Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer Schule außerhalb des Schulbezirksgemäß § 41 Abs. 1 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. vom 01.08.2005Sorgeberechtigte:MutterVaterName, Vorname:_______________________________________Straße, Nr.:_______________________________________PLZ, Ort:_______________________________________Telefon:_______________________________________Schüler/inName, Vorname:____________________________Geburtsdatum:____________________________Klasse / Schuljahr:____________________________zuständige Grundschule:____________________________Hiermit möchten wir die Aufnahme / Einschulung / Umschulung / den Verbleib unserer Tochter/unseres Sohnes in die / der Grundschulezum _______________beantragen.Begründung(bitteausführlich, eventuell Rückseite benutzen):ggf. Nachweise wie z. B. Meldebescheinigung, Arbeitszeitnachweis des Sorgeberechtigten, Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer anderen als der örtlich zuständigen Schule - § 63 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Schulpflicht dadurch, dass sie die Schule besuchen, in deren Schulbezirk sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Für Grundschulen legen die Schulträger stets Schulbezirke fest, für die Schulen des Sekundarbereichs I können sie dies tun. Soll Ihr Kind eine andere als die nach Schulbezirkssatzung festgelegte Schule besuchen, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Der Besuch dieser Schule
kann nach § 63 Abs. 3 NSchG nur gestattet werden, wenn Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist bei der zuständigen Schule zu stellen. Diese beteiligt die gewünschte Schule, den Schulträger sowie den Träger der Schülerbeförderung. Das entsprechende Antragsformular sowie nähere Informationen erhalten Sie bei der für Ihr Kind zuständigen Schule. Hinweis für Schulen: Bitte benutzen Sie das Schul-Login. Dieser Ordner hat zur Zeit keinen Inhalt. letzte Änderung 2022-05-03T22:05:18+02:00
Schulbezirkswechsel beantragen
BeschreibungIhr Kind hat zur Erfüllung der Schulpflicht die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk Sie wohnen. Im Ausnahmefall ist es jedoch möglich, dass auch eine andere Schule besucht werden darf. Dies ist zu beantragen. VerfahrensablaufSie stellen einen Antrag auf Aufnahme in eine Schule außerhalb des eigenen Schulbezirks.
VoraussetzungenDer Besuch der Schule im Schulbezirk stellt eine unzumutbare Härte dar. FristenKeine, Anträge auf Schulwechsel und Beschulung außerhalb des Schulbezirks sind jederzeit möglich. BearbeitungsdauerDa es sich um eine Einzelfallprüfung handelt, gibt es keine festgelegte Verfahrensdauer. Anträge / FormulareKeine, es genügt ein formloser schriftlicher oder elektronisch signierter Antrag. Weitere InformationenBitte stellen sie ausführlich und nachvollziehbar dar, warum der Besuch der Schule in deren Schulbezirk Sie wohnen eine unzumutbare Härte darstellt und fügen Sie Dokumente (Kopie) bei, die dies belegen. |