Bis wann muss eine rechnung gestellt werden

Gesetzliche Fristen zur Rechnungsstellung

Die Frist für die Rechnungsstellung regelt in Deutschland das Umsatzsteuergesetz (§ 14 Abs. 2 Satz 2). Dort ist festgelegt, dass du innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung ausstellen musst, wenn du die Leistung für eine Firma erbracht hast. Die Frist gilt ab dem Moment, an dem du die Leistung erbracht hast. Solltest du eine Rechnung nicht fristgerecht stellen, droht dir wegen einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld in Höhe bis zu 5000€ (§ 26a Abs. 2 UStG).

Zahlbar ohne Rechnung ( § 271 BGB)

Im BGB (§ 271) ist geregelt, dass eine erbrachter Leistung sofort zu begleichen ist. Eine Rechnung ist nicht die Voraussetzung dafür, dass eine Leistung bezahlt werden muss. Dennoch solltest du daran denken, dass viele Kunden erst nach Rechnungsstellung den genauen Betrag der Leistung kennen und daher erst danach zahlen. Auch wenn dies rechtlich nicht korrekt ist, solltest du zeitnah nach erbrachter Leistung eine Rechnung schreiben um dir langes Warten auf deine Forderung oder gar ein Mahnverfahren zu ersparen.

In deiner Rechnung kannst du eine Zahlungsfrist festsetzen. Wenn du dies nicht tust, greift die Regelung des BGB. Das bedeutet, dass die Forderung sofort beglichen werden muss. Jedoch wird eine Verlängerung von 30 Tagen eingeräumt. Generell steht es dir immer frei, mit deinem Kunden eine individuelle Zahlungsfrist zu vereinbaren. Sollte das Ende der Zahlungsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen, endet die Frist am folgenden Werktag.

Dienstvertrag ( 614 BGB)

Wenn du als Dienstleister tätig bist, hast du immer sofort nach Erbringung deiner Leistung einen Anspruch auf deinen Lohn. Wenn die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen ist, so hast du nach Ablauf des Zeitabschnittes Anspruch auf den jeweiligen Lohn. Dies ist in § 614 BGB geregelt.

Werkvertrag ( 641 BGB)

Wenn du für deinen Kunden etwas angefertigt hast und dies per Werkvertrag geregelt ist, hast du nach Abnahme einen direkten Anspruch auf deinen Lohn. Ist die Zahlung für bestimmte Teilerbringungen vorgesehen bzw. wird die Arbeit in Teilen abgenommen, hast du nach Abnahme dieser einen sofortigen Anspruch auf Zahlung. Dies ist in § 641 BGB geregelt.

Kaufvertrag ( 433 Abs. 2 BGB)

Wenn ein Kaufvertrag geschlossen wird, hast du nach der Lieferung bzw. Übergabe einen Anspruch auf deine Forderung. Dies ist in § 433 Abs. 2 BGB geregelt.

Welche Frist gilt bei Geschäften mit Privatpersonen

Wenn der Leistungsempfänger eine Privatperson ist, gibt es keine gesetzliche Frist, in der du eine Rechnung schreiben musst. Das Besondere ist, dass du bei einer Rechnung an eine Privatperson auf die Zahlungsfrist von 30 Tagen (oder deiner individuellen Frist) hinweisen musst.

Frist für Bauleistungen und Handwerker

Wenn du Bauleistungen oder Handwerksarbeiten erbracht hast, bist du verpflichtet, eine Rechnung innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten auszustellen. Für die Begleichung hat der Kunde dann eine Zahlungsfrist von 30 Tagen, wenn du es nicht anders auf der Rechnung vermerkt hast.

Ausnahme: Grundstückskauf

Der Grundstückskauf bildet, wie oben schon benannt, eine Ausnahme. Hier bist du verpflichtet, einer Privatperson eine Rechnung innerhalb von einer Frist von sechs Monaten auszustellen. Dies liegt daran, dass auch der Grundstückskauf unter die Regelung zu „Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück“ fällt.

Welche Fristen gelten in der Schweiz?

In der Schweiz gelten andere Regelungen als in Deutschland. Dort sind Vorauszahlungen und Barzahlungen wesentlich üblicher als bei uns. Der Werklohn wird direkt nach abgeschlossener Zahlung fällig. Auch wichtig ist, dass es in der Schweiz keinen Anspruch auf eine Zahlungsfrist gibt. Das bedeutet für dich, dass du deinen Rechnungsbetrag wesentlich schneller einfordern kannst oder dich sogar durch Vorauszahlungen absichern kannst.

Bis wann muss eine rechnung gestellt werden

Verjährungsfristen von Rechnungen können Unternehmer vor enorme Herausforderungen stellen. Bis 2002 betrug die Frist noch ganze 30 Jahre – mit der Schuldrechtsreform wurde diese jedoch auf nur noch 3 Jahre verkürzt. Was es hierbei zu beachten gilt und welche Ratschläge Experten dazu geben, möchten wir hier näher betrachten.

Definition Verjährung

In § 194 ff. BGB ist die Verjährung von Zahlungsansprüchen des täglichen Geschäftsverkehrs geregelt. Die Verjährungsfristen für Rechnungen betragen demnach 3 Jahre und beziehen sich auf den Schluss eines Kalenderjahres. Das heißt, dass mit Ablauf des 31.12.2022 Rechnungen aus dem Jahr 2019 verjähren. Ab diesem Zeitpunkt können Schuldner sich auf die Verjährung berufen und die Zahlung verweigern.

Neben dieser Frist finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch weitere Verjährungsfristen für Rechnungen, die in Sonderfällen geltend gemacht werden. Zu diesen Sonderfällen zählen zum Beispiel Ansprüche aus der Beseitigung von Mängeln bei Werksleistungen oder Reparaturen, die bereits nach 2 Jahren verjähren. Gerichtlich angeordnete Rechtsansprüche hingegen sind beispielsweise bis zu 30 Jahre lang einforderbar.

Die Verjährung von Rechnungen stellt für Unternehmer ein nicht zu unterschätzendes, finanzielles Risiko dar. Zum einen bleiben die erbrachten Leistungen unbezahlt, zum anderen können hohe administrative Kosten hinzukommen. Auch Folgekosten, die durch eventuelle Rechtsstreitigkeiten entstehen, bergen ein Risiko. Gerade für kleinere Unternehmen oder Existenzgründer kann dieser Umstand dramatische Folgen haben.

Es gibt aber einige Maßnahmen, die von Rechtsanwälten empfohlen werden, um dieses Risiko zu senken.

7 Praxis-Tipps für den Umgang mit Verjährungsfristen bei Rechnungen

  1. Vermeide inhaltliche und formale Fehler bei der Rechnungsstellung. In §14 UStG werden die Vorschriften an eine Rechnungsstellung explizit benannt.
  2. Stelle erbrachte oder vereinbarte Leistungen sofort in Rechnung.
  3. Formuliere eindeutige Zahlungsbedingungen auf der Rechnung, insbesondere für die Fälligkeit der Forderungen. Ein Fixdatum ist dabei schnell zu erkennen und eindeutig.
  4. Prüfe zu jedem Jahreswechsel, ob Verjährungsfristen von Rechnungen anstehen.
  5. Mahnungen sollten zeitnah verschickt werden und von einer Person gehändelt werden, die konsequent damit umgeht und Ausreden nicht toleriert.
  6. Es gibt keine Vorschrift, wie oft ein Gläubiger gemahnt werden muss. Um den Kunden nicht zu verärgern, empfiehlt es sich ggf. auch in den persönlichen Kontakt zu treten.
  7. Können die Forderungen nicht mehr eingebracht werden, kann der bilanzierende Unternehmer (Soll-Versteuerer bei der Umsatzsteuer) die bereits in Rechnung gestellte und an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer berichtigen bzw. zurückfordern.

Was ebenfalls beachtet werden muss: Mahnungen verschieben die Verjährungsfristen nach der Rechnungsstellung nicht. Zahlt der Kunde jedoch eine Abschlagszahlung, Zinszahlung oder eine Sicherheitsleistung, wird die Frist unterbrochen. Neuer Stichtag für die Verjährung der Rechnung ist dann der Tag der Zahlung (§ 212 BGB).

Auf Nummer sicher gehen: So prüfst du die Verjährung

Bis wann muss eine rechnung gestellt werden

Rechnung zu spät gestellt – was kann ich tun?

Eine Rechnung muss innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung gestellt werden (§14 UStG). Der Grund ist, dass eine solche Leistung korrekt abgerechnet werden muss und dadurch Umsatzsteuer fällig wird. Andernfalls kann ein Bußgeld drohen. Steuerfreie Rechnungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Nach Ablauf der 6 Monate sind die Forderungen jedoch nicht verjährt. Eine Verjährungsfrist für die rückwirkende Rechnungsstellung gibt es nicht. Allerdings sind einige Aspekte zu beachten:

  • Es muss nachweisbar sein, dass die Leistung tatsächlich erbracht wurde
  • Sobald die Verjährungsfrist nach § 194 ff. BGB einsetzt, können die Ansprüche nicht unbedingt mehr geltend gemacht werden

Verjährungsfristen bei Rechnungen beanspruchen

Die Zahlungspflicht erlischt nach den 3 Jahren nicht automatisch, sondern der Kunde muss sich ausdrücklich darauf berufen. Dies geschieht durch eine sogenannte Einrede der Verjährung. Das ist eine einseitige Erklärung einer Vertragspartei, dass die Leistung aufgrund der Verjährung nicht mehr erbracht wird. Danach kann der Gläubiger seinen Anspruch nicht mehr vor Gericht durchsetzen, obwohl der Anspruch an sich noch besteht. In dieser Erklärung sollten folgende Aspekte enthalten sein:

  • Datum
  • Rechnungsnummer
  • Rechnungsbetrag
  • Berufung auf § 214 Abs. 1 BGB

Zahlungen, die trotz eines verjährten Anspruchs geleistet worden sind, können dabei nicht zurückgefordert werden (§ 214 Abs. 2 BGB).

Um Rechnungen effizienter und automatisierter verarbeiten zu können, kann eine digitale Rechnungsverarbeitung eingesetzt werden. Die integrierte Prüfung nach § 14 UStG übernimmt intelligent die Überprüfung auf formelle Richtigkeit und Vollständigkeit. Wie dein Start in die automatisierte Verarbeitung von Rechnungen aussehen kann, erfährst du im Whitepaper.

Digitale Rechnungsverarbeitung einführen und Verjährungsfristen immer einhalten!

Wie lange kann man nachträglich eine Rechnung stellen?

Wie lange kann eine Rechnung rückwirkend gestellt werden? Die gute Nachricht gleich zu Beginn: Es gibt keine Verjährung, wenn Sie eine Rechnung rückwirkend stellen möchten. Sie können also immer rückwirkend eine Rechnung schreiben – egal, wie lange die Erbringung der Leistung bzw. die Lieferung des Produkts her ist.

Kann man nach 2 Jahren noch eine Rechnung stellen?

Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 194 ff. BGB und § 195 BGB) verjähren die meisten Rechnungen nach drei Jahren. Aber auch wenn die Rechnung verjährt ist, erlischt die Zahlungspflicht nicht automatisch! Der Schuldner (also der Empfänger der Rechnung) muss eine sogenannte Einrede der Verjährung geltend machen.

Wie lange hat ein Handwerker Zeit eine Rechnung zu stellen?

Laut § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beträgt die Verjährung bei Rechnungen drei Jahre. Nach diesem Zeitraum kann der Handwerker trotzdem auf die Erfüllung seiner Ansprüche klagen, der Schulder kann die Erfüllung aber nun ablehnen und sich auf die Einrede berufen.

In welcher Zeit müssen Rechnung gestellt werden?

Die Frist für die Rechnungsstellung regelt in Deutschland das Umsatzsteuergesetz (§ 14 Abs. 2 Satz 2). Dort ist festgelegt, dass du innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung ausstellen musst, wenn du die Leistung für eine Firma erbracht hast. Die Frist gilt ab dem Moment, an dem du die Leistung erbracht hast.