Informiert das nachlassgericht automatisch die erben

Wofür ist das Nachlassgericht zuständig?

Erben haben in der Regel immer auch mit dem Nachlassgericht zu tun. Es ist in allen Belangen und Fragen rund um das Erbrecht eine wichtige Instanz.

Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des jeweiligen Amtsgerichts; es ist für Nachlasssachen zuständig (§ 342 FamFG). In Deutschland gibt es 533 Nachlassgerichte. In Baden-Württemberg waren bis zum 1. Januar 2018 noch die staatlichen Notariate dafür zuständig.

Erben müssen sich an das Nachlassgericht wenden, in dessen Bezirk der Erblasser im Zeit­punkt seines Todes gewohnt hat (§ 343 FamFG). Wohnte der Verstorbene im Ausland, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk er zuletzt in Deutschland gewohnt hat.

Das Nachlassgericht hat viele Funktionen. Dazu einige Beispiele:

Verwahrung von Testamenten 

Das Nachlassgericht verwahrt Testamente. Das nennt sich amtliche Verwahrung (§ 2248 BGB). Du kannst dementsprechend Deinen letzten Willen zum Gericht an Deinem Wohnort bringen. So stellst Du sicher, dass das Dokument gefunden und nicht gefälscht wird.

Für die Hinterlegung benötigst Du folgende Unterlagen:

  • Dein Testament – Du kannst es in einem verschlossenen Umschlag abgeben. Darauf solltest Du schreiben, an welchem Datum Du das Testament errichtet hast.
  • Antrag auf Hinterlegung – Du kannst ihn schriftlich oder auch in der Geschäftsstelle des Gerichts mündlich stellen. Dazu wird dann ein Protokoll aufgenommen.
  • Deine Geburtsurkunde in Kopie
  • Dein Personalausweis in Kopie (Vorder- und Rückseite)

Die Hinterlegung kostet bundesweit einheitlich 75 Euro. Als Beleg bekommst Du einen Hinterlegungsschein.

Falls Du an Deinem hinterlegten Testament später etwas ändern willst, weil etwa eine Person bereits verstorben ist, die Du als Erbe benannt hast, so kannst Du das Gericht jederzeit um Rückgabe des Testaments bitten. Lässt Du Dir Dein privates Testament wieder zurückgeben, bleibt es wirksam (§ 2256 Abs. 3 BGB). Willst Du es ändern, dann musst Du entweder ein neues aufsetzen oder aber Dein Testament ergänzen und dann die Ergänzung wieder mit Datum unterschreiben.

Achtung: Wenn Du an einem notariellen Testament etwas ändern willst und es Dir deshalb vom Gericht aushändigen lässt, dann gilt es als widerrufen.

Entgegennahme und Eröffnung von Testamenten

Hast Du im Nachlass eines Verstorbenen ein Testament gefunden, dann musst Du es sofort beim Nachlassgericht abliefern. Zuständig ist das Gericht am Wohnort des Verstorbenen (§ 2259 BGB).

Wird das Gericht über den Tod einer Person informiert – meist durch eine Mitteilung vom Standesamt –, dann eröffnet es ein abgeliefertes oder hinterlegtes Testament der verstorbenen Person. Das geschieht allerdings nicht so, wie man es aus vielen Filmen kennt.

Zur Eröffnung werden die Erben in der Regel nicht geladen. Das Nachlassgericht erstellt ein sogenanntes Eröffnungsprotokoll, prüft aber nicht, ob das Testament wirksam ist. Dann versendet es eine Abschrift des Testaments und die Niederschrift an die Erben. Beides kannst Du zum Beispiel bei einer Bank vorlegen, um die Erbenstellung nachzuweisen. Dann brauchst Du keinen Erbschein. Die Eröffnung kostet pauschal 100 Euro.

Wie lange es dauern kann, bis Du als Erbe Post vom Nachlassgericht bekommst, ist schwer zu sagen. Denn das hängt vom jeweiligen Gericht ab, aber auch davon, ob mehrere Testamente vorliegen. Am besten rufst Du beim Nachlassgericht an und erkundigst Dich, wie lange die Bearbeitung des Erbfalls voraussichtlich dauern wird.

Ausschlagung einer Erbschaft

Das Nachlassgericht nimmt Deine Erklärung entgegen, wenn Du eine Erbschaft ausschlagen willst. Das ist vor allem dann wichtig, wenn das Erbe überwiegend aus Schulden besteht. Ein einfacher Brief ans Amtsgericht reicht dazu nicht. Achte unbedingt auf die Frist von sechs Wochen.

Du erklärst entweder die Ausschlagung vor dem Nachlassgericht, und dieses fertigt darüber ein Protokoll an. Oder Du wendest Dich an einen Notar, der Deine Unterschrift unter die Erbausschlagung beglaubigt.

Tipp: Du kannst die Ausschlagung des Erbes auch vor dem Nachlassgericht erklären, in dessen Bezirk Du wohnst (§ 344 Abs. 7 FamFG). Du musst dazu also nicht extra an den Wohnort des Verstorbenen reisen.

Erteilung von Erbscheinen

Das Nachlassgericht erteilt Dir auf Antrag einen Erbschein. Den brauchst Du als Erbe auf jeden Fall, falls der Verstorbene kein Testament gemacht hat. Dann greift die gesetzliche Erbfolge, die Du mit dem Erbschein nachweisen kannst. Weitere Informationen auch zu den Kosten findest Du in unserem Ratgeber Erbschein.

Erbenermittlung

Das Nachlassgericht hat die Pflicht, Erben zu ermitteln. Erst wenn es feststellt, dass keine Erben auffindbar sind, erbt der Fiskus (§ 1964 BGB). Selbst wenn der Nachlass geringwertig oder überschuldet ist, muss das Nachlassgericht ermitteln. Es liegt allerdings im Ermessen des Gerichts, welche Maßnahmen es ergreift, um Erben ausfindig zu machen. Einen Erbenermittler muss es nicht beauftragen. Liegen Informationen zu einem nahen Angehörigen des Erblassers vor, so muss das Amtsgericht weitere Ermittlungen anstellen (OLG Celle, Beschluss vom 20. April 2021, Az. 6 W 60/21). Oft bestellt das Gericht einen Nachlasspfleger, wenn keine Erben auffindbar sind. Der sichert nicht nur den Nachlass, sondern versucht auch, einen Erben zu finden.

Dafür ist das Nachlassgericht nicht zuständig

Viele Menschen gehen davon aus, dass das Nachlassgericht für alles rund um das Erben zuständig ist. Ganz so ist es allerdings nicht.

Das Gericht stellt nicht fest, wie umfangreich der Nachlass ist. Es gibt also keine Pflicht gegenüber dem Gericht, den Umfang des Vermögens anzugeben. Diese Angaben musst Du als Erbe allerdings gegenüber dem Finanzamt machen. Das überprüft, inwieweit Schenkungssteuer anfällt.

Für die Verteilung der Erbschaft ist das Gericht nicht der richtige Ansprechpartner. Auch nicht für die Auseinandersetzung innerhalb einer Erbengemeinschaft. Das Gericht stellt keine Pflichtteilsansprüche fest und hilft den Erben nicht bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Auch wenn alle Erben gegenüber dem Gericht das Erbe ausgeschlagen haben, und der Staat an die Stelle des Verstorbenen tritt, dann ist das Nachlassgericht nicht dafür zuständig, die Wohnung des Verstorbenen zu räumen.

Wann werden Erben vom Nachlassgericht angeschrieben?

Sofern das Nachlassgericht alle Daten zur Verfügung hat, also Name und Anschrift der Erben, dauert es in der Regel vier bis sechs Wochen, nach Testamentseröffnung.

Wird man als Erbe automatisch informiert?

Dem Nachlassgericht geht eine Nachricht vom Tode des Erblassers automatisch zu. In der Regel hilft bei der Beschaffung der Sterbeurkunde Ihr Bestattungsinstitut. Grundsätzlich findet nach dem Tode einer Person kein Nachlassverfahren beim Amtsgericht statt.

Woher weiß das Nachlassgericht die Erben?

Hat der Erblasser sein Testament beim Nachlassgericht hinterlegt oder ein notarielles Testament oder einen notariellen Erbvertrag beurkundet, so erfährt das Nachlassgericht auf dem Amtsweg, bei welchem Gericht diese Dokumente hinterlegt sind.

Werden Erben vom Nachlassgericht informiert?

Liegt kein Testament vor, aber es ist ein die Beerdigungskosten übersteigender Nachlass vorhanden, ermittelt das Nachlassgericht die gesetzlichen Erben von Amts wegen und benachrichtigt diese von ihrem Erbrecht.