Eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn der Arbeitslohn nicht höher ist als 450 Euro im Monat (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). Dieser Verdienst ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei; der Arbeitgeber entrichtet lediglich pauschale Abgaben. Dies gilt auch dann, wenn ein einziger Minijob neben einer versicherungspflichtigen Haupttätigkeit ausgeübt wird. Show Beim aktuellen Mindestlohn von 9,82 Euro (1.1. – 30.6.2022) dürfen Minijobber maximal 45,8 Stunden im Monat arbeiten. Steigt der Arbeitslohn ab 1.10.2022 auf 12 Euro, wären es nur noch 37,5 Stunden. Deshalb wird die Verdienstobergrenze nun angepasst, sodass Minijobber mit dem neuen Mindestlohn immer zehn Stunden die Woche arbeiten können. Aktuell steigt zum 1.10.2022 die Verdienstobergrenze für Minijobs von 450 Euro auf 520 Euro. Genauer gesagt gilt ab diesem Zeitpunkt die neue dynamische Geringfügigkeitsgrenze. Diese wird berechnet, indem der Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch drei geteilt und auf volle Euro aufgerundet wird (§ 8 SGB IV, „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“).
Wann wird der Minijob auf 520 € erhöht?4. Wie viele Stunden dürfen Minijobber bei einer Verdienstgrenze von 520 Euro und einem Mindestlohn von zwölf Euro maximal arbeiten? Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt am 1. Oktober 2022 von 450 auf 520 Euro im Monat.
Wird MinijobZusammen mit der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro/Stunde sollen auch die Grenzen für Beschäftigte im Niedriglohnsektor angepasst werden. Demnach wird die bestehende Grenze für "geringfügig entlohnte Beschäftigungen" (Minijobs) von 450,00 Euro pro Monat ab 01.10.2022 auf 520,00 Euro angehoben.
Wann wird der Minijob auf 600 € erhöht?Mit dem " Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung" treten die Änderungen zum Mindestlohn sowie für geringfügige Beschäftigungen und Beschäftigungen im Übergangsbereich ab 1. Oktober 2022 in Kraft.
Wie viele Stunden bei 520 Euro Job?Zum 1. Oktober 2022 soll der Mindestlohn auf zwölf Euro die Stunde steigen. Damit Minijobber weiterhin mindestens zehn Stunden die Woche arbeiten können, wird ihre Verdienstgrenze zum gleichen Zeitpunkt von 450 Euro auf 520 Euro angepasst.
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