Deutsche Staatsbürger sind von der Visumpflicht befreit. Für Einreise und Aufenthalt bis zu 90 Tagen sind folgende Dokumente ausreichend: Personalausweis, Vorläufiger Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis als Passersatz (wenn der abgelaufene Pass oder Personalausweis mitgeführt werden).
Bitte beachten: Für die Einreise nach Grönland wird ein Reisepass benötigt.
Anders als bei der Ausstellung von Visa, müssen die Reisedokumente keine bestimmte Gültigkeitsfrist haben.
Es reicht, dass ein Dokument bei der Ein- und Ausreise noch gültig ist.
Das Reisedokument muss jedoch innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
Bitte beachten: Bei Reisen nach Grönland/ die Färöer Inseln müssen die Reisedokumente zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr genügt ein Kinderreisepass.
Kinder (ab 13) müssen einen Personalausweis oder einen Reisepass mit sich führen.
Früher ausgestellte Dokumente behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Bitte beachten Sie, dass gemäß einer EU-Verordnung jeder Reisende (auch Kinder) ab dem 26. Juni 2012 im Besitz eines eigenen Personal-/Reisedokumentes sein muss!
Link:
//www.nyidanmark.dk/en-us/frontpage.htm //www.nyidanmark.dk/en-us/coming_to_dk/eu_and_nordic_citizens/
Last checked: 23-11-2022
Dänemark - Reisen in Zeiten von Corona und nationale Gesundheitsvorschriften, digitales COVID-Zertifikat der EU
Die Informationen auf dieser Seite stammen von Reopen.eu – informieren Sie sich dort über aktuelle Entwicklungen.
Diese Seite wurde maschinell übersetzt. Für den Originaltext wählen Sie Englisch.
Um während der Corona-Pandemie ein sicheres Reisen zu gewährleisten, haben sich die EU-Länder auf einen koordinierten Ansatz bei Einschränkungen des freien Verkehrs geeinigt. In den EU-Vorschriften wird nun der gültige Status im digitalen COVID-Zertifikat der EU berücksichtigt.
Informationen über Reise- und Gesundheitsmaßnahmen in der EU sind online verfügbar. Sie bieten Reisenden aktuelle Informationen über etwaige besondere Vorschriften sowie Daten über Infektionsraten.
Informieren Sie sich über etwaige spezifische Maßnahmen bei Reisen nach Dänemark.
Welche Vorschriften gelten für die Einreise in dieses Land aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem assoziierten Schengen-Land?
Die COVID-19-Reisebeschränkungen wurden in Dänemark aufgehoben. Reisende müssen keine Impfung, Genesung von COVID-19 oder ein negatives Testergebnis nachweisen.
Erfahren Sie mehr:
Reisen nach Dänemark
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Aktuelle Informationen zu den Flugreisebestimmungen für dieses Land finden Sie auf der IATA-Website.
Informationen zu Ihren Passagierrechten finden Sie auch auf unserem Bürgerportal.
Dokumente, die Sie benötigen, um in Europa zu reisen
Gesundheitsschutz für vorübergehende Aufenthalte
Welche Vorschriften gelten für die Einreise in dieses Land von außerhalb eines EU-Mitgliedstaats oder eines assoziierten Schengen-Landes?
Die COVID-19-Reisebeschränkungen wurden in Dänemark aufgehoben. Reisende müssen keine Impfung, Genesung von COVID-19 oder ein negatives Testergebnis nachweisen.
Erfahren Sie mehr:
Reisen nach Dänemark
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Aktuelle Informationen zu den Flugreisebestimmungen für dieses Land finden Sie auf der IATA-Website.
Informationen zu Ihren Passagierrechten finden Sie auch auf unserem Bürgerportal.
Dokumente, die Sie benötigen, um in Europa zu reisen
Gesundheitsschutz für vorübergehende
Aufenthalte
Darf ich durch dieses Land reisen?
Die COVID-19-Reisemaßnahmen wurden in Dänemark aufgehoben. Es gelten die üblichen Versandregeln.
Nationale Gesundheitsmaßnahmen
In Dänemark ist der Nachweis der vollständigen Impfung, der Genesung von COVID-19 oder eines negativen Testergebnisses für den Zugang zu öffentlichen Räumen nicht erforderlich.
Unternehmen und private Kultureinrichtungen dürfen ihre eigenen Anforderungen an Gesichtsmasken, Schilde und COVID-19-Zertifikate stellen.
Erfahren Sie mehr:
Regeln und Vorschriftender EU für digitale COVID-Zertifikate
Muss in der Öffentlichkeit eine Maske getragen werden?
Gesichtsmasken werden in Gesundheitseinrichtungen und Pflegeheimen benötigt.
Zusammenkünfte
Ja
Indoor- und Outdoor-Events können ohne Einschränkungen durchgeführt werden.
Sicherheitsmaßnahmen für den öffentlichen Verkehr
Die Verwendung von Gesichtsmasken ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und Flughäfen nicht obligatorisch. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, ob Sie eine Gesichtsmaske an Bord des Flugzeugs tragen müssen.
Orte der Anbetung
Ja
Gotteshäuser sind ohne Einschränkungen geöffnet.
Karanténa
Menschen, die mit COVID-19 infiziert sind, werden ermutigt, sich so schnell wie möglich selbst zu isolieren.
Menschen, die mit einem Selbsttest positiv getestet haben, müssen nicht mehr einen PCR-Test ablegen, um ihn zu bestätigen. Stattdessen sollten sie den aktuellen Empfehlungen der dänischen Gesundheitsbehörde zur Selbstisolation folgen.
Erfahren Sie mehr:
Infiziert mit Coronavirus
Sind nicht unbedingt notwendige Geschäfte (außer dem Lebensmittelhandel und Apotheken) geöffnet?
Ja
Alle Geschäfte und Servicepunkte sind ohne Einschränkungen geöffnet.
Touristische Unterkünfte
Ja
Touristische Unterkünfte sind ohne Einschränkungen geöffnet.
Gastronomiebetriebe
Ja
Gastronomiebetriebe sind ohne Einschränkungen geöffnet.
Kinos, Museen und Indoor-Attraktionen
Ja
Kinos, Museen und Outdoor-Attraktionen sind ohne Einschränkungen geöffnet.
Persönliche Betreuung
Ja
Persönliche Betreuungsdienste sind ohne Einschränkungen geöffnet.
Außenbereiche und Strände
Ja
Außenbereiche und Strände sind ohne Einschränkungen geöffnet.
Digitale COVID-Zertifikate der EU
Informationen über in Dänemark ausgestellte digitale COVID-Zertifikate der EU
In Dänemark ist der Nachweis der vollständigen Impfung, der Genesung von COVID-19 oder eines negativen Testergebnisses für den Zugang zu öffentlichen Räumen nicht erforderlich.
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Das „Digitale COVID-Zertifikat der EU“ (EUDCC) ist ein digitaler Nachweis, der in allen EU-Ländern gültig ist, dass eine Person entweder gegen COVID-19 geimpft wurde, sich von COVID-19 erholt hat oder ein negatives Testergebnis erhalten hat. Für die Ausstellung der Bescheinigung sind dienationalen Behörden zuständig.
Erfahren Sie mehr:
EUDCC – Fragen und
Antworten
EUDCC – Factsheet