Ist das schlimm wenn der Personalausweis abgelaufen ist?

Zur Ausstellung von Ausweisdokumenten wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Bürgeramt an Ihrem Wohnort. Dort können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin für die Beantragung des Personalausweises vereinbaren. Ansprechpartner und Öffnungszeiten können Sie über das Behördentelefon 115 erfragen oder im Internet unter dem sog. Behördenfinder in Erfahrung bringen: www.behoerdenfinder.de.

Das BMI hat hier keine Möglichkeit der Einflussnahme.

Informationen zur eID-Karte

Zum 1. Januar 2021 wurde die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt. Diese kann bei Ihrem zuständigen Bürgeramt beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für digitale Dienstleistungen bestimmt ist. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung, bspw. auf Reisen. Die eID-Karte kann daher in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument verwendet werden.

Sofern Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist die Beantragung einer eID-Karte ab dem 1. November 2021 außerhalb Deutschlands bei den vom Auswärtigen Amt benannten deutschen Auslandsvertretungen möglich.

Bis zum 31. Oktober 2021 wenden Sie sich während eines Deutschlandaufenthalts an ein deutsches Bürgeramt. Ansprechpartner und Öffnungszeiten können Sie über das Behördentelefon 115 erfragen oder im Internet unter dem sog. Behördenfinder in Erfahrung bringen: www.behoerdenfinder.de.

Was passiert, wenn der PIN-Brief nicht vorhanden ist oder Sie die PIN vergessen haben?

Ihr Personalausweis ist weiterhin gültig. Ihr PIN-Brief für die Online-Ausweisfunktion wird einmal hergestellt. Anschließend werden Ihre Daten gelöscht. Deshalb ist es nicht möglich, einen Ersatz-PIN-Brief zu Ihrem Personalausweis zu erstellen.

Wenn Sie Ihren PIN-Brief verloren oder Ihre PIN vergessen haben, können Sie in Ihrem Bürgeramt eine neue PIN setzen lassen. Das Bürgeramt teilt Ihnen zudem auf Wunsch Ihr Sperrkennwort mit.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat informiert hier über die Ausweispflicht und die Gültigkeit von Pässen. Weitere Hinweise betreffen im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige und den Online-Ausweis des Personalausweises.

Ist das schlimm wenn der Personalausweis abgelaufen ist?

Quelle: Getty Images/no_limit_pictures

Im Zuge der Eindämmung der Pandemie und aufgrund des Infektionsschutzes haben viele Bürgerämter die allgemeinen Sprechzeiten reduziert und darum gebeten, Behörden-Angelegenheiten nach Möglichkeit online zu erledigen oder zu verschieben. Da die Eindämmungsmaßnahmen kein fixes Enddatum haben und an die jeweilige aktuelle Infektionslage angepasst werden, ist auch weiterhin mit Einschränkungen der Behördentätigkeit zu rechnen.
Auskünfte über Öffnungszeiten und Ihre Möglichkeiten zur Terminvereinbarung erhalten Sie durch das Online-Informationsangebot oder den Telefonservice Ihres Bürgeramtes. Nutzen Sie bitte insbesondere die Online-Terminvereinbarungsmöglichkeiten Ihres Bürgeramtes.

Mit Blick auf die jeweils lageangepassten Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes für alle nicht notwendigen touristischen Reisen werden folgende Hinweise gegeben:

Eine Verlängerung der Gültigkeit von Pässen und Ausweisen über das aufgedruckte Ablaufdatum hinaus ist international nicht empfohlen. Ein wesentlicher Grund liegt darin, dass eine Verlängerung weder in automatisierten bzw. technisch unterstützten Kontrollprozessen erkannt wird, noch zu einer Anerkennung des Dokumentes außerhalb der behördlichen Kontrolle (zum Beispiel beim Check-in im Hotel oder bei Beförderungsunternehmen, insbes. bei Fluggesellschaften) verpflichtet. Die Nutzung abgelaufener Dokumente kann daher zu erheblichen Reiseverzögerungen bzw. zu Zurückweisungen führen.

Einzelheiten können Sie auf der regelmäßig aktualisierten Internetseite der Bundespolizei abrufen.

Um etwaige Schwierigkeiten bei der Reise zu vermeiden, wird daher empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu reisen. Zur Frage, ob und inwieweit der Staat Ihres Reiseziels Einreisebeschränkungen gelockert hat, sollten Sie vor Antritt der Reise Informationen einholen. Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen des Ziellandes können Sie unter anderem online in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes abrufen.

Bis wieder ein regulärer Dienstbetrieb in den Bürgerämtern stattfindet

Ist Ihr Personalausweis und/oder Reisepass vor Kurzem abgelaufen bzw. wird das Ablaufdatum demnächst erreicht, nutzen Sie bitte die Terminvereinbarungsmöglichkeiten Ihres Bürgeramtes. Die zuständigen Pass-/ Personalausweis- bzw. Bußgeldbehörden werden bei Verstößen gegen die Ausweispflicht die verlängerten Wartezeiten auf einen Termin zur Antragstellung bzw. zur Aushändigung des Dokuments berücksichtigen.

Ob und ggf. inwieweit ein abgelaufener Pass / Personalausweis über das Ende des Gültigkeitszeitraums hinaus für einen konkreten Vorgang anerkannt wird, richtet sich nach den jeweiligen Erfordernissen und liegt nicht in der Hand der ausstellenden Behörden.

Eine Beantragung von Pass und Personalausweis in einem Bürgeramt außerhalb des Heimatortes ist nur aus wichtigem Grund möglich; bitte klären Sie Ihr Anliegen vorab mit der Behörde ab. Ferner fällt ein Unzuständigkeitszuschlag (Personalausweis: 13,00 €; Reisepass: doppelte Gebühr) an und der Bürodienst der eigentlich zuständigen Behörde muss die ausgewählte Behörde zur Ausstellung ermächtigen.

Der Hersteller, die Bundesdruckerei GmbH, sichert die fortwährende Produktion und Auslieferung an die erreichbaren Pass-/Personalausweisbehörden. Aufgrund der gegenwärtigen Krise kann es lediglich zu Verzögerungen bei der Auslieferung kommen.

Sollte Ihr Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen, reicht für Länder der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan wie gewohnt auch ein gültiger Personalausweis als Reisedokument aus. Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen dieser Zielländer können Sie unter anderem online in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes abrufen.

Häufige Fragen

Für im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige

Die Pandemie wirkt sich auch auf dauerhaft im Ausland wohnende deutsche Staatsangehörige aus.
Im Rahmen der jeweils vor Ort geltenden aktuellen Pandemiebeschränkungen werden die deutschen Auslandsvertretungen in dem Staat, in dem Sie wohnen, die Terminvergabe der Lage anpassen und Pässe ausstellen können. Je nach Standort ist mit längeren Wartezeiten auf einen Vorsprachetermin zu rechnen.

Gegebenenfalls können bei den jeweiligen deutschen berufskonsularischen Vertretungen nähere Informationen eingeholt werden, wie Sie mit den örtlichen Behörden unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Infektionsschutzregelungen in Kontakt wegen etwaiger erforderlicher Nachweise/Dokumente treten können.

Unverändert gilt, dass die Beantragung eines Reisepasses/Personalausweises von dauerhaft im Ausland wohnenden deutschen Staatsangehörigen bei einer Behörde in Deutschland nur aus wichtigem Grund möglich ist. Vor einem persönlichen Erscheinen klären Sie bitte vorab, ob Ihr Grund von der Behörde anerkannt wird. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass der Bürodienst der für Sie zuständigen Auslandsvertretung die Ausstellung ermächtigen muss, was etwas Zeit benötigt.

Online-Identifizierung

Viele Behördenleistungen werden bereits digital angeboten, so dass Sie diese auch mit Hilfe der Ihres Personalausweises erledigen können. Haben Sie Ihre PIN vergessen, können Sie bei unaufschiebbarem Bedarf in jedem geöffneten Bürgeramt Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN neu setzen.

Bitte beachten Sie, dass die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises mit Ablauf der Gültigkeit eines Ausweises automatisch nicht mehr anwendbar ist.

Muss Ihre Online-Ausweisfunktion für die Erledigung einer dringenden Angelegenheit erst aktiviert werden, können Sie das bei dem Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes erledigen lassen. Alternativ können Sie die Aktivierung auch bei der ausstellenden Behörde (siehe Eintrag auf dem Ausweisdokument) erledigen lassen. Von diesem Verfahren kann auch während einer Krisenlage keine Ausnahme gemacht werden.

Wie lange darf Ausweis abgelaufen sein?

Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisepässe oder Personalausweise bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten.

Was muss ich tun wenn mein Ausweis abgelaufen ist?

Möchten Sie ein Ausweisdokument beantragen? Zur Ausstellung von Ausweisdokumenten wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Bürgeramt an Ihrem Wohnort. Dort können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin für die Beantragung des Personalausweises vereinbaren.

Was passiert wenn man mit einem abgelaufenen Personalausweis reist?

Bei einem abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis kann die Bundespolizei für eine Auslandsreise einen Reiseausweis als Passersatz für deutsche Staatsangehörige ausstellen. Dies gilt nur, wenn die Erteilung eines (vorläufigen) Reisedokumentes bei einer Passbehörde nicht mehr rechtzeitig zu erwarten ist.

Kann man in Deutschland ohne Personalausweis leben?

Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.