Wappengemeinschaft bezeichnet eine Organisationsform des polnischen Adels. Mehrere Familien wurden unter einem Wappen vereint, wobei im Gegensatz zu schottischen Clans Blutsverwandtschaft keine Voraussetzung war. Show
Definition[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mitglieder in Wappengemeinschaften konnten nur Adelige werden, wobei eine Familie durchaus auch mehreren Wappengemeinschaften angehören konnte, zum Beispiel die Fürsten Radziwiłł. Das polnische Wort für Wappen, „Herb“, bedeutet Erbe. Der Erhalt des Erbes (Besitzes) war in der polnischen Wappengemeinschaft das Hauptziel. Wappengruppen gab es auch unter deutschen ritterlichen Familien[1], etwa die Wappengruppe Hirsch über Schach in Pommern oder die Scherenwappen (von Schernberg, von Scherenberg, Marschall, von Nordhausen, Giech) in Thüringen und Franken. Das Steinbock- bzw. Widderhorn führten z. B. die fränkischen Geschlechter Adelsheim, Fechenbach, Dürn und Kottwitz im Wappen. Eine genealogische Stammesgemeinschaft ist dabei möglich, aber nicht zwingend. Es handelte sich z. T. auch um andere ursprüngliche Berührungspunkte wie ein gemeinsames Lehens- oder Dienstverhältnis in Abhängigkeit vom selben Lehensherren oder um ritterliche Kampfgemeinschaften, etwa auf Kreuzzügen. Wappengemeinschaften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Eigene Wappen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Adelswappen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
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