Ab wann ist ausgangssperre in bayern

Ab wann ist ausgangssperre in bayern

Welche Quarantäne-Regeln gelten in Bayern?

Seit 13. April müssen in Bayern Corona-Infizierte nur noch fünf Tage in Isolation. Diese fünf Tage sind verpflichtend und nicht freiwillig. Ein Freitesten am Ende der fünf Tage ist nicht notwendig, wird aber dringend empfohlen (ist das Testergebnis immer noch positiv, sollte die Isolation fortgeführt werden, bis ein negatives Ergebnis vorliegt). Voraussetzung für die Beendigung der Isolation ist allerdings, dass der Corona-Infizierte mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Außerdem entfällt die Quarantäne für enge Kontaktpersonen vollständig. Bei bestehenden Symptomen müssen Infizierte so lange in Isolation bleiben, bis diese 48 Stunden lang nicht mehr bestehen, maximal aber 10 Tage.

Ausnahmen für medizinisches und pflegendes Personal

Wer in Kliniken oder Pflegeheimen arbeitet, kann laut bayerischem Gesundheitsminister Klaus Holetschek nach dem Ende der Isolation erst dann wieder arbeiten, wenn ein negatives Testergebnis vorgelegt wird, entweder ein negativer Antigentest oder ein PCR-Test mit einem Ct-Wert über 30.

Aktuelle Corona-Regeln Bayern

Seit 3. April gilt nur noch ein sogenannter Basisschutz: Medizinische Masken müssen noch im Öffentlichen Personen-Nahverkehr getragen werden, FFP2-Masken in Einrichtungen, in denen vulnerable Gruppen untergebracht oder betroffen sind. Das sind diese Einrichtungen:

"Darunter fallen Arztpraxen, Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte."

Bayerische Staatsregierung

Für Beschäftigte und Besucher gilt in diesen Einrichtungen auch eine Testpflicht: "Besucher und Beschäftigte benötigen für den Zugang zu vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen einen tagesaktuellen Schnelltest." Beschäftigte brauchen zwei Tests pro Woche, wenn sie geimpft und/oder genesen sind. Wenn sie das nicht sind, benötigen sie einen tagesaktuellen Test.

Infektionsschutzgesetz Bayern

Darüber hinaus empfiehlt die bayerische Staatsregierung Mindestabstand und FFP2-Masken in Innenräumen. Das bedeutet genau: "Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion)."

Masken freiwillig tragen im Handel

Händler und Unternehmen können von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und weiterhin an Maßnahmen wie einer Maskenpflicht in Innenräumen festhalten. Auch im Rahmen eines Hygienekonzepts und zum Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Apotheker-Verbände bitten um ein freiwilliges Tragen von FFP2-Masken. Alle weiteren Infos hier: Maskenpflicht in Bayern.

Volksfeste dürfen wieder stattfinden

Volksfeste wie das Oktoberfest dürfen in Bayern seit dem 19. März wieder stattfinden. Auch das Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen wurde aufgehoben und die Zusammenkunft größerer Gruppen ist wieder erlaubt.

Was gilt bei Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen sind alle Kapazitäts- und Personenobergrenzen seit 19. März aufgehoben.

Sämtliche Kontaktbeschränkungen werden aufgehoben

Seit 19. März gibt es in Bayern keine Kontaktbeschränkungen mehr.