Muss der bundeskanzler mitglied des bundestages sein

Alle vier Jahre wird der Bundeskanzler in Deutschland neu gewählt. Doch welche Voraussetzungen muss man für dieses Amt erfüllen? Formal gibt es nur geringe Hürden.

Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin ist das Oberhaupt der deutschen Regierung. Dieses hohe Amt zu erreichen ist alles andere als einfach. Seit 1949 wurden acht verschiedene Personen zum Bundeskanzler gewählt. Doch die formalen Voraussetzungen sind alles andere als hoch gesteckt.

Alle Fragen rund um die Wahl des Regierungschefs regelt das Grundgesetz. Dort werden jedoch keine gesonderten Voraussetzungen für den Kandidaten genannt. Daher gilt die allgemein herrschende Meinung, dass die gleichen Prinzipien wie zur Wahl des Bundestages gelten.

Fast jeder könnte Kanzler werden

Dementsprechend muss die zu wählende Person mindestens 18 Jahre alt und Deutscher im Sinne des Grundgesetzes sein. Außerdem darf sie weder ihr Wahlrecht noch die "Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter" infolge eines Richterspruchs verloren haben.

Die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag ist zwar üblich, aber nicht erforderlich. Auch die Eigenschaft Spitzen- beziehungsweise Kanzlerkandidat einer Partei zu sein, ist keine Notwendigkeit. Theoretisch könnte damit nahezu jeder Bürger zum Bundeskanzler oder zur Bundeskanzlerin gewählt werden.

Nicht nur formale Voraussetzungen

Andere hohe Staatsämter stellen häufig steilere Grundvoraussetzungen. So muss der Bundespräsident mindestens 40 Jahre alt sein. Die bisherigen Bundeskanzler und Bundeskanzlerinnen der Bundesrepublik waren allerdings trotz der fehlenden Altershürde stets bei Amtsantritt älter als 50 Jahre.

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Auch wenn die formalen Hürden niedrig sind, verlangt die Wahl zum Bundeskanzler einiges ab. Neben der persönlichen Eignung braucht es vor allem auch Rückhalt in der eigenen Partei und der Bevölkerung. Sonst sind entsprechende Mehrheiten bei einer Wahl im Bundestag nahezu unmöglich.

Alle vier Jahre entscheiden die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands neu über ihre Vertretung im Parlament, dem Deutschen Bundestag. Der Bundestag entscheidet dann darüber, wer an der Spitze der Bundesregierung stehen soll.

Der Bundespräsident schlägt nach Gesprächen mit den Bundestagsfraktionen eine Kandidatin oder einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor. (Im Grundgesetz ist nur die männliche Form genannt, natürlich ist damit immer auch eine Bundeskanzlerin gemeint.)

Ablauf der Wahl

Die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers läuft nach Artikel 63 des Grundgesetzes ab. Darin steht, dass der Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt wird.

Zu einer erfolgreichen Wahl benötigt die Kanzlerkandidatin oder der Kanzlerkandidat die absolute Mehrheit der Abgeordnetenstimmen. Das heißt, die Hälfte plus mindestens eine Stimme. Man spricht auch von der "Kanzlermehrheit".

Beispiel:

Bei einer Wahl wurden 100 Stimmen abgegeben.
Auf Kandidat A entfallen 60 Stimmen, auf Kandidat B 30 Stimmen und auf Kandidat C 10 Stimmen.
Kandidat A hat dann die absolute Mehrheit, nämlich mehr als 50 Stimmen.

Kommt bei der Wahl im ersten Durchgang keine absolute Mehrheit zustande, gibt es eine zweite Wahlphase. Der Bundestag hat nun 14 Tage Zeit, eine andere Kandidatin oder einen anderen Kandidaten zum Kanzler zu wählen. Die Zahl der Wahlgänge ist nicht begrenzt. Auch hier ist die absolute Mehrheit notwendig.

Ist diese zweite Phase ebenfalls nicht erfolgreich, so muss das Parlament in einer dritten Phase sofort neu abstimmen. Gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen erhält (relative Mehrheit).

Beispiel:

Wieder wurden bei einer Wahl 100 Stimmen abgegeben.
Auf Kandidat A entfallen 35 Stimmen, auf Kandidat B 45 und auf Kandidat C 20 Stimmen.
Kandidat B hat jetzt die relative Mehrheit. Zwar hat er nicht mehr als die Hälfte aller Stimmen erhalten, aber von allen Kandidaten die meisten Stimmen.

Ist die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler mit absoluter Mehrheit - also mit der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages - gewählt, so muss der Bundespräsident sie oder ihn innerhalb von sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht die oder der Gewählte nur die relative Mehrheit (also die meisten Stimmen), muss der Bundespräsident sie oder ihn entweder binnen sieben Tagen ernennen oder den Bundestag auflösen.

Amtsdauer

Die Amtszeit der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers beginnt mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den Bundespräsidenten nach abgeschlossener Kanzlerwahl. Die Amtszeit endet gewöhnlich mit dem ersten Zusammentritt des Bundestages einer neuen Wahlperiode.

Das Parlament kann jedoch der Regierungschefin oder dem Regierungschef das Misstrauen aussprechen und sie oder ihn abwählen. Allerdings müssen die Abgeordneten gleichzeitig eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger wählen. Das nennt man konstruktives Misstrauensvotum.

In der Geschichte der Bundesrepublik gab es bisher mit Helmut Kohl nur einen einzigen Anwärter, der so ins Amt kam. 1982 wurde er als Nachfolger von Helmut Schmidt gewählt.

Wer kann in Deutschland Kanzler werden?

Olaf ScholzDeutschland / Kanzlernull

Wie wird die Kanzlerin gewählt?

Die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers läuft nach Artikel 63 des Grundgesetzes ab. Darin steht, dass der Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt wird.

Was versteht man unter dem Kanzlerprinzip?

Das Kanzlerprinzip ist ein Regierungsgrundsatz in der Bundesrepublik Deutschland. Das Prinzip wird als Grundlage der sogenannten Kanzlerdemokratie gesehen, also einer Demokratie mit einer dominanten Position des Kanzlers.

Wie kann eine Regierung gestürzt werden?

Verfassungsrechtliche Grundlage. (1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muß dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen ...