Show
Urlaub und Erholung sind für alle Menschen wichtig. Daher sollten sich nicht nur Angehörige regelmäßig Auszeiten nehmen, um neue Kraft zu tanken, sondern auch Pflegebedürftigen selbst tut ein Urlaub gut und sorgt für Entspannung. Dabei können Angehörige und Pflegebedürftige jeweils alleine in den Urlaub oder zur Kur fahren oder eben auch gemeinsam, um aus der Routine des Pflegealltags auszubrechen und zusammen Neues zu erleben. pflege.de klärt über die Möglichkeiten eines Urlaubs mit Pflegebedürftigen auf und gibt Tipps zur Finanzierung durch die Pflegekasse. InhaltsverzeichnisPflegehotel: Definition
Hotelservice plus gute Pflege – das kennzeichnet ein gutes Pflegehotel. Es bietet Ihnen und Ihren Angehörigen oder Freunden den Service eines klassischen Hotels inklusive Wellness-Angebote und Rundum-Verpflegung, Veranstaltungen und Aktivitäten in der Urlaubsregion. Darüber hinaus hält ein Pflegehotel auch all jene Leistungen bereit, die beim Urlaub mit Pflegebedürftigen vonnöten sind: den guten Service eines Pflegedienstes, eine barrierefreie Ausstattung, Hilfsmittel wie Rollatoren, Notrufsysteme und vielleicht sogar das Angebot einer Intensivpflege. Pflegehotels liegen im Trend, denn die Deutschen werden immer älter und manchmal eben auch pflegebedürftig. Wer ein gutes Pflegehotel sucht, sollte dennoch bei jeder Urlaubsreise genau hinschauen: Stimmt die Kombination von Urlaubsort, Freizeitangebot, Hotel und Pflege? Kommen alle Reisenden auf ihre Kosten, also gibt es sowohl genügend Aktivitäten für pflegende Angehörige als auch ein umfassendes Versorgungsangebot für die Pflegebedürftigen? Einige Pflegehotels sind eine Kombination aus Kurhotel und angeschlossener Pflegeeinrichtung, sodass auch eine erhebliche Pflegebedürftigkeit kein Ausschlusskriterium für den Urlaub ist. Der Begriff „Pflegehotel“ ist nicht geschützt. Dahinter kann sich vieles verbergen:
Tipp Gönnen Sie sich regelmäßig eine Auszeit Gerade als pflegender Angehöriger sollten Sie regelmäßig Urlaub machen, denn Ihre Kräfte müssen lange reichen: für Sie und Ihren Angehörigen. Ein gemeinsamer Erholungsurlaub kann Ihnen dabei helfen. Auch nach dem Urlaub sollten Sie sich regelmäßig Auszeiten schaffen und entweder die stundenweise Verhinderungspflege im Alltag oder Entlastungsangebote für pflegende Angehörige in Anspruch nehmen. Voraussetzungen für den Urlaub mit PflegebedürftigenDer Urlaub mit pflegebedürftigen Angehörigen kann für alle eine Zeit der Erholung werden, wenn sich das Pflegehotel auf Ihre Bedürfnisse und die Ihres pflegebedürftigen Angehörigen einstellen kann. Dazu sollte es einige Voraussetzungen erfüllen:
Pflegehotels für DemenzerkrankteAuch für Personen mit Demenz ist ein Urlaub im Pflegehotel möglich. Einige Pflegehotels haben sich sogar genau auf diese Klientel spezialisiert. Sie bieten die fachlich kompetente Betreuung des Demenzerkrankten an – und viele Erholungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige. So gibt es pro Tag immer wieder ein paar Stunden Auszeit für die Pflegenden und dennoch sind sie nie weit weg von ihrem Partner oder ihrem Elternteil und wissen ihn gut versorgt. Checkliste für den Urlaub mit PflegebedürftigenBevor Sie den gemeinsamen Urlaub antreten, sollten Sie folgende Aspekte beachten:
Urlaub mit Pflegegrad – LeistungsansprücheFür alle Zuschüsse der Pflegekasse gilt: Versicherte erhalten sie nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad (bis 31.12.2016: anerkannte Pflegestufe) haben. Bei einem vorübergehendem Auslandsaufenthalt von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr gewährt die Pflegekasse Versicherten weiterhin (anteilig) Pflegegeld. Für die Pflegesachleistung gilt das nur, sofern die Pflegekraft, die die Pflegesachleistung sonst erbringt, die pflegebedürftige Person in den Urlaub begleitet.(1) Kann eine Pflegeperson aufgrund eines Erholungsurlaubs oder aus anderen Gründen die Pflege nicht durchführen, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege vorausgesetzt die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2 und wurde vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate von der Pflegeperson zuhause versorgt. Versicherte erhalten 1.612 Euro für die Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen pro Jahr. Außerdem können sie bis zu 50 Prozent des nicht genutzten Leistungsbetrages für die Kurzzeitpflege zusätzlich für die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.(2) Zur Entlastung ihrer Pflegeperson, können pflegebedürftige Menschen am Urlaubsort auch Mittel der Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Grundsätzlich werden Mittel der Kurzzeitpflege dann zur Verfügung gestellt, wenn die Kurzzeitpflege in nach dem SGB XI zugelassenen Einrichtungen stattfindet. Zudem darf der sogenannte Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro pro Monat (unabhängig vom Pflegegrad) durch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen für eine Tagespflege, Nachtpflege oder Kurzzeitpflege verwendet werden, also auch für einen Urlaub in einem Pflegehotel mit entsprechender Dienstleistung. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur, wenn der Anbieter anerkannt ist. Tipp Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse Insbesondere bei Reisen in das Ausland empfiehlt es sich, sich vorab bei der zuständigen Pflegekasse zu informieren, welche Pflegeleistungen Sie auch im Urlaub beanspruchen können. Wie hat Ihnen der Artikel gefallen? / 5 Bewertungen Sie haben bereits bewertet. Erstelldatum: 6102.90.12|Zuletzt geändert: 2202.40.92 (1) SGB XI - Soziale Pflegeversicherung § 34 Ruhen der Leistungsansprüche www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__34.html (letzter Abruf am 09.07.2021) (2) SGB XI - Soziale Pflegeversicherung § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__39.html (letzter Abruf am 09.07.2021) (3) Bildquellen Bild 1: © michaeljung / Fotolia.com, Bild 2: © Jacob Lund / Fotolia.com Kann man mit Pflegestufe verreisen?Und können pflegende Angehörige Urlaub von der Pflege machen? Grundsätzlich ist alles möglich: Gemeinsamer Urlaub von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen. Pflegende Angehörige fahren in den Urlaub und der/die Pflegebedürftige wird währenddessen mittels Kurzzeit- und Urlaubspflege betreut.
Kann eine Pflegeperson Urlaub machen?Pflegende Angehörige können bis zu 42 Tage im Jahr Verhinderungspflege (wird auch als Ersatzpflege bezeichnet) von der Pflegekasse bekommen. Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson für eine zeitlich begrenzte Zeit verhindert ist.
Wie lange Urlaub bei Pflegegeld?Während der Verhinderungspflege wird bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes weitergezahlt. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.
Wird pflegeurlaub bezahlt?Wie beantrage ich Pflegeurlaub? Grundsätzlich kann kein „Pflegeurlaub“ bzw. eine Pflegefreistellung beantragt werden. Da es sich um eine unbezahlte Freistellung handelt, haben Sie für die Zeit der Arbeitsverhinderung aber einen Anspruch auf das Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage.
|