- Startseite
- Wirtschaft
Erstellt: 28.10.2021, 15:43 Uhr
KommentareTeilen
Der vorzeitige Eintritt in die Rente ist ein Traum vieler Menschen in Deutschland. Bei der Frührente gilt es jedoch, einige wichtige Aspekte zu beachten.
Frankfurt - Mehr Zeit für Freunde und Familie, Hobbys und das Reisen. Die Liste der To-Dos nach dem Berufsleben ist bei vielen Menschen in Deutschland lang. Der Renteneintritt ist ein besonderer Meilenstein im Leben. Umso größer ist der Wunsch, früher in Rente zu gehen und den Ruhestand zu genießen. Doch durch die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre müssen sich viele Berufstätige noch gedulden.
Laut „test.de“ ziehen sich jedoch mehr als 50 Prozent der gesetzlich Rentenversicherten vorzeitig aus dem Arbeitsleben zurück. Das heißt, vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter. Jedoch gibt es bei der Planung des vorzeitigen Ruhestandes auch einiges zu beachten, um im Alter über genügend Geld zu verfügen. Denn: Wer in Erwägung zieht, bereits mit 63 Jahren in Rente zu gehen, nimmt häufig auch Einbußen bei der Höhe der Altersbezüge in Kauf.
Rente für „besonders langjährig Versicherte“: Ohne Abzüge mit 63 in den Ruhestand
Doch es gibt Ausnahmen: Denn wer insgesamt mindestens 45 Jahre lang gesetzlich rentenversichert ist und Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann laut Deutscher Rentenversicherung auch ohne Abschläge vorzeitig in Rente gehen. Diese sogenannte „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ gibt es seit 2014. Wirklich mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen konnten dabei aber zunächst nur Versicherte, die vor 1953 geboren sind. Bei später Geborenen wird diese Altersgrenze auch in diesem Modell stufenweise auf 65 Jahre erhöht. Das Rentenalter verschiebt sich demnach mit dem Geburtsjahr. Ab dem Jahrgang 1964 liegt es dann fest bei 65.
Frührente: Wo der frühzeitige Ruhestand angemeldet werden muss
Auch wenn für „besonders langjährig Versicherte“ keine Abschläge nötig sind, fällt die gesetzliche Rente aufgrund der entsprechend kürzeren Zeit, in der in die Kassen eingezahlt wurde, niedriger aus. In den meisten Fällen ist dies jedoch zu verkraften, da es sich um vergleichsweise wenig Geld handelt. „In der Regel lohnt es sich aber nicht, für die etwas höhere Rente weiterzuarbeiten“, berichtet „test.de“. Die Frührente muss im Übrigen bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.
Regelaltersrente | 339.608 Neurentner:innen (43,3 Prozent) |
Altersrente für besonders langjährig Versicherte | 243.719 Neurentner:innen (31,1 Prozent) |
Altersrente für langjährig Versicherte | 144.898 Neurentner:innen (18,5 Prozent) |
Altersrente für schwerbehinderte Menschen | 54.359 Neurentner:innen (6,9 Prozent) |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung |
In den 45 Jahren Versicherungszeit werden nicht nur Zeiten angerechnet, in denen man Pflichtbeiträge aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen geleistet hat. Auch Monate, in denen man Kranken- oder Arbeitslosengeld bezogen hat, können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden. Außerdem werden dabei unter anderem die Zeit der betrieblichen Aus- und Weiterbildung sowie die Kindererziehungs- und Pflegezeit berücksichtigt. Auch Zeiten, in denen Berufstätige Kurzarbeitergeld erhalten oder freiwillige Beträge in die Rentenkasse gezahlt haben, zählen dazu.
Rente für „langjährig Versicherte“: Altersgrenze Konstant, teilweise deutlich weniger Geld
Doch auch wer mindestens 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, hat die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Nämlich mit der sogenannten „Altersrente für langjährig Versicherte“. Dabei bleibt das Eintrittsalter zwar konstant bei 63 Jahren, jedoch ist der Ausstieg aus dem Berufsleben als „langjährig Versicherter“ im Vergleich zum „besonders langjährig Versicherten“ deutlich teurer. Durch Abschlagszahlungen bei der gesetzlichen Rente steht dann weniger Geld zur Verfügung.
Vorzeitiger Eintritt in die Rente: Früherer Ruhestand bedeutet oft weniger Geld
Das liegt zum einen an den geringeren Entgeltpunkten und zum anderen an den anfallenden Abschlägen auf die erarbeitete Rente. Pro Monat des früheren Renteneintritts fallen die Altersbezüge um 0,3 Prozent. Konkret bedeutet das: Tritt ein „langjährig Versicherter“ mit 63 statt mit 65 Jahren in die Rente ein, erhält dieser 7,2 Prozent weniger Geld aus der gesetzlichen Rente. Durch das angehobene Renteneintrittsalter auf 67 Jahre ist also maximal ein Abschlag von 14,4 Prozent möglich. Wichtig ist dabei ebenfalls, dass das Rentenniveau konstant bleibt. Das heißt, die fälligen Abschläge entfallen nicht, sobald das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht wird.
Ein weiteres Modell, das es ermöglicht, vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in den Ruhestand zu gehen, gibt es speziell für schwerbehinderte Menschen. Voraussetzung ist auch hier eine Versicherungszeit von mindestens 35 Jahren sowie der diagnostizierte Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Darüber hinaus gibt es auch die Chance auf vorzeitigen Rentefür „langjährig unter Tage beschäftige Bergleute“. (Yannick Wenig)