Du hast dich für unseren Elektroroller 54i:nspire entschieden und bis dir unsicher, ob du ihn mit deinem Führerschein fahren darfst? Hier ist es einfach erklärt: Solange du den Führerschein der Klasse B besitzt, darfst du Roller bis zu 50 cm³ ohne Probleme fahren. Bei unserem
54i:conic sieht es genauso aus: Auch ihn darfst du mit dem normalen Auto- (Klasse B), Roller- (Klasse AM) oder Motorradführerschein (A1, A2, A unbegrenzt) fahren. Bei unseren L3- Modellen 54i:gnite (100 km/h) und
54i:mpulse (70 km/h) verhält sich die Sachlage etwas anders: Da die Elektroroller schneller als 45 km/h fahren, darfst du sie nicht einfach mit der Führerscheinklasse B fahren – es sei denn, du hast den Führerschein vor dem 1. April 1980 bestanden und besitzt diesen ohne zwischenzeitlichen Entzug. Seit dem 1. Januar 2020 gilt, dass jeder, der den Führerschein der Klasse B (nach 1980 bestanden)
besitzt, nur 4 Theoriestunden, 5 Praxisstunden á 90 Minuten und eine Bescheinigung für den Führerschein der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 benötigt. Damit dürfen Maschinen mit bis zu 125 cm³ Hubraum im Straßenverkehr geführt werden. Nun haben unser E-Roller 54i:mpulse und 54i:gnite zwar keinen Hubraum, fallen aber trotzdem in diese Fahrzeugklasse. Den Zusatzführerschein kannst du nur erwerben, wenn du mindestens 25 Jahre alt, seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Führerscheinklasse B bist
und sie zwischenzeitlich nicht entzogen worden ist. Wenn du Interesse hast, fahre doch gerne einen Kumpan E-Roller zur Probe und melde dich dafür bei uns oder einem Händler aus unserem Netzwerk!Führerscheine im Überblick
54i:gnite (100 km/h) & 54i:mpulse (70 km/h)
54i:nspire & 54i:conic (45 km/h)
Darf man Roller fahren mit dem Autoführerschein?
Du hast einen Autoführerschein, möchtest aber einige Wege auch mit dem Roller zurücklegen? Viele stellen sich die Frage, welche Voraussetzungen eigentlich notwendig sind um mit dem Roller zu fahren. Reicht für das Fahren mit dem Roller ein einfacher Autoführerschein und musst du noch weitere Prüfungen ablegen? Wie kann ich Roller fahren mit dem Autoführerschein? Rechtliche Grundlagen sind unter anderem sehr verwirrend, sodass du dir die Frage berechtigterweise stellt.
Roller fahren mit Autoführerschein
Wenn du einen Autoführerschein gemacht hast, dann solltest du den Führerschein der Klasse B haben. Mit diesem Führerschein hast du schon die Berechtigungen einen Roller zu fahren, allerdings nicht jedes Kraftrad. So kannst du beispielsweise Mofas fahren oder auch vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, wie beispielsweise Quads oder Ähnliches. Bei einem Roller gilt es, dass du einen sogenannten gedrosselten Roller fährst, der die maximale Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten kann und maximal einen Hubraum von 50 ccm bzw. 11 kW haben darf. Sind diese Gegebenheiten erfüllt, dann kannst du den Roller auch fahren, wenn du nur einen Autoführerschein gemacht hast, aber keinerlei Erfahrung mit zweirädrigen Kraftfahrzeugen besitzt. So kannst du beispielsweise den Führerschein bereits mit 15 Jahren absolvieren, kannst aber bereits alleine mit dem Roller auf die Straße. Anders als beim Auto musst du bis 18 Jahren nicht mit Begleitung fahren.
Motorräder sind nicht erlaubt
Anders als bei einem Roller sind Motorräder nicht im Bereich des Erlaubten. Auch bei Rollern, die schneller als 45 km/h fahren brauchst du eine zusätzliche Fahrerlaubnis und kannst diese nicht mit dem Autoführerschein fahren. Wenn du also etwas schneller fahren möchtest und du dir einen Roller anschaffen willst, der etwas mehr unter der Haube hat, dann solltest du einen Motorradführerschein machen. Dieser ermöglicht dir, dass du nahezu alles fahren kannst was zwei oder vier Räder besitzt und nicht die Größe eines Personenkraftwagens übersteigt. Nur bei Bussen und Lastkraftwagen sind dir in diesem Bereich grenzen gesetzt.
Um also auf der sicheren Seite zu sein, solltest du dir überlegen, ob du einen Motorradführerschein absolvierst. Vorteil dabei ist, dass du dir keine Gedanken machen musst ob Roller fahren mit Autoführerschein erlaubt ist, sondern du kannst im Prinzip vom Mofa bis zum Motorrad bis hin zu Autos alles fahren.
Fahrzeug Ratgeber
In vielen Fällen besteht noch immer eine große Unsicherheit darüber, mit welchen Führerscheinklassen Roller gefahren werden dürfen. Die rechtlichen Vorgaben sind mitunter sehr verwirrend. Eine wesentliche Rolle spielt u. a. das Datum des Führerscheinerwerbs. Für eine größere Transparenz finden Sie nachfolgend detaillierte Erläuterungen der gesetzlichen Vorgaben.
Inhaltsverzeichnis
- Was darf mit dem Autoführerschein noch gefahren werden?
- Mofa
- Mokickroller (bis 50 ccm)
- Motorroller (bis 125 ccm)
- Größere Motorroller (mehr als 125 ccm)
- Dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge
Was darf mit dem Autoführerschein noch gefahren werden?
Im Führerschein der Klasse B, der zur Fahren von PKW berechtigt, sind auch die Klassen AM und L mitinbegriffen. Der Führerschein der Klasse AM erlaubt das Führen folgender Fahrzeuge:
- Krafträder, z.B. Mofa
- Zweirädrige Kleinkrafträder, z.B. Mopeds, Mokicks
- Dreirädrige Kleinkrafträder, z.B. Trikes
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Leermasse max. 350kg), z.B. Quads (ohne Beschränkung)
Alle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximalem Hubraum von 50 ccm bzw. 4 kW.
Zur Führerscheinklasse L zählen diese Fahrzeuge:
- Forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen mit Höchstgeschwindigkeit 40 km/h - kombiniert mit Anhängern mit Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
- Selbstfahrende Futtermischwagen und Arbeitsmaschinen, sowie Flurförderfahrzeuge (mit Anhänger) Höchstgeschwindigkeit 25 km/h und Stapler
Im Folgenden werden genauere Regelungen erläutert.
Mofa mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h
Für das Fahren von Motorrollern, die eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h aufweisen, wird kein Führerschein benötigt. Jeder, der vor dem Jahr 1965 geboren wurde, kann mit solch einem Gefährt fahren. Jüngere Verkehrsteilnehmer benötigen lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung, die bereits im Alter von 15 Jahren in einer Fahrschule erworben werden kann.
Ein Mofa-Roller ist grundsätzlich nur für eine Person zugelassen. Der Hubraum des Motors ist auf 50 Kubikzentimeter begrenzt. Mit solchen Rollern ist die Benutzung von Fahrradwegen vorgeschrieben. Nur dort, wo keine entsprechenden Fahrradwege zur Verfügung stehen, ist das Fahren auf der Straße erlaubt.
Mokickroller bis 45 km/h
Leistung
Etwas schneller sind sogenannte Mokickroller. Es handelt sich hierbei um den klassischen Motorroller, wie er heute vielerorts zu sehen ist. Diese dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen. Der Hubraum ist auf 50 Kubikzentimeter begrenzt. Bei Rollern mit Elektromotor entspricht dies einer Nenndauerleistung von 4 kW. Auf ihnen dürfen zwei Personen fahren.
Wer darf es fahren?
Derartige Roller dürfen auch mit einem Autoführerschein bewegt werden. Dabei spielen weder das Geburtsdatum des Führerscheininhabers, noch das Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis eine Rolle. Vorgaben zur Motorleistung existieren bei diesen Rollern nicht. Mit solchen Rollen dürfen alle Straßen außer Autobahnen genutzt werden.
Die entsprechende Fahrerlaubnis kann übrigens schon ab 16 Jahren erworben werden - es handelt sich um den Führerschein AM. Die Roller mit der obengenannten Leistung dürfen außerdem auch einen Beiwagen mitführen.
Motorroller mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimeter
Am kompliziertesten sind die Bestimmungen zu Motorrollern, die einen Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimetern besitzen. Dazu zählen auch die älteren Leichtkrafträder mit einem Hubraum von 80 Kubikzentimetern. Personen, die ihren PKW-Führerschein vor dem 1.4.1980 erworben haben, dürfen Motorroller mit ebendiesem Schein im Straßenverkehr bewegen. Eine weitere Besonderheit ist, dass die Leistung maximal 11 kW, das sind umgerechnet 15 PS, betragen darf.
Mit allen Autoführerscheinen, die zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt wurden, dürfen lediglich noch Mokickroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gefahren werden. Alternativ muss der A1 Führerschein gemacht werden, der zum Fahren von 125 ccm Krafträdern berechtigt. In ihm ist auch der AM Führerschein, der zum Fahren des Mofas berechtigt, enthalten. Der A1 Führerschein darf bereits ab 16 Jahren gemacht werden.
Größere Motorroller mit mehr als 125 Kubikzentimeter
Motorroller, die einen Hubraum von mehr als 125 Kubikzentimeter haben, dürfen nicht mehr mit einem Autoführerschein gefahren werden. Seit dem 19. Januar 2013 besteht die Option, durch eine Erweiterung der Fahrerlaubnis auch solche Roller zu fahren. Das Gesetz gilt für alle Personen, die schon bis dahin berechtigt waren, einen Motorroller mit einem Hubraum von 125 Kubikzentimetern zu fahren.
Wird nachgewiesen, dass über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ein solcher Roller gefahren wurde, kann durch eine praktische Fahrprüfung in einer Fahrschule die Fahrerlaubnisklasse A2 erworben werden. Diese berechtigt zum Fahren von Motorrollern mit einer Höchstleistung von 34 kW. Nach weiteren zwei Jahren kann durch eine erneute Fahrprüfung die Klasse A erworben werden. Im Volksmund heißt diese Regelung Stufenführerschein.
Dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge
Dasselbe wie für Mokickroller, gilt übrigens auch für Dreirad Roller mit gleicher Leistung. Ebenso inbegriffen sind Kraftfahrzeuge mit vier Rädern, die die bereits genannte maximale Leistung aufweisen. Ihr Gewicht darf eine maximale Leermasse von 350 kg aufweisen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Minicars.
Vierrad und Dreirad Roller dürfen also ebenfalls von jedem mit einem Autoführerschein gefahren werden, solange die Leistung den genannten Werten entspricht. Für Kraftfahrzeuge mit einer höheren Leistung als 15 kW (24 PS) muss der Führerschein vor dem 19.01.2013 erworben worden sein. Wer ihn später erworben hat, muss mindestens 21 Jahre alt sein. Im Ausland braucht man für diese Fahrzeuge übrigens einen Motorradführerschein der Klasse A.
Bitte beachten: Auch wenn das Führen eines Fahrzeuges mit dem entsprechenden Führerschein erlaubt ist, sollte man nie sofort am Straßenverkehr teilnehmen, wenn man keine Fahrpraxis besitzt. Wer das erste Mal auf einem Motorroller sitzt, sollte also zuerst einige Übungsfahrten absolvieren.
Darf man einen Roller ohne Führerschein fahren? Im Ratgeber "Fahren ohne Führerschein - welche Fahrzeuge sind fahrerlaubnisfrei?" erklären wir, was man auch ohne Führerschein fahren darf.
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