Wie viele stunden müssen zwischen arbeitsende und arbeitsbeginn liegen

Welche arbeitsrechtlichen Regelungen zur Ruhezeit gelten

News 27.03.2017 Arbeitszeit

Bild: MEV Verlag GmbH, Germany Die Ruhezeit muss nicht an jedem Tag, sondern nur nach Ende der Arbeitszeit eines Tags gewährt werden.

Ein modernes Arbeitszeitgesetz, das heutigen gesellschaftlichen Ansprüchen genügt, wird in der Diskussion um Arbeiten 4.0 gefordert. Immer wieder in der Kritik: die arbeitsrechtlichen Vorgaben zur Ruhezeit. Was gilt, welche Abweichungen möglich sind und wo Spielraum für Änderungen besteht.

Arbeitszeiten flexibler gestalten. Das ist häufig der Wunsch sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern. Die geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen werden als zu unflexibel empfunden. Insbesondere die pauschale Ruhezeitregelung steht immer wieder in der Kritik.

Was gilt als Ruhezeit?  

Ruhezeit ist die Zeit, die der Arbeitnehmer zwischen der Arbeit zur Verfügung haben soll, um sich zu erholen. Elf Stunden müssen zwischen Feierabend und dem nächsten Arbeitsbeginn des Arbeitnehmers liegen, und zwar ohne Unterbrechung. Das sieht das Arbeitszeitgesetz (ArbG) in § 5 Abs.1 ArbZG vor. Für Jugendliche gilt eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 12 Stunden, § 13 JarbSchG. 

Als Ruhezeit und nicht als Arbeitszeit gilt auch die Rufbereitschaft. Nur wenn der Arbeitnehmer auch tatsächlich in Anspruch genommen wird, gilt die Rufbereitschaft als Arbeitszeit. Eine Sitzung des Betriebsrats unterbricht die Ruhezeit, entschied kürzlich das Bundesarbeitsgericht (BAG), ließ aber offen, ob Betriebsratstätigkeit immer als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG zu werten ist (BAG, Urteil vom 18.1.2017, Az. 7 AZR 224/15). Bereitschaftsdienst gilt dagegen arbeitszeitrechtlich als Arbeitszeit, weshalb es nötig ist, Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst klar abzugrenzen. 

Was die Ruhezeit von der Ruhepause unterscheidet 

Die Ruhezeit darf nicht verwechselt werden mit der Ruhepause. § 4 ArbZG schreibt vor, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmern während einer zusammenhängenden Arbeitszeit Ruhepausen gewähren muss. Der Begriff ist gesetzlich nicht definiert. Er wird allgemein verstanden als Arbeitsunterbrechung, die im Interesse des Arbeitnehmers stattfindet. Diese kann der Arbeitnehmer nach eigener Vorstellung verbringen und darf währenddessen nicht zur Arbeitsleistung herangezogen werden.  

Ruhezeit: Verkürzungen in einzelnen Branchen

In einigen Branchen kann die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit um bis zu eine Stunde auf zehn Stunden verkürzt werden. Möglich ist dies beispielsweise in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen, in denen Menschen behandelt, gepflegt und betreut werden, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk, in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung. Jede Verkürzung der Ruhezeiten muss aber innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von 4 Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen werden. 

Abweichungen von der Ruhezeit durch Tarifvertrag

Ebenso gibt es die Möglichkeit für Tarifvertragsparteien gemäß § 7 Abs.1 ArbZG (sog. Tariföffnungsklausel), die Ruhezeit um bis zu zwei Stunden zu kürzen, wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die Kürzung innerhalb eines festzulegenden Zeitraums ausgeglichen wird. 

Die zeitlichen Vorgaben des Ausgleichszeitraums können die Tarifvertragsparteien ebenfalls selbst festlegen. 

In der Praxis hat die Möglichkeit, auf tarifvertraglicher Grundlage die Ruhezeit bei Rufbereitschaft infolge von Inanspruchnahmen zu verkürzen (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 ArbZG) eine große Bedeutung. Auch hier ist ein Zeitraum für den Ausgleich verkürzter Ruhezeiten zu bestimmen.

Was die EU-Arbeitszeitrichtlinie zur Ruhezeit vorgibt

Die EU-Arbeitszeitrichtlinie legt für die Arbeitszeit europaweite Mindeststandards fest, um Arbeitnehmer vor Gesundheits- und Sicherheitsrisiken durch Überanstrengung und Ermüdung zu schützen. Dazu gehören vor allem auch die Mindestruhezeiten der Arbeitnehmer. Die EU-Richtlinie lässt den Arbeitnehmern der Mitgliedsstaaten mehr Raum für Flexibilität und fordert eine Ruhezeit von elf Stunden innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums.

Arbeitszeitgesetz: Spielraum für Änderungen bei Ruhezeit?

Viele Experten halten gerade die pauschalen elf Stunden Ruhezeit ohne Unterbrechung, die das Arbeitszeitgesetz momentan vorgibt, für zu starr. Prof. Martin Henssler fordert im Interview eine Ruhezeit von elf Stunden im 24-Stunden-Zeitraum. Zudem sollte es seiner Meinung nach in Sonderfällen möglich sein, die Ruhezeit auf acht Stunden zu verkürzen – solange innerhalb eines Ausgleichszeitraums die durchschnittliche werktägliche Ruhezeit von elf Stunden gewährleistet ist. Monatliche Ruhezeiten, statt täglicher Ruhezeiten, hält auch Alexander R. Zumkeller, Präsident des Bundesverbandes der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) für sinnvoll.

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Wie viel Zeit muss zwischen Arbeitsende und Beginn sein?

Das deutsche Arbeitsgesetz sieht elf Stunden Ruhezeit zwischen Feierabend und dem Wiederbeginn der Arbeit vor. Allerdings fällt bei jedem fünften Vollzeitbeschäftigten die Arbeitspause nach eigenen Angaben mindestens einmal im Monat kürzer aus.

Wie viele Stunden müssen zwischen der Arbeit liegen?

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 5 Ruhezeit (1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

Wie viele Stunden müssen zwischen spät und frühdienst liegen?

Antwort: Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einen Anspruch auf mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit.

Ist der Weg zur Arbeit Ruhezeit?

Antwort: Sofern es sich um den Weg von zu Hause zum Sitz des Arbeitgebers und zurück handelt, gehört diese Zeit grundsätzlich zur Ruhezeit.

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