Ist gewährleistung gleich garantie

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Ist gewährleistung gleich garantie

Das Wichtigste in Kürze

  • Garantie und Gewährleistung unterscheiden sich erheblich voneinander.
  • Gewährleistungsrechte bestehen aufgrund gesetzlicher Vorschriften gegenüber dem Verkäufer.
  • Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers und richtet sich nach seinen Bedingungen.

Stand: 05.01.2022

Fernseher im Eimer, Handydisplay defekt, Waschmaschine kaputt: Ob Garantie oder Gewährleistung ist Ihnen egal – Hauptsache das Gerät wird repariert oder ersetzt. Doch so einfach ist es nicht.

Es gibt Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung

Bei mangelhaften Produkten stehen Ihnen aufgrund gesetzlicher Vorschriften Gewährleistungsrechte zu. Die Gewährleistungsdauer bei neu gekauften Waren beträgt 2 Jahre. Eine Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung - meist des Herstellers. Hier gibt es keine einheitlichen gesetzlichen Vorgaben.

Inhalt der Gewährleistung

Funktioniert Ihre Ware nicht einwandfrei, muss der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung nacherfüllen: Entweder er repariert das Produkt oder er liefert neu: Sie haben die Wahl. Ist die Nacherfüllung erfolglos oder unzumutbar, haben Sie weitere Ansprüche, können den Kaufpreis mindern oder sogar vom Vertrag zurücktreten.

Knackpunkt Beweislast: Innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf macht das Gesetz es Verbrauchern leicht. Zeigt sich in diesem Zeitraum ein Fehler, wird vermutet, dass er von vornherein vorlag. Bis Ende 2021 lag dieser Zeitraum bei 6 Monaten. Danach müssen Sie beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand.

Inhalt einer Garantie

Ob gratis oder kostenpflichtige Garantie - der genaue Inhalt richtet sich nach den Garantie-Bestimmungen. Diese legt allein der Garantiegeber fest. Zum Teil knüpft er seine Leistungen an bestimmte Vorgaben oder schließt einzelne Bauteile aus. So dürfen Sie etwa die Couchgarnitur nur mit einem bestimmten Pflegemittel behandeln oder Verschleißteile sind gänzlich ausgenommen. Lesen Sie sich die Bedingungen daher genau durch.

Garantie oder Gewährleistung – eine Frage der Abwägung

Sie entscheiden, ob Sie Ansprüche aus der Garantie oder der gesetzlichen Gewährleistung geltend machen. Wählen Sie die Gewährleistung, lassen Sie sich nicht vom Verkäufer abwimmeln. Er ist als ihr Vertragspartner bei Mängeln in der Handlungspflicht. 

Interaktive Grafik: Garantie, Gewährleistung und Rückgabe

Machen Sie den Umtausch-Check

Mit unserem Umtausch-Check erhalten Sie eine erste rechtlichen Einschätzung, ob Ihnen eine kostenfreie Reparatur zusteht, Sie Anspruch auf ein Ersatzprodukt von Verkäufer oder Hersteller haben oder Sie das Produkt zurückgeben und Ihr Geld zurückverlangen können:

Hinweise zur Bedienung des Umtausch-Checks

Lassen Sie sich im Zweifel persönlich beraten
Diese Ersteinschätzung kann Ihnen lediglich eine erste Orientierung bieten. Sie ersetzt keine Beratung Ihres persönlichen Einzelfalls. Bei jeglichen Zweifeln, sowie vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung, raten wir daher dringend, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen - zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale. Auf diese Weise kann eine individuelle Beurteilung erfolgen.

Bezahlen Sie Beträge, die zu Recht gefordert werden
Generell gilt: Zahlen Sie Beträge, von denen Sie wissen, dass sie zu Recht gefordert werden, unbedingt. Es ergibt keinen Sinn, einen kostenaufwändigen Rechtsstreit zu riskieren, den Sie nur verlieren können.

Reagieren Sie auf gerichtliche Schreiben
Seien Sie immer auf der Hut, ob Ihnen gerichtliche Schreiben (zum Beispiel Mahnbescheid oder Klageschrift) zugestellt werden. Darauf müssen Sie auf jeden Fall reagieren! Ansonsten droht Ihnen ein Gerichtsverfahren oder sogar eine Verurteilung - allein, weil Sie keine Maßnahmen ergriffen haben. Achten Sie auf gerichtliche Fristen und holen Sie sich Rat ein - beispielsweise bei Ihrer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt.

Datenschutz

Bitte beachten bei der Nutzung unserer Musterschreiben unsere Datenschutzhinweise.

Was diese Anwendung bieten kann

Diese Anwendung soll Verbrauchern eine rechtliche Ersteinschätzung zu ihrem Fall bieten. Ausgeschlossen ist hingegen die Übernahme der Gewähr dafür, dass ihr das zuständige Gericht in einem eventuellen Verfahren folgt. Die Bewertungen entsprechen der Rechtsauffassung der Verbraucherzentralen. Alle bereitgestellten Angaben und Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt mit oben angegebenem Stand. Für die Vollständigkeit und Aktualität darüber hinaus kann keine Gewähr übernommen werden.

Aussagen zu komplexeren Sachverhalten oder in Bezug auf beschränkt oder nicht geschäftsfähige Personen (auch Minderjährige) können nicht getroffen werden. Die getroffenen Aussagen beruhen auf den Angaben, die Sie in das System eingegeben haben. Diese Angaben können von uns nicht auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden.

Sie haben weitere Fragen zu Garantie und Gewährleistung? Wir beraten Sie gern - vor Ort,per Video, am Telefon.

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Die Fach- und Rechtsberatung bis zu 15 Minuten ist kostenfrei.
Ein zusätzlicher Schriftwechsel (außergerichtliche Rechtsvertretung) je Schreiben kostet 40 Euro.

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Wir informieren und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Händlern, Handwerkern, Herstellern und Dienstleistungsunternehmen. Ganz gleich ob vor oder nach einem Vertragsabschluss. Qualifizierte Fachkräfte beraten Sie individuell und anbieterunabhängig, zum Beispiel zu folgenden Themen:

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  • Rechtsfragen zu Dienstleistungen (z. B. Dienstverträge mit Fitnessstudios, Partnervermittlungen etc.)
  • Verträge mit Handwerkern und Kundendiensten (Werkverträge)
  • Gewinne, Gutscheine und Kaffeefahrten
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Komplexere Angelegenheiten können ein persönliches Beratungsgespräch erfordern. Seien Sie also nicht enttäuscht, wenn wir Sie an unsere Beratungsstellen verweisen. 

Darüber hinaus gelten die folgenden Beschränkungen: Es kann nur zu außergerichtlichen Angelegenheiten des Verbraucherrechts beraten werden. Streitigkeiten zwischen Privatpersonen, aus dem Mietrecht, Familien- oder Erbrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Straf- und Verkehrsrecht sowie Verwaltungsrecht beraten wir nicht. Fälle aus dem gewerblichen, beruflichen oder arbeitsvertraglichen Bereich sind ebenfalls ausgeschlossen.

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  • Urheberrechtsverletzungen im Internet (online buchbar)
  • Betrug im Internet/Internetfallen
  • Überhöhte Mobilfunkrechnungen
  • Kaufverträge (zum Beispiel Kaufen per Internet, Möbel-, Auto-, Computerkauf)
  • Prüfung der Widerrufsbelehrung zum Immobiliendarlehensvertrag (online buchbar)
  • Kündigung alter Bausparverträge durch die Bausparkasse.

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  • Alle Unterlagen zu Ihrem Fall (Verträge, Schriftwechsel etc.)

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Garantie und Gewährleistung unterscheiden sich erheblich voneinander. Gewährleistungsrechte bestehen aufgrund gesetzlicher Vorschriften gegenüber dem Verkäufer. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers und richtet sich nach seinen Bedingungen.

Warum nur 1 Jahr Gewährleistung?

Der Grund hierfür läge in den oft als zu kurz empfundenen Garantien. So sollen laut Herstellerangaben viele Produkte nur noch ein Jahr Garantie haben und nicht zwei Jahre, wie "früher". Als Ausgleich habe man sich nun um eine günstige Extra-Versicherung für die Kunden bemüht.

Was bedeutet 12 Monate Gewährleistung?

Jeder Händler muss zwei Jahre Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet (§§ 437, 438 BGB). Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte.

Was bedeutet ohne Garantie und Gewährleistung?

Ohne eine entsprechende Garantieerklärung besteht kein Garantieanspruch. Außerdem werden die gesetzlichen Mängelansprüche durch die Garantie nicht berührt (§ 443 Abs. 1 BGB) . Der Kunde kann also sowohl die normalen Mängelansprüche als auch die (erweiterten) Garantieansprüche geltend machen.