Julia09 Show Hallo, ich arbeite im Schichtdienst. Nun kommt es an meinen freien Tagen oder im Urlaub immer mal wieder vor, dass mein AG mich anruft, um Dienstpläne etc. zu besprechen oder zu fragen, ob ich einspringen kann. Muss ich auf diese Weise ständig zur Verfügung stehen? Antworten (7) Die Urlaubsordnung ist ein Gesetz.Der AG muss sich daran halten !Der Urlaub dient der Erholung: ergo darf keine Bereitschaft erwartet werden .Rufbereitschaft gilt laut neuester Rechtsprechung als Arbeitszeit ! TanniWhite Liebe Julia, pekaef Juristisch kann ich die Frage nicht beantworten, neige allerdings zu: nein, man muss keineswegs ständig erreichbar sein. Aber ich empfehle dringend einen Anrufbeantworter ... Merlin08 ...definitiv nicht, nein, non, no, niente, nö ;-)))) MKK-Wohner Nein, müssen sie nicht! Für den Fall, dass sie sich nicht trauen, den AG am Telefon abzuweisen, empfehle ich das Programm "Advanced Blocker" Hält ihnen übrigens auch alle anderen ungebetenen Anrufer vom Leib :-) steinhaus Gegenfrage: Ist denn das Unternehmen, der Chef erreichbar, wenn Sie im Urlaub ein Problem haben? Am besten, Sie sorgen dafür, dass ein entsprechender
Passus in den Arbeitsvertrag beim nächsten Arbeitgeber kommt. Der Betrieb hat ja auch eine Fürsorgepflicht. Und: wer fordert muss auch fördern. bh_roth Hi, merlin08! Definitiv möglicherweise. Denn es kommt auf die Arbeitsplatzsituation an. Sicherlich nicht, wenn du am Fließband bei VW oder bei der Müllabfuhr arbeitest. Aber öffne deinen Horizont für die höherdotieren Berufe oder Militär und Polizei. Es kann passieren, dass da einer ist, der dringend im Dienst gebraucht wird. dann wird er auch vom Urlaub zurückgeholt, im wahrsten Sinne des Wortes, koste es, was es wolle. Bin ich dazu verpflichtet ans Telefon zu gehen wenn ich frei habe?Grundsätzlich gilt: In der Regel sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, Anrufe nach Feierabend und im Urlaub anzunehmen, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Arbeitnehmer schulden ihrem Chef keine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit.
Wann muss ich für meinen Arbeitgeber erreichbar sein?Gesetzlich geregelt ist allerdings Ihre Arbeitszeit. Diese beträgt höchstens acht Stunden pro Tag. In dieser Zeit kann der Arbeitgeber verlangen, dass Sie erreichbar sind. Ihren Feierabend können Sie jedoch frei gestalten.
Kann der Arbeitgeber über meine Freizeit bestimmen?8 AZR 804/11). Somit besteht der Grundsatz, dass der Arbeitgeber kein Recht darauf hat, festzulegen was der Arbeitnehmer in seiner Freizeit zu tun oder zu lassen hat. Hiervon gibt es allerdings Ausnahmen. Eine pauschale Trennung ist schlichtweg nicht möglich.
Kann der Arbeitgeber den freien Tag streichen?Generell gilt: Einen einmal aufgestellten Dienstplan darf der Chef nicht ohne konkrete Notlage umwerfen, denn der Arbeitgeber muss auf das Privatleben der Angestellten Rücksicht nehmen. Das bedeutet: Ohne ein unvorhersehbares Ereignis und eine angemessene Ankündigungsfrist müssen diese keine Umstellungen hinnehmen.
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