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Wohnkosten für Sozialhilfebeziehende
Wie viel darf die Wohnung kosten?
Lesezeit: 2 Minuten
Wenn der Staat die Miete zahlt, soll sie günstig sein. Das führt zu Konflikten.
Wenn der Staat die Miete zahlt, soll sie günstig sein. Das führt zu Konflikten.
Von Mathias Spahr
Veröffentlicht am 11. September 2020 - 11:46 Uhr
Die Sozialhilfe deckt finanziell drei Dinge:
Für die Mietzinse dagegen gibt es keine Richtwerte. Da sich das Mietzinsniveau je nach Region stark unterscheidet, ist es mehrheitlich den Gemeinden überlassen, die Obergrenzen dafür festzulegen. Die Skos empfiehlt nur, die Obergrenze nach einer «fachlich begründeten Methode» zu berechnen, gestützt auf Daten des lokalen und aktuellen Wohnungsangebots. So die Theorie.
Willkür bei Gemeinden
Die Gemeinden können eigenständig bestimmen, welche Daten sie für die Berechnung verwenden. Um realistische Obergrenzen festzulegen, müssten sie die ortsübliche Miete für preisgünstige Wohnungen, aber auch den Leerbestand berücksichtigen.
Checklisten zu Sozialhilfe bei Guider
Unzulässige Kürzung
Das Gericht suchte im Internet nach Mietobjekten und kam zum Schluss, dass auf dem Wohnungsmarkt in der Gemeinde tatsächlich kein so günstiges Zimmer verfügbar ist, geschweige denn eine Wohnung. Es hiess deshalb die Beschwerde gut. Die Kürzung, die das Sozialamt verfügt hatte, war somit nicht zulässig.
Häufig scheuen Sozialhilfebeziehende die Konfrontation mit dem Amt, auch weil sie mit der Materie überfordert sind. Weil die Gemeinden die Obergrenze aber selbst bestimmen dürfen, bleibt bei Unstimmigkeiten oft nur der Gang vor Gericht.
Dabei sind die Vorgaben des Bundesgerichts klar: Das Sozialamt muss «überhöhte» Wohnkosten so lange übernehmen, bis es eine zumutbare günstigere Lösung gibt.
Mietkosten: Das gilt
- Ortsüblich günstig: Von Sozialhilfebeziehenden wird erwartet Existenzsicherung Sozialhilfe von A bis Z, dass sie in günstigem Wohnraum leben. Das heisst: Der vergütete Mietzins soll für die ortsüblichen Verhältnisse preiswert sein.
- Teurere Wohnung: Wenn die Wohnkosten über den Richtwerten liegen, prüft das Sozialamt, ob es Gründe gibt für eine Übernahme. Zum Beispiel medizinische: Falls jemand nur wenige Treppen steigen kann, darf es auch eine etwas teurere Parterrewohnung sein.
- Überhöhte Kosten: Das Sozialamt muss «überhöhte» Wohnkosten so lange tragen, bis eine Wohnung zur Verfügung steht, die den Richtwerten entspricht.
- Wohnungswechsel: Falls das Amt einen Wechsel der Wohnung verlangt, muss es die Betroffenen schriftlich auffordern, eine günstigere Unterkunft zu suchen. Es muss eine Frist nennen und das Ausmass der Suchbemühungen festlegen. Die Frist muss die üblichen Kündigungsfristen berücksichtigen.
- Hilfe bieten: Das Amt muss Betroffene, soweit notwendig, bei der Suche nach günstigem Wohnraum unterstützen. Etwa bei der Bewerbung, durch Abgabe von Referenzen, mit Listen von freien Wohnungen oder mit einer Bestätigung, dass es den Mietzins bezahlt Sozialhilfe Bezahlt das Amt die Mietkaution für mich?.
- Frist verlängern: Falls Betroffene die geforderten Suchbemühungen beweisen können, aber während der gesetzten Frist keine günstigere Wohnung finden, darf das Amt den Wohnbeitrag nicht kürzen. Es muss eine neue Frist ansetzen.
- Kürzung: Wenn der Wohnbeitrag zu Recht gekürzt wird, müssen Betroffene die Differenz aus dem Grundbedarf finanzieren.
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Lesen Sie bei Guider, ob das Sozialamt Bezüger auch bei den Kosten für den Umzug unterstützt (exklusiv für Beobachter-Abonnenten).
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Quelle: Brightcove
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Bei der Berechnung der Sozialhilfe kann grundsätzlich nur die angemessene Miete anerkannt werden. Diese besteht aus der Kaltmiete zuzüglich Nebenkosten. Die Angemessenheit ergibt sich aus der Größe der Wohnung (Quadratmeterzahl) und der Höhe der Miete.
Nachstehend finden Sie eine entsprechende Übersicht (Stand: 01.11.2022).
Anzahl der
PersonenWohnraumbedarf
bis zu einer Größe vonMietrichtwert (inklusive Nebenkosten zuzüglich Heizung)1 Person
50 m2
528,00 Euro
2 Personen
65 m2
610,00 Euro
3 Personen
80 m2
750,00 Euro
4 Personen
95 m2
969,00 Euro
5 Personen
110 m2
1.273,00 Euro
mehr als 5 Personen
+ 15 m2 für jede weitere Person
174,00 Euro für jede weitere Person
Sofern Sie erstmalig Sozialhilfe beantragen und in einer zu teuren Wohnung wohnen, wird zunächst (in der Regel bis zu sechs Monaten) die tatsächliche Miete anerkannt. Sie sind jedoch verpflichtet, Ihre Miete schnellstmöglich zu senken (zum Beispiel durch Umzug oder Untervermietung).
Ansprechpartner für weitere Informationen und Fragen sind die Servicecenter des Amtes für Soziales in Ihrem Stadtbezirk. Über unsere Standortsuche können Sie das für Sie zuständige Servicecenter ermitteln.
Vor Abschluss eines neuen Mietvertrages sind Sie verpflichtet, Ihr zuständiges Servicecenter zu informieren.