Antrag auf ausnahmegenehmigung zum besuch einer schule außerhalb des schulbezirkes sachsen-anhalt

Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer Schule außerhalb des Schulbezirksgemäß § 41 Abs. 1 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. vom 01.08.2005Sorgeberechtigte:MutterVaterName, Vorname:_______________________________________Straße, Nr.:_______________________________________PLZ, Ort:_______________________________________Telefon:_______________________________________Schüler/inName, Vorname:____________________________Geburtsdatum:____________________________Klasse / Schuljahr:____________________________zuständige Grundschule:____________________________Hiermit möchten wir die Aufnahme / Einschulung / Umschulung / den Verbleib unserer Tochter/unseres Sohnes in die / der Grundschulezum _______________beantragen.Begründung(bitteausführlich, eventuell Rückseite benutzen):ggf. Nachweise wie z. B. Meldebescheinigung, Arbeitszeitnachweis des Sorgeberechtigten,

Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer anderen als der örtlich zuständigen Schule - § 63 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)

Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Schulpflicht dadurch, dass sie die Schule besuchen, in deren Schulbezirk sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Für Grundschulen legen die Schulträger stets Schulbezirke fest, für die Schulen des Sekundarbereichs I können sie dies tun.

Soll Ihr Kind eine andere als die nach Schulbezirkssatzung festgelegte Schule besuchen, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Der Besuch dieser Schule kann nach § 63 Abs. 3 NSchG nur gestattet werden, wenn

  1. der Besuch der zuständigen Schule für die betreffenden Schülerinnen und Schüler oder deren Familien eine unzumutbare Härte darstellen würde
    oder
  2. der Besuch der anderen Schule aus pädagogischen Gründen geboten erscheint.

Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist bei der zuständigen Schule zu stellen. Diese beteiligt die gewünschte Schule, den Schulträger sowie den Träger der Schülerbeförderung.

  • Halten beide Schulen den Antrag für begründet, erteilt die zuständige Schule die Ausnahmegenehmigung.
  • Halten eine oder beide Schulen den Antrag für nicht begründet, wird der Vorgang dem jeweils zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung zur Entscheidung vorgelegt.

Das entsprechende Antragsformular sowie nähere Informationen erhalten Sie bei der für Ihr Kind zuständigen Schule.

Hinweis für Schulen: Bitte benutzen Sie das Schul-Login.

Dieser Ordner hat zur Zeit keinen Inhalt.

letzte Änderung 2022-05-03T22:05:18+02:00    

Schulbezirkswechsel beantragen

Antrag auf ausnahmegenehmigung zum besuch einer schule außerhalb des schulbezirkes sachsen-anhalt

Beschreibung

Ihr Kind hat zur Erfüllung der Schulpflicht die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk Sie wohnen. Im Ausnahmefall ist es jedoch möglich, dass auch eine andere Schule besucht werden darf. Dies ist zu beantragen.

Verfahrensablauf

Sie stellen einen Antrag auf Aufnahme in eine Schule außerhalb des eigenen Schulbezirks.

  • Das Landesschulamt hört Sie und Ihr Kind an.
  • Es muss ein wichtiger Grund für einen Schulbezirkswechsel vorliegen.
  • Bei der Entscheidung werden die persönlichen Gründe des Kindes und der Eltern sowie die vorliegende Ausnahmesituation betrachtet.
  • Das Landesschulamt entscheidet über den Antrag und teilt seine Entscheidung mit.

Voraussetzungen

Der Besuch der Schule im Schulbezirk stellt eine unzumutbare Härte dar.

Fristen

Keine, Anträge auf Schulwechsel und Beschulung außerhalb des Schulbezirks sind jederzeit möglich.

Bearbeitungsdauer

Da es sich um eine Einzelfallprüfung handelt, gibt es keine festgelegte Verfahrensdauer.

Anträge / Formulare

Keine, es genügt ein formloser schriftlicher oder elektronisch signierter Antrag.

Weitere Informationen

Bitte stellen sie ausführlich und nachvollziehbar dar, warum der Besuch der Schule in deren Schulbezirk Sie wohnen eine unzumutbare Härte darstellt und fügen Sie Dokumente (Kopie) bei, die dies belegen.