Aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt in der Bundesrepublik Deutschland bestritten Antwort

Aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt in der Bundesrepublik Deutschland bestritten Antwort

Inhaltsverzeichnis

Eines der wichtigsten Themen bei der Bearbeitung von Familienzusammenführungen ist die Frage, ob der Lebensunterhalt des neuen Familienmitglieds in Deutschland gesichert ist. Wir haben hier die wesentlichen Informationen und Voraussetzungen zusammengestellt.

Grundsatz

Ganz grundsätzlich wird ein Aufenthaltstitel nur vegeben, wenn der Lebensunterhalt des Ausländers in Deutschland gesichert ist. Das kann unterschiedlich bewirkt werden. Jedenfalls darf der Ausländer keine öffentlichen Mittel beanspruchen. Hierzu gehören z.B. SGB II-Leistungen, Sozialgeld oder Sozialhilfe. Anders nur, wenn im Aufenthaltsgesetz im Einzelfall eine Sicherung des Lebensunterhalts ausnahmsweise nicht verlangt wird.

Was zunächst einmal banal klingt, hat für den Staat einen hohen Stellenwert. Dieser ist nämlich angewiesen unter allen Umständen die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel durch Ausländer zu verhindern. Somit ist die (private) Sicherung des Lebensunterhalts von grundlegendem staatlichen Interesse. Seit geraumer Zeit gilt dies nicht mehr nur für Daueraufenthalte, sondern für alle Aufenthaltstitel.

Prognoseentscheidung

Die Fähigkeit den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, muss für die gesamte Aufenthaltsdauer in Deutschland gelten. Somit müssen die vorgehaltenen Mittel auch eine gewisse Nachhaltigkeit aufweisen. Es bedarf einer positiven Prognose, dass die Mittel ausreichen, um ohne öffentlichen Mittel den Lebensunterhalt bestreiten zu können. In diesem Zusammenhang kann auch eine rückschauende Betrachtung erfolgen.

Der Lebensunterhalt gilt dann nicht als gesichert, wenn ein Anspruch auf (aufstockende) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II (Sozialgesetzbuch, 2. Buch) besteht. Unerheblich ist, ob die Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen werden. Denn der Zweck der Regelung ist es, unbedingt die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu vermeiden. Allein die Möglichkeit, dass Sozialleistungen bezogen werden könnten, reicht also aus, um die Erteilung des Aufenthaltstitels zu verweigern.

Berechnung des Lebensunterhalts

Zur Feststellung der Sicherung des Lebensunterhalts wird ein Vergleich vorgenommen: Verglichen wird der voraussichtliche Unterhaltsbedarf mit den tatsächlich zur Verfügung stehenden Mitteln. Diese Berechnung richtet sich nach den Regelungen zur Bedarfsgemeinschaft nach SGB II. Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:

  • der oder die erwerbsfähige Hilfebedürftige,
  • der Ehepartner, der eingetragene Lebenspartner oder eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,
  • die im Haushalt lebenden eigenen Kinder und die Kinder des Partners, solange sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und unverheiratet sind und kein ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen haben,
  • die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten, erwerbsfähigen Kindes, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils.

Der wechselseitige Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn

  • Partner länger als ein Jahr zusammenleben,
  • mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
  • Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
  • befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des Anderen zu verfügen.

Ausnahmen

Die Inanspruchnahme von Kindergeld, Kinderzuschlag, Erziehungsgeld oder Elterngeld sowie BAföG ist möglich, ohne dass dies den Aufenthaltsanspruch gefährdet. Zudem dürfen staatliche Mittel, die auf Beitragsleistungen beruhen oder die gewährt werden, um den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen, zur Sicherung des Lebensunterhalts eingesetzt werden. Dies umfasst z.B. Leistungen aus der Kranken- oder Rentenversicherung und Arbeitslosengeld I (ALG I).

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Sonderregelungen beim Familiennachzug

Zwei Sonderregelungen sind wichtig:

1. Bei der Einkommensberechnung darf der Freibetrag für Erwerbstätigkeit nicht zu Lasten des nachzugswilligen Ausländers von seinem Einkommen abgezogen werden. Denn dieser Freibetrag wird aus beschäftigungspolitischen Gründen gewährt. Er soll Anreize schaffen zur Aufnahme oder Beibehaltung einer Beschäftigung. Nicht jedoch soll er einen Mangel an Einkünften ausgleichen.

2. Wenn eine familiäre Lebensgemeinschaft nur in Deutschland verwirklicht werden kann, muss ein Ausländer ausnahmeweise seinen Lebensunterhalt nicht selbst decken können. Dies gilt insbesondere für die sogenannte Kernfamilie aus Eltern und minderjährigen Kindern. Ist diesen eine Lebensgemeinschft im Ausland nicht zumutbar, kommt dem Interesse der Familie diese Lebensgemeinschaft in Deutschland zu führen, besonderes Gewicht zu. Denn die Beziehung zwischen Eltern und (minderjährigen) Kindern unterfällt dem Schutz nach Art. 8 EMRK. Nichtsdestotrotz garantiert diese Vorschrift nicht den Aufenthalt in einem bestimmten Staat.

Fazit

Wie allgemein bei Aufenthaltstiteln, muss auch bei der Familienzusammenführung garantiert werden, dass der eigene Lebensunterhalt selbstständig bestritten werden kann. Das bedeutet vor allem, dass keine staatlichen Leistungen in Anspruch genommen werden. Dieser Grundsatz kennt einige Ausnahmen. Familien bestehend aus Eltern und minderhährigen Kindern stehen unter besonderem Schutz.

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Wird der Lebensunterhalt bestritten?

seinen Lebensunterhalt bestreiten (können) - Synonyme bei OpenThesaurus. (sein) Auskommen haben · für jemandes Lebensunterhalt ist gesorgt · (jemandes) Geld reicht zum Leben · haben, was man (zum Leben) braucht · mit seinem Geld auskommen · seinen Lebensunterhalt bestreiten (können) · klarkommen (mit) (ugs.)

Wie hoch muss der Lebensunterhalt sein?

Wie hoch ist das Existenzminimum 2021 in Deutschland? Für Erwachsene beträgt das sächliche Existenzminimum 2021 im Jahr 9.744 Euro. Das sind 48 Euro mehr als im Jahr 2020. Der steuerliche Grundfreibetrag für Erwachsene liegt bei 9.408 Euro.

Wie viel Einkommen für Visum Deutschland?

Voraussetzungen: Der Antragsteller muss ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen. Eine Mindestgehaltsgrenze von 56.400 Euro brutto (2022) muss eingehalten werden.

Was bedeutet Sicherung des Lebensunterhaltes?

Lebensunterhaltssicherung: Was bedeutet das? Der Lebensunterhalt ist gesichert, wenn man keine öffentlichen Mittel in Anspruch nimmt bzw. unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme auch kein Anspruch mehr besteht. Wass genau öffentliche Mittel sind, wird im Einzelnen definiert.