Darf ich mit Pflegegrad 2 in Urlaub fahren

Pflegehotels

Urlaub und Erholung sind für alle Menschen wichtig. Daher sollten sich nicht nur Angehörige regelmäßig Auszeiten nehmen, um neue Kraft zu tanken, sondern auch Pflegebedürftigen selbst tut ein Urlaub gut und sorgt für Entspannung. Dabei können Angehörige und Pflegebedürftige jeweils alleine in den Urlaub oder zur Kur fahren oder eben auch gemeinsam, um aus der Routine des Pflegealltags auszubrechen und zusammen Neues zu erleben. pflege.de klärt über die Möglichkeiten eines Urlaubs mit Pflegebedürftigen auf und gibt Tipps zur Finanzierung durch die Pflegekasse.

Inhaltsverzeichnis

Pflegehotel: Definition

Ein Urlaub sorgt bei allen Beteiligten für neue Energie und Lebensfreude. Neben der Pflege mal wieder etwas Schönes zusammen zu erleben, ist außerdem wichtig für die Partnerschaft zwischen den Ehepartnern oder für den Familienbund zwischen Kindern und pflegebedürftigen Eltern. Pflegehotels bieten beste Voraussetzungen, damit Pflegende von alltäglichen Aufgaben entlastet werden und sie ihre Angehörigen auch einmal in die Obhut anderer geben können. Pflegebedürftige können im Rahmen der Pflege im Ausland auch dauerhaft versorgt werden – falls Sie sich selbst einen dauerhaften Auslandsaufenthalt wünschen und zusammen mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen auswandern möchten.

Hotelservice plus gute Pflege – das kennzeichnet ein gutes Pflegehotel. Es bietet Ihnen und Ihren Angehörigen oder Freunden den Service eines klassischen Hotels inklusive Wellness-Angebote und Rundum-Verpflegung, Veranstaltungen und Aktivitäten in der Urlaubsregion. Darüber hinaus hält ein Pflegehotel auch all jene Leistungen bereit, die beim Urlaub mit Pflegebedürftigen vonnöten sind: den guten Service eines Pflegedienstes, eine barrierefreie Ausstattung, Hilfsmittel wie Rollatoren, Notrufsysteme und vielleicht sogar das Angebot einer Intensivpflege.

Pflegehotels liegen im Trend, denn die Deutschen werden immer älter und manchmal eben auch pflegebedürftig. Wer ein gutes Pflegehotel sucht, sollte dennoch bei jeder Urlaubsreise genau hinschauen: Stimmt die Kombination von Urlaubsort, Freizeitangebot, Hotel und Pflege? Kommen alle Reisenden auf ihre Kosten, also gibt es sowohl genügend Aktivitäten für pflegende Angehörige als auch ein umfassendes Versorgungsangebot für die Pflegebedürftigen? Einige Pflegehotels sind eine Kombination aus Kurhotel und angeschlossener Pflegeeinrichtung, sodass auch eine erhebliche Pflegebedürftigkeit kein Ausschlusskriterium für den Urlaub ist.

Der Begriff „Pflegehotel“ ist nicht geschützt. Dahinter kann sich vieles verbergen:

  • ein ganz normales Pflegeheim,
  • eine Seniorenresidenz mit Hotel-Service,
  • ein Hotel, das optional ambulante Pflege oder sogar Kurzzeitpflege anbietet,
  • ein Hotel, das Hotelservice und die Pflege von betreuungsbedürftigen Menschen verbindet (Veranstaltungen, Dienstleistungen, Ausstattung)

Tipp

Gönnen Sie sich regelmäßig eine Auszeit

Gerade als pflegender Angehöriger sollten Sie regelmäßig Urlaub machen, denn Ihre Kräfte müssen lange reichen: für Sie und Ihren Angehörigen. Ein gemeinsamer Erholungsurlaub kann Ihnen dabei helfen. Auch nach dem Urlaub sollten Sie sich regelmäßig Auszeiten schaffen und entweder die stundenweise Verhinderungspflege im Alltag oder Entlastungsangebote für pflegende Angehörige in Anspruch nehmen.

Voraussetzungen für den Urlaub mit Pflegebedürftigen

Der Urlaub mit pflegebedürftigen Angehörigen kann für alle eine Zeit der Erholung werden, wenn sich das Pflegehotel auf Ihre Bedürfnisse und die Ihres pflegebedürftigen Angehörigen einstellen kann. Dazu sollte es einige Voraussetzungen erfüllen:

Urlaub im Pflegehotel

  • Das Hotel sollte möglichst barrierefrei sein.
  • Zimmer oder Apartments sind von Größe und Ausstattung her auf den speziellen Bedarf des Pflegebedürftigen zugeschnitten (zum Beispiel durch Pflegebetten, Patientenlifter, Aufstehhilfen).
  • Es gibt gemeinsame Veranstaltungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
  • Ein ambulanter Pflegedienst ist stets verfügbar (auch an Wochenenden und Feiertagen).
  • Rollatoren, Elektrorollstühle und diverse Hilfsmittel  können für die Dauer des Urlaubs genutzt werden.
  • Es können Dienstleistungen wie Ergo- oder Physiotherapie gebucht werden.
  • Das Hotel stellt Tages- oder Kurzzeitpflege zur Verfügung, damit Begleitpersonen auch alleine etwas unternehmen können.
  • Mitarbeiter des Hotels beraten Familien kompetent bei allen Fragen rund um den Aufenthalt oder die Beantragung von Zuschüssen.

Pflegehotels für Demenzerkrankte

Auch für Personen mit Demenz ist ein Urlaub im Pflegehotel möglich. Einige Pflegehotels haben sich sogar genau auf diese Klientel spezialisiert. Sie bieten die fachlich kompetente Betreuung des Demenzerkrankten an – und viele Erholungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige. So gibt es pro Tag immer wieder ein paar Stunden Auszeit für die Pflegenden und dennoch sind sie nie weit weg von ihrem Partner oder ihrem Elternteil und wissen ihn gut versorgt.

Checkliste für den Urlaub mit Pflegebedürftigen

Bevor Sie den gemeinsamen Urlaub antreten, sollten Sie folgende Aspekte beachten:

  • Lassen Sie sich kompetent beraten (eventuell durch Ihren Pflegedienst, die Sozialstation, einen Pflegestützpunkt oder einen Anbieter für Spezialreisen).
  • Stellen Sie sicher, dass am Urlaubsort die nötige Pflege und Betreuung geleistet werden kann – auch im Notfall.
  • Informieren Sie sich darüber, ob Ihr Pflegehotel bei Bedarf einen Anreise-/Abreise-Service anbietet.
  • Sichern Sie sich ab, ob Sie im Urlaubsort auch Zugriff auf die nötigen Hilfsmittel haben, eventuell leihweise.
  • Besprechen Sie gemeinsam, welcher Urlaubsort für Sie der richtige ist – denken Sie auch an klimatische Rahmenbedingungen.
  • Beantragen Sie Pflegeleistungen der Pflegeversicherung rechtzeitig vor dem Urlaub.

Urlaub mit Pflegegrad – Leistungsansprüche

Für alle Zuschüsse der Pflegekasse gilt: Versicherte erhalten sie nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad (bis 31.12.2016: anerkannte Pflegestufe) haben. Bei einem vorübergehendem Auslandsaufenthalt von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr gewährt die Pflegekasse Versicherten weiterhin (anteilig) Pflegegeld. Für die Pflegesachleistung gilt das nur, sofern die Pflegekraft, die die Pflegesachleistung sonst erbringt, die pflegebedürftige Person in den Urlaub begleitet.(1)

Kann eine Pflegeperson aufgrund eines Erholungsurlaubs oder aus anderen Gründen die Pflege nicht durchführen, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege vorausgesetzt die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2 und wurde vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate von der Pflegeperson zuhause versorgt. Versicherte erhalten 1.612 Euro für die Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen pro Jahr. Außerdem können sie bis zu 50 Prozent des nicht genutzten Leistungsbetrages für die Kurzzeitpflege zusätzlich für die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.(2)

Zur Entlastung ihrer Pflegeperson, können pflegebedürftige Menschen am Urlaubsort auch Mittel der Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Grundsätzlich werden Mittel der Kurzzeitpflege dann zur Verfügung gestellt, wenn die Kurzzeitpflege in nach dem SGB XI zugelassenen Einrichtungen stattfindet.

Zudem darf der sogenannte Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro pro Monat (unabhängig vom Pflegegrad) durch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen für eine Tagespflege, Nachtpflege oder Kurzzeitpflege verwendet werden, also auch für einen Urlaub in einem Pflegehotel mit entsprechender Dienstleistung. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur, wenn der Anbieter anerkannt ist.

Tipp

Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse

Insbesondere bei Reisen in das Ausland empfiehlt es sich, sich vorab bei der zuständigen Pflegekasse zu informieren, welche Pflegeleistungen Sie auch im Urlaub beanspruchen können. 

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Erstelldatum: 6102.90.12|Zuletzt geändert: 2202.40.92

(1)

SGB XI - Soziale Pflegeversicherung § 34 Ruhen der Leistungsansprüche

www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__34.html (letzter Abruf am 09.07.2021)

(2)

SGB XI - Soziale Pflegeversicherung § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__39.html (letzter Abruf am 09.07.2021)

(3)

Bildquellen

Bild 1: © michaeljung / Fotolia.com, Bild 2: © Jacob Lund / Fotolia.com

Kann man mit Pflegestufe verreisen?

Und können pflegende Angehörige Urlaub von der Pflege machen? Grundsätzlich ist alles möglich: Gemeinsamer Urlaub von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen. Pflegende Angehörige fahren in den Urlaub und der/die Pflegebedürftige wird währenddessen mittels Kurzzeit- und Urlaubspflege betreut.

Kann eine Pflegeperson Urlaub machen?

Pflegende Angehörige können bis zu 42 Tage im Jahr Verhinderungspflege (wird auch als Ersatzpflege bezeichnet) von der Pflegekasse bekommen. Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson für eine zeitlich begrenzte Zeit verhindert ist.

Wie lange Urlaub bei Pflegegeld?

Während der Verhinderungspflege wird bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes weitergezahlt. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

Wird pflegeurlaub bezahlt?

Wie beantrage ich Pflegeurlaub? Grundsätzlich kann kein „Pflegeurlaub“ bzw. eine Pflegefreistellung beantragt werden. Da es sich um eine unbezahlte Freistellung handelt, haben Sie für die Zeit der Arbeitsverhinderung aber einen Anspruch auf das Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage.