Beamtenstatus wer ist im status

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Im Bundesdienst werden zwei Arten von Dienstverhältnissen unterschieden, das öffentlich-rechtliche und das vertragliche. Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis (das "Beamtentum") ist mit 57,4 Prozent (berechnet auf Basis von Vollbeschäftigtenäquivalenten) vorherrschend – ein Grund dafür ist, dass es in einigen Berufsgruppen wie dem Exekutivdienst, dem Militärischen Dienst oder bei den Richterinnen und Richtern bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälten keine Alternative zum öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis gibt. Aufgrund des Pragmatisierungsstopps sinkt jedoch der BeamtInnenanteil kontinuierlich.

Pragmatisierungsstopp

Aufgrund der restriktiven Pragmatisierungspolitik bzw. des Pragmatisierungsstopps der letzten Jahre nimmt die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Beamtenstatus stetig ab. Die Maßnahmen zum Abbau der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte betreffen jene Berufsgruppen, in denen es ein vertragliches Dienstverhältnis als Alternative zum öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis gibt. Diese Berufsgruppen sind der Verwaltungsdienst, die Lehrerinnen und Lehrer und der Krankenpflegedienst.

Der Pragmatisierungsstopp führt dazu, dass pensionierte BeamtInnen in Berufsgruppen mit vertraglicher Alternative, sofern eine Nachbesetzung notwendig ist, durch Vertragsbedienstete ersetzt werden. Daher zeigen die Personalkapazitäten von BeamtInnen und vertraglichem Personal gegenläufige Tendenzen. Der geringfügigen Zunahme vertraglicher Dienstverhältnisse steht eine deutliche Reduktion öffentlich-rechtlicher Dienstverhältnisse gegenüber, so dass der Gesamtpersonalstand zurückgeht. Der gleichzeitige Rückgang von BeamtInnen und Vertragsbediensteten im Jahr 2004 ist auf die Ausgliederung der Universitäten zurückzuführen.

Die restriktive Pragmatisierungspolitik findet auch in der Verteilung der BeamtInnen auf die unterschiedlichen Altersgruppen ihren Niederschlag: Der Anteil der BeamtInnen ist in den jüngeren Jahrgängen deutlich niedriger: Er beträgt bei den über 50-Jährigen rund 73 Prozent während er bei den unter 40-Jährigen nur bei rund 42 Prozent liegt.

Die folgende Tabelle zeigt die Verteilung des Personals in Vollbeschäftigtenäquivalenten. Auf Basis von Vollbeschäftigtenäquivalenten, beträgt der Beamtenanteil im Bundesdienst 57,4 Prozent.

JahrBeamtinnen, Beamtevertragliches PersonalGesamtpersonalstand
2003 99.427 50.708 150.135
2004 90.058 42.698 132.756
2005 89.207 44.080 133.287
2006 88.218 45.094 133.312
2007 86.571 46.160 132.731
2008 85.231 47.553 132.784
2009 83.539 49.369 132.908
2010 81.312 51.492 132.804
2011 79.574 52.783 132.357
2012 77.447 53.736 131.183
2013 75.053 54.820 129.873
2014 75.201 55.791 130.992

Quelle: © BKA Abteilung III/7a; Quelldaten: MIS

Die Pragmatisierungspolitik der letzten Jahre

Erste Maßnahmen, die das Ziel hatten, den Anteil der Beamtinnen und Beamten in Berufsgruppen mit vertraglicher Alternative nicht weiter anwachsen zu lassen, wurden 1997 gesetzt. Im November 2003 wurde erstmals ein echter Pragmatisierungsstopp beschlossen, der aktuell auf unbestimmte Zeit verlängert ist.

Beim Bund selbst waren Ende 2014 76.952 Beamtinnen und Beamte tätig. Darüber hinaus arbeiten 6.985 in ausgegliederten Einrichtungen (exkl. PTV). Diese Zahlen sind nicht in VBÄ umgerechnet, beziehen sich also auf die Anzahl der Dienstverhältnisse.

Der prozentuelle Anteil der 76.952 Beamtinnen und Beamten an der Gesamtzahl der beim Bund tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beträgt 54,9 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr ist dieser Anteil um 0,3 Prozentpunkte gesunken.

Die Wirkung der Pragmatisierungspolitik auf die Anzahl der Beamtinnen und Beamten im Jahresvergleich ist evident: Waren 1997 beim Bund und seinen ausgegliederten Einrichtungen (exkl. Nachfolgegesellschaften der Post) noch 119.178 Beamtinnen und Beamte tätig, sind es heute nur noch 83.937.

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Nach der Schule stellt sich für uns alle die Frage- und nun? Die einen zieht es an die Universität, andere entscheiden sich für eine Ausbildung oder Weiterbildung. Im Raum stehen Abschlüsse wie Bachelor, Master oder Diplom. Und es gibt noch den Status des Beamten. Aber wie werde ich verbeamtet und kann jeder verbeamtet werden? In unserem Artikel erklären wir die einzelnen Schritte und Voraussetzungen für die Verbeamtung.

Beamtenstatus wer ist im status

Wer kann verbeamtet werden?

Zunächst sei gesagt- wer als Beamter arbeitet, arbeitet für den Staat, heißt, der Staat ist dein Arbeitgeber. Lehrer , Polizisten, Richter und Soldaten arbeiten zum Beispiel direkt für den Staat oder das Bundesland und sind somit im Öffentlichen Dienst beschäftigt. Im Gegensatz dazu gibt es Angestellten in der freien bzw. Privatwirtschaft oder Selbstständige.

Eine Besonderheit bei Beamten ist, dass sie keinen privatrechtlichen Arbeitsvertrag haben, sondern durch einen staatlichen Ernennungsakt mit Urkunde ein Dienstverhältnis eingehen. Sie sind dann im Öffentlichen Dienst tätig. Das Gehalt nennt sich Besoldung, wird monatlich im Voraus bezahlt und ist nicht frei verhandelbar. Es richtet sich nach Besoldungsgruppen . Um Beamter zu werden, muss die sogenannte Verbeamtung angestrebt werden. Diese Verbeamtung kann man sowohl durch Ausbildungen, als auch durch Studiengänge erreichen. Das heißt, du kannst mit jedem Schulabschluss eine Laufbahn als Beamter antreten und verbeamtet werden.

Um den Dienst als Beamter antreten zu dürfen, musst du einige Grundvoraussetzungen erfüllen:

  • Deutsche Staatsbürgerschaft im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes. EU-Staatsbürger haben vielerorts die gleichen Einstiegschancen, Angehörige anderer Nationen können oft ebenfalls eingestellt werden.
  • Eintreten für die im Grundgesetz festgeschriebenen Ordnungs- und Wertevorstellungen
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • gesundheitliche Eignung
  • eventuelle Altersgrenzen

Die Laufbahnen als Beamter

Auf dem Weg zur Verbeamtung gibt es verschiedenen Laufbahnen. Sie umfassen den Einfachen Dienst, den Mittleren Dienst, den Gehobenen Dienst und den Höheren Dienst. Welche Laufbahn du einschlagen kannst, hängt von deinem Bildungsabschluss ab. Es gibt aber diverse Ausnahmen von der Regel. Wenn du Zweifel hast, welche Laufbahn du mit deinem Bildungsabschluss einschlagen kannst, erkundige dich vorher bei deinem potenziellen Arbeitgeber. Außerdem unterscheiden sich die Aufgaben im einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst je nach Tätigkeit sowie auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene stark. Erkundige dich vorher, welche Aufgaben du später ausführen musst und ob diese dir zusagen.

Bewerbung und Einstellungtest im Öffentlichen Dienst

Wie bei jedem anderen Job auch, musst du dich auch bei einer Laufbahn im öffentlichen Dienst auf die Stelle bewerben. Hierzu gehören Lebenslauf, Anschreiben, ein aktuelles Bewerbungsfoto und Zeugnisse.

Ein Teil auf dem Weg zur Beamtenlaufbahn ist der sogenannte Einstellungstest. Die Schwerpunkte sind:

  • Allgemeinbildung
  • berufliche Vorkenntnisse
  • Rechtschreibung und Grammatik
  • Sprachverständnis
  • Mathe
  • Logik
  • visuelles Denkvermögen
  • Konzentration und Merkfähigkeit

Manche Behörden bauen auch einen Persönlichkeitstest mit ein. Wenn du dich bei der Polizei oder Feuerwehr beworben hast, musst du dich sehr wahrscheinlich auch in einem Sporttest beweisen.

Der Vorbereitungsdienst

Du hast Vorstellungsgespräch und Eignungstest erfolgreich absolviert - du hast den Job! Und nun? Jetzt folgt der sogenannte Vorbereitungsdienst. Der Vorbereitungsdienst bezeichnet die Laufbahnausbildung, die Beamte zur Vorbereitung auf ihr späteres Amt absolvieren müssen. In der Regel dauert sie:

  • im mittleren Dienst zwei Jahre
  • im gehobenen Dienst drei Jahre
  • im höheren Dienst 18 bis 24 Monate

Im Höheren Dienst, also zum Beispiel bei Lehrern, handelt es sich häufig um das Referendariat . Im einfachen Dienst ist nicht immer eine Vorbereitung eingeplant. Wenn doch, beträgt sie sechs Monate. In dieser Zeit hat man den Status Beamter auf Widerruf und kann auch kurzfristig entlassen werden, wenn die Eignung für den Dienst angezweifelt wird.

Sobald du die Vorbereitungszeit erfolgreich absolviert hast, wirst du Beamter auf Probe. Diese Probezeit dauert in der Regel zwei bis drei Jahre, danach wirst du in den Status des Beamten auf Lebenszeit gehoben. Spätestens nach fünf Jahren muss der Schritt der Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgen.

Was bedeutet Verbeamtung auf Probe?

Im Gegensatz zu einer Probezeit, die du auch in fast jedem Betrieb absolvieren musst wenn du eine neue Stelle antrittst, ist bereits die Verbeamtung auf Probe die Verleihung eines Amtes, in der auch die Amtsbezeichnung festgelegt wird. Aber auch die Verbeamtung auf Probe hat den Zweck zu prüfen, ob du für das Amt des Beamten befähigt bist. In der Probezeit wird geprüft, ob deine Eignung, fachliche Leistung und Befähigung ausreicht, um dich auf Lebenszeit zu verbeamten. In manchen Fällen kann die Probezeit auch verkürzt werden. Je nachdem in welchem Berufsumfeld du verbeamtet werden möchtest und welche Amtsbezeichnung du verliehen bekommst, gibt es bei der Verkürzung der Probezeit verschiedene Möglichkeiten. Häufig wird die Verkürzung der Verbeamtung auf Probe durch einen sehr guten Notendurchschnitt bei den Prüfungen bewilligt. Erkundige dich bei den verschiedenen Möglichkeiten am besten vorab bei dem Arbeitgeber.

Werden Lehrer immer verbeamtet?

In Deutschland ist Bildung Ländersache. Das heißt, jedes Bundesland hat hier eine eigene Regelung. Dementsprechend gibt es auch bei der Verbeamtung von Lehrern Unterschiede. In jedem Bundesland gibt es unterschiedliche Angaben dazu, bis zu welchem Alter du verbeamtet werden kannst.

Und entgegen der allgemeinen Annahme, werden auch nicht alle Lehrer verbeamtet. Auch das wird je nach Bundesland anders geregelt. In Berlin, Thüringen und Sachsen werden Lehrer nicht verbeamtet, sondern in ein unbefristetes Tarifverhältnis übernommen.

Das Gehalt orientiert sich auch an den Besoldungsgruppen des jeweiligen Landes. In Sachsen gibt es zudem die Regelung, dass Schulleiter und deren Stellvertreter verbeamtet werden. In Sachsen-Anhalt werden nur neu eingestellt Lehrer verbeamtet. In den meisten Bundesländern, wie zum Beispiel Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, ist eine Verbeamtung auch dann möglich, wenn du als Quereinsteiger in den Lehrberuf einsteigst.

Können auch Tarifbeschäftigte verbeamtet werden?

Wenn du beim Staat beschäftigt bist, kannst du auch einen Antrag auf Verbeamtung stellen, wenn du vorher als Tarifbeschäftiger tätig warst. Auch hier gelten die Voraussetzungen, die wir oben im Text beschrieben haben und auch die Probezeit bleibt gleich. Da es verschiedenen Kriterien und Voraussetzungen gibt, damit du auch als Tarifbeschäftigter verbeamtet werden kannst, erkundige dich bei deinem Arbeitgeber nochmal, wo du den Antrag einreichen musst und welche Formalien erledigt werden müssen.

Welche Vor- und Nachteile hat eine Verbeamtung?

Wie bei jedem anderen Beruf, gibt es auch bei der Verbeamtung Vor- und Nachteile. Da diese Vor- und Nachteile aber für jeden anders wahrgenommen werden, muss man für sich selbst entscheiden, inwiefern der Dienst des Beamten für einen interessant ist.

Ein großer Vorteil der Verbeamtung im Öffentlichen Dienst ist die Unkündbarkeit. Verbeamtete Lehrer können nicht mehr gekündigt werden, sobald sie zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wurden. Die Ausnahme ist, wenn sich der Beamtenstatus durch Täuschung, Erpressung oder eine andere Straftat erschlichen wurde. Außerdem darf ein Beamter nicht straffällig werden oder während des Dienstes grob fahrlässig handeln.

Beamte haben steuerliche Vorteile. Sie sind zwar auch steuerpflichtig und müssen Steuern zahlen, allerdings entfallen für Beamte die Abgaben für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Somit bleibt deutlich mehr Netto vom Brutto übrig. Beamte bekommen ihre Besoldung auch nicht am Ende eines Monats, sondern eine Vorauszahlung am Anfang des Monats.

Beamte haben zudem ein Recht auf Trennungsgeld, Umzugsostenerstattung, Krankenkassenbeihilfe und Beihilfe in Härtefällen. Außerdem können Beamte sich privat versichern , ohne dass sie die Einkommensgrenze von 64.350 Euro erreichen müssen.

Wenn du verbeamtet bist, erhältst du später keine Rente, sondern die sogenannte Pension. Die Pension richtet sich nach deiner Besoldungsgruppe, dem Eintrittsalter in die Pension und dem Zeitpunkt der Pensionierung. Dieses Ruhegehalt ist sicher, der Betrag ist also fest, im Gegensatz zur Rente. Somit bist du als Beamter auch im Alter gut abgesichert. Auch nach langer Krankheit oder auch auf eigenen Wunsch kannst du als Beamter deinen Job für eine Zeit ruhen lassen und danach wieder einsteigen, ohne dass du den Verlust deines Arbeitsplatzes befürchten musst.

Als einen großen Nachteil der Beamten empfinden viele das Streikverbot. Als Beamter verpflichtest du dich voll und ganz, in den Dienst deines Dienstherren zu stellen. So wird auch sichergestellt, dass zum Beispiel Polizei und Feuerwehr immer einsatzbereit sind und es nicht zu Ausfällen kommen kann.

Ein weiterer möglicher Nachteil kann sein, dass du als Beamter kein Recht hast, deine Aufgaben frei zu wählen. Bei der Ausübung der Tätigkeiten bist du wenig flexibel und hast nur einen geringen Freiraum. Die Aufgaben, die dir von deinem Dienstherren übertragen werden, müssen genau so übernommen und erledigt werden. Zudem besteht in Berufen wie dem des Lehrers und bei Polizisten ein hoher Druck.

Fazit

Wenn du alle Vor- und Nachteile abgewogen, dich bei deinem potenziellen Arbeitgeber nach Voraussetzungen und Einstellungskriterien erkundigt hast und du alle weiteren erforderlichen Bedingungen für die verschiedenen Laufbahnen erfüllst, steht deiner Karriere als Beamter nichts mehr im Weg!

Wer hat alles Beamtenstatus?

Beamter werden – Alles zu Voraussetzungen, Vorteilen und Berufen. Lehrer, Polizisten und Verwaltungsmitarbeiter haben eine Sache gemeinsam: In allen drei Berufen hat man in Deutschland die Möglichkeit, verbeamtet zu werden. Aber es gibt noch viele andere Beamtenberufe.

Was ist der Status eines Beamten?

Im engeren Sinn bedeutet Beamtenstatus die Beschäftigung im öffentlichen Dienst und das betrifft jene, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen und sich in Gewerkschaften und Berufsverbänden zusammenschließen können, aber kein Streikrecht haben.

Wann bekommt man Beamtenstatus?

Einfacher Dienst: Hauptschulabschluss. Mittlerer Dienst: Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss mit anschließendem Abschluss einer entsprechenden Berufsausbildung. Gehobener Dienst: Fachhochschulreife oder Hochschulreife, in verschiedenen Bereichen auch ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium.

Wer ist Beamte in Deutschland?

Rund ein Drittel der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind Beamtinnen und Beamte. Sie stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat.