Hallo zusammen, Ich ziehe in naher Zukunft von Hessen nach Rheinland Pfalz (170 km), da ich mit meinem Freund zusammen ziehen möchte. Nun ist es so das ich dort ja arbeit suche und derzeit aktiv am Bewerbung schreiben bin. Meine frage ist nun, wie ist es wenn ich dort einen Job antreten kann und das am besten sofort, kann ich bei meiner jetztigen Arbeitsstelle fristlos Kündigen um den neuen Job antreten zu können
oder muß ich meine Kündigungsfrist in jedem Fall einhalten??? Meine eigendliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
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Theoritsch musst Du die Frist einhalten, aber oft lässt ein Arbeitgeber sich auch darauf ein, dass man sofort gehen kann. Einfach mal mit Ihm reden, wenn es soweit ist. Kommt ja auch drauf an, was Du für einen Job hast. Wenn erst ein Nachfolger angelernt werden muss, hast Du
schlechte Karten. Hast Du einen Job, den jeder machen kann, könntest Du Glück haben.
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Arbeitsrecht
Für eine fristlose Kündigung fehlt dir ein wichtiger Grund,denn ein Umzug ist kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung. Also bleibt dir die Kündigung mit der Frist von einem Monat. Hast du einen verständnisvollen Arbeitgeber,dann kannst du in einem Gespräch mit ihm evtl. einen Aufhebungsvertrag mit kurzfristiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses
vereinbaren. Aber ohne die Zustimmung des Arbeitgebers zu dem Aufhebungsvertrag kommst du nicht um eine fristgerechte Kündigung herum.
Einem Monat Kündigungsfrist sollte man doch wohl überbrücken können. Jeder neue AG weiss, dass der Kandidat Fristen einzuhalten hat und nimmt lieber einen guten, auf den er etwas wartet als einen, der (aus denkbaren Motiven) abeitslos ist :-O Im Ernstfall kann man diese Frist durch Resturlaub noch kürzen oder einen Aufhebungsvertrag erbitten. G imager761
Genau deshalb gibt es Kündigungsfristen. Wie würde es dir gefallen, wenn dein Arbeitgeber dir von heute auf morgen, den Stuhl vor die Tür stellt? Ein neuer Arbeitgeber, der dafür kein Verständnis hätte, wäre von vorne
herein kein verlässlicher Vertragspartner.
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Grundsätzlich musst Du natürlich die Frist einhalten, ebenso, wie Dein AG das Dir gegenüber müsste. Wenn Du ohne zwingenden Grund fristlos kündigtest und dann einfach gingst, dann könnte Dein AG Dich auf Schadensersatz verklagen, etwa weil er so blitzartig keinen Ersatz fände und er deshalb schon angenommene Aufträge nicht erledigen könnte. Das könnte teuer werden! Deine einzige Chance wäre es, den AG dazu zu bringen, einvernehmlich mit Dir einen Aufhebungsvertrag abzuschliessen.
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Gründe für die außerordentliche Kündigung
Eine fristlose Kündigung wird auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Diese Kündigungsform bedeutet, dass Sie sofort ohne Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen Ihre Tätigkeit bei einem Arbeitgeber beenden. Mit Aussprache der Kündigung legen Sie Ihre Arbeit nieder. Doch nicht nur Sie als Arbeitnehmer haben diese Möglichkeit. Auch eine fristlose Kündigung vom Arbeitgeber ist denkbar.
Welche Gründe gibt es für eine außerordentliche Kündigung?
Das Gesetz regelt die außerordentliche Kündigung im Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Paragraph beschreibt recht offen, wann eine fristlose Kündigung als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber möglich ist. Dies ist dann der Fall, wenn
“Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.” (§ 626 Absatz 1 BGB)
Genaue Gründe werden nicht angegeben. Im Zweifelsfall muss hier gerichtlich eine Einzelfallentscheidung getroffen werden. In der Praxis haben sich folgende Gründe als Beispiele herauskristallisiert:
- Mobbing im Job
- sexuelle Belästigung
- Beleidigung, falsche Verdächtigung
- ausbleibende oder unpünktliche Gehaltszahlungen (nach Abmahnung)
- starker Vertrauensverlust in den Arbeitgeber
- Gefährdung der Gesundheit durch Ausübung der Tätigkeit
- langwierige oder permanente Arbeitsunfähigkeit
- Verlangen einer Straftat
- Diskriminierung am Arbeitsplatz
- erfahrene Aggressionen
- grobe Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber
Abmahnung schützt vor Schadensersatzforderung
Die genannten Beispiele lassen einigen Spielraum zu und beruhen zum Teil auf dem subjektiven Empfinden des Betroffenen. Wann beginnt Mobbing? Wann ist das Vertrauen in den Arbeitgeber gebrochen? Und ab wann ist die eigene Gesundheit gefährdet? Weiterhin stellt sich im Einzelfall die Frage, ob die Tatsachen dann so massiv sind, dass eine Einhaltung der Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer unzumutbar wäre.
Empfehlung: Rechtsanwaltliche Beratung
Ob Ihr Beanstandungsgrund für eine fristlose Kündigung als Arbeitnehmer ausreichend ist, hängt sehr von der Intensität und den genauen Umständen ab. Eine Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht vor dem Aussprechen der Kündigung ist in jedem Fall sinnvoll. Denn unter Umständen sind Sie Schadenersatzforderungen ausgesetzt, wenn die Kündigung unberechtigt war.
Ist eine vorherige Abmahnung sinnvoll?
Ob der Arbeitnehmer den Arbeitgeber abmahnen muss oder nicht ist abhängig vom Kündigungsgrund. Eine Abmahnung ist insbesondere bei der ausbleibenden Gehaltszahlung auf jeden Fall notwendig. Der Arbeitnehmer muss hier den Arbeitgeber abmahnen und mit einer Frist dazu auffordern das Gehalt zu bezahlen. Erfolgt bis zur genannten Frist keine Zahlung, darf eine fristlose Kündigung erfolgen.
Ähnliches gilt für Verstöße gegen den Arbeitsschutz oder andere Pflichtverletzungen durch den Arbeitgeber, die behebbar sind. Bei massivem Mobbing, sexueller Belästigung, erfahrenen Aggressionen und anderen schwerwiegenden Gründen ist keine Abmahnung notwendig.
Form und Frist der außerordentlichen Kündigung
Die fristlose Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Geben Sie diese persönlich beim Arbeitgeber ab und lassen Sie sich den Erhalt auf einer Kopie bestätigen. Wenn Sie den Postweg wählen, achten Sie auf ein Versenden per Einschreiben mit Rückschein oder per Einschreiben.
Nur so können Sie das Einreichen beim Arbeitgeber im Streitfall beweisen. Bei der außerordentlichen Kündigung entfällt zwar die Kündigungsfrist, aber dennoch gibt es eine Frist zu beachten. Dies muss auch beachtet werden, wenn es sich um eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer handelt.
§ 626 (2 BGB) sieht eine Frist für die Aussprache der Kündigung vor. Demnach müssen Sie innerhalb von zwei Wochen kündigen, nachdem Ihnen die maßgebenden Tatsachen bekannt wurden. Hält beispielsweise der Arbeitgeber entgegen der Vorschriften zur Arbeitssicherheit keine hitzebeständigen Handschuhe bereit und ändert dies auch nach einer Abmahnung nicht, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen fristlos kündigen. Sie dürfen den Umstand nicht wissentlich über Monate in Kauf nehmen und dann “plötzlich” fristlos kündigen.
Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer
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Konsequenzen der fristlosen Kündigung als Arbeitnehmer
Wenn Sie fristlos kündigen, dürfen Sie ohne Einhaltung der Kündigungsfrist Ihre Tätigkeit niederlegen. Ihr Arbeitsverhältnis endet mit diesem Tag. Der Arbeitgeber hat nun die Möglichkeit, gegen Ihre Kündigung rechtlich vorzugehen. Dies ist auch für Sie aufwendig und nervenaufreibend. Eine fristlose Kündigung sollten Sie daher nur in Erwägung ziehen, wenn die Situation für Sie tatsächlich unerträglich und nicht zumutbar ist.
Gleiches gilt, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen fristlos kündigt. Sie sollten in diesem Fall unbedingt Ihre Kündigung prüfen! Und zwar sehr gründlich.
Tipp: Beweise sammeln
Bereiten Sie sich schon im Vorfeld auf einen möglichen Gerichtsprozess vor. Sammeln Sie alle Beweise für Ihre Kündigungsgründe. Führen Sie Protokoll über Gespräche, Inhalte und Äußerungen. Benennen Sie nach Möglichkeit Zeugen, sichern Sie wichtige E-Mails und Chatverläufe.
Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer wird zudem eine Sperrzeit Ihres Arbeitslosengeldes zur Folge haben, außer eine Weiterbeschäftigung wird als unzumutbar eingestuft. Das Arbeitsamt darf sogar die Leistungsdauer kürzen und Ihnen insgesamt weniger Monate Arbeitslosengeld zahlen.
Um dies zu vermeiden, sollten Sie unbedingt vor Aussprache der Kündigung mit dem Arbeitsamt ins Gespräch gehen. Sind Ihre Gründe nachvollziehbar, kann das Arbeitsamt Ihnen eine fristlose Kündigung “erlauben” und das Aussprechen einer Sperrzeit entfällt.
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