Es soll der sprichwörtlich schönste Tag im Leben von Verliebten werden. Die bisherige Partnerschaft soll den Status der Rechtskräftigkeit bzw. den kirchlichen Segen erlangen und das Glück somit vollkommen werden. Damit sich dieses Ansinnen auch erfüllen lassen kann, sind für eine kirchliche Hochzeit bzw. für eine standesamtliche Hochzeit bestimmte Unterlagen erforderlich. So muss in erster Linie der Reisepass bzw. der
Personalausweis vorliegen, die Abstammungsurkunde sowie eine beglaubigte Abschrift aus dem elterlichen Familienbuch. Übrigends: Fehlende Unterlagen lassen sich mittlerweis sogar online von Ihrem Standesamt anfordern. Heiratswillige, die nach einer Scheidung ein weiteres Mal den Bund der Ehe
eingehen wollen, müssen die entsprechende Ehe-Urkunde sowie eine Abschrift des rechtskräftigen Urteils der Scheidung einreichen. Ebenso relevant sind in diesem Zusammenhang auch die Geburtsurkunden minderjähriger Kinder, für die die heiratswilligen Personen das Sorgerecht haben. Bei verwitweten Personen sind auch die sterbeurkundlichen Unterlagen des Partners aus der vorangegangenen Ehe vorzulegen. Für den Fall, dass deutsche Staatsbürger ihren ausländischen Partner ehelichen wollen, kann es ratsam sein, hinsichtlich der benötigten Unterlagen persönlich am jeweiligen Standesamt vorstellig zu werden. Um die Ehe-Schließung auch in dem Herkunftsland des Partners rechtswirksam zu machen, ist es zusätzlich sinnvoll sich an die jeweilige Botschaft zu wenden.Nach einer Scheidung erneut heiraten
Eheschließung bei verwitweten Personen
Hochzeit mit einem
ausländischen Partner
Was für unterlagen braucht man beim Standesamt wenn man geschieden ist und man wieder heiraten will ??????? 8
Antworten
Wenn man schon einmal verheiratet war und diese Ehe geschieden wurde, ist dies exakt nachzuweisen. Dies geschieht durch eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (nicht zu verwechseln mit einem Stammbuch der Familie!), wenn die Ehe im Inland geschlossen wurde. Das Familienbuch wird neuerdings wieder am Heiratsort geführt. Wer vorher mehrmals verheiratet war, muss diesen
Nachweis für alle früheren Scheidungen erbringen. Kompliziert wird es, wenn die Scheidung bei einem ausländischen Gericht erfolgte. Dazu ist in der Regel eine "kleine" oder "große" Anerkennung des mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Urteils durch das Oberlandesgericht bzw. das Justizministerium erforderlich. Einzelheiten dazu kannst du ggf. sicher bei deinem zuständigen Standesamt erfahren.
beim standesamt anrufen und nachfragen, die haben ja wohl am meisten ahnung davon
Die gleichen Unterlagen, die für die Scheidung nötig waren - Familienstammbuch bzw. Auszug, sowie Perso.
Das sagt man dir
auf dem Standesamt!
hi einen schönen guten morgen ich habe da mal eine frage: ich war schon mal verheiatet und möchte jetzt wieder heiraten gehen ???was brauche ich da alles??? ich weiß mein scheidungsurteil aber das ist mir damals bei einen umzug abhanden gekommen wo bekomme ich das denn wieder her??? lg yogimaus28
Was möchtest Du wissen?
Welche Unterlagen zur Anmeldung einer Eheschließung erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und ist gerade bei Auslandsbeteiligung oft sehr umfangreich. Bitte setzen Sie sich daher bei einem oder mehreren der folgenden Sachverhalte persönlich mit Ihrem zuständigen Standesamt in Verbindung:
- eine/r von Ihnen beiden ist nicht deutsche/r Staatsangehörige/r
- eine/r von Ihnen beiden besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit nicht seit Geburt
- die Geburt erfolgte im Ausland
- eine vorhergehende Eheschließung erfolgte im Ausland
- eine vorhergehende Ehe wurde im Ausland geschieden
Bei Fällen ohne Auslandsbeteiligung sind im Wesentlichen die folgenden Unterlagen beizubringen:
Familienstand ledig
- aktuelle beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck mit Hinweisen/Hinweisteil des Geburtsregisters (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes) nicht älter als 6 Monate.
- erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand des Hauptwohnsitzes (nicht Anmeldebestätigung), bei Abgabe der Papiere im Standesamt nicht älter als 14 Tage (erhältlich im Bürgeramt). Wenn keine Auskunftsperre besteht, kann die Bescheinigung für Berliner Bürger/innen hier im Standesamt erstellt werden).
- gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Familienstand geschieden oder Lebenspartnerschaft aufgehoben
- aktuelle beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck mit Hinweisen/Hinweisteil des Geburtsregisters (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes) nicht älter als 6 Monate.
- erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand des Hauptwohnsitzes (nicht Anmeldebestätigung), bei Abgabe der Papiere im Standesamt nicht älter als 14 Tage (erhältlich im Bürgeramt). Wenn keine Auskunftsperre besteht, kann die Bescheinigung für Berliner Bürger/innen hier im Standesamt erstellt werden).
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelle beglaubigte Abschrift des Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisters der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, mit Vermerk über die Scheidung bzw. Aufhebung (erhältlich bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Ehe oder Lebenspartnerschaft eingegangen wurde).
- geeignete Nachweise über die Auflösung aller Vorehen oder Lebenspartnerschaften (rechtskräftiges Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil, Sterbeurkunde)
- ggf. Bescheinigung über Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe
Familienstand verwitwet
- aktuelle beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck mit Hinweisen/Hinweisteil des Geburtsregisters (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes) nicht älter als 6 Monate.
- erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand des Hauptwohnsitzes (nicht Anmeldebestätigung), bei Abgabe der Papiere im Standesamt nicht älter als 14 Tage (erhältlich im Bürgeramt). Wenn keine Auskunftsperre besteht, kann die Bescheinigung für Berliner Bürger/innen hier im Standesamt erstellt werden).
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelle beglaubigte Abschrift des Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisters der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, mit Vermerk Tod des Ehegatten (erhältlich bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Ehe oder Lebenspartnerschaft eingegangen wurde).
- geeignete Nachweise über die Auflösung aller Vorehen oder Lebenspartnerschaften (rechtskräftiges Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil, Sterbeurkunde)
- ggf. Bescheinigung über Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe
- ggf. Geburtsurkunde(n) von Abkömmlingen, mit denen fortgesetzte Gütergemeinschaft besteht
Verlobte mit gemeinsamen Kindern
- die Geburtsurkunde oder begl. Abschriften aus dem Geburtsregister des Kindes (erhältlich beim Standesamt am Geburtsort des Kindes) mit Angaben zum Vater
- die Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft für jedes Kind
- Urkunde(n) über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgerechtserklärung), falls diese Erklärung abgegeben wurde.
Wo und wann melde ich meine Eheschließung an?
- Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Wohnsitzstandesamt. In dessen Zuständigkeitsbereich muss mindestens einer der beiden Verlobten gemeldet sein.
- Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen.
- Wenn Sie nicht bei uns im Bezirk Berlin-Mitte wohnhaft sind, wenden Sie sich bitte zuerst an Ihr zuständiges Wohnsitzstandesamt.
Wenn einer der Verlobten nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen kann.
- Bitte benutzen Sie das Formular – Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung. Sie können dieses als pdf-Datei downloaden und ausgefüllt dem Standesamt vorlegen. Bitte fügen Sie auch eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
PDF-Dokument (106.0 kB)
Dokument: Standesamt Mitte von Berlin