Immer muss ich gehen niemals darf ich stehen darf weder langsam noch zu schnell mich drehen

Ihnen werden Informationen vorenthalten, Kollegen lassen Sie in Meetings vor dem Chef auflaufen oder einer der Vorgesetzten selbst beteiligt sich aktiv daran, Sie zu desavouieren? Dann kann es sein, dass Sie gemobbt werden. Nicht jede Aktion gilt deshalb gleich als Mobbing.

Immer muss ich gehen niemals darf ich stehen darf weder langsam noch zu schnell mich drehen
Mobbing am Arbeitsplatz tritt nicht selten auf. Häufig wird ein Einzelner herabgesetzt und diskriminiert.

Wie Sie Mobbing erkennen, warum es krank machen kann und wie sich betroffene Mitarbeiter richtig verhalten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Kurz & knapp: Mobbing am Arbeitsplatz

Was gilt als Mobbing am Arbeitsplatz?

Um Mobbing handelt es sich, wenn eine Person wiederholt und längerfristig ausgegrenzt, herabgesetzt und diskriminiert wird. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Welche Möglichkeiten haben Betroffene bei Mobbing?

Betroffene sollten sich bei Mobbing am Arbeitsplatz so schnell wie möglich Hilfe holen. Unterstützung erhalten sie beispielsweise bei einem Psychologen sowie einem Anwalt für Arbeitsrecht.

Mobbing am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt, sondern setzt die Betroffenen massivem Druck aus, der schlimmstenfalls sogar zu Suizidgedanken und Selbstmordversuchen führen kann.


  • Kurz & knapp: Mobbing am Arbeitsplatz
  • Was ist Mobbing überhaupt?
  • Mobbing durch den Chef
    • Mobbing am Arbeitsplatz macht krank
    • Ist Mobbing am Arbeitsplatz strafbar? Das sollten Sie im Fall der Fälle tun
    • Weiterführende Suchanfragen

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  • wann es sich um Mobbing handelt
  • wie Betroffene sich wehren können
  • Wissenswertes zum Mobbing am Arbeitsplatz

Was ist Mobbing überhaupt?

Das Thema Gruppenbildung sowie der Ein- oder Ausschluss bestimmter Mitglieder ist ein sehr altes und gleichzeitig hoch aktuelles Thema in Deutschland. Gerade am Arbeitsplatz, wo viele verschiedene Menschen mehr oder weniger unfreiwillig zusammengewürfelt werden und Hierarchien herrschen, kommt es daher oft zu Unstimmigkeiten und schlimmstenfalls zu Mobbing. Im Büro, aber auch in anderen Betrieben und Unternehmen ist deshalb niemand vor der gezielten Herabsetzung seiner Mitmenschen gefeit.

Doch was gilt eigentlich als Mobbing? Der Begriff wird unterschiedlich definiert, wobei verschiedene Nuancen im Vordergrund stehen. Die Schwierigkeit, das Thema einzugrenzen, zeigt bereits seine Komplexität. Grundsätzlich stimmen alle Deutungen darin überein, dass es sich um ein schikanöses Verhalten gegenüber einer Person handelt. Im Arbeitsrecht wird Mobbing darüber hinaus wie folgt beschrieben:

  • Diskriminierung oder Angehen durch andere Mitarbeiter oder den Chef (Mobber)
  • der Gemobbte befindet sich auf niedrigerer Hierarchiestufe
  • das verletzende Verhalten wird längerfristig und zielgerichtet ausgeübt
  • die Handlungen sind nicht gerechtfertigt, sondern basieren auf subjektiven Beurteilungen, die jeder sachlichen Grundlage entbehren

Mobbing durch den Chef

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Die gezielte Herabsetzung muss nicht ausschließlich durch Kollegen erfolgen. Auch Mobbing durch Vergesetzte ist möglich.

Nicht immer sind es die Kollegen, die Einzelne aus persönlichen Gründen angehen. Besonders schlimm wird es, wenn der Vorgesetzte zum Mobber wird.

Dieser verfügt schließlich über eine Weisungsbefugnis und kann durch die Anordnung sinnbefreiter Arbeitsaufgaben, die nicht denen im Arbeitsvertrag vereinbarten Regelungen entsprechen, ganz anderen Druck ausüben.

Hier kommen vor allem Existenzängste zum Tragen. Werden Mitarbeiter vom Chef gemobbt, handelt es sich um das sogenannte Bossing. Hiervon sind in der Regel unsichere Menschen betroffen – an ihnen erproben Vorgesetzte ihre Macht, wobei sie selbst nicht immer so souverän fühlen wie sie auftreten. Häufig arbeiten sie nur daran, keine Gegenspieler oder Konkurrenten zu fördern bzw. abzuschrecken.

Mobbing am Arbeitsplatz macht krank

Das ständige Angehen durch Kollegen oder Mobbing durch Vorgesetzte im Job macht schwer zu schaffen und schlägt auf die Gesundheit – psychisch wie physisch. Schließlich muss jederzeit mit einem Angriff gerechnet werden. Ist der Arbeitstag vorbei, hört der Kopf jedoch nicht auf zu arbeiten, haben Mobbing-Opfer doch auch am Ende des Tages und vor allem nachts mit der Bewältigung ihrer Situation und dem Gedanken-Karussell zu kämpfen. Das zermürbt und macht auf Dauer krank, schalten sie doch nie ab. In der überwiegenden Zahl der Fälle treten deshalb früher oder später folgende Symptome und Erkrankungen auf:

  • Schlaflosigkeit
  • Appetitlosigkeit
  • Konzentrationsschwierigkeiten
  • Erschöpfung
  • Angstzustände/Depressionen
  • Burn-out
  • posttraumatisches Stresssyndrom

Experten weisen darauf hin, dass je länger das Mobbing durch den Arbeitgeber oder Mitarbeiter dauert, in der Regel auch die seelischen und körperlichen Folgen immer stärker zu Tage treten. Es kann dabei ein immer ähnlich ablaufender Prozess beobachtet werden:

  • 1. Phase: Der auftretende, nicht zu lösende Konflikt geht mit Stresssymptomen einher. Noch versucht das Mobbing-Opfer auf den Mobber zuzugehen.
  • 2. Phase: Die Schikanen weiten sich aus, was zur Entstehung von Angst und auch Selbstzweifeln führt.
  • 3. Phase: Die Herabsetzung des Betroffenen führt dazu, dass dieser noch mehr arbeitet und freiwillig Überstunden macht, um sich zu beweisen. Dabei passieren wegen Überlastung jedoch immer mehr Fehler. Das Mobbing am Arbeitsplatz bewirkt, dass rechtliche Schritte eingeleitet werden. Es folgen also Abmahnungen und ggf. auch ein Burn-out.
  • 4. Phase: Auf die juristischen Konsequenzen versucht der Gemobbte ebenfalls mit rechtlichem Beistand zu reagieren. Es treten psychosomatische Beschwerden auf, deren Herkunft ein Arzt nur selten diagnostizieren kann.
  • 5. Phase: Es kommt zur Kündigung wegen dem Mobbing. Der Arbeitnehmer ist für einen längeren Zeitraum krankgeschrieben. Möglicherweise haben sich bereits eine Depression und ggf. selbstverletzende Handlungen manifestiert.

Angesichts dieser massiven potenziellen Konsequenzen ist es für Betroffene wichtig, sich frühzeitig Hilfe zu holen. Und das sowohl psychologisch als auch juristisch.

Ist Mobbing am Arbeitsplatz strafbar? Das sollten Sie im Fall der Fälle tun

Nicht jedes Verhalten, das Sie treffen soll, ist tatsächlich auch strafbar. Entscheidend ist auch, wer sie ausführt. Kollege oder Chef?

Folgende Handlungen sind nicht nur, aber auch im Arbeitsfeld justiziabel:

  • üble Nachrede
  • Tätlichkeiten
  • sexuelle Nötigung
  • Beleidigungen

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Der Druck auf das Opfer wird häufig so groß, dass es sich zur Kündigung wegen Mobbing entschließt.

In den genannten Fällen kann Strafanzeige gestellt werden. Um Mobbing laut Arbeitsrecht kann es sich darüber hinaus auch bei nicht strafbarem Verhalten handeln. Das ist dann der Fall, wenn sie als Vertragsverletzung eingestuft werden können. Hier ist nicht relevant, ob Kollegen oder Vorgesetzte als Aggressoren auftreten. Enthalten Mitarbeiter dem Betroffenen wichtige Informationen, kann dieser den Arbeitgeber in die Pflicht nehmen und eine Abmahnung oder Versetzung des entsprechenden Kollegen vom Chef verlangen.

Ist der Chef selbst der Mobber, können Sie den Arbeitgeber abmahnen bzw. wegen Mobbing am Arbeitsplatz Ihre Kündigung einreichen und auf Schadensersatz pochen. Schließlich hat ebenjener die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch sein Verhalten forciert. Hilfe leistet bei Fragen ein auf diesen Bereich spezialisierter Anwalt.

Sind Sie von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen, ist immer auch eine Beratung durch spezialisierte Stellen ratsam. Hier wird Ihnen in der Regel geraten:

  • Beweise für das Mobbing zu sammeln
  • sich über das entsprechende Verhalten beim Vorgesetzten oder entsprechenden Stellen zu beschweren
  • nur sehr vorsichtig mit der Begrifflichkeit „Mobbing“ umzugehen
  • wenn es nicht mehr anders geht auch juristische Schritte einzuleiten und Kontakt mit einem Anwalt aufzunehmen

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