Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf ärztlichen Rat Arbeitsagentur

Hallo,

nach Rücksprache mit meinem Arzt und langen Überlegungen, habe wegen psychischer Belastung am Arbeitsplatz meinen Job gekündigt, um den Kopf wieder frei zu bekommen.

Wenn ich nun dieses Formular für das Amt ausfülle stellt sich mir die Frage, was davon erfährt der Arbeitgeber? Wird dieser zu meinen Schilderungen befragt oder nimmt das Amt dies mit der Bestätigung des Arztes so hin?

5 Antworten

Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf ärztlichen Rat Arbeitsagentur

Topnutzer im Thema Kündigung

Ich gehe davon aus, dass das Attest des Arztes zählt, keine weiteren NAchfragen beim AG laufen.

Und ansosnten.. Du hast eh gekündigt, es kann Dir doch ehrlich gesagt egal sein,w as der AG denkt (und mal ehrlich: wenns nach denen geht, sind sie doch alle Sauebermänner, immer ganz korrekt)

Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf ärztlichen Rat Arbeitsagentur

Also es ist so: Wenn du aus gesundheitlichen Gründen kündigst und dir ein Arzt dazu gerate.n hast, bekommt du bei der Agentur einen Gesundheitsfragebogen den du und dein Arzt ausfüllst. Der Arbeitgeber erfährt davon nichts. Auch musst du dir dann keine Sorgen zu machen, eine Sperrzeit zu bekommen.

Falls du aber aus anderen Gründen selbst kündigst, wird der Arbeitgeber dazu angehört. Bei dir trifft aber oberes zu, daher musst du dir keine Gedanken machen, dass der Arbeitgeber was erfährt. 

Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf ärztlichen Rat Arbeitsagentur

Das Arbeitsamt schickt dem Arbeitgeber ebenfalls einen Anhörungsbogen. Natürlich erfährt er nichts von deinen gesundheitlichen Gründen. Ob deine Eigenkündigung zu einer Sperrfrist führt entscheidet alleine die Arbeitsagentur.

Die Empfehlung deines Arztes ist dabei nur ein Indiz. Diese Empfehlung kostet den Arzt ja auch nichts. Die Arbeitsagentur sieht das sicher etwas anders. Das hättest du dort VORHER klären müssen, ehe du selbst kündigst.

Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf ärztlichen Rat Arbeitsagentur

Der Arbeitgeber wird dazu befragt. Er muss dazu eine Stellungnahme abgeben. Man kann nicht einfach kündigen und dann auf Leistungszahlung hoffen. Es wird IMMER auch die Gegenseite gehört. Wenn du wegen Stress am Arbeitsplatz gekündigt hast, muss der Arbeitgeber sich dazu äußern, was aus seiner Sicht dazu geführt hat. Da könnte ja jeder kommen und sagen: "Ich hatte Stress und will nicht mehr arbeiten". Ich kenne mindestens drei befreundete Ärzte, die mir auf Wunsch auch so ein Attest ausstellen würden. 

Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf ärztlichen Rat Arbeitsagentur

was passieren kannst das du ne sperre bekommst für drei monate

und das du zu einem amtsarzt musst

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Ich bin vergeblich auf der Suche nach dem Formular "Fragebogen zur Kündigung auf ärztlichen Rat" vom Arbeitsamt. Weiß jemand. wo ich den finde? Der Fragebogen soll wohl auf der Internetseite der Arbeitsagentur zu finden sein. Aber auch mehrmalige Suchen waren erfolglos. Vielleicht kann mir jemand helfen ! Danke ! lg

4 Antworten

Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf ärztlichen Rat Arbeitsagentur

Hallo ich durchlebt das Grade auch.Also denn Guten Rat gebe ich dir bevor du kündigst ruf beim Arbeitsamt an.Die helfen dir genau was du tun kannst.Wenn du dir zu 100% sicher bist dann wird dir der Arzt das ausstellen.Damit du sicher bist das du keine Sperre bekommt Arbeitsamt anrufen beraten und dir direkt eine Genehmigung einholen da ruft einer extra für an ob das klar geht. Dann dem Arzt fragen ab wann du kündigen solltest gibt es Probleme bei Amt man hat trotzdem Kündigungsfristen steht im Vertrag.solltest  noch was wissen wollen melden 

Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf ärztlichen Rat Arbeitsagentur

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Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf ärztlichen Rat Arbeitsagentur

Warum brauchst du den? Willst du kündigen und hast noch keinen neuen Job? Der Arzt kann dir auch ein Attest ausstellen. Dann brauchst du dieses Formular gar nicht.

Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf ärztlichen Rat Arbeitsagentur

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Sich nicht auf ärztlichen Rat allein verlassen Dazu benötigen Sie, wenn Sie auf ärztlichen Rat die fristlose Kündigung aussprechen wollen, ein ausreichend formuliertes ärztliches Attest. Allein die mündliche Empfehlung Ihres Arztes ist keine hinreichend verlässliche Grundlage für eine solchermaßen begründete Kündigung.