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bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 30. August 2022Der Bußgeldbescheid: Der Halter ist nicht der Fahrer gewesen
Infos zum Bußgeldverfahren: Anhörungsbogen und Co.
In Deutschland gilt die Fahrerhaftung. Dies bedeutet, dass in den meisten Fällen der Fahrer für die Ordnungswidrigkeit belangt wird und nicht der Halter. Nur bei wenigen Verstößen gilt die Halterhaftung und das Bußgeld geht auch auf dem Halter über. Dies ist beispielsweise bei einer Überladung des LKW der Fall.
Die Behörde muss also in jedem einzelnen Fall den Fahrer ermitteln. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist dies in der Regel durch das Foto leicht machbar. Die Behörde ist in der Beweispflicht und wird bei den Ermittlungen von der Polizei unterstützt.
Das Bußgeldverfahren verläuft nach einem exakten Schema: Dem Halter wird ein Anhörungsbogen zugesandt. Hier kann er Angaben zur Sache machen, beispielsweise auch den Fahrer eintragen und diesen zurücksenden.
Diese sind allerdings nicht verpflichtend, lediglich die Angaben zur eigenen Person müssen gemacht
werden.
- Infos zum Bußgeldverfahren: Anhörungsbogen und Co.
- FAQ: Bußgeldbescheid: Halter war nicht der Fahrer
- Wenn der Halter nicht der Fahrer ist – So gehen Sie nun vor
FAQ: Bußgeldbescheid: Halter war nicht der Fahrer
Muss der Halter für Ordnungswidrigkeiten zahlen, die jemand anderes mit seinem Auto begangen hat?
Nein, in Deutschland gilt die Fahrerhaftung. Somit kann der Halter nicht belangt werden, wenn ein anderer Fahrer eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder andere Ordnungswidrigkeiten begeht.
Wie kann der Halter verhindern, einen Bußgeldbescheid zu erhalten?
Sie können im Anhörungsbogen, welcher meist vor dem Bußgeldbescheid verschickt wird, angeben, dass Sie nicht gefahren sind.
Wie können Sie sich gegen den Bußgeldbescheid wehren, wenn Sie nicht gefahren sind?
Per Einspruch. Wie Sie diesen formulieren können und ein kostenloses Muster finden Sie hier.
Der Bußgeldbescheid wird dann dem eingetragenen Fahrer oder dem Halter übersandt. Macht der Halter keine Angaben, übernimmt die Polizei die weiteren Ermittlungen. Ist allerdings beispielsweise durch das Blitzerfoto ersichtlich, dass der Halter nicht der Fahrer sein kann, liegt dem Bescheid ein Zeugenfragebogenbei. Hierbei setzt die Behörde auf die Mithilfe des Halters.
Führen alle diese Vorgehen zu keinem Ergebnis, kann die Polizei weitere Ermittlungen anstellen. Sie befragt beispielsweise die Familie, die Nachbarn oder die Arbeitskollegen. Auch ein Abgleich mit dem Passfoto, welches dem Melderegister vorliegt, ist denkbar.
Wenn der Halter nicht der Fahrer ist – So gehen Sie nun vor
Geht Ihnen im Vorfeld eines Bußgeldbescheides ein Anhörungsbogen zu, so können Sie hierdurch bereits der Behörde mitteilen, dass Sie zwar der Halter des Wagens sind, aber nicht zum entsprechenden Tatzeit gefahren sind. Darüber hinaus können Sie den Fahrer mit seinen Personalien eintragen. Kommt die Behörde selbst zu dem Schluss, dass Sie nicht gefahren sind, können Sie die Angaben auch auf den Zeugenfragebogen machen.
Ob Sie diese Chance nutzen, bleibt Ihnen überlassen. Selbstverständlich können Sie auch auf die weiteren Ermittlungen der Polizei warten. Häufen sich allerdings diese Vorfälle, kann Ihnen als Halter für eine begrenzte Zeit ein Fahrtenbuch verordnet werden.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, nach dem Erhalt des Bußgeldbescheides innerhalb einer zweiwöchigen Frist Einspruch einzulegen.
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