Für die meisten Wohnmobil-Fans ist diese Art des Reisens Ausdruck von Freiheit: fahren, wohin man möchte, stehenbleiben, wo es einem gefällt. Aber geht das so einfach? Die Reisemobilcouch hat die wichtigsten Regeln fürs Abstellen von Wohnmobilen zusammengefasst.
Grundsätzlich gilt: Wohnmobil dürfen überall dort parken, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. So einfach diese Regel klingt, so kompliziert kann sie konkret vor Ort werden. Ist ein öffentlicher Parkplatz nämlich nur für Pkw ausgewiesen, dann ist er für Wohnmobile gesperrt. Die nämlich sind meist als „sonstiges Kfz“ oder als Lkw zugelassen und daher eben kein Pkw. Wenn der Parkplatz nicht für Pkw beschränkt ist, und auch kein Zusatzschild Wohnmobile ausschließt, können Sie dort parken, und zwar solange Sie möchten. Aber Achtung: Wenn Sie Ihr Wohnmobil im Winter abmelden, dürfen Sie es nicht auf öffentlichen Parkplätzen abstellen.
Wo das Parken grundsätzlich erlaubt ist, kommt es außerdem noch auf die Begrenzung der Parkbuchten an: passt das Wohnmobil nicht in die vorgegebene Lücke, darf es dort auch nicht parken. Sie können auch nicht zwei nebeneinander liegende Stellplätze belegen, auch wenn die frei sind. Aufpassen muss man beim Parken auf dem Gehweg, denn das ist generell nur für Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen erlaubt – und fast alle Wohnmobile sind schwerer. Falls Sie ein besonders schweres Wohnmobil über 7,5 Tonnen haben, dürfen Sie innerhalb geschlossener Ortschaften in Wohngebieten von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht parken.
Geparkte Wohnmobile kennzeichnen
Was viele Fahrer nicht wissen: auf der Fahrbahn abgestellte Fahrzeuge müssen nachts ausreichend beleuchtet sein. Innerorts reichen für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen in der Regel die Straßenlaternen aus, und zwar dann, wenn sie "das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar" machen. Schwerere Fahrzeuge müssen aber mit eigenen Lichtern gekennzeichnet werden: mit der Parkleuchte auf der Fahrbahnseite innerhalb von Ortschaften, außerhalb davon mit dem Standlicht oder einer sonstigen Lampe. Weil die Beleuchtung auf die Batterie geht, können Sie gemäß StVO auch so genannte Parktafeln anbringen: rot-weiß gestreifte, Licht reflektierende Schilder. Sie müssen sowohl vorne als auch hinten am geparkten Fahrzeug montiert sein, möglichst nahe an der Kante des Wagens. Die Tafeln dürfen weder das Kennzeichen noch die Rückstrahler verdecken und müssen während der Fahrt abgenommen oder eingeklappt werden.
Wer mit seinem Wohnmobil falsch parkt, muss mit Bußgeldern rechnen – oder damit, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird.
Nicht jeder hat eine Garage oder eigenen Stellplatz. Doch die passende Parklücke für Ihr Fahrzeug zu finden ist nicht einfach. Vor allen, wenn es dort für eine Weile stehen soll. Erfahren Sie hier, worauf es ankommt, wenn Sie ihr Wohnmobil oder Wohnwagen im Wohngebiet parken möchten. Für das Parken im Wohngebiet gelten für Wohnwagen und Wohnmobil die gleichen Regeln, sofern der Wohnwagen an ein Zugfahrzeug gekoppelt ist: Sie dürfen Ihr Wohnmobil oder Ihren Wohnwagen prinzipiell überall abstellen. Allerdings nur dort, wo es nicht ausdrücklich verboten ist, das Wohnmobil oder den Wohnwagen im Wohngebiet zu parken.Wo dürfen Sie Ihr Fahrzeug abstellen?
Generelle Einschränkungen
Sollte ein Parkplatz ausschließlich für PKWs deklariert sein, ist es verboten dort Wohnwägen oder Wohnmobile abzustellen. Das Gewicht spielt dabei keine Rolle. Gleiches gilt, wenn ein Schild das Parken von Wohnmobilen oder Wohnwägen im Wohngebiet ausdrücklich verbietet.
Treffen die beiden letztgenannten Einschränkungen nicht zu, können Sie ihr Fahrzeug abstellen, solange Sie möchten – vorausgesetzt es hat eine gültige TÜV-Plakette.
Parken im Wohngebiet auf einen Blick
Damit nichts schiefgeht, haben wir hier nochmal alle Regeln zum Thema Wohnmobil und Wohnwagen (mit oder ohne Zugfahrzeug) im Wohngebiet parken für Sie zusammengefasst:
Parken mit Zugfahrzeug
- Parkplatz darf nicht für PKWs beschränkt sein
- Parken von Wohnmobil oder Wohnwagen im Wohngebiet darf nicht durch ein Schild verboten sein
- Gültige TÜV-Plakette am Fahrzeug ist Pflicht
- Die Markierungen der Parkflächen müssen eingehalten werden
- Schachtdeckel dürfen nicht verdeckt oder blockiert werden
- Wichtig: auch dort, wo das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist, gilt das nur für Fahrzeuge bis zu 2.8 Tonnen – viele Wohnmobile sind schwerer.
- Wohnmobile über 7.5 Tonnen, dürfen in Wohngebieten von 22 bis 6 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen nicht parken
- Fahrzeuge ab 3.5 Tonnen, die auf der Straße parken, müssen nachts beleuchtet sein. Unter 3.5 Tonnen genügt ein durch Straßenlicht beleuchteter Parkplatz
Parken ohne Zugfahrzeug
Ohne Zugfahrzeug ist das Parken eines Wohnwagens im Wohngebiet auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen maximal zwei Wochen erlaubt. Sonst gelten die gleichen Regeln.
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