menschen haben Angst vor ihnen oder fühlen sich schlichtweg durch ihre Anwesenheit und ihr penetrantes Auftreten gestört. Dies ist insofern schade, als dass Wespen einen bedeutenden Beitrag zum Erhalt des ökologischen Gleichgewichts leisten: sie ernähren sich von anderen Insekten wie Mücken, Fruchtfliegen sowie Schädlingen. Ein einziger Wespenstaat verzehrt pro Tag etwa zwei Kilo Insekten. Darüber hinaus sind sie eifrige Blütenbestäuber, was aber kaum irgendwo erwähnt wird; auch sind einige Arten Aasfresser. Nicht zu vergessen ihre eigene Bedeutung als Beutetiere: Kleintiere sowie einige Vögel ernähren sich von Wespen, so dass die Insekten nicht nur als Schädlingsvernichter tätig sind, sondern auch selbst eine Nahrungsquelle darstellen.

Die Anzahl der so wichtigen Insekten dezimiert sich immer mehr. Fast die Hälfte der heimischen Wespenarten stehen auf der Roten Liste der gefährdeten beziehungsweise vom Aussterben bedrohten Arten. Dies hat verschiedene Gründe: zum einen werden ihre Nester – trotz Verbots – immer wieder eigenmächtig zerstört oder ausgeräuchert. Häufig spielen auch der Einsatz von Pestiziden eine Rolle, die – gezielt oder versehentlich – im Garten- und Landschaftsbau verwendet werden, dasselbe gilt für Überdüngung der Nutzflächen. Zum anderen finden die Insekten immer weniger Lebensräume, in denen sie sich aufhalten können. Durch die zunehmende Urbanisierung wird es für sie immer schwerer, entsprechende Plätze zu finden. Dadurch ziehen sie zwangsläufig mehr und mehr in die Nähe von Menschen, was wiederum zu einer vermehrten (unerlaubten) Vernichtung der schwarz-gelben Insekten führt. Ein Teufelskreis, der Wirkung zeigt: seit Jahren macht sich ein starker Rückgang des Wespenbestandes bemerkbar – im Übrigen auch anderer Fluginsekten.

Besonders geschützte Wespenarten

Grundsätzlich stehen sämtliche Wespen unter Naturschutz. Es gibt jedoch einige Arten, die unter besonderem Schutz stehen, ebenso wie die Hornissen, Bienen und Hummeln:

  • Knopfhornwespen
  • Kreiselwespen

Diese Insekten stellen für Menschen überhaupt keine Gefahr dar, da sie sehr zurückgezogen leben. Im Gegensatz zu der deutschen Wespe sowie der Gewöhnlichen Wespe werden sie auch nicht aggressiv, so dass sie leichte Opfer sind.

Wespen töten - Strafe / Bußgeld in Übersicht

Da es nicht gestattet ist, Wespen zu töten und/oder ihre Behausungen zu zerstören, wird ein Verstoß mit einem Bußgeld geahndet. Bei dessen Höhe kommt es darauf an, ob es sich bei den getöteten Tieren um besonders geschützte Arten handelt oder nicht.

Auch von Bundesland zu Bundesland können die Bußgelder unterschiedlich hoch ausfallen. Aktuell (Stand: September 2020) gelten nachfolgende Werte für das Fangen, Verletzen und Töten von Wespen ohne vernünftigen Grund. Auch wer die Nester von Wespen ohne vernünftigen Grund beschädigt oder zerstört, muss ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen:

Bundesland

Bußgeld

Bußgeld besonders geschützte Arten

Baden-Württemberg

Bis 15.000 €

Bis 50.000 €

Bayern

Bis 5.000 €

Bis 50.000 €

Berlin

Bis 5.000 €

Bis 50.000 €

Brandenburg

Bis 13.000 €

Bis 65.000 €

Bremen

Bis 5.000 €

Bis 50.000 €

Hamburg

Bis 5.000 €

Bis 50.000 €

Hessen

Bis 5.000 €

Bis 50.000 €

Meck.-Vorpommern

Bis 20.000 €

Bis 20.000 €

Niedersachen

Bis 5.000 €

Bis 50.000 €

Nordrhein-Westfalen

Bis 50.000 €

Bis 50.000 €

Rheinland-Pfalz

Bis 5.000 €

Bis 5.000 €

Saarland

Bis 10.000 €

Bis 10.000 €

Sachsen

Bis 5.000 €

Bis 50.000 €

Sachsen-Anhalt

Bis 5.000 €

Bis 50.000 €

Schleswig-Holstein

Bis 5.000 €

Bis 50.000 €

Thüringen

Bis 50.000 €

Bis 50.000 €

JuraForum.de-Tipp: Es ist allerdings so, dass nicht grundsätzlich das volle Bußgeld droht. Wer im Sommer auf der Terrasse oder im Biergarten eine Wespe erschlägt, wird deswegen kaum mehrere tausend Euro Strafe zahlen müssen. Grundsätzlich wird der Einzelfall betrachtet, und unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände ein individuelles Bußgeld festgelegt.

Ein weiteres Problem bei der Verfolgung von derartigen Taten liegt darin, dass sie häufig nicht in der Öffentlichkeit geschehen. Werden Wespen im Garten getötet oder ihre Nester zerstört, bekommt dies häufig niemand mit, so dass der Verursacher nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Rechtslage in Österreich

In Österreich sind etwa 300 verschiedene Wespenarten heimisch, von denen jedoch nur elf Staaten bilden. Die Echten Wespen stehen in manchen Bundesländern unter Artenschutz und dürfen deswegen nicht verletzt, getötet oder gestört werden. Dies ist unter anderem in folgenden Gesetzen verankert:

  • § 18 Niederösterreichisches Naturschutzgesetz, NÖ NSchG 2000
  • § 9 Wiener Naturschutzgesetz, W-NSG
  • § 5 Bundesgesetz über den Schutz der Tiere, TSchG

Das Wiener Naturschutzgesetz verbietet zudem gemäß § 13 grundsätzlich das mutwillige Verletzen, Fangen sowie Töten sämtlicher Tiere. Ein Bußgeldkatalog wie in Deutschland, welcher die Strafen fürs Wespen Töten definiert, existiert jedoch nicht.

Was passiert wenn eine Wespe stirbt?

Getötete Wespen strömen eine Art Warnduft aus, der andere Wespen anlockt. Das könnte erklären, weswegen man oft Wespen um tote Artgenossen herumfliegen sieht. Da Wespen häufig in Gruppen unterwegs sind, können sich durchaus mal 20 um den Kadaver streiten, aber die Anzahl ist zufällig.

Wieso soll man nicht Wespen Anpusten?

Die Deutsche Wildtier Stiftung rät: Bloß nicht pusten, wenn eine Wespe im Anflug ist. Das Kohlendioxid in der Atemluft macht die hungrigen Insekten erst recht aggressiv. Es gilt: Ruhe bewahren. Vertreiben lassen sich die Wespen zum Beispiel miz einem Sträußchen Basilikum.

Was tötet Wespen sofort?

Wespen können auch bedingt ferngehalten werden, wenn man einfach eine Zitronenhälfte mit Nelken bestückt und diese auf dem Tisch platziert.… Ungeziefer kann man auch ganz schnell und einfach mit Haarspray töten.

Wie kann man Wespen am besten töten?

Als effektiv und günstig erweist sich eine elektrische Fliegenklatsche. Sie erinnert an einen kleinen Tennisschläger, durch dessen Saiten Strom fließt, den man mit einem Knopf ein- und ausschalten kann. Der Schläger tötet das Insekt bei Kontakt mit einem Stromschlag.

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