Was ist in der privaten Haftpflicht versichert?

Private Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Haft­pflicht­schä­den gut und günstig absichern

Henriette Neubert
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Aktualisiert am 07. Oktober 2022

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine private Haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Du verursacht hast. Ohne sie musst Du solche Kosten selbst tragen. Das kann teuer werden, vor allem wenn Du Menschen verletzt.
  • Eine gute private Haftpflicht springt auch dann ein, wenn ein anderer Dir einen Schaden zufügt, für den er nicht aufkommt. Zudem wehrt sie unberechtigte Forderungen gegen Dich ab.
  • Wenn Du Dich noch in Deiner Ausbildung befindest, bist Du über die Privathaftpflicht Deiner Eltern mitversichert – sogar, wenn Du nicht mehr bei ihnen wohnst.

So gehst Du vor

  • Falls Du noch keine hast: Schließ jetzt eine private Haft­pflicht­ver­si­che­rung ab. Eine gute bekommst Du schon für unter 60 Euro im Jahr.
  • Hast Du einen älteren Vertrag, kann sich ein Wechsel lohnen. Neue Verträge bieten oft bessere Leistungen. Behalte daher Deinen Kündigungstermin im Blick. Erhöht Dein Versicherer den Beitrag, ohne die Leistungen zu verbessern, kannst Du außerordentlich kündigen.
  • Wir haben für Dich sehr gute Tarife zu einem günstigen Preis herausgesucht. Am besten hat in unserem Privathaftpflicht-Vergleich der Tarif „Einfach Besser“ der Haftpflichtkasse abgeschnitten. Für Singles und Paare ohne Kind sind die Tarife „Comfort 50 Mio“ der Alten Leipziger und „Premium“ der Barmenia besonders empfehlenswert.

Die Haftpflichtkasse hat im Januar ihre Tarifstruktur verändert. Die Leistungen unserer Emp­feh­lung „Einfach Besser Plus“ sind ab Januar 2022 unter dem Namen „Einfach Besser“ zu finden. Im Ratgeber haben wir dies geändert. Die Beiträge sind leicht gesunken (abhängig davon, ob es Vorschäden gibt und einer Lastschrift zugestimmt wird). Die Tabelle haben wir entsprechend aktualisiert.

Es ist schnell passiert: Dein Kind spielt im Garten Fußball und kickt das Leder aus Versehen in die Fensterscheibe des Nachbarn. Oder Du rennst bei Rot über die Straße, um den Bus noch zu erwischen. Ein Auto muss bremsen und verursacht einen Auffahrunfall. Für die entstandenen Schäden musst Du zahlen. Im schlimmsten Fall kann Dich das ruinieren – es sei denn, Deine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung übernimmt das. Wir zeigen Dir, wie Du eine gute findest und warum es sich lohnen kann, ab und an den Vertrag zu wechseln.

Was versichert die private Haft­pflicht­ver­si­che­rung?

Da kein Mensch Unfälle voraussehen kann, sollte jeder eine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung haben. Sie übernimmt die Kosten, wenn Du versehentlich etwas kaputt machst oder jemanden verletzt, und schützt Dich so vor den finanziellen Schäden. Trotzdem verfügten laut Statistischem Bundesamt 2018 nur knapp 83 Prozent aller Haushalte in Deutschland über einen solchen Vertrag.

Eine Privathaftpflicht versichert Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ein Großteil der Sachschäden kostet maximal ein paar Tausend Euro. Richtig teuer kann es dagegen werden, wenn Menschen verletzt werden.

Ein Beispiel: Eine Radfahrerin stürzt deinetwegen. Sie muss ins Krankenhaus und anschließend mehrere Wochen in die Reha. Dann zahlst Du nicht nur Schmerzensgeld und die Behandlung, sondern auch den Verdienstausfall der Radlerin – also den Vermögensschaden, der ihr entsteht, weil sie nicht arbeiten kann. Stirbt die Radfahrerin durch Dein Verschulden, können die Forderungen der Hinterbliebenen in die Millionen gehen. Du haftest für den entstandenen Schaden – und zwar bis zu Deiner persönlichen Pfändungsgrenze.

Die private Haftpflicht zahlt nicht für:

  • Verletzungen am eigenen Körper, die Du Dir (versehentlich) selbst zugefügt hast
  • vorsätzlich verursachte Schäden
  • Schäden aus strafbaren Vergehen
  • Geldstrafen und Schäden durch die Verletzung vertraglicher Pflichten
  • Schäden, die die Kfz-Haftpflichtversicherung abdeckt
  • Schäden durch Hunde

Hermann-Josef Tenhagen

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Welche Tarife einer privaten Haftpflicht empfiehlt Finanztip?

Eine sehr gute Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung bekommst Du als Single bereits für gut 40 Euro im Jahr, Familien zahlen unter 50 Euro pro Jahr. Die verschiedenen Ver­si­che­rungen unterscheiden sich aber durchaus – sowohl bei den Beiträgen als auch bei den Leistungen –, wobei die teuersten Tarife nicht unbedingt die besten Leistungen haben. Wichtige Unterschiede sind die Summen, für die die Ver­si­che­rung im Schadensfall aufkommt (Versicherungssumme), die versicherten Lebensbereiche oder der Umgang mit der Frage, ob Du Geld bekommst, wenn Dir jemand einen Schaden zufügt, diesen aber nicht bezahlen kann (Forderungsausfall). Es ist also sinnvoll, Tarife von privaten Haft­pflicht­ver­si­che­rungen zu vergleichen.

Beispielhafte Jahresbeiträge der emp­foh­lenen Tarife in Euro

Alle Beträge gerundet. Tarife beinhalten eine Selbstbeteiligung (Alte Leipziger, Barmenia: je 150 Euro, Haftpflichtkasse: 125 Euro).
1 Preis mit 10 Prozent Papierlosnachlass und Lastschriftverfahren; Preise bei Vorschäden etwas höher
2 Preise vom Wohnort abhängig. Die hier gezeigten Beiträge beziehen sich auf konkrete Beispielprofile, die wir in unserem Test abgefragt haben. Für andere Postleitzahlen und Alter kann der Preis variieren.
3 ab 60 Jahre ohne Selbstbeteiligung
Quelle: Websites der Anbieter (Stand: Oktober 2022)

Wir haben im November 2021 sehr gute Tarife von privaten Haft­pflicht­ver­si­che­rungen untersucht und halten drei Tarife für besonders empfehlenswert. Der Tarif „Einfach Besser“ der Haftpflichtkasse bot in unserem Vergleich sehr gute Leistungen für kleines Geld für alle. Du zahlst 52 Euro im Jahr (47 Euro bei digitaler Vertragsführung), wenn Du 125 Euro Selbstbeteiligung auswählst, keine Vorschäden hast und einem Lastschriftverfahren zustimmst.

Alleinstehende kommen mit dem Tarif „Comfort 50 Mio“ der Alten Leipziger noch günstiger weg als bei der Haftpflichtkasse. Der Tarif der Alten Leipziger kostet für Singles bei 150 Euro Selbstbeteiligung maximal 50 Euro im Jahr, der genaue Betrag hängt jedoch vom Wohnort ab. Bei der Barmenia zahlst Du, ebenfalls mit 150 Euro Selbstbeteiligung, 47 Euro, egal wo Du wohnst, genau wie bei der Haftpflichtkasse.

Für Paare ab 55 Jahre ist ebenfalls die Alte Leipziger am günstigsten. Je nach Wohnort musst Du etwa 42 bis 45 Euro pro Jahr zahlen, wenn Du 150 Euro Selbstbeteiligung vereinbarst.

Einzelheiten zu unserem Privathaftpflicht-Vergleich findest Du unten im Abschnitt So haben wir getestet.

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Was ist bei der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung wichtig?

Es sind nur wenige, aber dafür wichtige Punkte, in denen sich die von uns emp­foh­lenen privaten Haftpflicht-Tarife von den vielen guten Tarifen im Markt unterscheiden. Hier die wichtigsten Punkte, auf die Du beim Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung-Vergleich achten solltest:

Deckungssummen müssen hoch genug sein

Die oberste Regel bei der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist: Wähle eine möglichst hohe Ver­si­che­rungs­sum­me. Eine höhere Deckungssumme kostet nur wenig mehr und zahlt sich besonders bei teuren Personenschäden aus. Weil die gesetzliche Haftung unbegrenzt ist, sollte auch die Deckung Deines Vertrages sehr hoch sein, denn den Rest musst Du sonst aus Deinem Privatvermögen zahlen.

Mit 50 Millionen Euro Deckungssumme bist Du sehr gut abgesichert. Achte darauf, dass außerdem je geschädigter Person mindestens 10 Millionen Euro Deckungssumme zur Verfügung stehen. Das ist bei allen von uns emp­foh­lenen Tarifen gegeben.

Die Best-Leistungsgarantie füllt den Schutz auf

Mit einer Best-Leistungsgarantie verspricht Dir der Versicherer, sich im Schadensfall so zu verhalten wie der beste Versicherer im deutschen Markt. Wichtig wird das, wenn Du einen Schaden verursacht hast, Dein Versicherer sich aber auf den Standpunkt stellt, dieser Lebensbereich sei nicht abgesichert oder die Entschädigungsgrenze reiche nicht aus.

Wenn Du nachweisen kannst, dass ein anderer Versicherer in diesem Fall zahlt, gelten die Leistungen des anderen Versicherers auch für Deinen Vertrag. Die Best-Leistungsgarantie hebt also den Ver­si­che­rungs­schutz auf das höchste in Deutschland erhältliche Niveau.

Ein Tarif, der eine umfassende Best-Leistungsgarantie beinhaltet, ist im Grundsatz besser als ein Tarif, der alle denkbaren Leistungen aufführt, aber auf eine Best-Leistungsgarantie verzichtet oder diese einschränkt. Unsere Emp­feh­lungen Haftpflichtkasse, Alte Leipziger und Barmenia bieten eine Best-Leistungsgarantie. Die Haftpflichtkasse bezeichnet die Garantie in ihren Vertragsunterlagen übrigens als „Erweiterte Vorsorge“.

Die Best-Leistungsgarantie hat aber trotzdem Grenzen. Sie gilt nur für deutsche Versicherer und nur für Leistungen auf derselben Tarifstufe. Wenn Du einen Basisschutz hast, kannst Du also nicht den Exklusivtarif eines anderen Versicherers heranziehen. Die Best-Leistungsgarantie füllt also nur Lücken auf, die ein anderer Versicherer im Rahmen der Privathaftpflicht mit einem vergleichbaren Tarifangebot absichert.

Forderungsausfall: Gut versichert, wenn andere Dich schädigen

Genauso wichtig wie eine hohe Ver­si­che­rungs­sum­me ist die Deckung bei Forderungsausfall. Sie funktioniert wie eine umgekehrte Haft­pflicht­ver­si­che­rung: Du hast einen Schaden erlitten, für den der Verursacher nicht aufkommen kann – dann übernimmt Deine eigene Ver­si­che­rung die Kosten, einige Versicherer aber erst für Schäden ab 2.500 Euro.

Achte bei Deinem Haftpflicht-Vergleich auf diese Klausel. Da 15 Prozent aller Haushalte in Deutschland nicht haftpflichtversichert sind, ist es wichtig, diese Lücke im Ver­si­che­rungs­schutz zu schließen.

Einige Tarife fordern, dass Du gegen den Schädiger ein rechtskräftiges Urteil erwirkt hast. Anderen Anbietern genügt, dass Du Dich nachweislich bemüht hast, Dein Geld zu bekommen. Je nach Schadenshöhe lohnt sich die Mühe einer Klage durchaus, wenn Du so Deine Schäden ersetzt bekommst. Unsere vier Emp­feh­lungen decken auch Forderungsausfälle ab.

Haft­pflicht­ver­si­che­rung-Vergleich: Familien brauchen nur einen Vertrag

Wenn Du verheiratet bist oder in einer Lebenspartnerschaft lebst, reicht eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung pro Haushalt. Kinder sind bis zum Ende ihrer ersten Berufsausbildung immer über die Eltern in einem Familienvertrag mitversichert. Kinder unter sieben Jahren sind nur mitversichert, wenn die Klausel „deliktunfähige Personen“ im Tarif enthalten ist. 

Auch bei einem Familienvertrag sind Scha­dens­er­satz­an­sprü­che gegen mitversicherte oder im Haushalt lebende Angehörige teilweise ausgeschlossen. Das kann vor allem zum Problem werden, falls ein Partner den anderen versehentlich verletzt. Denn dann fordert die Kran­ken­kas­se des Geschädigten vom Unfallverursacher die entstandenen Behandlungskosten zurück (Regressansprüche) – und das kann bei schweren Verletzungen schnell teuer werden.

Unsere Emp­feh­lungen beinhalten auch Haftpflichtansprüche untereinander. Damit sind die Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern explizit mitabdeckt. Unsere Emp­feh­lungen Haftpflichtkasse, Alte Leipziger und Barmenia tun das.

Paare, die nicht miteinander verheiratet sind, sollten darauf achten, dass die mitversicherte Person namentlich im Vertrag genannt ist.

Vereinbare eine Selbstbeteiligung

Mit einer Selbstbeteiligung kannst Du den Ver­si­che­rungsbeitrag senken. Sinnvoll sind etwa 150 Euro im Jahr. Ohne Selbstbehalt kannst Du zwar auch kleinere Schäden bei der Ver­si­che­rung melden. Allerdings kann es sein, dass der Versicherer Dir kündigt, sobald der Schaden beglichen ist. Nach einem Ver­si­che­rungsfall hat er ein Son­der­kün­di­gungs­recht. 

Manchmal wichtig: Schlüsselverlust und Schäden durch Datenaustausch

Diese Klausel ist kein Muss, aber sie spart eine Menge Geld, falls Du den Schlüssel zu Deiner Mietwohnung oder zum Büro verlierst. Denn oft muss anschließend die gesamte Schließanlage im Haus ausgetauscht werden. Die Schlüs­sel­ver­si­che­rung übernimmt in so einem Fall die Kosten. Wenn Du in einem Mehr­fa­mi­lien­haus mit vielen Nachbarn und einer Schließanlage wohnst, empfehlen wir Dir diese Klausel.

Viele Zutrittssysteme zu Bürogebäuden sind anonymisiert, man sieht dem Schlüssel oder der Karte oft nicht an, zu welchem Komplex sie gehören. In diesen Fällen brauchst Du eine solche Klausel für berufliche Schlüssel eher nicht. Sobald aber eine exakte Zuordnung von Schlüssel und Bürohaus möglich ist, empfiehlt sich die Schlüs­sel­ver­si­che­rung. Das gilt vor allem für Lehrer, weil in Schulen auch praktisch jeder Schlüssel ein Generalschlüssel ist.

Unsere Emp­feh­lungen Haftpflichtkasse, Alte Leipziger und Barmenia beinhalten auch eine Schlüs­sel­ver­si­che­rung. 

Die Schäden durch die Internetnutzung und -kriminalität sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Für Selbstständige und Unternehmen kann deswegen eine Cyberversicherung sinnvoll sein. Privatpersonen benötigen eine solche Ver­si­che­rung nicht. In der privaten Haft­pflicht­ver­si­che­rung sind Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung elektronischer Daten abgesichert. Diese Leistung ist seit 2014 Bestandteil der Musterbedingungen für private Haft­pflicht­ver­si­che­rungen des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) und damit in jedem Tarif enthalten, der sich auf diese Musterbedingungen bezieht. Hierzu zählt zum Beispiel, wenn Du versehentlich eine E-Mail verschickst oder öffnest, die eine Schadsoftware enthält und damit Schäden auf den Computern anderer verursacht.

Bei vielen Anbietern geht der Ver­si­che­rungs­schutz sogar weiter. Bei der Alten Leipziger sind zum Beispiel auch Datenschutzverstöße während der Arbeit und weitere Schäden der Datennutzung im Homeoffice mitversichert. Die Haftpflichtkasse versichert unter anderem Schäden durch Löschung von Daten oder durch Übermittlung vertraulicher Daten.

Wenn Du selbst Schäden durch Kriminelle im Internet erleidest, kann unter Umständen die Hausratversicherung zuständig sein oder die Haftpflicht des Schadensverursachers. 
 

Wann ist der Wechsel in einen neuen Vertrag sinnvoll?

In den vergangenen Jahren haben sich die Tarife stark verbessert: Anbieter haben ihre Ver­si­che­rungs­sum­men erhöht und neue Leistungen aufgenommen. So zahlen viele Ver­si­che­rungen, anders als noch vor wenigen Jahren, auch für Schäden, die Computerviren oder kleine Kinder verursacht haben. Ebenso sind Gefälligkeitsschäden fester Bestandteil der Tarife geworden.

Falls Dein Vertrag schon mehrere Jahre alt ist, lohnt es sich deshalb oft, in einen Tarif zu wechseln, der auf dem neuesten Stand ist. Um den Vertrag zu wechseln, musst Du den alten Vertrag drei Monate vor der Hauptfälligkeit kündigen. Danach kannst Du Dir in Ruhe bis zum Vertragsablauf eine neue, leistungsstarke und günstige Haft­pflicht­ver­si­che­rung suchen.

Seit einigen Jahren sind auch Drohnen in Mode. Wenn Du eine Drohne privat nutzt, erkundige Dich bei Deiner Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung, ob ein Drohnenschutz enthalten ist. Bewahre die schriftliche Bestätigung auf. Andernfalls erweitere Deine Ver­si­che­rung entsprechend oder schau nach einem neuen, passenderen Vertrag. Wenn Du die Drohne gewerblich nutzt, musst Du eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen.

Auch wenn Dein Vertrag erst ein Jahr alt ist, kann sich ein Wechsel lohnen. Einmal im Jahr, meist Mitte des Jahres, werden die Risiken des vergangenen Jahres berechnet. Haben sie sich verändert, passen Ver­si­che­rungen die Beiträge an. Dies ist in den Vertragsbedingungen auch festgelegt. So kommt es immer wieder vor, dass Ver­si­che­rungen Beiträge um einen bestimmten Prozentsatz erhöhen. Das passiert häufiger, wenn die sehr günstigen Beiträge auch zur Neukundengewinnung genutzt wurden.

Kündigt Deine Ver­si­che­rung eine Preiserhöhung an, ohne dass sich die Leistungen erhöhen, kannst Du Deinen Vertrag sofort kündigen, ohne die Kündigungsfrist zu beachten. Aber denk daran, Dir vorher einen neuen Anbieter zu suchen, damit keine Lücke im Ver­si­che­rungs­schutz entsteht.

Warum eine Privathaftpflicht online abschließen?

Eines unserer Mindestkriterien ist, dass Du einen Vertrag für die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung online beim Versicherer abschließen kannst. Die Tarife von privaten Haft­pflicht­ver­si­che­rungen sind relativ unkompliziert und wenig erklärungsbedürftig. Du kannst daher unkompliziert einen Vertrag online abschließen. Da die Direktversicherer, die ihre Tarife online anbieten, auf Makler verzichten, sind die Angebote auch meist günstiger.

Wenn Du die Haft­pflicht­ver­si­che­rung online abschließt, achte unbedingt darauf, dass Deine Angaben auch komplett richtig sind. Wenn Du falsche Angaben machst, kannst Du den Ver­si­che­rungs­schutz verlieren. Lies Dir die Vertragsdaten vor Abschluss genau durch, um sicher zu sein, dass Du wirklich den Vertrag bekommst, den Du haben möchtest.

In welchen Fällen brauchst Du einen besonderen Vertrag?

Auch wenn Du einen sehr guten Tarif gewählt hast, sind nicht unbedingt alle Risiken versichert. Es gibt einige Bereiche, für die Du eine spezielle Haft­pflicht­ver­si­che­rung abschließen musst.

Tierhalterhaftpflicht

In sechs Bundesländern ist eine spezielle Hundehaftpflicht vorgeschrieben. Erkundige Dich, was in Deiner Region gilt. Pferdehaltern empfehlen wir den Abschluss einer Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung.

Abgesichert auf dem Bau

Als Bauherr bist Du für das verantwortlich, was auf der Baustelle passiert. Die Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung springt ein, falls auf dem Bau Personen verletzt oder Gegenstände beschädigt werden. Die Bau­leist­ungs­ver­si­che­rung schützt Dich bei Schäden durch Sturm oder Vandalismus am Rohbau. Brennt das Haus während der Bauphase ab, begleicht eine Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung den entstandenen Schaden.

Haus- und Grund­be­sitz­er­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Sofern Du ein Mietshaus besitzt oder in einer Wohneigentumsgemeinschaft wohnst, brauchst Du unbedingt eine Haus- und Grund­be­sitz­er­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Diese springt ein, wenn Du Deine sogenannten Verkehrssicherungspflichten verletzt hast. Rutscht beispielsweise ein Fußgänger im Winter auf dem vereisten Gehweg aus und bricht sich ein Bein, weil Du nicht gestreut hast, zahlt die Grundbesitzerhaftpflicht Schadensersatz. Gehört Dir ein Einfamilienhaus, in dem Du selbst wohnst, reicht in solchen Fällen die normale Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung.

Saidi Sulilatu

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So haben wir getestet

Test Privathaftpflicht 2021

Finanztip hat im November 2021 auf Grundlage des Tests der Stiftung Warentest (Ausgabe 10/2021) die besten Tarife herausgesucht, einer eigenen Bewertung und einem Vergleich der Haft­pflicht­ver­si­che­rungen unterzogen. Den Fokus haben wir dabei auf die Höhe der Deckungssummen und das Bestehen einer Best-Leistungsgarantie gelegt. Auf dieser Grundlage haben wir aus der Vielzahl der Angebote diejenigen Tarife herausgefiltert, die sehr gute Leistungen und die umfassendste Best-Leistungsgarantie bieten und zudem noch günstig sind.

Die Stiftung Warentest hat 159 Tarife mit der Note „sehr gut“ bewertet. Von diesen haben wir die Tarife ausgewählt, die zudem einen Forderungsausfall abdecken sowie Haftpflichtansprüche untereinander. Übrig blieben 67 Tarife.

Als nächstes haben wir die Tarife aus der weiteren Betrachtung ausgeschlossen, die zu geringe Deckungssummen boten. Wir erachten Deckungssummen von mindestens 50 Millionen Euro als empfehlenswert. Diese Tarife bieten außerdem je geschädigter Person mindestens 10 Millionen Euro an.

Danach haben wir geprüft, ob die Versicherer eine Best-Leistungsgarantie zusagen. Außerdem musste die Möglichkeit bestehen, die Ver­si­che­rung online abzuschließen oder zumindest online zu beantragen. Aussortiert haben wir diejenigen Versicherer, die gar keine oder (unserer Einschätzung nach) keine gute Best-Leistungsgarantie anbieten, sowie solche, die weder Online-Abschluss noch Online-Antrag ermöglichen. Die GEV hatte einen Tarif, der alle Kriterien erfüllte, jedoch nur über ein Maklerportal abschließbar war. Diesen haben wir nicht betrachtet. Der Tarif, der bei der GEV direkt abschließbar war, enthielt keine Best-Leistungsgarantie. Auch die Gothaer und ein Tarif der Neodigital entfielen, weil die Best-Leistungsgarantie online nicht erhältlich war.

Bei den übrig gebliebenen 16 Tarifen haben wir die Beiträge mit zehn verschiedenen Profilen abgefragt. Unterschieden haben sich diese in Familien, ältere Paare und Singles. Außerdem haben wir verschiedene Postleitzahlen abgefragt und Profile mit Vorschäden.

Die Ergebnisse haben wir nach Preis sortiert - alle Tarife boten sehr guten Schutz, der alle unsere Mindestkriterien beinhaltete. Von denen wollten wir nun die günstigsten herausfiltern. Dabei boten drei Tarife sehr günstige Beiträge: die Haftpflichtkasse mit dem Tarif „Einfach Besser Plus“, die Alte Leipziger mit dem Tarif „Comfort 50 Mio“ und die Barmenia mit dem Tarif „Premium“. Die Haftpflichtkasse hat nach unserem Test ihre Produktpalette geändert. Jetzt sind die Leistungen bei dem Tarif „Einfach Besser“ zu leicht günstigeren Beiträgen erhältlich. Ausführlich informieren wir über unser Vorgehen in unserem Testartikel.

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Welche Schäden sind durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt?

Die Privathaftpflicht zahlt für drei Schadensarten: Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die aus Personen- oder Sachschäden hervorgehen. Auch für reine beziehungsweise direkte Vermögensschäden kommen manche Versicherer – meist allerdings nur eingeschränkt – auf.

Was ist der Unterschied zwischen einer Haftpflicht und einer privaten Haftpflicht?

Oft werden umgangssprachlich die Worte „Privathaftpflicht“ und „Haftpflicht“ synonym genutzt. Dabei ist das nicht ganz richtig: Die Privathaftpflicht ist lediglich eine Art von Haftpflichtversicherung. Denn es gibt ein ganzes Spektrum von Haftpflichtversicherungen sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.

Was versteht man unter Privathaftpflichtversicherung?

Eine Privathaftpflicht schützt Sie, wenn Sie anderen Personen oder deren Besitz aus Versehen Schaden hinzufügen. Mit einer Privat-Haftpflicht sind Sie bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden bis in Millionenhöhe abgesichert. Sie ist daher eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Wer ist alles in der Privathaftpflicht mitversichert?

Ihr Ehepartner bzw. Lebenspartner (meist auf zusätzlichen Antrag) Minderjährige Kinder und volljährige Kinder, die noch in der Ausbildung und ledig sind. Dies gilt auch für Pflege-, Stief- und Adoptivkinder.

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