Wer zur Miete wohnt, kann nicht selbst bestimmen, wann die Heizung an ist und wann nicht. Immer wieder kommt es hier zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Show
Völlig willkürlich ist das Heizen in Mietwohnungen allerdings nicht. Der Mieter hat ein Recht auf eine angenehm warme Wohnung und auf warmes Wasser. Welche Pflichten Vermieter und Mieter haben, und was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie hier. Heizung wird nicht warm: Vermieter muss Abhilfe schaffen © Andrey Popov, fotolia.comHeizen während der HeizperiodeDie Heizperiode geht in unseren Breitengraden in der Regel von Oktober bis Ende April. In dieser Zeit muss der Vermieter die Heizung angeschaltet haben, sodass in der Mietwohnung Raumtemperaturen von 20 bis 22°C erreicht werden können. Dieser Heizpflicht muss der Vermieter aber nicht rund um die Uhr nachkommen. Nachts zwischen 24 Uhr und 6 Uhr morgens kann er die Heizung drosseln, sodass in der Mietwohnung nur noch 18°C herrschen. Da die Experten des Umweltbundesamtes sowieso eine Nachtabsenkung der optimalen Raumtemperaturen empfehlen, ist diese zulässig. Tipp: Der Vermieter ist verpflichtet, die Heizungsanlage so einzustellen, dass die oben genannten vorgegebenen Raumtemperaturen erreicht werden können. Andere Abmachungen, die davon abweichen, sind laut dem Deutschen Mieterbund nicht gültig. Heizung: Pflichten von Mietern und VermieternMietminderung bei zu kalter WohnungKönnen die vorgeschriebenen Raumtemperaturen von tagsüber 20 bis 22°C und nachts 18°C in der Mietwohnung nicht erreicht werden, kann der Mieter die Miete kürzen. Der Mieter muss dem Vermieter melden, dass die Heizung nicht oder nicht richtig funktioniert. Dann ist dieser verpflichtet, den Wohnungsmangel zu beheben. Mietrecht © Doc Rabe Media, stock.adobe.comTipp: Die Mietminderung wird von den Gerichten unterschiedlich bewertet. Das kann von 20 Prozent bis zu 100 Prozent bei komplettem Heizungsausfall während anhaltender Minusgrade gehen. bis zu 30% sparen Heizung Fachbetriebe: |