Muss man immer eine steuererklärung machen

Eine Einkommensteuererklärung zu machen, ist in Deutschland ungefähr so beliebt wie Schnupfen - und mindestens genauso lästig. Viele Arbeitnehmer verzichten daher auf den jährlichen Stress mit dem Finanzamt, vorausgesetzt Sie sind nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das schont zwar die Nerven, finanziell ist es aber in den meisten Fällen die falsche Entscheidung. Denn in 9 von 10 Fällen erhalten Arbeitnehmer mit einer Antragsveranlagung (Wenn also keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht) Geld zurück. Das bedeutet: Die Steuererklärung lohnt sich besonders, wenn ich keine Steuererklärung machen muss!

Auch wenn Ihre persönliche steuerliche Situation also nicht unter den oben augeführten Fällen auftaucht, sollten Sie trotzdem unter allen Umständen eine Steuererklärung einreichen. Das liegt v. a. daran, dass das Finanzamt bei sämtlichen steuermindernden Ausgaben (z. B. Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Außergewöhnliche Belastungen, aber auch Mitgliedsbeiträge, Spenden etc.) nur die pauschalen Sätze bzw. Freibeträge abzieht. Wenn Ihre individuellen Ausgaben höher sind, können Sie diese nur in der Einkommensteuererklärung geltend machen, ansonsten fallen sie unter den Tisch. Bedeutet: Wenn ich individuelle Ausgaben geltend machen will, muss ich eine Steuererklärung machen.

Tipp: Machen Sie es sich leichtWenn Ihnen das Ausfüllen der Formulare lästig ist, gibt es drei Möglichkeiten, wie Sie sich eines Teils der Arbeit entledigen und trotzdem Aussicht auf eine Steuererstattung haben:

Steuersoftware. Einfache, handelsübliche Programme sind kostengünstig und unterstützen Sie inhaltlich und organisatorisch beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung. Damit sind Sie auf der sicheren Seite und vergessen keine abzugsfähigen Kosten. Einen ausführlichen Test über die wichtigsten Steuersoftware-Produkte finden Sie in unserem Vergleichstest.

Steuerberater. Wenn Sie (z.B. durch zahlreiche Nebeneinnahmen, Zweitwohnsitz etc.) eine komplexere Steuererklärung erwartet, ist der Gang zum Fachmann häufig ratsam. DerSteuerberater kennt die Zusammenhänge (z. B. Wahlmöglichkeiten, oder auch die Voraussetzungen, die für die Anerkennung eines Arbeitszimmers gelten etc.) und kann Sie bei der steuerlichen Gestaltung kompetent unterstützen.

Lohnsteuerhilfevereine. Wenn Ihre Steuererklärung nicht zu komplex ist, können Sie sich auch an Lohnsteuerhilfevereine wenden. Diese bieten zwar nicht die individuelle Beratungstiefe eines Steuerberaters, sind aber in der Regel erheblich günstiger.

Wer ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?

Einige Steuerzahler sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Diese sogenannte Pflichtveranlagung gilt, wenn

  • Sie als Arbeitnehmer weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro neben Ihrem Arbeitslohn haben, etwa aus einer Vermietung,
  • Sie Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro bekommen,
  • Sie steuerpflichtige Einkünfte haben, die noch nicht versteuert wurden, etwa aus selbstständiger Arbeit,
  • wenn Sie verheiratet und mit Ihrem Partner zusammenveranlagt sind und Sie die Steuerklassen 3 und 5 oder 4 mit Faktor kombinieren,
  • wenn Sie in Steuerklasse 6 besteuert werden,
  • wenn Sie eine Lohnsteuerermäßigung bewilligt bekommen haben, Ihr Arbeitgeber also jeden Monat etwas weniger Lohnsteuer für Sie ans Finanzamt abführt, und Sie im Steuerjahr 2020 mehr als 11.900 Euro verdient haben (Steuerjahr 2021: 12.250 Euro),
  • Sie und Ihr Partner nicht zusammenveranlagt sind und den Ausbildungsfreibetrag oder den Behindertenpauschbetrag nicht hälftig aufteilen,
  • Sie eine Abfindung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben und dieser bei der Berechnung der Lohnsteuer nicht die günstige Fünftelrechnung angewendet hat,
  • Sie Sonderzahlungen bekommen haben, im selben Jahr den Arbeitgeber gewechselt haben und das neue Unternehmen bei der Lohnsteuerberechnung die Werte des früheren Arbeitgebers nicht berücksichtigt hat,
  • spezielle Fälle von Sonderzahlungen vorliegen, die in der Lohnsteuerbescheinigung mit einem Kennbuchstaben markiert sind,
  • Ihr Partner gestorben ist,
  • Ihre Ehe geschieden wurde und einer von Ihnen im selben Jahr wieder geheiratet hat,
  • auf der Lohnsteuerkarte ein Ehegatte berücksichtigt wurde, der im EU-Ausland lebt,
  • sich Ihr Wohnsitz im Ausland befindet und Sie eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragt haben.

Auch wenn Sie selbst keinen Lohn und kein Gehalt beziehen, gibt es Fälle, in denen Sie eine Steuererklärung machen müssen. Dazu zählen:

  • Sie haben als Rentner steuerpflichtige Einkünfte oberhalb des Grundfreibetrags. Dieser liegt für das Steuerjahr 2020 bei 9.408 Euro (2021: 9.744 Euro, 2022: 9.984 Euro). Mehr dazu, wann Sie als Rentner Steuern zahlen müssen.
  • Ihr Ehe- oder Lebenspartner Lohn oder Gehalt bezieht und eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllt.
  • Sie einen Verlustvortrag geltend gemacht haben.

Wer eine Pension bezieht, deren Höhe 11.900 Euro im Jahr übersteigt, muss ebenfalls eine Steuererklärung abgeben. Sind Sie Selbstständiger, Gewerbetreibender oder Landwirt, sind Sie immer zu einer Erklärung verpflichtet.

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Außerdem gilt: Fordert Sie das Finanzamt auf, eine Steuererklärung abzugeben, müssen Sie dem Folge leisten – auch wenn keine der genannten Voraussetzungen vorliegt.

Trifft all das nicht zu, liegt keine Pflicht zur Abgabe vor. Das gilt meist für Arbeitnehmer, die außer ihrem Arbeitslohn so gut wie keine Einnahmen haben. Trotzdem können Sie Ihre Steuererklärung freiwillig einreichen. Wann sich das lohnt, lesen Sie weiter unten.

Welche Abgabefristen sollte ich beachten?

Seit dem Steuerjahr 2018 haben Sie zwei Monate mehr Zeit, um Ihre verpflichtende Steuererklärung abzugeben. Statt am 31. Mai muss sie seitdem spätestens am 31. Juli beim Finanzamt sein. Eine Ausnahme gibt es bei der Steuererklärung 2020. Wegen der Corona-Pandemie verschiebt sich die Abgabefrist auf den 1. November 2021. In Bundesländern, in denen dieser Tag ein Feiertag ist, gilt der 2. November als Abgabefrist.

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Eine längere Frist gibt es, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein hilft. Sie haben dann für die Steuererklärung 2020 bis zum 31. Mai 2022 Zeit.

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Eine Ausnahme galt auch bei der Steuererklärung 2019. Sie durfte weitere sechs Monate später eingereicht werden, weil die Steuerberater wegen der Corona-Pandemie deutlich mehr Arbeit haben. Die Frist endete damit erst am 31. August 2021.

Vier Jahre Zeit für freiwillige Steuererklärung

Wer zur Abgabe verpflichtet ist und merkt, dass er den Abgabetermin nicht einhalten kann, sollte beim Finanzamt rechtzeitig einen schriftlichen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Ob das Finanzamt dem stattgibt, liegt allerdings im Ermessen der Beamten. Verpassen Sie die Abgabefrist, droht je nach Ausmaß des Verzugs ein Verspätungszuschlag. Mehr dazu lesen Sie hier.

Liegt keine Pflicht zur Abgabe vor, können Sie die Erklärung freiwillig einreichen. Dafür haben Sie nach Ablauf des Steuerjahres vier Jahre lang Zeit. Bis zum 31. Dezember 2021 können Sie also noch die Steuererklärung 2017 einreichen.

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Wann lohnt es, freiwillig Steuern zu erklären?

Es kann sinnvoll sein, eine Steuererklärung zu machen, auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind. Diese sogenannte Antragsveranlagung lohnt vor allem, wenn Sie mit einer Erstattung der Einkommensteuer rechnen können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

  • Sie Werbungskosten haben, die über den Pauschbetrag von 1.000 Euro hinausgehen,
  • Sie aufgrund einer Krankheit hohe eigene Kosten haben oder andere außergewöhnliche Belastungen,
  • Sie Sonderausgaben wie Kirchensteuer, Spenden oder Kinderbetreuungskosten geltend machen können,
  • Sie Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen haben,
  • Sie Handwerkerleistungen bezahlt haben,
  • Sie eine Haushaltshilfe angestellt haben,
  • Sie Berufseinsteiger sind oder nur für kurze Zeit beschäftigt waren,
  • Sie als Arbeitnehmer die Arbeitnehmersparzulage beantragen wollen,
  • Sie als Eltern den Kinderfreibetrag statt des Kindergeldes nutzen wollen oder beim Lohnsteuerabzug kein Kinderfreibetrag eingetragen war,
  • Sie als verheiratete Doppelverdiener beide in Steuerklasse 4 veranlagt sind,
  • Sie als besser verdienender Riester-Sparer vom Sonderausgabenabzug profitieren wollen,
  • Sie geheiratet haben und das Ehegattensplitting nutzen wollen,
  • Sie einen Verlust gemacht haben,
  • Sie auf Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer gezahlt haben, Ihr Grenzsteuersatz aber darunter liegt, weil Sie zum Beispiel Niedrigverdiener, Rentner oder Student sind.

Tipp: Müssen Sie wider Erwarten doch Steuern nachzahlen, können Sie den Antrag auf die freiwillige Steuererklärung wieder zurücknehmen.

Ist man verpflichtet, jedes Jahr eine Steuererklärung zu machen?

Nicht grundsätzlich. Wenn Sie Ihre Steuererklärung freiwillig machen, können Sie jedes Jahr aufs Neue entscheiden, ob sich die Einkommensteuererklärung für Sie lohnt oder nicht. Sie rutschen nicht in die Pflicht, nur weil Sie einmal angefangen haben, Ihre Steuern freiwillig zu erklären.

Ist man verpflichtet jedes Jahr eine Steuererklärung zu machen?

Nicht grundsätzlich. Wenn Sie Ihre Steuererklärung freiwillig machen, können Sie jedes Jahr aufs Neue entscheiden, ob sich die Einkommensteuererklärung für Sie lohnt oder nicht. Sie rutschen nicht in die Pflicht, nur weil Sie einmal angefangen haben, Ihre Steuern freiwillig zu erklären.

Wer ist verpflichtet eine Steuererklärung zu machen?

Deine steuerpflichtigen Einkünfte, etwa als Rentner, über dem Grundfreibetrag liegen. 2021 sind das 9.744 Euro pro Person (2022: 10.347 Euro). ... .
Dein Ehe- oder Lebenspartner Arbeitnehmer ist und eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllt oder..
Du einen Verlustvortrag geltend gemacht hast..

Wann ist man zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet?

Lagen deine tatsächlichen Aufwendungen für die sonstige Vorsorge unter der berücksichtigten Pauschale und dein Arbeitslohn hat im Kalenderjahr den Wert von 9.744 (Steuerjahr 2021 überschritten, ist die Abgabe der Steuererklärung ebenfalls verpflichtend.

Ist es schlimm wenn ich keine Steuererklärung mache?

Laut Abgabenordnung kann ein Verspätungszuschlag festgelegt werden, wenn die Steuererklärung nicht oder verspätet abgegeben wird. Maximal werden 10 Prozent der festgesetzten Steuer, aber höchstens 25.000 Euro als Strafe fällig.